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Canan Bayram

„Mit zweierlei Maß gemessen“

Grünen Abgeordnete Canan Bayram: "Die Sprachtests verstoßen klar gegen unser Grundgesetz. Wir haben eine bestimmte Vorstellung von Familie, die auch gesetzlich geregelt ist, die aber für Familien mit Auslandsbezug nicht geltend ist."

Von Maik Baumgärtner Dienstag, 27.04.2010, 8:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.10.2024, 13:11 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Berlin: Am vergangenen Donnerstag, 22. April scheiterte die Fraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“ im Berliner Abgeordnetenhaus mit ihrem Antrag, „Sprachtests als Eintrittskarte nach Deutschland“ abzuschaffen. Sowohl die rot-roten Regierungsparteien als auch FDP und CDU erteilten dem Vorschlag auf eine Bundesratsinitiative eine Abfuhr. Das MIGAZiN sprach mit der Grünen Abgeordneten Canan Bayram über den – vom Bundesverwaltungsgericht legitimierten – Sprachtest, die Auswirkungen auf Betroffene und die Chancen, dass die umstrittene Gesetznovelle aus dem Jahr 2007 doch noch gekippt wird.

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MiGAZIN: Frau Bayram, warum sollten die Sprachtests für den Ehegattennachzug Ihrer Meinung nach abgeschafft werden?

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Canan Bayram: Die Sprachtests verstoßen klar gegen unser Grundgesetz. Wir haben eine bestimmte Vorstellung von Familie, die auch gesetzlich geregelt ist, die aber für Familien mit Auslandsbezug nicht geltend ist.

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Und in der Realität ist es so, dass es in Afrika und vielen anderen Ländern, gar keine Sprachkurse gibt, die von den Menschen zumutbar erreicht werden können. Hinzu kommen die hohen finanziellen Kosten, die für viele eine nicht zu meisternde Hürde darstellen und Analphabeten haben gar keine Chance. Was richtig widersinnig ist: Für bestimme Länder werden die Sprachtests gefordert, für andere nicht. Ein japanischer Ehegatte kann ohne Sprachtest nachziehen, ein thailändischer wiederum nicht.

MiGAZIN: Betrachten Sie die Sprachtests in den Herkunftsländern als gesetzeswidrig?

„Zum Beispiel der Fall vorm Bundesverwaltungsgericht, da hält es das Gericht für realistisch, dass eine Analphabetin, mit fünf Kindern, in einem Jahr die Alphabetisierung und den Sprachtest durchführen kann.“

Bayram: Ja! Denn Artikel 6 unseres Grundgesetzes schützt die Familie und es gibt eine Vorfeldwirkung dieses Schutzes. Und diese gilt eben auch, wenn die Ehe zwischen Deutschland und dem Herkunftsland besteht. Da wird mit zweierlei Maß gemessen: Familien, die deutsche Wurzeln haben und Familien die einen internationalen Hintergrund haben, sind nicht gleichgestellt. Das ist klar grundgesetzwidrig.

MiGAZIN: Gibt es denn Ausnahmereglungen für Regionen, in denen zum Beispiel kein Goethe-Institut zumutbar erreichbar ist, um so einen Sprachkurs zu absolvieren?

Bayram: Es gibt keine Möglichkeiten der Erleichterung. Auch wenn es unzumutbar ist, im Herkunftsland einen Sprachkurs zu erreichen, kann man nicht nach Deutschland ziehen und den Test hier nachholen. Zum Beispiel der Fall vorm Bundesverwaltungsgericht, da hält es das Gericht für realistisch, dass eine Analphabetin, mit fünf Kindern, in einem Jahr die Alphabetisierung und den Sprachtest durchführen kann. Das ist völlig utopisch und die Frau lebt jetzt schon seit drei Jahren von ihrem Mann getrennt.

MiGAZIN: Was für Bevölkerungsgruppen trifft das Gesetz?

Bayram: Das ist völlig unterschiedlich. Es betrifft ja nicht nur Menschen aus Afrika oder Asien. Auch Deutsche, die zum Beispiel in Russland oder Thailand eine Frau kennengelernt haben. Die stehen ja vor denselben Problemen. Natürlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit, vor das jeweils zuständige Verwaltungsgericht zu gehen, aber bei den Sprachtests sind die Gerichte sehr rigoros. Und sobald es über den Einzelfall hinausgeht, ist natürlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bindend für andere Gerichte. Interview

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  1. Ich bin da ganz anderer Meinung, wie die Grünen in Berlin.

