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Ehebestandszeit

EuGH-Entscheidung macht Pläne der Bundesregierung zunichte

Verschlechterungen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für türkische Arbeitnehmer sind rechtswidrig, entschied das Europäische Gerichtshof. Damit verstößt die nicht nur die geplante Verlängerung der Ehebestandszeit gegen das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei.

Montag, 13.12.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 17.12.2010, 1:25 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wer nicht hören will, muss fühlen, müssen sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gedacht haben, als sie einen weiteren Hammer auf die Ausländerpolitik fallen ließen. Mit Urteil vom 9. Dezember 2010 schoben sie unter anderem dem Vorhaben der Bundesregierung, die Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahren zu erhöhen, einen Riegel vor.

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Konkret ging es um die Auslegung der so genannten „Standstill-Klausel“ im Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei. Es besagt, dass nach dessen Inkrafttreten im Jahre 1980 die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für türkische Arbeitnehmer nicht verschlechtert werden dürfen. Und nicht nur das, der EuGH stellte nun klar, dass diese Klausel dynamisch auszulegen ist.

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Das Assoziationsabkommen soll die schrittweise Herstel- lung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Aufhebung der Beschränkung- en der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungs- verkehrs eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels‑ und Wirtschafts- beziehungen zwischen den Vertragsparteien, u. a. im Bereich der Arbeitskräfte, zu fördern, um die Lebenshaltung des türkischen Volkes zu bessern und später den Beitritt der Republik Türkei zur Gemeinschaft zu erleichtern. Das Abkommen wurde am 12. September 1963 in Ankara von der Türkei und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft unterzeichnet.

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Dynamische Auslegung der Stillstand-Klausel
So gelte das Verschlechterungsverbot nicht nur im Vergleich zur Rechtslage im Jahre 1980, sondern auch in Bezug auf nachträgliche Begünstigungen. Wurde eine ausländerrechtliche Bestimmung nach Inkrafttreten der „Standstill-Klausel“ zugunsten türkischer Arbeitnehmer geändert, so stelle deren nachträgliche Verschärfung eine neue Beschränkung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies gelte selbst dann, wenn der Rechtszustand sich gegenüber der 1980-Rechtlage nicht verschlechtert.

Im vorliegenden Fall ging es um die Ehebestandszeit in den Niederlanden. 1980 galt dort eine Mindestehebestandszeit von drei Jahren. Diese Wartezeit wurde 1982 auf ein Jahr verkürzt und 2001 wieder auf drei Jahre verlängert. So nicht, entschieden nun die EuGH-Richter. Die Begünstigung aus dem Jahre 1982 gelte laut Assoziationsrecht nach wie vor.

Weitreichende Wirkung
Und weil es hierbei um ein Abkommen zwischen der EU und Türkei handelt, entfaltet sie auch Wirkung für Deutschland. „Durch diese Entscheidung wird ein Günstigkeitsvergleich mit den Regelungen des AuslG 1965 und 1990 erforderlich“, so der renommierte Ausländerrechtler Dr. Klaus Dienelt, der das Fachportal migrationsrecht.net betreibt. Dies gelte nicht nur für die Ehebestandszeit, sondern auch für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Nachzugsvoraussetzungen für Familienangehörigen.

Angesichts dieser Tragweite bleibt nun abzuwarten, ob und welche Konsequenzen Deutschland aus dieser Entscheidung ziehen wird. In der Vergangenheit zeigte man sich äußerst zurückhaltend, was die Umsetzung des Assoziationsrechts angeht. Die nun unmissverständliche Klarstellung des EuGH dürfte allerdings keine allzugroßen Ausweichmanöver mehr zulassen. Zumindest der umstrittene Plan zur Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahren dürfte sich erledigt haben.

Ehebestandszeit: Ein Ausländer muss mindestens zwei – künftig drei – Jahre im Bundesgebiet mit dem Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft führen, um ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wird die eheliche Lebensgemeinschaft vor Ablauf der Ehebestandszeit aufgehoben, muss der Ehepartner wieder ausreisen.

