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Aydan Özoğuz

Müssen türkische Touristen Klage einreichen, um visumfrei einzureisen?

Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts München, folge für türkische Staatsbürger kein Recht auf visumfreie Einreise. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) hervor.

Mittwoch, 16.03.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 22.03.2011, 1:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das entschied das Verwaltungsgericht München (VG) am 9. Februar 2011 (Az. M 23 K 10.1983).

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Damit folgte das VG der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter in Luxemburg hatten in der „Soysal Entscheidung“ im Jahre 2009 („Soysal“, C-228/06) entschieden, dass für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit gilt und sie nicht der Visumpflicht unterliegen.

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Auswirkungen auf Visapraxis der Bundesrepublik hatte die EuGH-Entscheidung allerdings kaum. Die Bundesregierung konnte sich lediglich zu einer äußerst restriktiven Erleichterung für türkische Dienstleister durchdringen. Wie nun bekannt wurde, wird die Bundesregierung an dieser Praxis auch nach dem Urteilsspruch der Münchener Richter festhalten.

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„Aus dem ‚Soysal-Urteil‘ des Europäischen Gerichtshofs, auf das sich das Verwaltungsgericht München […] bezieht“, folge „kein Recht aller türkischen Staatsangehörigen auf visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen (sog. passive Dienstleistungsfreiheit)“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Aydan Özoğuz (SPD), die dem MiGAZIN vorliegt.

Die Rechtsauffassung der Bundesregierung sei in mehreren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt worden. Die Bundesregierung sehe „daher keine Veranlassung, ihre Rechtsauffassung aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zu revidieren“. Auf welche Entscheidungen sich die Bundesregierung konkret beruft, bleibt allerdings offen.

MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

EU-Türkei: Dialog über Visa
Die Europäische Kommission habe im Zusammenhang mit dem noch nicht in Kraft getretenen Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union mit der Türkei allerdings angekündigt, mit der Türkei einen Dialog über Visa, Mobilität und Migration beginnen zu wollen. „Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass zunächst im Rahmen des EU-Visakodex die praktischen Erleichterungsmöglichkeiten ausgeschöpft und mögliche technische Hindernisse im Visaprozess beseitigt werden sollen“, so die Bundesregierung.

Für die Özoğuz ist die Antwort der Bundesregierung nicht zufriedenstellend. Die Auffassung der Bundesregierung stehe im Widerspruch mit dem eindeutigen Wortlaut des Münchener Urteils. Daher hakt die SPD-Politikerin nach und möchte von der Bundesergierung nun wissen, ob jeder türkische Tourist Klage einreichen muss, um visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. (es)
Politik

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  1. gedanke sagt:

    Es gibt schließlich auch für Türken sich auf Demokratisch legitime weise gehör zu verschaffen.
    Anmelden und die Petition unterschreiben,man sollte nichts gefallen lassen.
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16662

  2. Fikret sagt:

    Das ist (das Visum) eine Schande! Ich bin fast seit 50 Jahren in Deutschland. Meine Schwester muß mit allen Schikanen ein Visum besorgen um mich zu besuchen.

  3. schwarzes_schaf sagt:

    @gedanke

    soll ich den Petitionsausschuss fragen ob die Petition ungültig ist oder möchten Sie dies machen? Laut Mitzeichner-Liste stehen dort Zeichner drin die nicht „deutsche Staatsbürger sind“ (Zeichner aus GB, AT, TR) bzw. sich nicht im „deutschen Inland aufhalten“ damit nicht gedeckt sind vom GG.

    Zweitens wurde bisher vom deutschen Bundestag noch keine Petition ernst genommen! Da soll doch Özuguz doch mal lieber den Herrn Ex Bundeskanzler Schröder fragen. Der engagiert sich sicherlich (gegen ein kleines Taschengeld) gerne für eure Forderungen bzw. hätte sie gegen einen Beratervertrag bei einer türkischen Firma sicherlich während seiner Amtszeit umgesetzt.

  4. Pingback: Bundesregierung – Bundesregierung hält an Visumpflicht für Türken fest | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN