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Verwaltungsgericht München

Türkische Touristen benötigen kein Visum für Deutschland

Türkische Touristen brauchen für Deutschland kein Visum. Das entschied das Verwaltungsgericht München - ein Präzedenzfall. Memet Kilic fordert die Bundesregierung auf, endlich die Visumpflicht abzuschaffen.

Freitag, 11.02.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.02.2011, 2:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (Az. M 23 K 10.1983).

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Hintergrund des Rechtsstreits war ein nicht eingeplanter Zwischenstopp der türkischen Staatsbürgerin Candan Erdogan am Münchener Flughafen am 29. September 2009. Sie wollte aus den USA über München nach Istanbul fliegen. Aufgrund einer Verspätung verpasste sie ihren Anschlussflug am Münchener Flughafen und war gezwungen, die Nacht auf deutschem Boden zu verbringen. Sie wollte in einem Hotel übernachten, wurde von der Flughafenpolizei aber gezwungen, die Nacht am Flughafen zu verbringen. Begründung: Sie habe kein Visum für Deutschland und dürfe den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.

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Das wollte sich die Türkin nicht gefallen lassen und klagte erfolgreich mithilfe der SANAS Rechtsanwälte. Die Richter stellten fest „dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf“.

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Aktive und passive Dienstleistungsfreiheit
Damit folgten die Münchener Richter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und bringen damit die Bundesregierung nun massiv in Erklärungsnot. Der EuGH hatte in der „Soysal Entscheidung“ von 2009 („Soysal“, C-228/06) klargestellt, dass für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit gilt und sie daher kein Visum benötigen.

Die Bundesregierung stellt sich seit dem jedoch auf den Standpunkt, dass die EuGH-Entscheidung nur für die aktive Dienstleistungsfreiheit gelte, also nur für Personen, die Dienste erbringen. Touristen hingegen würden welche in Anspruch nehmen (passive Dienstleistungsfreiheit) und benötigten deswegen auch weiterhin ein Visum.

Systematische Weigerungshaltung aufgeben
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts der Klägerin, Dr. Temel Nal, ist die Begründung obsolet. Auch für Memet Kilic, migrationspolitischer Sprecher der Grünen, muss die Bundesregierung nun reagieren: „Die Nichtbeachtung der Visaurteile des Europäischen Gerichtshofs durch die Bundesregierung beschädigt unseren Rechtsstaat.“

Bisher habe die Bundesrepublik die Visa-Urteile des EuGH zur Visaliberalisierung zwischen Deutschland und der Türkei mit der Argumentation nicht zur Anwendung gebracht, dass mit der Türkei noch kein Rückübernahmeabkommen geschlossen worden sei. Kilic weiter: „Da dies jetzt geschehen ist, steht die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik auf dem Prüfstand.“ Angesichts der Häufung der erfolgreichen Klagen müsse die Bundesregierung endlich die „systematische Weigerungshaltung“ aufgeben.

MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Schwarz-Gelbes Dilemma
Das aber dürfte gerade der schwarz-gelben Regierungskoalition äußerst schwerfallen. Denn würden türkische Staatsbürger von der Visumspflicht befreit, könnten sie beispielsweise in Fällen der Familienzusammenführung ohne Weiteres ein Sprachkurs in Deutschland besuchen und müssten nicht mehr im Herkunftsland eines der kostspielige Goethe-Institute aufsuchen.

Auf der anderen Seite läuft Deutschland Gefahr, sich weiter schadensersatzpflichtig zu machen. Für türkische Staatsbürger gilt die Visumspflicht seit dem Jahre 1980. Folgt man der aktuellen Rechtsprechung, macht sich Deutschland seit über 30 Jahren bei jeder Visumverweigerung und Erteilung gegen Gebühr schadensersatzpflichtig gegenüber jedem einzelnen Antragsteller.

Präzedenzfall
Aufgrund der Bedeutung und Tragweite des Urteils haben die Münchener Richter die Berufung zugelassen. Rechtsanwalt Nal ist sich seiner Sache aber sicher. Keine Entscheidung zuvor sei derart eindeutig und klar ausgefallen. Das Besondere an diesem Fall sei aber, dass das Gericht explizit einer Touristin Recht zugesprochen habe. Für abwegige Auslegungen bleibe kein Raum mehr. „Diese Entscheidung ist ein Präzedenzfall“, so Nal. (es)
Recht

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MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. yohoo sagt:

    @ Sugus

    Nun ja, Sie schrieben etwas von „nach Deutschland wollen“ und nicht „in Deutschland geboren werden wollen“ aber auch dort frage ich mich, ob das so korrekt sein kann, da die überwiegende Mehrheit dieser in Deutschland geborenen Kinder deutsche Staatsbürger sind.