Verschärfung ist ein Skandal
„Die Bundesregierung muss ihr Gesetzesvorhaben stoppen, wenn schon nicht aus Interesse an den betroffenen Frauen, dann eben aus europarechtlichen Gründen“, so die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen. Die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre sei ein Skandal. „Denn Frauen in Gewaltverhältnissen oder auch Zwangsehen müssen so aus Angst vor einer Abschiebung ein Jahr länger ausharren“, so die Linkspolitikerin. Vielmehr werde das Thema Zwangsheirat und Scheinehe erneut für eine ausgrenzende Politik instrumentalisiert.

Die Bundesregierung begründet die geplante Verschärfung mit einer angeblichen „Erhöhung der Scheineheverdachtsfälle“ seit dem Jahr 2000. Doch auf eine schriftliche Frage von Dagdelen musste sie zugeben, dass die Zahl der Tatverdächtigen wegen Scheinehenverdachts massiv zurückgehen. Im Jahr 2009 waren die Fälle mit 1.698 Personen nicht einmal mehr ein Drittel so hoch wie im Jahr 2000. (es) Recht

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  1. MoBo sagt:

    @ Boli: Also daraus lesen Sie schon „Ultranationalismus“?

  2. NDS sagt:

    Kommentar zu Hop Singh
    „Nun ist Schluß mit dem Staatsunrecht in Deutschland!“
    –> Was ist „Staatsunrecht“? Unrecht durch den Staat? „Wer“ ist der Staat? Eigentlich das Volk… Oder meinen Sie die Regierung? Die politische Elite? Oder den Justizapparat??
    „Der deutsche Innenminister Lothar de Maiziere wird endlich gezwungen das türkische Recht auch in der Bundesrepublik anzuwenden.“
    –> Welches türkische Recht? Das EuGH ist doch eine europäische Instanz und somit eine Instanz, wo die türkische Republik kein Vollmitglied ist (nicht juristisches, durch das Assoziationsabkommen aber politische Eingreifen kann. Das EuGH ist aber eine juristische Instanz).
    „Schluß mit staatlicher Diskriminierung des fleißigen türkischen Mitbürgers.“ –> (zwar ironisch, aber dennoch:) siehe Punkt 1: Was ist staatlich?? Seit wann sind alle türkischen Mitbürger fleißig?
    „Auch Deutschland muß endlich einsehen, es kann den Islam nicht mehr kleinhalten und die Dreijahresfrist, gegen die türkische Regierung aufhalten!“
    –> (zwar ironisch, aber dennoch:) den Satz verstehe ich gar nicht, was/ wer soll aufgehalten werden??
    „Auch die Scheineheverdachtsfälle, laut der türkischen Ministerin Sevim Dagdelen, hat es nie gegeben.“
    –> Dagdelen ist d e u t s c h e Abgeordnete und integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Sie ist keine Ministerin. Um welche Verdachtsfälle handelt es sich? Warum sollte sich eine Abgeordnete zu Einzelfällen von Eheschließungen geäußert haben (das ist doch Sache lokaler Behörden)?
    „Diese wurden von islamophoben deutschen Parlamentariern erfunden um die Bildung der türkischen Schüler zu unterbinden.“
    –> Was haben Scheineheverdachtsfälle mit Schulen bzw. SchülerInnen zu tun?
    „Das wird sich die türkische Bevölkerung nicht mehr bieten lassen, das fremdenfeindliche deutsche Volk wird bestraft und arm.“
    –> Welche „Bevölkerung“? Die mit türkischem Migrantionshintergrund in Deutschland? Die mit türkischem Pass in Deutschland? Die türkische Bevölkerung in der Türkei? Welche Institution soll so eine Vertretung („sich nicht mehr bieten lassen“) für eine „türkische Gruppe“ übernehmen? Seit wann ist „das deutsche Volk“ fremdenfeindlich? Wodurch soll sie arm werden? Würde das nicht per se auch die g e s a m t e Bevölkerung in Deutschland betreffen, oder leben alle Menschen mit Migrationshintergrund auf einer deutschen Insel mit eigener Marktwirtschaft und politischer/ administrativer Leitung?

  3. Boli sagt:

    @MoBo
    Nun ist Schluß mit dem Staatsunrecht in Deutschland!
    Der deutsche Innenminister Lothar de Maiziere wird endlich gezwungen das türkische Recht auch in der Bundesrepublik anzuwenden.

