Optionspflicht
Migranten nicht für dumm verkaufen
Memet Kilic (Grüne) fordert die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU) auf, Migranten hinsichtlich des Optionszwangs nicht für dumm zu verkaufen. Böhmer müsse in Zukunft sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit richtig informieren.
Freitag, 19.02.2010, 8:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.04.2014, 0:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
„Entweder weiß Frau Böhmer es nicht besser oder sie informiert Parlament und Öffentlichkeit bewusst falsch: Mehrfach hat die Staatsministerin – in der Presse und zuletzt in der jüngsten Fragestunde des Bundestages – erklärt, auch EU-Bürgerinnen und -Bürgern würden dem Optionszwang unterliegen“, erklärte der migrations- und integrationspolitische Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Memet Kilic.
Überprüfung der Optionsregelung
Anlass für die heftigen Worte des Grünen-Abgeordneten war eine Fragestunde im Bundestag vom 9. Februar 2010. Kilic wollte von der Staatsministerin der Bundeskanzlerin, Maria Böhmer, zunächst wissen, was sie unter einem „vereinfachten Verfahren“ zur Regelung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht versteht. Sie hatte zuvor mitgeteilt, dass sie die jetzige Regelung für zu komplex für die Jugendlichen hält (wir berichteten).
Derzeit würden Erfahrungen mit den ersten Optionsverfahren gesammelt und auf möglichen Verbesserungsbedarf hin überprüft, erklärte die Integrationsbeauftragte und fügte hinzu: „Gegebenenfalls werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Ich darf Ihnen aber sagen – wir stehen noch am Anfang. Für eine fundierte Bewertung ist es jetzt noch zu früh.“
Die Aufgaben der Integrationsbeauf- tragten der Bundesregierung gemäß § 93 Aufenthaltsgesetz sind u.a.:
– nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegenzuwirken;
– den Belangen der im Bundesgebiet befindlichen Ausländer zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen;
– die Öffentlichkeit […] zu informieren.
Optionspflicht für alle?
Kilic wollte weiter wissen, ob es im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gerecht wäre, den Optionszwang abzuschaffen, „damit Jugendliche, deren Eltern keine EU-Staatsbürgerschaft haben, wegen der Herkunft ihrer Eltern nicht benachteiligt werden?“
Hierauf antwortete Maria Böhmer: „Auch Kinder, die eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben, fallen unter die Optionsregelung.“ Kilic hackte nach und formulierte die Frage um: „Ich möchte noch fragen, ob diese EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ausgebürgert werden, falls sie sich bis zum 23. Lebensjahr für keine der Staatsbürgerschaften entscheiden wollen.“ Daraufhin Böhmer: „Es gelten selbstverständlich für die beiden Gruppen die gleichen Regelungen.“
Nicht für dumm verkaufen
„Das ist ganz klar falsch. Gemäß §§ 29 Abs. 4, 12 Abs. 2 StAG muss EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten genehmigt werden. Somit sind sie von der Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, ausgenommen“, stellte der Grünen-Abgeordnete und Jurist gestern fest.
Er fordere die Staatsministerin auf, „in Zukunft sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit richtig zu informieren. Es ist eben nicht damit getan, in bestimmten Medien falsche Informationen mit einem netten Lächeln zu verbreiten und damit die Migranten hinsichtlich des Optionszwangs für dumm zu verkaufen.“ Politik
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Schön das es einem (GRÜNEN) Politiker auffällt, daß die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer lügt wie gedruckt.
Und das ist KEIN „Einzelfall“, sondern Strategie um die Deutschen für dumm zu verkaufen…
Heftig! Das kann ich ja kaum glauben, was die gute Frau da von sich gegeben hat…
Im Gesetz steht „§ 12 (2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.“
Und wenn ich sowas höre, dann fühle ich echte Benachteiligung und kann verstehen, dass sie bestimmte Menschen verarscht fühlen :(
Pingback: Türkische Presse Europa 18.02.2010 - Islamfeindlichkeit, Özdemir, Kilic, Optionspflicht | MiGAZIN
Naja, wer verkauft hier wen für dumm?
