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Bologna Prozess

Ausländische Studierende dürfen nur gnaden halber mobil sein

Ausländische Studierende aus nicht EU-Bologna Staaten dürfen nur gnaden halber mobil sein. Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) kritisiert Unwillen des Bundesbildungsministerium, den europäischen Hochschulraum umfassend zu verwirklichen fordert die Abschaffung des Zwei-Klassen-Systems im Europäischen Hochschulraum.

Freitag, 12.03.2010, 8:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 2:42 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In ihrer „Budapest-Vienna Declaration on the European Higher Education Area“ loben die Bildungs- und Kultusminister des Bologna-Raumes den Bologna Prozess und die daraus resultierende „European Higher Education Area“ als weltweiten Erfolg und Beispiel für regionale, grenzüberschreitende Kooperation. Auch deutsche Bildungspolitiker/innen sprechen von einer verbesserten Mobilität von Studierenden durch Anerkennung und der Möglichkeit der Studierenden, den fuer sie passenden Studienweg zu wählen.

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Freie Mobilität im Europäischen Bildungsraum gibt es nur für Studierende aus den Ländern der EU, für die die EU-Freizügigkeitsregelungen gelten und aus wenigen Staaten, deren Bürger privilegiert sind. Die Studierenden aus den übrigen der 47 Bologna Staaten haben keinen Anspruch auf ein Studium in Deutschland. Die Erteilung eines Visums zum Studium ist ein Gnadenakt ohne irgendeinen Rechtsanspruch.

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Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) ist die bundesweite Interessenvertretung der ausländischen und staatenlosen Studierenden, sowie der Studierenden mit Migrationshintergrund in Deutschland.

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„Die Forderung des BAS, (ausländer-) rechtlich hier nachzubessern wird von den Verantwortlichen abgelehnt.“, so Johannes Glembek, Geschäftsführer des BAS. „Auch in anderen Bereichen sind die Studierenden aus Nicht-EU Staaten des Bologna-Prozesses massiv rechtlich diskriminiert. Von einer „European Higher Education Area“ zu reden ist ein Hohn.“ führt Glembek weiter aus. Besonders kritikwürdig ist, dass das Bundesbildungsministerium Gremien unter Beteiligung der Betroffenen, in denen über diese rechtliche Situation beraten werden könnte, „sterben lässt“. Dies widerspricht allen Grundsätzen der angeblich gewollten Beteiligung und der Einbeziehung der Betroffenen. Dies ist offensichtliche nur begrenzt gewünscht.

Wenn Bologna vorsieht, dass Bachelor-Studierende ein Semester an einer ausländischen Hochschule verbringen sollten, dann muss ein Studierenden-Visum für alle Studierenden aus allen Bologna Staaten ein Rechtsanspruch sein und kein Gnadenakt des deutschen Konsulates vor Ort. Gesellschaft

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