    Er bezeichnet das Handeln der BRD als Staatsunrecht ohne Selbstreflektion bezüglich der Verbrechen seines eigenen Mutterlandes. Ich muss diese jetzt hoffentlich nicht noch alle aufzählen. Wer ehrlich ist weiß es selber.
    Und er wünscht sich die Einführung „türkischen Rechts“ und ich glaube nicht als Ergänzung zum deutschen Recht.

    Schluß mit staatlicher Diskriminierung des fleißigen türkischen Mitbürgers. Auch Deutschland muß endlich einsehen, es kann den Islam nicht mehr kleinhalten und die Dreijahresfrist, gegen die türkische Regierung aufhalten!

    Ich will ja nicht mal verleugnen das es auch fleißige ich sag jetzt mal ausländische Mitbürger gibt. Gibt es sehr wohl. Nur seine Zentrierung auf türkisch zeigt auf das er sich praktisch nur für seine eigene Ethnie interessiert und das ist inakzeptabel.
    Er droht quasi schon jetzt damit das der Islam groß wird. Was will er dann machen wenn es so weit wäre? Das gleiche was mit den Christen damals in der Türkei passiert ist?
    Und die Dreijahresfrist wird dann wohl mit einer Kriegsdrohung und Kampfbombern beendet oder wie? Oder soll wieder eine Schiffsflotte geschickt werden um die „BRD-Blockade“ zu durchbrechen?
    Auch die Scheineheverdachtsfälle, laut der türkischen Ministerin Sevim Dagdelen, hat es nie gegeben.
    Neiiinn hat es nie gegeben. Sogar türkischstämmige Politiker in Hamburg haben zu dem Mittel gegriffen um Landsleuten illegal den Zugang zu Deutschland zu ermöglichen. Und aus etlichen „kurdischen Libanesen“ werden dann beim genauen Hinsehen urplötzlich türkische Staatsbürger.
    Er bezeichnet Sevim Dagdelen als „türkische Ministerin“. Erstens mal vertritt sie Deutschland und dessen Gesetzgebung und 2. ist sie keine Ministerin. Wahrscheinlich hat Hoph Sing Degdelen mit der anderen in Niedersachsen verwechselt. Aber ich weiß Erdi in Ankara hat auch schon versucht sämtliche einflussreiche türkischstämmige Vertreter auf türkisch-nationalen Großmachtkurs zu bringen.
    Diese wurden von islamophoben deutschen Parlamentariern erfunden um die Bildung der türkischen Schüler zu unterbinden.
    Interessant ist an dem Wort Islamophobie das es eine Wortschöpfung des damaligen Staatsführer Ayatolla Komeini war. Dieses Wort wurde damals nur erfunden um jegliche Kritik am Islam von vornherein zum Schweigen zu bringen. Er hat wohl damals schon gewusst das es Zwangsläufig zu einer Konfrontation kommen muss.
    Wenn der türkische Staat vor Jahren schon ordentlich für die Gesamtbildung des eigenen Volkes gesorgt hätte müssten wir uns jetzt nicht mit diesem Thema befassen. Mal an die eigene Nase packen!
    Das wird sich die türkische Bevölkerung nicht mehr bieten lassen, das fremdenfeindliche deutsche Volk wird bestraft und arm.
    Was jetzt, Bürgerkrieg einführen wie schon im eigenen Land und Ausraubung der Deutschen mit Gewalt?