Die deutsche Regierung tut seit mehreren Jahren nun alles, um die Einbürgerung der Migranten zu erleichtern. Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nirgends auf der ganzen Welt. Es sind immer nur die Ausnahmen. Und auch da nur für eine Übergangszeit – um z.B. die Integration zu erleichtern.
Wo man die DS zuläßt, muß man auch klären, welche denn nun gilt. Das geschieht teilweise in zwischenstaatlichen Abkommen. Mit den EU-Ländern und der Schweiz existieren solche Abkommen.
Mit der Türkei gibt es ein solches Abkommen nicht. Es gibt immer wieder Auseinandersetzungen, welche Staatsbürgerschaft denn nun gilt – z.B. bei Ausbleiben des Ausübens der Optionspflicht.
Wenn also eine „Benachteiligung“ der türkischen Staatsangehörigkeiten vorliegt, so sollte Herr Kilic seinen Einfluß in Ankara geltend machen. Und nicht ausfallend gegenüber einer Bundesministerin werden.
Durch das Für-dumm-verkaufen der deutschen Behörden sind doch in Deutschland Wahlen kaum noch durchzuführen. Man muß davon ausgehen, das Tausende, Zehntausende, Hunderttausende zu unrecht an den Wahlen teilnehmen und sie entscheiden. Meines Wissens erklärt sich die türkische Regierung nicht mal bereit, die deutschen Behörden über Einbürgerungen deutscher Staatsbürger zu informieren.
Nein, nein, die deutsche Regierung verkauft niemand für dumm. Sie wird für dumm verkauft!
>> Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nirgends auf der ganzen Welt.
Es ist eine Lüge!!!
USA, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Kanada, Israel, Irland, Finnland, Belgien, Russland akzeptieren die doppelte Staatsbürgerschaft!
Im Artikel 62 der russischen Verfassung steht sogar, dass die russischen Staatsbürger weiteren (nicht nur eine!!!) Staatsbürgerschaften problemlos annehmen dürfen.
Werner,
Wir nehmen mal den Sinn Ihres Kommentars unter die Lupe:
„>> Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nirgends auf der ganzen Welt. “
Angenommen Schreiben dies absichtlich mit dem Wissen, dass es nicht stimmt. Dann ist davon auszugehen, dass Sie die Absicht haben hier zu provozieren. In diesem Fall disqualifizieren Sie sich nicht nur jetzt, sondern PERMANENT als Diskussionspartner, da es Ihnen hier nicht um Erkenntnisgewinn von allgemeinem Wissen, sondern um Provokation geht und somit eine weitere Vertrauensbasis für eine Diskussion mit Ihnen nicht gegeben nicht :-)
War dies allerdings keine Absicht, dann war es eben DUMMHEIT. Da das Nichtwissen jedoch keine Schande ist, sondern eher die Nicht-Bereitschaft, nach dem Wissen zu suchen, nennen wir es bei Ihnen FAULHEIT. Daher disqualifizieren Sie sich in diesem Falle für eine Diskussion, haben jedoch die Chance, dass man Sie als einen Diskussionspartner ernst nimmt – Vorausgesetzt Sie lernen aus Ihrem Fehler und diskutieren mit, indem Sie sich vorher informieren! :-)
Naja, in beiden Fällen stehen Sie dennoch ziemlich schlecht dar… hehe
Sie scheinen sich nicht so auszukennen in der Materie…
„Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nirgends auf der ganzen Welt. Es sind immer nur die Ausnahmen.“
–> Falsch, in der EU ist es in allen Mitgliedsstaaten die Regel, außer in Österreich und in Deutschland. Weltweit gesehen in 145 Staaten die Regel…
„Mit den EU-Ländern und der Schweiz existieren solche Abkommen.“
–> Was die doppelte Staatsangehörigkeit angeht hat Deutschland kein zwischenstaatliches Abkommen mit niemanden geschlossen.
