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Doppelte Staatsbürgerschaft

Viele optionspflichtige Migranten müssen sich nicht entscheiden

In vielen Fällen können optionspflichtige junge Migranten neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Ausländische behalten. Voraussetzung: Antragstellung bis zum 21. Lebensjahr auf Beibehaltung beider Staatsbürgerschaften.

Dienstag, 12.04.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.04.2011, 0:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Unter dem Titel ‚Muss ich mich entscheiden?’ informiert eine neue Broschüre über die Optionspflicht junger Migranten, wie Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) vergangene Woche Mittwoch in Mainz mitteilte.

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Die Optionspflicht gilt für junge Migranten, die zwar mit Geburt neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, sich aber ab ihrem 18. Geburtstag entscheiden müssen, ob sie die deutsche behalten und die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufgeben wollen.

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„Die vom Bund vorgegebene Optionspflicht ist integrationspolitisch völlig verfehlt. Daher hat sich das Vorsitzland Rheinland-Pfalz bei der Integrationsministerkonferenz im Februar in Mainz für eine gemeinsame Initiative der Länder zur Abschaffung eingesetzt. Leider haben die unionsgeführten Länder nicht mitgezogen“, sagte die Ministerin.

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Info: Ist die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich, unzumutbar, oder nicht notwendig, wird eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt. Diese Genehmigung ermöglicht es, neben der deutschen Staatsangehörigkeit die ausländische Staatsangehörigkeit zu behalten. Das muss bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beantragt werden. Bis zur Entscheidung der Behörde über die Beibehaltungsgenehmigung besteht die deutsche Staatsangehörigkeit fort. Wird die Genehmigung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgelehnt, besteht weiterhin die Pflicht, den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit bis zum 23. Geburtstag nachzuweisen. Näheres entnehmen Sie der Broschüre.

Beibehaltungsgenehmigung
„Mit der Broschüre wollen wir den betroffenen jungen Menschen eine Hilfestellung geben, um sich in dem komplizierten Verfahren zurechtzufinden“, so Malu Dreyer. Die Entscheidung sei für die Betroffenen oft nicht leicht. Umso wichtiger sei es für sie, einen Überblick über das Verfahren zu erhalten, zu erfahren, welche Fristen für die Entscheidung gelten, und welche Folgen es hat, wenn sie keine Entscheidung treffen.

In vielen Fällen können sie neben der deutschen die ausländische Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. „Wir wollen niemanden verlieren, der bereits als Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhielt“, sagte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass alle Optionspflichtigen ein Schreiben von Ministerpräsident Kurt Beck bekommen, in dem auf die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit hingewiesen wird.

Gleichzeitig erneuerte die Ministerin ihre Kritik an der Optionspflicht. „Die Regelung zum Optionsverfahren ist kompliziert, bürokratisch und für die Betroffenen kaum verständlich“, sagte Dreyer. Sie sei zum Teil auch unsinnig, denn optieren müssten beispielsweise auch Menschen, denen das Gesetz neben der deutschen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung einer weiteren ausdrücklich erlaube.

Ein klares Signal
Die Ministerin geht davon aus, dass zahlreiche Optionspflichtige beide Staatsangehörigkeiten behalten können. Indiz dafür sei, dass bereits mehr als die Hälfte der Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgt. So betrug die Quote derer, die in Deutschland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden, im Jahr 2009 ausweislich des Statistischen Bundesamtes 53,7 Prozent. Viele empfänden die Pflicht zur Option als Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft, sie wollten keine Deutsche mit Vorbehalt sein.

„Unser Ziel ist es, den in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit das klare Signal zu geben, dass sie auf Dauer gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft und als deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger willkommen sind“, unterstrich Malu Dreyer.

Im Rahmen der Kampagne „Ja zur Einbürgerung“ werben die Landesregierung und ihre Kooperationspartner für die Einbürgerung, stellen die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft dar, informieren über die Voraussetzungen der Einbürgerung und beraten diejenigen, die sich einbürgern lassen möchten. (es)
Recht

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  1. Manfred O. sagt:

    @ Fikret

    Schön zu sehen, wie Sie versuchen, auf die Ihnen von Sugus gestellte Frage zum Thema „Krieg/Loyalität“ nicht zu antworten. Denn die Antwort wäre entlarvend,gell ?

  2. Leon sagt:

    @ Fikret

    Es stimmt, persönliche Erfahrungen sind, wenn überhaupt, nur sehr bedingt verallgemeinerbar. Daher mein Verweis auf die einschlägigen Studien von Pfeiffer et aliud: Nicht einmal 10% der Türkeistämmigen deutschen Staatsangehörigen sehen sich als Deutsche.
    Weshalb sollten Leute als etwas betrachtet werden, was sie selbst nicht sein wollen?

  3. Fikret sagt:

    @ Leon
    Erstens diese Aussage ist aus der Luft gegriffen -eine Vermutung , zweitens
    auch 10 % sind auch Menschen.

  4. Fikret sagt:

    @ Leon
    Ich habe gar nichts aus der Luft gegriffen. Vermuten tun Sie selber.
    Das ist eine unnötige Prozedur. Sie ärgern nur die Menschen .
    Viel Spaß dabei.