    Wer in unser Land kommen will, wer mit einem Menschen zusammen leben will, der hier in Deutschland seinen Mittelpunkt hat, der sollte die deutsche Sprache sprechen.
    Zuviele sind in der Vergangenheit durch Heirat in unser Land gekommen, die nicht die Sprache sprechen, wenn dann die Kinder kommen, dann wird dem Staat die Aufgabe zugeschoben, dass die Kinder deutsch sprechen, denn die Eltern können es zum großen Teil nicht oder unzulänglich.
    Das wurde sehr ausgenutzt und ich bin der Meinung, dass wir diese Regelung brauchen um auf längere Sicht eine Verbesserung zu bekommen.
    In allen Ländern der Welt kann man die Deutsche Welle hören und die bietet einen Sprachkurs an:
    DEUTSCH WARUM NICHT – und ich kenne einige, die heute sehr schön deutsch sprechen, die es über die Deutsche Welle gelernt haben.

  2. hoko sagt:

    Analphabetin mit fünf Kindern, das sind genau die Migranten, die wir hier brauchen…. Ich werde immer mehr zum Befürworter der Sprachstandstests, wir brauchen mehr Aygül Özkans, die hier Karriere machen und Verantwortung übernehmen und weniger Analphabeten, für die hier der Sozialstaat attraktiv ist

    • Renkens sagt:

      @hoko

      Wie wäre es wenn Sie erstmal eine Sprache lernen die nicht im Lateinischen Alphabet geschrieben wird, bevor Sie sich zu etwas äußern das Sie selber nie erfahren haben. Wie wäre es mit Thailändisch, Arabisch oder Chinesisch?
      Sie können auch nicht das Deutsche Bildungssystem mit dem Thailändischen oder das einer anderen Nation vergleichen. Was halten Sie davon das eine 60 Jährige eine neue Sprache lernen muss um zu Ihren 70 Jährigen Lebenspartner zu ziehen. Erkundigen Sie sich mal was ein Sprachkurs hier in Deutschland kostet und fragen Sie sich dann wie lange ein/e Verkäufer/in dafür sparen müsste um diesen Kurs zu besuchen.
      Wußten Sie eigentlich das es in Deutschland ca. 4000000 Analphabeten gibt?
      Vielleicht sollte man erstmal vor der eigenen Haustür kehren und vor allem etwas mehr Hintergrundwissen haben.
      Wenn nicht auf die Türkischen Mitbürger geschimpft wird sind es die Russen und dann eventuell die Polen, ich kann mich noch daran erinnern das man vor Jahren auf die Italiener geschimpft hat.
      Aber auf die Deutschen welche auf Kosten der Steuerzahler leben wird hier von Ihres Gleichen nie ein Wort geschrieben. Es gibt überall schwarze Schafe aber das ist nicht die Mehrheit.

      • simon sagt:

        Warum sollte man z.B. Arabisch lernen, wenn man nicht in Länder reisen/auswandern möchte in denen Arabisch gesprochen wird?
        Warum geht der 70jährige Mann nicht zu seiner 60jährigen Frau? Sie leben dann in einer Umgebung, die ihnen sprachlich und kulturel vertraut ist.

      • bigeagle198 sagt:

