Nordrhein-Westfalen
Durchbruch auf dem Weg zum islamischen Religionsunterricht
NRW und der Koordinierungsrat der Muslime haben offiziell Einvernehmen über eine Gemeinsame Erklärung zur Einführung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts erzielt – ein Quantensprung in der Integrationspolitik.
Mittwoch, 23.02.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 28.02.2011, 3:38 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Die Grüne) und der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) haben am Dienstag in Düsseldorf offiziell Einvernehmen über eine Gemeinsame Erklärung zur Einführung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts erzielt. „Auf dem Weg zur Einführung eines islamischen Religionsunterrichts haben wir heute endlich nach jahrelangen Gesprächen den entscheidenden Durchbruch erzielt“, erklärte Löhrmann.
In der Gemeinsamen Erklärung haben Schulministerium und Koordinierungsrat vereinbart, einen Beirat einzuberufen, der die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land formuliert und bei der Einrichtung und Durchführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts mitwirkt, so wie die Kirchen beim evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Schulgesetzänderung erforderlich, die auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.
Info: Die Gemeinsame Erklärung des KRM und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht im Wortlaut.
Befristete Übergangslösung
Bei der Beiratslösung handelt es sich um eine zu befristende Übergangslösung, bis auf Seiten der Muslime die Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft erfüllt sind. Dabei verstehen sich die Mitglieder des KRM bereits als Religionsgemeinschaften. Die Landesregierung sieht es anders, begrüßt die Bemühungen und die Entwicklung des KRM jedoch, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft münden sollen.
Löhrmann abschließend: „Die Gemeinsame Erklärung ist ein großer Erfolg für die 320.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in NRW, weil wir nun in absehbarer Zeit einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht einrichten können. Der Gesetzentwurf kann jetzt zeitnah fertiggestellt werden.“
Quantensprung in der Integrationspolitik
Für den Sprecher für Integration und interreligiösen Dialog der Grünen-Landtagsfraktion, Arif Ünal, ist diese Einigung „ein Quantensprung in der Integrationspolitik“. Die Äußerung des Bundespräsidenten Wulff „Der Islam gehört zu Deutschland“ werde erstmals in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
„Unser Land ist multireligiös. Mit der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts werden nun endlich die praktischen Konsequenzen daraus gezogen. Das Selbstverständnis unseres Landes wird sich durch diesen Schritt zur Gleichbehandlung der Religionen ändern“, so Ünal.
Diesem ersten Schritt müssten jetzt weitere Folgen. „Wir brauchen einen institutionalisierten Dialog mit einem breiten Spektrum muslimischer Bürgerinnen und Bürger, um auch in anderen Lebensbereichen zu Lösungen zu kommen. Dies gilt zum Beispiel auch für das Bestattungswesen oder für die Imam-Ausbildung. Dabei müssen wir immer auch um die Akzeptanz der gesamten Bevölkerung werben“, so der Grünen-Politiker abschließend. (eb)
Politik
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Religionsunterricht – ob christlich oder muslimisch – gehört nicht an die staatlichen Schulen, er gehört abgeschafft.
Es ist höchst bedauerlich, dass ausgerechnet eine sozialdemokratisch geführte Regierung soetwas verantwortet.
Zitat: „Dabei müssen wir immer auch um die Akzeptanz der gesamten Bevölkerung werben“, so der Grünen-Politiker abschließend.“
Die wird es niemals geben. Diese Entscheidung sorgt nur für eine weitere Teilung der Gesellschaft.
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@ Spiro: Dann müsste das GG geändert werden. Solange der Paragraph existiert ist es sinnvoll, dass alle dieselbe Möglichkeit haben.
Ich frage mich, wer von den abgebildeten Damen und Herren überhaupt für ein solches Abkommen legitimiert ist.
Es ist eine Ansammlung von türkischen Religionsbehördenvertretern, sind diese Personen von irgendjemanden gewählt, wenn ja von wem, sind sie von der türkischen Regierung gesandt? Gibt es in Deutschland nur türkische Moslems, werden die anderen außen vorgelassen, wie viele Menschen vertreten diese Personen eigentlich in Deutschland, ist deren demokratische Gesinnung unbestreitbar. Fragen ohne Antworten.
Über die Gesamtschullehrerin Löhrmann muß man nur sagen, sie hat keine Mehrheit.
Ich finde weder Islam-Unterricht noch Christentum-Unterricht wichtig.