    Lieber MoBo also wenn Sie aus Hoph Sings Ausführungen keinen verschärften Nationalismus herauslesen können weiß ich auch nicht. Dann ist das wohl eine Art guter Ton in der türkischen Community, wo unter anderem so Geschichten wie die Juden waren verantwortlich für 9/11 und damals war kein einziger Jude in den Twintowers kursiert. Schauen Sie sich mal den letzten Teil von Entwerder Broder an. Es ist bezeichnend absolut bezeichnend. Broder rennt mit ner Burka auf dem Oktoberfest rum und die einzigen die ihn blöd anmachen sind Türken. Zu köstlich war aber das Gesicht von dem Dödel als Broder ihm sagte das er Jude ist.
    Und so wie es Broder und Hamed schon ich glaube im zweiten Teil sagten nachdem sie sich mit einem integrierten Türken unterhalten hatten. Es ist immer noch der alte Atarichip drinnen. Neues Gehäuse mit alter Hardware und Software.
    Ne Leute es schwimmt zu viel Weltverschwörungsblabla und Dominanzstreben in den Köpfen von Türken rum als das man offen und herzlich sagen könnte: „Es wächst zusammen was zusammen gehört“.
    Und deswegen wird sich Deutschland bezüglich EuGH Urteil nur dann einlassen wenn es keinen Nachteil für sich sieht.

  4. Hop Singh sagt:

    @NDS und Boli
    Da haben sie ja meine Ausführungen reichlich zu entkräften versucht – gut gebrüllt!
    Ich will auf diese unqualifizierten Äußerungen nicht eingehen, aber lesen sie dieses ZItat der Antalya-Alanya-Experten:
    „Antalya-Alanya (Weltexpress) – Nur noch 38 Prozent der türkischen Bevölkerung wollIen, dass ihr Land EU-Mitlglied wird. Die Türkei fühlt sich inzwischen so stark, dass für sie der Beitritt nicht mehr wichtig ist.“
    So wenige Türken wollen noch der EU helfen. Alle anderen haben sich schon vom islamophoben Deutschland ab- der fortschrittlichen türkischen Nation zugewendet. Das wird Folgen haben.
    Der erfolgreiche islamische Geschäftsmann, ob in Marxloh die Heiratsindustrie repräsentierend oder in Ehrenfeld vielleicht sogar Prinz Karneval, wird in die Heimat zurückkehren, mit ihm viele Hunderttausend und Ankara aufbauen, wie nach dem Kriege Berlin. Die deutschen Antimigrationspolitiker, Schwarzer oder Mappus , ja selbst ein Vural Öger, die der türkischen Jugend die Ausbildungsplätze verwehren, können nicht mehr umkehren. Das Deutschland, das wir geschaffen haben wird bestraft und der deutsche Rentner wird nicht gepflegt, wahrscheinlich arm.

  5. NDS sagt:

    @Hop Singh
    Das einzige, was ich Ihren Äußerungen inhaltlich entnehmen kann ist, dass Sie die die Löwen-Metapher in den Ausführungen von Frau Kaddor gut internalisiert zu haben scheinen.

  6. Boli sagt:

    @Hop Singh

    Ihr Märchen von wegen die Türken haben Deutschland aufgebaut können Sie sich schenken. Das ist auch so ein Dauerbrenner der türkischen Community. Wenn man die Fakten wirklich betrachtet hätten wir sie damals nicht einmal mehr gebraucht. Und interessant ist auch das sogar schon vor der Anwerbung von Politikern große Bedenken bezüglich kulturell-religösen Unterschieden eingeworfen wurden. Wen wundert es also dann noch das dies erst recht heute noch so ist?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Anwerbeabkommen_zwischen_der_Bundesrepublik_Deutschland_und_der_T%C3%BCrkei
    Auch ein interessanter Beitrag:
    http://de.nntp2http.com/soc/politik/texte/2009/09/cc43dacd7be8faabd147656197ff9d7c.html
    Und wenn Sie schon von Aufbau schwadronieren dann zeige ich Ihnen was das wirklich bedeutet. Kein Türke musste das in diesem Ausmass jemals tun:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Tr%C3%BCmmerfrau

    Wenn überhaupt dann haben alle dazu ihren Beitrag geleistet nur heute haben wir eine andere Situation als damals.
    Wenn Sie also so sehr davon schwärmen die Türkei aufbauen zu wollen empfehle ich Ihnen keine Zeit mehr zu verlieren.
    Passen Sie aber gut auf das Sie Ihren neuen Arbeitsplatz dann nicht in einem deutschen Unternehmen finden. Weil die Wahrscheinlichkeit ist durchaus nicht gering. Ansonsten Viel Glück und Leben Sie wohl!

  7. Pingback: Ejder Köse – EuGH Entscheidungen sind auch für Deutschland bindend | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN