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Einbürgerung von Moscheebesuchern

Schünemann trotz Richterschelte nicht einsichtig

Trotz heftiger Richterschelte zeigt sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann uneinsichtig. Seine Behörde stellt laut VG Göttingen unbescholtene Moslems in nicht zu akzeptierender Weise unter Generalverdacht und verhindert deren Einbürgerung.

Mittwoch, 26.01.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 01.02.2011, 1:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zeigt sich trotz der heftigen Rüge des Verwaltungsgerichts Göttingen (Aktenzeichen 4 A 131/09) im Einbürgerungsfall des marokkanischen Geowissenschaftlers uneinsichtig. Das geht aus den Antworten des Innenministeriums auf Anfragen der Grünen und der Linkspartei hervor.

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Einbürgerung zu Unrecht verhindert
Anlass der Anfragen war ein Einbürgerungsfall aus Göttingen, den die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde zwei Jahre lang zu Unrecht verhindert hat. Ein seit 1999 in Deutschland lebender marokkanischer Geowissenschaftler beantragte 2008 seine Einbürgerung. Die Behörde verweigerte aufgrund einer Stellungnahme des niedersächsischen Verfassungsschutzes die Einbürgerung des Marokkaners weil er freitags beten geht und dafür gelegentlich eine Moschee besucht, deren Trägerverein der Verfassungsschutz für verdächtig hält.

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Es kam zu einem Rechtsstreit mit einer deutlichen Rüge des Richters für das Vorgehen des Innenministeriums: „Hier werden unbescholtene und gläubige Moslems als Moscheebesucher in nicht zu akzeptierender Weise unter einen generellen verfassungsfeindlichen Fundamentalismusverdacht gestellt, obwohl die Moscheebesucher einzelne Äußerungen von Vorbetern bei Gebeten weder inhaltlich beeinflussen noch regelmäßig vorhersehen können“, so der Richter im Dezember 2010. Von daher sei es verfehlt, ja sogar unverantwortlich, einzelne Äußerungen von Vorbetern den schlichten Moscheebesuchern zuzurechnen.

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Exemplarisch für Niedersachsen
Für die Grünen-Landtagsabgeordnete Filiz Polat ist dieser Fall exemplarisch und zeigt die Auffassung der niedersächsischen Landesregierung zur Religionsfreiheit. „Bereits die polizeilichen Moscheekontrollen auf unbescholtene Muslime stellten nach Ansicht namhafter Verfassungsexperten einen Verstoß gegen dieses Grundrecht dar“, so Polat.

Auch im Einbürgerungsfall Menger-Hamilton habe die Stellungnahme des Verfassungsschutzes ebenfalls zur Verzögerung und Verkomplizierung eines Einbürgerungsfalles geführt. Polat: „Nur am Rande sei hier noch erwähnt, dass es sich in beiden Fällen um hoch qualifizierte Akademiker handelt, welche die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben.“

Niedersachsen macht weiter
Davon und auch von den deutlichen Worten des Richters scheint sich Schünemann allerdings nicht beeindrucken zu lassen. Auf die Frage von Polat, welche Konsequenzen die Landesregierung aus diesem Fall ziehe, teilt Schünemann lediglich mit, dass die Verfassungsschutzbehörde „auch zukünftig in Einbürgerungsverfahren ihrer Verpflichtung nachkommen“ wird.

Auch halte er diese Vorgehensweise „weiterhin für erforderlich“. Im vorliegenden Fall sei das Gericht den Aussagen des Klägers gefolgt und lediglich „eine andere Bewertung im Einbürgerungsfall des Klägers vorgenommen“ als die Verfassungsschutzbehörden. Schünemann abschließend: „Im Übrigen enthält sich die Landesregierung einer Bewertung.“ (eb)
Politik

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  1. TurkishGuy sagt:

    Das ist staatliche Muslimenverfolgung.
    Die Deutschen sind Weltmeister darin ander Länder auf die Minderheitenrechte hinzuweisen, die eigenen Minderheiten werden aber wie Dreck behandelt.

  2. GermanGirl sagt:

    Heilige Einfalt! Der geht ab und zu mal zu Hasspredigern, alles egal, wir bürgern ihn ein, ist ja sein gutes Recht… Jeder hat das Recht auf den deutschen Pass, wieso auch nicht… immerhin hat hier mal ein Politiker Rückgrat genug, das Richtige zu tun, auch wenn die üblichen Verdächtigen (Grüne) aufheulen.

  3. MoBo sagt:

    @ GermanGirl: Ein Bayer der ab und zu mal zu Hasspredigern geht (z.B. CSU) wird ja auch nicht ausgebürgert…

    Der Artikel gibt aber nicht her, dass es sich um „Hassprediger“ handelt. Wir wissen, dass die Moschee vom VS überwacht wird. Das ist aber kein Beweis dafür, dass die Moschee verfassungsfeindlich ist. Wenn Sie in eine neue Stadt kommen und ein Gotteshaus suchen und es nur eine beschränkte Auswahl gibt, wonach gehen Sie? Vielleicht waren da Studienkollegen, Landsleute, die einfach da hin gehen. Wir haben zu wenige Informationen, um ihm deswegen die Staatsangehörigkeit nicht anerkennen zu wollen.

    Dass die Grünen deswegen eine Anfrage stellen würde ich auch nicht als aufheulen bezeichnen sondern als Recht in der Demokratie, dass eine Oppositionspartei mal nachfragt, was da überhaupt vorgegangen ist. Wie im Artikel beschrieben hat der Fall Menger-Hamilton schon bewiesen, dass Schünemann hier sehr komische Maßstäbe anlegt und sich mal Gedanken über sein Demokratieverständnis machen sollte.

  4. Fritz sagt:

    Wer regelmäßig an Demonstrationen teilnimmt, die sich gegen die Verfassung richten, der lässt doch auch keinerlei Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen!

  5. basil sagt:

    In Deutschland ist alles etwas anders. Hier wird die Mehrheit von der Minderheit wie Dreck behandelt.
    Was man mit sich machen läßt, wird mit einem auch gemacht.

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