„Und nicht ausfallend gegenüber einer Bundesministerin werden.“
–> Der Herr ist deutscher Staatsbürger und Mitglied des Bundestages. Er hat das Recht im Parlament Anfragen zu stellen. Dieses Recht hätte er auch als Migrant. Er ist nicht ausfallend geworden, sondern hat nur eine unangenehme Wahrheit ausgesprochen, nämlich die Wahrheit dass die Bundesministerin Unwahrheiten von sich gegeben hat. SIE können sich davon überzeugen, wenn SIE einen Blick ins Staatsangehörigkeitsgesetz werfen würden…
„Meines Wissens erklärt sich die türkische Regierung nicht mal bereit, die deutschen Behörden über Einbürgerungen deutscher Staatsbürger zu informieren.“
–> Dazu ist die türkische Regierung nicht verpflichtet, genauso wie die deutsche Regierung der türkischen Regierung irgendwelche Auskünfte über ihre Staatsangehörigen geben muss.
Entweder gibt es die Mehrstaatlichkeit für alle oder für keinen. Wenn es mir als Türken nicht erlaubt ist aber anderen Bürgern schon, dann braucht man sich nicht wundern, wenn mir der Staat Deutschland am Allerwertesten vorbeigeht.
Ausländer,
sie machen den Fehler Ursprungsland und Zielland bei einer Einbürgerung in denselben Topf zu werfen. Ja, in vielen Staaten verlieren sie nicht automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn sie sich um eine weitere bemühen. Hier mögen Deutschland und Österreich eine Ausnahme bilden. So ist auch der Artikel der russischen Verfassung (?) zu verstehen.
Aber: alle Staaten vergewissern sich vor der Einbürgerung (z.B. eines Einwanderers), dass die bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr gilt. Sei es durch zwischenstaatliche Abkommen, durch Verlangen des Widerrufs des Antragstellers, etc.
Selbst in multi-nationalen Ehen geht der Zustand der Mehrstaatigkeit in der folgenden Generation wieder in einen der einfachen Staatsangehörigkeit über. Den Türken hier aber muß man ganz deutlich sagen: ihr könnt auf Dauer nur entweder Deutsche oder Türken sein. Wer euch was anderes einredet, betreibt Augenwischerei.
Die doppelte Staatsangehörigkeit schafft nur Probleme.
„Aber: alle Staaten vergewissern sich vor der Einbürgerung (z.B. eines Einwanderers), dass die bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr gilt. Sei es durch zwischenstaatliche Abkommen, durch Verlangen des Widerrufs des Antragstellers, etc.“
–> Sie verbreiten Unwahrheiten hier! Die meisten Staaten fragen noch nicht mal danach (z.B. England, Frankreich), einige versuchen Einbürgerungswillige in „diese Richtung durch Zureden zu bewegen“ (z.B. USA), aber von einem Zwang bzw. einer Vergewisserung, dass die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht mehr gilt, kann keine Rede sein.
„Selbst in multi-nationalen Ehen geht der Zustand der Mehrstaatigkeit in der folgenden Generation wieder in einen der einfachen Staatsangehörigkeit über.“
–> Sind Sie sich da sicher? Ich nicht. Ein Kind einer Deutschen und eines Türken unterliegt meines Wissens nicht der Optionspflicht und kann sein Leben lang doppelter Staatsbürger sein. Ein Kind, wo beide Elternteile türkisch sind, bekommt die doppelte Staatsangehörigkeit, muss sich später wegen der (unsinnlichen) Optionsregelung aber für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Ius sanguinis lässt grüßen….
siehe:
http://www.migazin.de/2010/02/19/migranten-nicht-fur-dumm-verkaufen/#comment-8627
als ob die deutsche regierung (cdu/fdp) die forderungen der türkisch-stämmigen politiker/innen jemas ernst nehmen würden.