        Guten Morgen Renkens,

        vielen Dank für Ihren Einwurf. Es ist schon erstaunlich, wie viele Menschen sich anmassen, über Themen mitreden zu wollen, bei denen bereits die elementarsten Grundkenntnisse fehlen,
        Der Zwang, Deutsch im Heimatland zu lernen, beschränkt sich ja nicht nur auf Paare, die beide außerhalb des Schengenraums kommen (und nicht zu den privilegierten Staaten zählen, das Zuwanderungsgesetz beinhaltet da eine Liste der Ausnahmen) sondern auch auf Ehen mit einem bzw. einer Deutschen als Partner(in). Im Prinzip wird deutschen Staatsbürgern vorgeschrieben, wenn sie lieben dürfen und wen nicht.
        Natürlich soll Deutsch gelernt werden, das ist doch überhaupt keine Frage. Das kann aber genausogut wenn nicht sogar viel besser in Deutschland geschehen. Bis zur Gesetzesnovelle vom 28, August 2007 ging es ja auch. Meine Frau besitzt seit 8 Monaten die deutsche Staatsangehörigkeit. Den nötigen Nachweis auf Niveau B1 (nicht zu verwechseln mit dem niedrigeren A1, welcher als Eintrittskarte fungiert) hat sie in Deutschland erworben.
        Sollte der Staat ein Problem in dieser Richtung haben, braucht das Bundeamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Behörde ein paar mehr Kontrolleure schicken, um die verpflichtende Anwesenheit zu überprüfen.
        Berlin als Hauptstadt der Transferleistungsempfänger sieht natürlich jeden möglichen Neuankömmling als unerwünschten Mitesser. Das ist natürlich der völlig falsche Ansatz.
        Der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung ist ja bereits jetzt Bestandteil des Einreiseverfahrens. Dieser Ansatz sollte durchaus beibehalten werden. Wahlweise sollten auch besondere Qualifikationen zugelassen werden. Ansonsten sollte man den Individuen mehr Spielraum lassen. Frisches Blut ist mehr als nötig für eine Bevölkerung, die der negativen Demographie unterliegt. Weniger Menschen auf gleicher Fläche ist im Prinzip erstmal nichts Schlechtes, aber leider basieren unserer Sozialsysteme dem Umlageverfahren. Viele Menschen, die etwas von der Gesellschaft erwarten, teils zu Recht, teils zu Unrecht, stehen sowohl quantitaiv als auch qualitativ immer weniger Menschen gegenüber, die diese Wünsche finanzieren sollen. Ich habe bisher den Eindruck, dass Politiker langfristig nötige Reaktionsstrategien aus Furcht vor der nächsten Wahl gerne ausblenden. Der Schock der Erkenntnis, nämlich reagieren zu müssen, wird im Ernstfall aber doch leider viel zu spät erfolgen.

        Gruß

        bigeagle198

  3. Pingback: Kurse mit Kinderbetreuung hier – statt Sprachtest in der Türkei « BlogIG – Migrationsblog der InitiativGruppe

  4. Boli sagt:

    “Zum Beispiel der Fall vorm Bundesverwaltungsgericht, da hält es das Gericht für realistisch, dass eine Analphabetin, mit fünf Kindern, in einem Jahr die Alphabetisierung und den Sprachtest durchführen kann.”

    Man sollte weniger darüber schimpfen das ein Gericht sich mit solchen Fällen beschäftigen muss sondern mehr das es überhaupt noch solch schlecht gebildeten Leuten erlaubt wird sich in Deutschland niederzulassen.
    Wer in einer Region lebt, wo weit und breit kein Goetheinstitut existiert lebt offensichtlich nicht in einer Gegend mit hoher Bevölkerungs- bzw. hohem Bildungsanteil. Deutschland kann man doch die Bildungsdefizite anderer Länder nicht einfach anhängen und diese zu einem deutschen Problem machen. Das ist dreist.

  5. Ach, was soll denn dieser Unsinn wieder? Jeder Student, der ein, zwei Semester in den USA studieren will, muss vorher einen Sprachtest bestehen. Das wird auch von allen, die es betrifft, akzeptiert.

    Und jemand, der hier sein ganzes Leben verbringen wird, soll nicht einmal rudimentäres Deutsch beherrschen?? (Denn mehr ist es ja wirklich nicht.) Wann begreifen diese Leute eigentlich, dass dieser Test sie vor einem der schwersten Fehler ihres Leben bewahren kann? Nämlich sprachlos durch die deutsche Wirklichkeit zu irren.

    Oder sollen sie bloß möglichst easy in der Parallelgesellschaft verschwinden? Ich habe zuweilen den Eindruck.

    • Renkens sagt:

      @ Cajun Coyote

      Zitat: Und jemand, der hier sein ganzes Leben verbringen wird, soll nicht einmal rudimentäres Deutsch beherrschen?? (Denn mehr ist es ja wirklich nicht.)

      Leider stimmt Ihre Aussage nicht was den Sprachnachweis angeht, so steht es zwar im Gesetz aber in den Prüfungen wird darauf nicht eingegangen auch bei den Botschaften nicht wenn der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse dort erbracht werden muss weil kein Goethe Institut in dem Land ist.
      Die gesprochenen Sätze von einer CD sind in Normaler Geschwindigkeit, es wird keine Umformulierung gemacht und im Test wird der Satz nur einmal wiederholt.
      Haben Sie sich diesen Test mal angeschaut (nicht den Beispiel Test der vom Goethe Institut im Internet steht sondern den Test der bei der Prüfung gemacht wird) oder mit Leuten gesprochen die diesen Test gemacht haben und Ihnen sagen können wie der Ablauf der Prüfung ist.