    Ich schlage vor, Sie unterlassen wenigstens für die Zukunft, Fragen, die falsche Informationen implizieren und wir beenden das hier jetzt. Ist ja nicht schlimm, wenn man falsch informiert war. Schlimm wird es nur, wenn man nach einem Strohhalm greift, und jetzt mit Geburtenzahlen argumentiert im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt. Wir wollen ja nicht auch noch eine Geburtenrate als Beitrittskriterium haben.

  2. yohoo sagt:

    @ Pragmatikerin

    Sugus hats gefunden ;)

  3. Pragmatikerin sagt:

    @ yahoo

    Dann darf ich weiter MiGAZIN lesen, ohne informieren zu müssen, was ich gelesen habe? ;-)

    Pragmatikerin

  4. elmo sagt:

    Alle fragen sich immer, warum die Türken hier nicht einfach wieder zurückkehren, wenn es doch in der Türkei besser mit Ihnen stehen würde…
    Tja.. die Antwort ist doch eigentlich plausibel, oder?
    Weil Deutschland inzwischen unsere zweite, wenn nicht sogar primaere Heimat ist! Nicht nur weil die meisten von uns hier geboren sind, sondern weil man hier Familie und Freunde (und ARBEIT) hat.

    Heimat ist noch nicht mal das Land Deutschland, sondern die Stadt in der man LEBT und gross geworden ist. Ich könnte z.b. nie in Bayern leben.. das ist für mich gar nicht mehr Deutschland, sondern eine andere, eigene Welt!!
    Ich wusste nicht, dass das so unklar ist…

  5. Sugus sagt:

    @ yohoo
    Wenn diese „deutschen Staatsbürger“ sich nicht andauernd als Türken definieren und als 5. Kolonne der Türkei agieren, lasse ich mich gerne darauf ein.

  6. ferdinand sagt:

    wenn man die wirtschaftlichen erfolge der tuerkei sieht,waere es meines erachtens von der tuerkei unklug in die eu zu wollen.lander wie rumenien und bulgarien bekammen vor ihrem beitritt milliardenhilfen damit sie ueberhaupt beitrittsfaehig wurden.diese laender sind nachwievor nicht in der lage ohne eu gelder zurecht zukommen.die eu will aber dass die die tuerkei in der nato im suedosten denn kopf hinhaelt aber wegen der anderen glaubensrichtung in ihrer gemeinschaft unerwuenscht ist.ich glaube wenn die tuerkei weiter so wirtschaftlich waechst waere die eu in fuenf jahren fro solch einen partner zu haben.

  7. Europa sagt:

    @ferdinand
    „lander wie rumenien und bulgarien bekammen vor ihrem beitritt milliardenhilfen damit sie ueberhaupt beitrittsfaehig wurden.“
    Was glaubst du wieviele EU-Milliarden bereits in die Türkei geflossen sind!? Und was glaubst du wieviele Milliarden nach dem Beitritt erst dahin fliessen „müssen“. Die Türkei boomt, aber sie muss auch boomen um den Anforderungen des Beitritts gerecht zu werden. Die Türkei ist immer noch ein armes Land auch wenn es riesige und moderne Metropolen gibt, so leben die meisten Menschen noch immer aufm Land.
    Die EU würde sich mit der Türkei verheben. Nicht weil die Trükei zu muslimisch und zu dominant sein wird, sondern weil es zu teuer wird.
    Eine Türkei in der EU ist meiner Meinung nach so unwahrscheinlich wie ein Beitritt Russlands.

    „ich glaube wenn die tuerkei weiter so wirtschaftlich waechst waere die eu in fuenf jahren fro solch einen partner zu haben.“

    Genau! als priviligierter Partner, aber mehr nicht.

  8. polat sagt:

    wir sind europäer und gehören auch zu europa. irgendwann sind wir auch in eu. die türkei sollte man nicht mit den anderen ländern vergleichen. wenn wir in der eu drin sind ,dann möchten wir auch die führungsrolle haben. wenn wir so weiter machen , kann uns kein land im wege stehen.
    an alle türkei gegner . keine angst wir wollen keine konfrontationen .was wir wollen ist nur friedlich miteinander leben.

  9. Manfred O. sagt:

    @ polat

    …wenn wir in der eu drin sind ,dann möchten wir auch die führungsrolle haben…

    Na, ein schöneres Beispiel für den tiefsitzenden,türkischen Nationalismus dürfte es fast nicht geben.

  10. Pragmatikerin sagt:

    Wie heisst dann der Führer Polat? ;-)

    Pragmatikerin