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LG Traunstein, Polizei & Co.

Visumfreie Einreise für türkische Touristen nur mit Anwalt

Nach Rücksprache mit dem Landgericht Traunstein entlässt die Münchener Polizei eine türkische Touristin ohne Visum aus der Justizvollzugsanstalt. Eine wahre Geschichte über die rechtswidrige Praxis der Grenzbehörden mit einer schwangeren Frau.

Dienstag, 08.03.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.03.2011, 2:22 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Erneut lässt die Polizei einen türkischen Touristen ohne Visum frei. Der Fall ereignete sich Anfang Februar 2011 im bayerischen Bad Reichenhall. Ein türkisches Ehepaar passiert mit dem Auto die Deutsch-Österreichische Grenze und wird kurz darauf von der Polizei angehalten. Die Papiere des Mannes, ein in Nordrhein-Westfalen lebender türkischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis, sind in Ordnung. Er darf weiterfahren. Die im sechsten Monat schwangere Ehefrau hingegen besitzt weder einen Aufenthaltstitel noch ein Visum.

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Die Eheleute verweisen auf türkische Zeitungsberichte. Danach bräuchten türkische Staatsbürger kein Visum mehr. Das Europäische Gerichtshof habe das so entschieden. Sie verbringen die Nacht auf der Wache und werden am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Ehemann dürfe weiterfahren. Für die Frau werden Vorkehrungen für die Abschiebung nach Österreich getroffen. Bis dahin bleibt sie in Gewahrsam.

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Die Abschiebung steht kurz bevor
Der Ehemann schaltet seine Anwältin Gönül Kurt ein. „Nur nach Langem hin und her mit der Polizei“, darf sie mit der Frau sprechen und kann von ihr bevollmächtigt werden. Die Anwältin greift auf, was die Eheleute bereits aus den türkischen Zeitungen wussten. Sie erklärt der Polizei, was die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der sogenannten Soysal-Entscheidung („Soysal“, C-228/06) festgestellt haben. Danach gilt für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit, was die visumfreie Einreise zur Folge hat.

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Das überzeugt die Polizei nicht. Die Abschiebung der Frau steht kurz bevor. Nur in letzter Minute gelingt es der Anwältin, die Abschiebung nach Österreich zu verhindern. Der Polizei sind die Hände gebunden. Eine schnelle Abschiebung ist nicht mehr möglich. „Und nach einer Viertelstunde rief man mich noch einmal an. Der Polizeibeamte sagte mir, er habe mit Österreich telefoniert und die würden zusichern, die Frau werde in spätestens drei bis vier Tagen in den Flieger in Richtung Türkei gesetzt“, so Kurt im Gespräch mit MiGAZIN.

Abschiebung nur nach Österreich
Für den Fall einer Abschiebung nach Österreich besteht die Münchener Juristin aber auf eine schriftliche Zusicherung der österreichischen Behörden, da sonst zu befürchten ist, dass die schwangere Frau von Österreich aus weiter nach Slowenien abgeschoben wird, bis zurück in die Türkei. Auf eine schriftliche Zusage lässt sich die österreichische Polizei jedoch nicht ein.

So verlangt Kurt, dass ihre Mandantin von Deutschland aus mit einem Flieger in die Türkei abgeschoben wird. Einen Flugticket habe man bereits. Die Frau sei Schwanger und könne keine weiteren Strapazen auf sich nehmen. Darauf lässt sich die Polizei ebenfalls nicht ein. Sie müsse unbedingt nach Österreich abgeschoben werden.

Justizvollzugsanstalt
Im Folgenden stellt die Bundespolizei einen Antrag auf Zurückschiebehaft und die schwangere Frau wird in die Justizvollzugsanstalt in Aichach verlegt. Dagegen legt die Anwältgin Beschwerde ein und führt mit dem zuständigen Amtsrichter in Bad Reichenhall „lange Telefonate“.

Am 9. Februar 2011 entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) München zufällig über einen ähnlichen Fall. Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, entscheiden die andere Münchener Richter. Die schwangere Frau sitzt währenddessen in der Justizvollzugsanstalt.

