LG Traunstein, Polizei & Co.
Visumfreie Einreise für türkische Touristen nur mit Anwalt
Nach Rücksprache mit dem Landgericht Traunstein entlässt die Münchener Polizei eine türkische Touristin ohne Visum aus der Justizvollzugsanstalt. Eine wahre Geschichte über die rechtswidrige Praxis der Grenzbehörden mit einer schwangeren Frau.
Dienstag, 08.03.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.03.2011, 2:22 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Erneut lässt die Polizei einen türkischen Touristen ohne Visum frei. Der Fall ereignete sich Anfang Februar 2011 im bayerischen Bad Reichenhall. Ein türkisches Ehepaar passiert mit dem Auto die Deutsch-Österreichische Grenze und wird kurz darauf von der Polizei angehalten. Die Papiere des Mannes, ein in Nordrhein-Westfalen lebender türkischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis, sind in Ordnung. Er darf weiterfahren. Die im sechsten Monat schwangere Ehefrau hingegen besitzt weder einen Aufenthaltstitel noch ein Visum.
Die Eheleute verweisen auf türkische Zeitungsberichte. Danach bräuchten türkische Staatsbürger kein Visum mehr. Das Europäische Gerichtshof habe das so entschieden. Sie verbringen die Nacht auf der Wache und werden am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Ehemann dürfe weiterfahren. Für die Frau werden Vorkehrungen für die Abschiebung nach Österreich getroffen. Bis dahin bleibt sie in Gewahrsam.
Die Abschiebung steht kurz bevor
Der Ehemann schaltet seine Anwältin Gönül Kurt ein. „Nur nach Langem hin und her mit der Polizei“, darf sie mit der Frau sprechen und kann von ihr bevollmächtigt werden. Die Anwältin greift auf, was die Eheleute bereits aus den türkischen Zeitungen wussten. Sie erklärt der Polizei, was die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der sogenannten Soysal-Entscheidung („Soysal“, C-228/06) festgestellt haben. Danach gilt für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit, was die visumfreie Einreise zur Folge hat.
Das überzeugt die Polizei nicht. Die Abschiebung der Frau steht kurz bevor. Nur in letzter Minute gelingt es der Anwältin, die Abschiebung nach Österreich zu verhindern. Der Polizei sind die Hände gebunden. Eine schnelle Abschiebung ist nicht mehr möglich. „Und nach einer Viertelstunde rief man mich noch einmal an. Der Polizeibeamte sagte mir, er habe mit Österreich telefoniert und die würden zusichern, die Frau werde in spätestens drei bis vier Tagen in den Flieger in Richtung Türkei gesetzt“, so Kurt im Gespräch mit MiGAZIN.
Abschiebung nur nach Österreich
Für den Fall einer Abschiebung nach Österreich besteht die Münchener Juristin aber auf eine schriftliche Zusicherung der österreichischen Behörden, da sonst zu befürchten ist, dass die schwangere Frau von Österreich aus weiter nach Slowenien abgeschoben wird, bis zurück in die Türkei. Auf eine schriftliche Zusage lässt sich die österreichische Polizei jedoch nicht ein.
So verlangt Kurt, dass ihre Mandantin von Deutschland aus mit einem Flieger in die Türkei abgeschoben wird. Einen Flugticket habe man bereits. Die Frau sei Schwanger und könne keine weiteren Strapazen auf sich nehmen. Darauf lässt sich die Polizei ebenfalls nicht ein. Sie müsse unbedingt nach Österreich abgeschoben werden.
Justizvollzugsanstalt
Im Folgenden stellt die Bundespolizei einen Antrag auf Zurückschiebehaft und die schwangere Frau wird in die Justizvollzugsanstalt in Aichach verlegt. Dagegen legt die Anwältgin Beschwerde ein und führt mit dem zuständigen Amtsrichter in Bad Reichenhall „lange Telefonate“.
Am 9. Februar 2011 entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) München zufällig über einen ähnlichen Fall. Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, entscheiden die andere Münchener Richter. Die schwangere Frau sitzt währenddessen in der Justizvollzugsanstalt.
Kann nicht entscheiden
Noch liegt keine Urteilsbegründung des VG München vor und die Anwältin schickt dem Bad Reichenhaller Amtsrichter die Pressemitteilung des Gerichts, eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Hannover in einem ähnlich gelagerten Fall sowie die Soysal-Entscheidung des EuGH. „Und dann rief ich den Richter noch einmal an und er sagte, dass er von der Soysal-Entscheidung noch nie etwas gehört habe. Dabei liegt sein Zuständigkeitsgebiet nahe an der Grenze und er müsste täglich mit Visaangelegenheiten zu tun haben“, so Kurt.
Hintergrund: Weitere Einzelheiten und Hintergründe zur Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der Politik der Bundesregierung zur Thematik gibt es im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.
Die Entscheidungen seien „ja gut und schön“, habe ihr der Richter gesagt, doch werde er den Haftbefehl nicht aufheben. Er könne das nicht machen. Er werde den Fall aber an das Landgericht Traunstein weiterleiten. Die sollten schauen, wie sie damit umgehen. Ein weiteres Ausharren für die schwangere Frau von mehreren Tagen ist die Folge.
Nicht ohne Grund
Nach mehreren Tagen und Telefonaten teilt der zuständige Landrichter schließlich mit, dass die Polizei von der weiteren Verfolgung des Falles absehen und die Frau binnen weniger Stunden freilassen wird. Sie dürfe sich zu touristischen Zwecken bis zu drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.
Kurt besteht im Namen ihrer Mandantin darauf, dass der Richter den Fall entscheidet. Ohne Erfolg. Wohl aber auch nicht ohne Grund meint die Münchener Juristin. Würde das Landgericht die Freilassung der Türkin per Entscheidung erzwingen, hätte Deutschland ein weiteres Urteil gegen sich. So aber könne die Polizei auch nach der nächsten Kontrolle versuchen, türkische Touristen abzuschieben. (hs)
Recht
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Pingback: Visumfreiheit für Türken: Die Bundesregierung hat nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt – die Türkei auch nicht | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN