Bundesregierung in Sackgasse
EuGH soll Visumsfreiheit für Türken klären
Das OVG-Berlin will es wissen: Sie möchte vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob türkische Staatsbürger zu touristischen bzw. Besuchszwecken ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen dürfen.
Montag, 18.04.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.04.2011, 0:56 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner sogenannten Soysal Entscheidung vom 19. Februar 2009 (C 228/06) entschieden, dass türkische Staatsbürger im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen. Gestützt wurde das Urteil auf ein Anfang 1973 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei, das „neue Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs“ ausschließt. Für türkische Staatsbürger wurde die Visumspflicht allerdings 1980 eingeführt. Das stelle eine „neue Beschränkung“ dar und sei daher unwirksam, so die EuGH-Richter.
Dieser Entscheidung folgten bisher mehrere nationale Gerichte in verschiedenen Ländern der Europäischen Union. So auch das Verwaltungsgericht München am 9. Februar 2011 (Az. M 23 K 10.1983). Die Richter entschieden, dass türkische Touristen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen. Dieser Auffassung sind auch die Rechtsexperten, die die Bundesrepublik in der Pflicht sehen, die höherrangige Europäische Recht, umzusetzen und den Rechtsbruch zu beenden.
Aktive und passive Dienstleistungsfreiheit
Die Bundesregierung bringt das in ärgste Bedrängnis. Juristisch ist sie gezwungen, das gültige Abkommen aus dem Jahre 1973 umzusetzen. Auf der anderen Seite würde die vorbehaltslose Anerkennung und Umsetzung des Abkommens der bisherigen „Integrationspolitik“ massiv zuwiderlaufen, die sich auf der juristischer Ebene vor allem dadurch hervortut, den Zuzug von Ausländern zu beschränken. So wurde beispielsweise der Ehegattennachzug an Sprachkenntnisse geknüpft, die vor der Einreise erbracht werden müssen, was bisher zu massivem Rückgang der Visaerteilungen auch aus der Türkei geführt hat. Würde die Visumspflicht für türkische Staatsbürger entfallen, wären diese und viele weitere ausländerrechtliche Beschränkungen bei Türken nahezu wirkungslos.
Aus dieser Notlage heraus hat die Bundesregierung aus der EuGH-Entscheidung eine „aktive“ und „passive“ Dienstleistungsfreiheit konstruiert. Der EuGH habe über einen Fall der aktiven Dienstleistungserbringung entschieden. Danach könnten türkische Staatsbürger ohne Visum nach Deutschland nur dann einreisen, wenn sie Dienstleistungen erbringen – Kraftfahrer, Künstler, Wissenschaftler etc. An dieser Auffassung hält sie notgedrungen bis heute fest. Zahlreiche parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung wurden nur unzureichend, ausweichend oder überhaupt nicht „beantwortet“.
EuGH soll Klarheit bringen
Zahlreiche anhängige Verfahren sind bereits bundesweit vor deutschen Gerichten anhängig und warten auf den Richterspruch. So auch ein Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 12 B 46.09). Dieser aber möchte der Rechtslage nun endgültig geklärt haben und drängt damit die Bundesregierung in die Ecke. Am 13. April 2011 hat das OVG über die Berufung einer türkischen Staatsangehörigen verhandelt und das Verfahren ausgesetzt, um eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen. Die Klägerin möchte ohne Visum zu Zwecken des Familienbesuchs in das Bundesgebiet einreisen.
Die Luxemburger Richter sollen zum einen die Frage beantworten, ob die passive Dienstleistungsfreiheit – wie beispielsweise der Besuch eines Arztes oder die Übernachtung in einem Hotel – unter den Begriff des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne des Zusatzprotokolls fällt.
Ist dies zu bejahen, so soll der EuGH außerdem klären, ob sich auch türkische Staatsangehörige auf die passive Dienstleistungsfreiheit berufen können, die nicht zur Inanspruchnahme einer konkreten Dienstleistung, sondern zum Besuch von Verwandten in das Bundesgebiet einreisen möchten und während dieses Aufenthaltes möglicherweise Dienstleistungen in Empfang nehmen (beispielsweise ein Restaurantbesuch).
MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.
Ende der Tricksereien
„Die ständigen Tricksereien der Bundesregierung zur Verhinderung visumfreier Einreisen türkischer Staatsangehöriger werden nun bald ein Ende haben. Es ist absehbar, dass der Europäische Gerichtshof die restriktive Auslegung des Assoziationsrechts durch die Bundesregierung korrigieren wird und die Türkenfeindlichkeit der Union dem Recht weichen muss“, kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen, die Vorlage des OVG.
Für Dağdelen haben türkische Staatsangehörige das Recht auf visumfreie Einreise nach Deutschland. Strittig sei eigentlich nur noch, ob hierunter auch Familienbesuche falle. „Daran ändert auch nichts, dass die Bundesregierung bislang krampfhaft versucht, den Begriff der Dienstleistungsfreiheit im Assoziationsrecht auf die aktive Dienstleistungserbringung zu begrenzen“, so Dağdelen.
Herumwinden trotz Rechtswidrigkeit?
Die Unhaltbarkeit dieser Rechtsauffassung bescheinigten nicht nur nahezu alle Fachkundigen seit dem „Soysal“-Urteil, sondern auch zahlreiche Anfragen an die Bundesregierung selbst. Dağdelen weiter: „Abzuwarten bleibt, wie sich die Bundesregierung nun bei der Beantwortung einer letzte Woche gestellten Anfrage zur mangelhaften Umsetzung des EU-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesrepublik herumwinden wird.“
Sie fordert die Bundesregierung auf, türkischen Staatsangehörigen, im Zweifelsfall eine visumfreie Einreise zu gestatten und sie nicht mehr an den Grenzen zurückweisen zu lassen, mit Strafverfahren zu überziehen oder gar zu inhaftieren. „Es könnte bzw. wird sich sehr bald erweisen, dass all dies rechtswidrig und mit verbindlichem Europarecht unvereinbar ist“, so Dağdelen abschließend. (es)
Recht
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Da kann man ja sagen: jetzt gehts ab…
Ich bin selbst auch zwischen zwei Welten.
Einerseits,dass der Visakramm viele ehrliche Leute, viele Funktionen blockiert, die für gute Zwecke genutzt werden wollen. z.B. Mein Onkel hatte sein Vater 11 Jahre lang nicht besuchen können,andersrum auch net,wegen dem Papierkramm und so.
Dann starb sein Vater und nach 5 Monaten bekam mein Onkel den Status, dass er überall hingehen konnte.
Es gibt auch Krankheiten deren Behandlung nur in Europa gibt, weil die Technologie in Türkei net gibt.
Und dann gibts die zweite Seite: Wie ich die Leute so in der Turkei kenne,sind die nicht so brav.Also ein recht großer Teil, der die Assozialen spielt und meint man könne hier auch machen was man will. Das ist auch die Befürchtung der Regierung, muss selber zugestehen zurecht.Ich sehe selbst jeden Tag was in der Türkei abgeht und bei 70 % der Fälle kommts mir vor wie im Mittelalter.Ich bin stolz drauf für unsere verständnisvolle wunderschöne Kultur,aber ich bin wütend und schäme mich als Türke bzw. Kurde so einem Volk anzugehören.Nur aus dem Grund,dass sie unsere Kultur zu Nichte repräsentiert haben und uns hier immer unbeliebter gemacht haben/machen.
Wirklich schade nur ganz wenige in deutschland wissen was wir eigentlich für eine kultur mit wunderschönen Menschen haben.
Kurz: Die Assozialen unter unserem Volk würden Party machen.
Man muss halt auch bedenken, dass es überall Assis gibt.
@Sahin
Ich kann mich ihrer Argumentation anschliessen. Sollte die Visapflicht fallen und es trotz nicht vorhandenen Krieges etc. in der Türkei zu weiteren Masseneinwanderungen aus derselben kommen, kann ich Euch allen die ihr so erpicht darauf seid nur eines sagen. Dann habt Ihr euch selbst ins Knie geschossen. Dann wird es Euch so schlimm ergehen wie niemals zuvor. Dann wird sich bei vielen Europäern und Deutschen der Hebel umlegen und dann wird Tango getanzt. Sagt mal Leute wie naiv seid Ihr eigentlich.
Einzig den Vorweis eines bestimmten Geldbetrages als Pfand würde ich gelten lassen um Visafreiheit zu garantieren. Verlässt der Eingereiste das Land dann innerhalb der vorgeschriebenen 3 Monate bekommt er das Geld wieder zurück. Das würde Leute die Geld verdienen Zugang verschaffen aber keiner Armutseinwanderung auf Kosten des Staates. Punkt!
Sollte die EU Deutschland zwingen, die Visafreiheit umzusetzen, wird Deutschland eine neue Regierung bekommen und die EU als Konstrukt noch stärker ins Wanken geraten.
„So wurde beispielsweise der Ehegattennachzug an Sprachkenntnisse geknüpft, die vor der Einreise erbracht werden müssen, was bisher zu massivem Rückgang der Visaerteilungen auch aus der Türkei geführt hat.“
Das muss man eigentlich nicht mehr kommentieren….
@Boli
Das ist eine sehr gute Idee.