Kann nicht entscheiden
Noch liegt keine Urteilsbegründung des VG München vor und die Anwältin schickt dem Bad Reichenhaller Amtsrichter die Pressemitteilung des Gerichts, eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Hannover in einem ähnlich gelagerten Fall sowie die Soysal-Entscheidung des EuGH. „Und dann rief ich den Richter noch einmal an und er sagte, dass er von der Soysal-Entscheidung noch nie etwas gehört habe. Dabei liegt sein Zuständigkeitsgebiet nahe an der Grenze und er müsste täglich mit Visaangelegenheiten zu tun haben“, so Kurt.

Hintergrund: Weitere Einzelheiten und Hintergründe zur Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der Politik der Bundesregierung zur Thematik gibt es im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Die Entscheidungen seien „ja gut und schön“, habe ihr der Richter gesagt, doch werde er den Haftbefehl nicht aufheben. Er könne das nicht machen. Er werde den Fall aber an das Landgericht Traunstein weiterleiten. Die sollten schauen, wie sie damit umgehen. Ein weiteres Ausharren für die schwangere Frau von mehreren Tagen ist die Folge.

Nicht ohne Grund
Nach mehreren Tagen und Telefonaten teilt der zuständige Landrichter schließlich mit, dass die Polizei von der weiteren Verfolgung des Falles absehen und die Frau binnen weniger Stunden freilassen wird. Sie dürfe sich zu touristischen Zwecken bis zu drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.

Kurt besteht im Namen ihrer Mandantin darauf, dass der Richter den Fall entscheidet. Ohne Erfolg. Wohl aber auch nicht ohne Grund meint die Münchener Juristin. Würde das Landgericht die Freilassung der Türkin per Entscheidung erzwingen, hätte Deutschland ein weiteres Urteil gegen sich. So aber könne die Polizei auch nach der nächsten Kontrolle versuchen, türkische Touristen abzuschieben. (hs)
Recht

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  1. Leon sagt:

    @ Johanna
    Ich auch nicht. Es darf vermutet werden: die Ehefrau hat den erforderlichen Sprachtest nicht bestanden bzw. gehabt – deshalb illegale Einreise nach Deutschland und die Hoffnung nach der Niederkunft in Deutschland durch das hier geborene Kind einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
    Leider ist man durch die Bundespolizei an der Grenze aufgeflogen – deshalb macht man samt Anwältin auf doof und behauptet die angebliche Visafreiheit für türkische Touristen stünde ja in den Zeitungen.

  2. Delice sagt:

    Zum einen wird die Bundespolizei im eigentlichen Sinne straffällig. Und nicht nur wegen bereits vorher erwähnter strafrechtlich relevanter Vorsatz-Delikte. Sie wird auch durch die Nichtumsetzung des höher gestellten Gemeinschaftsrechts straffällig. 

    Was wohl scheinbar wirklich wenige Juristen wissen ist die Tatsache, dass nicht nur Polizeibeamte (als sog. Amtsverwalter) auch selbst Richter (sog  Richterrecht) hier bei Angelegenheiten des Gemeinschaftsrechts belangt werden können – zumindest wegen materieller Schadensersatzansprüchen gemäß Paragraf 839 I BGB und 823 I BGB i.v.m. Art. 34 GG. (Sodan – Grundgesetz Seite 319 Rdn. 20 und 21)

    Durch die Verkehrskontrolle im Straßenverkehr, durch das rechtswidrige Anhalten kämen eventuell auch Amtsmissbrauch oder Amtsanmassung in Zusammenhang mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse! (Sodan – Grundgesetz Seite 317 Rdn. 14)

    Die mit der Masseneinreise ist ja nicht einmal schlecht! Denn wenn Deutsche bei uns als Touristen einfallen, dann sollten wir das auch tun dürfen!

     

  3. Sonata sagt:

    @Johanna
    Genau diese Frage stellt sich. Dabei ist die Schwangerschaft der Frau besonders pikant. Es ist allgemein bekannt, dass ausländische Frauen zur Niederkunft nach Deutschland einreisen. Eine besser medizinische und soziale Behandlung kann man sich kaum wünschen und abschieben ist dann auch schwer.

  4. Europa sagt:

    @Delice
    Stellen sie sich nicht so blöd. Die Polizisten haben immer das Recht dich überall anzuhalten wo sie gerade wollen, da hilft auch kein türkischer Anwalt auf der Rückbank. Es ist auch eine unbestreitbare Tatsache dass diese Frau mit vollem Bewusstsein illegal in Deutschland einwandern wollte und nicht nur Urlaub machen wollte. Und Haargenau aus dem Grund gibt man den Türken auch keine Visfreiheit, weil diese nämlich tausendfach so ausgenutzt werden würde wie von dieser Frau!

    „Denn wenn Deutsche bei uns als Touristen einfallen, dann sollten wir das auch tun dürfen!“

    Sie scheinen den Unterschied nicht zu bemerken: Die Türken wandern in Deutschland ein um Geld zu erhalten und die Europäer gehn in die Türkei um dort Urlaub zu verbringen und Geld da zu lassen Vorallem überqueren die Europäer eure Grenzen nicht illegal! Aber wie ich schon damals beim ersten Artikel über diese angebliche Visafreiheit geschrieben habe, scheint das Motto der türksichen Bevölkerung folgende zu sein:

    „Kuckt mal eine Gesetzeslücke, schnell alle rüber!!!“

    Ihr habt einfach kein Anstand und ihr habt keine Hemmungen zu kriminellen Tätigkeiten! Schämen solltet ihr euch.

  5. Barbaros sagt:

    Warum brauchen MItbuerger eines Landes, das mehr als 40 Jahre Verhandlungen ueber einen EU-Beitrtt fuehrt ueberhaupt ein Visum? Laender wie Brasilien, Peru koennen sorglos in die EU reisen. Unverschaemt finde ich das. Ich fordere alle Menschen mit tuerkischem Hintergrund auf an einem Strang zu ziehen. Das sit keine Demokratie mehr. Das ist Diskriminierung. Mehr faellt mir dazu nicht ein. Die EU darf nicht denken, dass die Tuerkei oder ihre Mitbuergeer Spiebaelle sind.

  6. Manfred O. sagt:

    @ Delice

    Mal abgesehen von dem von Ihnen konstruierten, strafrechtlichen Unsinn, die TOURISTEN, die bei Ihnen (ich nehme an, Sie meinen die Türkei) „einfallen“, werden dazu von der türkischen Tourismusindustrie aufs äußerste animiert. Und sie bringen Geld ins Land, und schafen/erhalten dadurch Arbeitsplätze, beides braucht die Türkei dringend.

  7. NDM sagt:

    „Sie dürfe sich zu touristischen Zwecken bis zu drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.“ – Ohne Visum. Ganz legal.

    Aber eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Wer sich schon in Österreich legal aufhielt, sollte auch legal im gesamten Schengenland umherreisen können. Für nichts anderes sind die Schengen-Visa ja da(die sind rechtlich von nationalen Visa zu unterscheiden), und auch die bekommt man nicht ohne Bedingungen.

    Von den Christsozialen und Christdemokraten kann man diesbezüglich nichts erwarten. Die sind sehr geschickt darin, Verträge, Gesetze und Regelungen zu beugen. Und als besonders Verfassungstreu zeichnen sie sich ja nicht gerade aus. Kaum eine Regierung musste häufiger vom BVerG gerüffelt werden, als die C?U-Regierungen. Von daher kann man nicht erwarten, dass sie eine *noch* höhere Rechtsprechung respektieren.

    So behauptete Reinhart Grindel von der CDU tatsächlich, das Soysal-Urteil sei, obwohl es sich zu Grundsatzfragen äußerte, ein Einzelfallurteil. So kann man natürlich *jede* Rechtsprechung ignorieren. In der selben Rede fand er es zudem ganz wichtig, vor „Schwarzarbeitern, Prostituierten und Kriminellen“ zu warnen, und natürlich vor Asylbewerbern – die im Bereich Migration von der CDU/CSU am stärksten angefeindete Gruppe. „Asylantenschwemme“ – das ist ein beliebter C*U-Joker, und auch sein fadenscheiniges Hauptargument. Er befürchtet wohl mit Blick auf den Integrationsdruck auf die türkischen Kurden eine „Kurdenschwemme“ aus der Türkei – was den Integrationsdruck auf die deutschen Türken abschwächen könnte. Dabei malt er tatsächlich sogar an die Wand, es könne eine Situation wie anfang der 1990er auftreten. Mit entsprechendem Hintergrundwissen könnte man dies auch als eine handfeste Drohung auffassen.