      • Renkens sagt:

        Nachtrag und Ergänzung
        Nicht das hier was falsch verstanden wird, es steht im Aufenthaltsgesetz unter §30 Satz 1 Nr.2 der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

        Das Gesetz sagt aber nicht aus was unter einfacher Art der deutschen Sprache zu verstehen ist.
        Das findet man dann wieder im Internet unter Sprachniveau des Europäischen Referzrahmen.

        A1 (Breakthrough Level) Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
        Hier mal die genaue beschreibung des A1 vom Goethe Institut:
        Hören:
        Kann vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sich selbst, seiner Familie oder auf konkrete Dinge um sich herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.
        Lesen:
        Kann einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.
        Am Gespräch teilnehmen:
        Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn sein Gesprächspartner bereit ist, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihm dabei hilft zu formulieren, was er/sie zu sagen versucht. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.
        Zusammenhängendes sprechen:
        Kann einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die er kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo er/sie wohne.
        Schreiben:
        Kann eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Kann auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

        Beim Test zum Schreiben wird es schon als Fehler angesehen wenn der Testteilnehmer anstelle ö oe schreibt.

  6. rio sagt:

    Wir brauchen hier keine dummen Analphabeten mehr, die das Sozialsystem kaputtschmarotzen. Solche und sie unterstützende Dummmmgutmenschen a la Böhmer (Volksverräter der übelsten Sorte) haben wir hier übergenug. Irgendwann muss Schluss sein!

  7. Loewe sagt:

    Was ist das für eine Sprache!
    Dieser rio sollte mal in den Spiegel seiner eigenen Sprache schauen – damit er sieht, was für ein Mensch ER ist.

  8. Peter Hentschel sagt:

    Guten Tag Frau Bayram,
    Ihr Name heisst übersetzt von Azeri ins Deutsche: Urlaub. Den möchte ich etwas stören, weil Ihr Engagement mehr Beachtung verdient, als es in der deutschen Öffentlichkeit wahrgenommen wird.
    Zuerst meine „kleine“ Geschichte: Ich bin seit Juni nach deutschem Recht mit einer Dame aus Azerbaidschan verheiratet. Der Weg war steinig und hart, weil die deutschen Behörden und deren Amtsschimmel vehement zugetreten haben. Die Kosten, die uns unsinnigerweise verursacht wurden darf ich nicht aufzählen. Den i-Punkt bildet aber nun die FZF. Die deutsche Botschaft in Baku besteht auf der kritikwürdigen A1-Prüfung, obwohl meine Frau einen Universitätsabschluss als Ökonomin besitzt, als Gastdozentin an der Universität in Baku tätig war und eine full-time-job im Finanzmanagement ausübt. Man versteckt sich hinter Formalismen, die sehr aussagevariabel sind. Meine Frau spricht meherer Sprachen und hat auch schon zwei Sprachausbildungen des Goetheinstitutes mitgemacht. Als Deutscher sehe ich kein Problem, ihre Integration so zu gestalten, dass unsere „Umwelt“ nicht belastet wird und der Nutzen rasch eintritt. Als Deutscher stehe ich aber auch unter dem Schutz des GG und damit der Aussage, dass vor dem Gesetz alle gleichbehandeklt werden müssen. DAS PASSIERT ABER NICHT! Anscheinend ist in der Ausbildung des diplomatischen Korps so etwas nicht vorgesehen.
    Immerhin war meiner Zeitung unsere Gsechichte schon einen Titelseiter wert und unsere Ausländerbehörde signalisiert optimale Bedimngungen. Lediglich die Botschaft in Baku stellt sich quer.
    Falls es aus Ihrer Sicht eine Möglichkeit gibt, diese mehr als dikutable Prüfung zu vermeiden, bin ich Ihnen für Hinweise sehr dankbar. Da ich derzeit in Baku bin, wäre mir eine E-Mailantwort sehr gelegen.
    Mit freundlichen Grüssen nach Berlin,
    Peter Hentschel