Für meine Kinder würde ich religiöse Unterricht ablehnen. Statt dessen vielleicht Unterricht „über Gutes Benehmen “ + „Info über verschiedene Religionen“ bevozugen. Religionen respektiere Ich. Die Leute solten auch meine Meinung akzeptieren. Nicht alle Türken sind von der Religionsunterricht begeistert.
@Fikret Cerci
Zu ihrem Kommentar fällt mir nur ein atheistisches und zustimmendes Gott sei dank ein. Ich seh das ähnlich.
Die Einführung von islamischem Religionsunterricht perse als Quantensprung in der Integrationspolitik zu bezeichnen ist nicht nachvollziehbar. Zeigt aber wunderbar wo das Migazin steht, Integration heißt also mehr Islam.
In Wahrheit heißt ehrliche Integration weniger Islam, weil das zu weniger Segregation und Parallelgesellschaften führen würde, denn immerhin verbietet der Koran Freundschaft von Muslimen und Nicht-Muslimen. Das ist aber ein unwichtiges Detail, hauptsache die Kinder werden schon früh religös indoktriniert.
Zu diesem Meilenstein der Integrationspolitik hätte ich eine Frage:
Bekommt demnächst der kleine Emre auf Staatskosten erzählt, daß er später mal die Schwester von Malte heiraten dürfte weil er Muslim ist- Torben aber niemals Emre’s Schwester heiraten darf , weil er kein Muslim ist!?
@ basil
In der Didaktik ist es nicht vorgesehen. Ich hoffe, Sie sind jetzt nicht all zu sehr enttäuscht!?
Wenn vor der Ehe schon grundsätzliche Differenzen in den Persönlichkeiten vorliegen, können diese auch durch die „körperliche Liebe“ nicht für immer ignoriert bleiben. Irgendwann müssen sich die Partner für einen Kompromiss entscheiden – allein der eventuellen Kinder wegen. (Grundsatzfragen wie Essgewohnheiten, Reinigungsrituale, Gebetszeiten etc. können sich im Allltag als Hürden aufweisen, wo der eine oder andere nachgeben muss).
Da Ihre Bemerkung schon mal an anderer Stelle angesprochen wurde, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit darauf richten, dass bei Ehen, die grundsätzlich Unterschiedliche Lebensauffassungen der beteiligten Partner vorweisen, die Scheidungsrate höher ist, als bei, von vornherein 100% übereinstimmenden Partnern. Dabei ist die Religionszugehörigkeit sekundär.
Meine Meinung zum Islamunterricht: Allein die Tatsache, dass Alevitisch Unterricht und Islamunterricht separat behandelt werden, finde ich die Entscheidung sehr bescheiden. Ebenfalls die Trennung zwischen Evangelisch und Katholisch Unterricht. Die Kinder lernen bereits im ersten Schuljahr den Klassenunterschied; was nicht Notwendig ist. ETHIK, wo alle Schüler gemeinsam ALLE Religionen und humanistisches Verhalten erlernen können wäre mein Favorit.
Die Integrationspolitik macht im Moment den Quantensprung zur positiven Diskriminierung…
Die Wünsche, die Moscheen aus den Hinterhöfen zu holen oder die Kinder aus den „unbeaufsichtigten“ Koranstunden zu holen werden auch mit einem bekenntnisorientierten Islamunterricht nicht gelöst.
Ich hoffe, in NRW gibt es genügend Pädagogen, die speziell für den Islamunterricht ausgebildet sind (es sollen ja nur die in Deutschland ausgebildeten Lehrer eingesetzt werden).
Jetzt muss aber dringendst Geld frei gemacht werden für den Kampf gegen rechts!
NB.: Ist dies ein Karnevalsscherz?
@Hülya
Daß laut Ihrer Aussage nur beschlossen wurde, es vor den Schülern nicht zu sehr breitzutreten, grundsätzlich eine solch ungeheuerliche Regel aber bestehen bleiben soll, das finde ich in der Tat mehr als nur enttäuschend.
Erklären Sie mir bitte warum es für die Erfolgsaussicht einer interreligiösen Ehe dann nicht so schlimm steht wenn der Mann Moslem ist im Gegensatz zu dem Fall wenn die Frau Muslima ist.
Darüber hinaus war ich der Auffassung, daß es sich hier um persönliche Entscheidungen handelt, die von den grundgesätzlichen Freiheitsrechten geschützt wären.