    Letztlich stellt es sich beim Soysal-Urteil jedoch folgendermaßen dar:
    http://www.westphal-stoppa.de/Tuerken-Einreise.htm

    „Das Urteil erging im Fall von türkischen LKW-Fahrern, die für ein türkisches Unternehmen nach Deutschland fahren wollten. Es betrifft aber generell das Verhältnis von Dienstleistungsfreiheit, Stand-Still-Klausel und Visumpflicht und gilt daher für andere Gruppen von Dienstleistungserbringern (z.B. Geschäftsleute) und Dienstleistungsempfängern (z.B. Touristen). Damit ist klargestellt, dass diese türkischen Staatsangehörigen ab sofort (wieder) wie „Positivstaater“ reisen können. Türkische Staatsangehörige dürfen unter Berücksichtigung der Rechtslage am 1.1.1973 ohne Visum nach Deutschland einreisen, wenn sie entsprechend § 1 Abs. 2 Nr.1 DVAuslG1965 einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten planen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen oder für höchstens 2 Monate als Geschäftsreisende nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG1965 kommen. Eine visumfreie Einreise in der Absicht, länger in Deutschland zu bleiben (z.B. Familiennachzug) oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist nicht zulässig.“

    Nun wäre natürlich theoretisch ein Vorverdacht möglich, dass die schwangere Ehegattin im Rahmen eines Familiennachzugs nach Deutschland einreisen wollte. Das müsste ihr aber erstmal nachgewiesen werden, da selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung gilt.

    Momentan verhält es sich so, wie in Drucksache 17/3686 des BT beschrieben:

    „Viele Betroffene sehen sich sogar gezwungen, im Vorfeld ihrer Reise bei der Auslandsvertretung eine Bestätigung über die Visumbefreiung zu beantragen. Dieses Verfahren ist jedoch zum Teil komplizierter und aufwendiger als die Beantragung eines Visums selbst“

    Die einzige Grundlage, auf der heute noch ein Visum verlangt wird, ist folgende:
    http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ListeDeclarations.asp?NT=025&CM=8&DF=2/23/2009&CL=GER&VL=1

    „The Federal Republic of Germany has decided to introduce a general obligation for Turkish nationals to obtain a visa as from 5 October 1980.

    (…)

    This step was considered necessary for reasons of „ordre public“. The number of Turkish nationals crossing the frontier of the Federal Republic of Germany with the intention of circumventing residence and domicile regulations by abusing the right to asylum increased extremely sharply in the first few months of 1980. Closer supervision of entry into the territory of the Federal Republic of Germany is therefore essential. After a period of three years the Federal Republic of Germany will reconsider whether it is still necessary to make visas compulsory for Turkish nationals. “

    Bis 1980 galt also die Visafreiheit, die dann unrechtmäßig für 3 Jahre ausgesetzt wurde.

    http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-visafreiheit-fuer-tuerken/1515200.html

    „Mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (heute EU) wurde 1963 ein freier Dienstleistungsverkehr vereinbart. 1970 wurde ein Zusatzprotokoll angefügt, wonach beide Seiten „keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen“ haben. Als diese „Stillhalteklausel“ festgelegt wurde, brauchten Türken noch kein Visum, um nach Deutschland zu gelangen. Erst 1980 hoben die Bundesrepublik und andere EG-Staaten die Visafreiheit für Türken auf, weil die Zahl der Asylbewerber aus dem politisch angespannten Land stark stieg. Das ist – nach Auslegung zahlreicher Experten – bis heute nicht rechtmäßig.“

    Wir erinnern uns: 1980 war das Jahr des Militärputsches in der Türkei, dem sehr viele politische Verfahren folgten, mehr als eine Halbe Million politische Festnahmen, hunderte Foltertote und dutzende offizielle Exekutionen waren dabei die Folge. Das bewirkte natürlich auch eine politische Flüchtlingswelle. Es ging damals also schlicht und ergreifend darum, das Recht auf Asyl einzuschränken, weil es plötzlich wahrgenommen wurde.

    Die Regelung hatte dann jedoch weit über die ursächliche Begründung hinaus bestand. Selbst von dieser Seite her ist sie heute also nur noch unredlich. Aber Reinhart Grindel setzt die heutige Türkei tatsächlich mit der von 1980 gleich. Ein durchschaubares Maneuver.

    Auf sämtliche Gründe, die dabei im gesellschaftlichen Narrativ gegen die Visafreiheit genannt werden, hat die derzeitige Visapraxis zudem keinerlei Einfluss. Jemand, der rechtens mit Visum einreist, kann ebenso leicht oder schwer einen Aufenthaltstitel bekommen, wie jemand, der rechtens ohne Visum einreist. Auch der Status eines Kindes ändert sich dadurch nicht.

    Umgekehrt wird sogar ein Schuh daraus, wie die Erfahrung mit Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal zeigten. Eine Visafreiheit und die damit einhergehend größere Freizügigkeit kann in vielen Fällen auch in Deutschland sesshaften türkischen Staatsangehörigen die Entscheidung für eine Reise in und vielleicht sogar den Verbleib in der Türkei beeinflussen. Denn in vielen Fällen, in denen Türken, die 30 Jahre und länger in Deutschland gelebt und gearbeitet hatten, und dann in die Türkei ausgewandert sind, ist auch eine kurzfristige Einreise nach Deutschland (z.B. als Hochzeitsgast) nicht sicher möglich. Für viele ehemalige Gastarbeiter, deren Kinder in Deutschland aufgewachsen sind und leben, stellt sich daher auch die Frage: Wenn ich jemals in die Türkei auswandern sollte, darf ich dann auch wieder nach Deutschland zurück, um z.B. meine Freunde oder Kinder zu besuchen? Aber um das zu verstehen, muss man über zwei Ecken denken können.

    Grundsätzlich denke ich ja, dass man in CDU und CSU nur Angst vor den Nazis hat.

  8. Delice sagt:

    @Europa

    Das die Mehrheit der Deutschen in der Türkei nur Urlaub macht ist klar. Nur nach nicht offiziellen Angaben sollen bisher 70.000 Deutsche sich dauerhaft in unserer Heimat aufhalten. Andere gehen da von mehr als 150.000 Deutschen aus und keiner weiß es so richtig wie viele denn wirklich sind, so wie hier wird nicht erfasst, anders als in Deutschland zählt das niemand. Und es sind nicht beileibe nur deutsche Rentner, die sind es nicht. 

    Mehr als 4.000 deutsche Unternehmen tummeln sich denn auch in dem türkischen Wirtschaftsraum. 

    Für mich im Übrigen könnten die ganzen Deutschen durchaus auch wegbleiben und das meine ich ernsthaft! 

    Es gibt in der Welt durchaus auch Zahlungskräftigere aus anderen Länder. Da kann die Deutschen dann schon vermachlaessigen. 

    Durch die gegenseitige Visafreiheit mit Russland und anderen Unzähligen Staaten, wie auch jetzt mit fast allen arabischen Staaten erwächst denn auch eine ganz andere Klasse von Touristen. Die Deutschen gelten ohnehin als geizig und knausrig und nörgeln eh nur herum. 

    Und bei einer so feindselig gegen über uns eingestellten Deutschen Bevölkerung ist es doch dennoch verwunderlich, warum gerade sie zu Millionen in die Türkei einreisen. 

    Wir sollten deshalb lieber unsere Sympathien für andere Nationen aufsparen und verwenden, die es bestimmt dankend annehmen werden.

    Was wäre also mit ihrem Wegbleiben denn schon verloren?! Und deshalb erst recht sollte man von ihnen ein größeres Eintrittsgeld in die Turkei abverlangen dürfen! 

    Sie „Europa“ haben im Übrigen einen semitischen Kosenamen sich hier angelegt, falls es Ihnen das überhaupt bewusst ist! 

    Es ist auch töricht allen reisewilligen Menschen aus der Türkei als arbeitswillige Emigranten umzudeuten oder sie als solche zu diffamieren! Von denen wird es auch welche geben, aber das wird nicht die Mehrheit sein. Genauso wie andere Touristen werden sie zurückkehren, wahrend so manch ein Deutscher dann doch in der Türkei leben will.

    Außerdem sollten hier wirklich mit der Materie kundige Personen sich hierzu zu derlei Themen äußern und nicht Menschen mit einem grossen vorgetäuschten bzw. einem vermeintlichen (Nicht-)Wissen. 

    Die Türkei sollte auch langsam damit beginnen einen zu hohen Anteil von dauerhaft dort lebenden Deutschen nicht mehr so einfach zu dulden! Sonst machen sie es wie ihrer Auswanderer-Vorfahren, die einst in den Ostraum geholt wurden und meinten dann gar, dass ihnen das gehöre, der Türkei das nicht passieren.

    Denn es ist nicht lange her, da hatten deutsche Ausländer-Behörden uns auch verboten in bestimmten Ortsteilen einer deutschen Stadt uns einzumieten. 

    Es ist vielen Deutsch-National gesinnten natürlich auch nie aufgefallen, dass hier die Diskussion um zugestandene und zugesicherte Rechte türkischer Staatsbürger es sich handelt und um nichts weniger oder um etwas anderes! 

    Deutschland hat also das vorhandene Recht der Betroffenen mit den Füssen getreten und das schon seit Jahrzehnten. Und nur das hat auch nur das EuGH in Straßburg festgestellt und als solches für angestammtes Recht der Betroffenen erkannt. Dennoch ereifert sich Deutschland – grauslich genug – weiterhin daran festzuhalten. Das ist der eigentliche Skandal an dieser geradezu Unverschämten Handlung und Haltung um uns geschied. Und Deshalb muss auch die Türkei sich etwas ausdenken, was den Deutschen dann auch weh tut. Denn nur und auch nur dann gibt es vielleicht ein Einlenken auf der deutschen Seite!

    Am Beispiel des Herrn KTzGB kann man das Bewusstsein für das Unrecht in Deutschland sehr gut erkennen. Obwohl eindeutig der ganze Umfang der gezielten, beabsichtigten und wohl auch noch vorsätzlich begannen und relativ groß angelegten Betrugs für alle Welt erkennbar war und  nochmals auch im Internet sichtbar aufgezeigt wurde, hatte sich der freiherrliche Täter sich von nichts ahnend dieser in seiner ganzen Herrlichkeit vor den Kameras dann der ganzen Nation und auch damit der Welt hingestellt und geradezu das völlige Gegenteil behauptet! 

    Hier sei er und stehe er völlig unschuldig da und er könne sich den ganzen Umfang seiner von ihm eingereichten Doktorarbeit  einfach gar nicht mehr vorstellen  und die Mehrheit der Deutschen nimmt ihm diesen „Baron von Münchhausen“ diese Mär auch noch ab! Das alleine ist der eigentliche Skandal und eine Verwahrlosung der Ehre, der Wahrhaftigkeit, des Anstandes und der Ehrlichkeit. 

    In der Quintessenz laesst sich aber auch folgendes daraus ableiten: Wo der Deutsche etwas nicht erkennen und wahrhaben will, da kann ihm nichts davon umstimmen – bei einem so eindeutig bekannten Betrug und einer so umfangreich und vorsätzlich begangenen Straftat das geschehen sein soll.

    Mich wundert das natürlich nicht im Geringsten. Auch hier am Beispiel der Visafreiheit und an der weiteren Diskriminierung und Weigerung der Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit auch an uns, können wir das gleiche Wahrnehmungsschema so eindeutig sehen und feststellen. Wir können ach so viele Fakten und Tatsachen – immer und immer wieder aufzählen und vortragen wie wir es denn noch so wollen und dennoch verhallt all das in einem grossen Nichts!

    Ich denke das dies eine besondere Deutsche Art sein muss. Aber diese Ab- und Verblendungshandlung hat den Deutschen letztlich auch viel Unglück in der Welt eingebracht. Die Welt dreht sich also nicht um Deutschland allein und niemand ist auch nur erpicht so zu denken. Der große Verlust so manch einer mangelnden Wahrnehmung führt letztlich aber auch zu einer wirren Handlung und stetigen Verweigerungshaltung

    Wenn man nicht einmal rudimentäre Grundkenntnisse      
    über die Normen-Hierarchie der deutschen Gesetzgebung hat und wenn doch dennoch auch noch trotzig etwas unrichtiges zu seinem Besten gibt, dann ist das auch eine Art von Täuschung und Betrug – und zwar an dem Unwissenden!

    Es scheint in diesem Zusammenhang auch noch folgendes zu gelten, dass plastisch man es auch ausdrucken bzw. so erläutern könnte: 

    Man liest grundsätzlich nur 2 Seiten eines großen Romans und schon weiß dieser gescheite Zeitzeuge was darin alles steht und auch wie diese Phantasie-Geschichte nun ausgehen wird.

    Könnte man nun endlich damit aufhören! 

    Das geht mir mittlerweile so gehörig auf die Eier, dass das schon gar nicht mehr zu ertragen ist!

  9. Boli sagt:

    @NDM

    Erst 1980 hoben die Bundesrepublik und andere EG-Staaten die Visafreiheit für Türken auf, weil die Zahl der Asylbewerber aus dem politisch angespannten Land stark stieg. Das ist – nach Auslegung zahlreicher Experten – bis heute nicht rechtmäßig.”

    Aber ich bitte Sie. Ein Land muss doch auch selbst entscheiden dürfen, falls sich politisch, ökonomisch etc. etwas zum Negativen in einem Land entwickelt, ob es dann noch ein Schwemme von Menschen klaglos akzeptiert. Also es kann doch nicht sein das es in so einem Vertrag keine Ausnahmeklauseln gibt. Und mich würden mal die Ein- und Abwanderungszahlen von Türken seit 1963 bis heute interessieren.
    Daran könnte man gut erkennen, inwiefern ein Einwanderungsdruck weiterhin bestanden hat oder nicht seit 1980. Das Problem war doch Jahrzehntelang nicht das Türken als Urlauber nach Deutschland kommen wollten, sondern wegen Suche nach Arbeit usw. . Und das können Sie NDM auch nicht einfach beiseite wischen. Das Sozialsystem hat damals wirklich jeden mit Geld […] oder etwa nicht?

  10. Realist sagt:

    @Delice
    Du vergleichst 150.000 Deutsche in der Türkei mit 3Millionen Türken in Deutschland. Wenn es in Deutschland auch nur noch 150000 Türken gäbe, dann gäbe es auch keine Probleme mehr.
    Ich frage mich warum die Türken überhaupt noch Visafreiheit wollen, schliesslich gibt es in Europa nur noch sehr wenige Länder in denen sie willkommen sind.

    Sie müssen einfach akzeptieren und die Erfahrungen haben sie selbst auch schon gemacht, dass die Türken sich in den letzten Jahren durch ihr Phlegma und ihr öffentliches auftreten sehr sehr unbeliebt gemacht haben. Vorallem das andauernde pochen auf ihre Traditionen und rückständigen Weltansichten, sind für die Europäer ein Hauptausschlusskriterium geworden. Aber ihr werdet es nicht lernen und deshalb will man einfach gleich verhindern dass noch mehr Menschen aus dieser Region kommen. Verständlich, oder? Schliesslich haben die Türken noch lange kein Recht auf Europa, auch wenn sie schon seit 50 jahren so tun als würden sie über einen Beitritt verhandeln. Ein Recht auf Europa haben nur diejenigen die sich europäisch verhalten und das macht leider der Grossteil der Türken NICHT. Vorallem sind 50 Jahre Beitrittsverhandlungen ein Symbol von sehr grossen Unterschieden, wahrscheinlich auch für unüberwindbare Unterschiede.

    Übrigens sitzt der EUGH in Luxemburg und nicht in Strasbourg.