Wenn Joschka Fischer erstmal Bundeskanzler ist, dann gibt es Visa für alle
Bravo Sahin, ich ermuntere meine türkischen und kurdischen Freunde auch immer wieder ihre eigenen Leute an die Zustände in ihrem Herkunftsland zu erinnern, eh sie sich über die Zustände in Deutschland beschweren. Es zeigt sich hierbei auch wie 2 Welten aufeinanderprallen, die Aussagen der Frau Sevim Dağdelen beweisen dies. Unsere Gesetze kommen nicht von einem Gott, sondern sie kommen vom Volk, deswegen heißt es auch Demokratie. Und wenn dieses Volk sich gegen eine Visafreiheit entscheidet, dann ist das kein Rechtsbruch, sondern dann ist das das Hausrecht der Deutschen in ihrem eigenen Land. Niemand wird abstreiten dass es überall auch schlechte Menschen gibt oder es immer mal wieder Gäste gibt die sich nicht benehmen. Diese Gäste kommen aus jedem Land, dessen sind wir uns gewiss. Wenn aber aus einem Land signifikant viele Gäste kommen die sich nicht benehmen, dann ist es das Recht von uns Deutschen diesen Gästen den Zutritt zu unserem Land zu verwehren. Daher sollte Frau Sevim Dağdelen vielleicht daran arbeiten dass die Guten zu erkennen und den Eindruck der vielen Gäste die sich benehmen, vor denen die sich nicht benehmen, zu schützen, denn wer Sippenschutz betreibt muß sich über Sippenhaft nicht wundern ..
@j.meissner
Genau so ist das.
Was ich halt bei der deutschen Regierung bzw. bei den deutschen Ämter sehr schade finde und mich und auch alle andere Betroffene total aufregt ist, dass sie trotz der erfüllten Bedingungen für ein Visum den Antrag absagen und somit zeigen,dass sie nicht ehrlich sind mit ihren ganzen Sicherheitsvorkehrungen mit denen man angeblich Scheinehen, Zwangsehen etc. stoppen will. Wie z.b 1600€ Netto Lohn reiche nicht aus um den sogenannten Lebensunterhalt zu sichern-bei einem Hartz IV Empfänger reicht aber die Regelleistung 364€ aus ne…
Es gibt gar keine bundesweite bzw. nicht mal eine landesweite Regelung bezüglich dieser Visumpflicht. Du kannst jedes Ausländeramt anrufen jeder labert dir irgend ein anderen Sch… Das habe ich selbst bei mein Bruder erlebt..
Naja bin mal gespannt was daraus wird, wenn Deutschland diese Schutzmaßnahmen eben nicht auf eine menschliche Art und Weise durchführt und sie wirklich mit den (eigentlich gut gedachten) Bedingungen SCHIKANIERT, dann erzwingen sich die Ausländer diese halt…da brauchen wir oder ihr uns zu wundern kollega.
Steht ihr nun zur EU oder nicht?
das ist doch die Frage..
Meiner Meinung nach geht es nur wieder mal ums finanzielle…
Falls die Bundesregierung sich dem anschließt und einräumt, dass die Visumpflicht für Türken aufgehoben wird, bedeutet das gleichzeitig, dass all jene Visa-Gebühren/Kosten ab dem Jahre 1980 zu unrecht erhoben worden sind… Ich bin für die Visafreiheit der Türken. Mit der Angst zu leben, dass auf einmal 70 Millionen Türken hierher reisen werden ist ja wohl unwarscheinlich. Bezüglich des „hier breitmachens in der BRD + leben vom Amt“ kann ich nicht zustimmen! Wer sowieso absichten hat hier zu leben, der muss schon beweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann/muss!
Außerdem wäre es für Neuzuwanderer gar nicht mal so schlecht ..Thema Ehegattennachzug.. Man könnte 3 Monate in Deutschland die Deutschkurse besuchen und anschließend in der Türkei den Deutschtest machen. Außerdem wäre die Trennungsphase für neuverheiratete etwas besser zu ertragen… Wer natürlich die 3-Monatige Aufenthaltsphase ausnutzt und nicht wieder zurückkehren möchte, dem würde man dann härtere Sanktionen aufbürden. Z.B. Wiedereinreiseverbot in die BRD
Das würde die meisten zumindest davon abhalten, solche Umwege einzuleiten.
@j.meissner
“ Unsere Gesetze kommen nicht von einem Gott, sondern sie kommen vom Volk, deswegen heißt es auch Demokratie. Und wenn dieses Volk sich gegen eine Visafreiheit entscheidet, dann ist das kein Rechtsbruch, sondern dann ist das das Hausrecht der Deutschen in ihrem eigenen Land…“
Zum Volk gehören aber auch diejenigen, die keine „Ur“-Deutsche sind..
Frau Dagdelen vertritt und verteidigt nunmal die Rechte der Minderheit…
Aber genau diese Minderheit gehört auch zu Deutschland. Das gehört nunmal auch zur DEMOKRATIE…
Davon mal abgesehen kann ich nicht behaupten, dass ein einziger Politiker/in meine Interessen voll und ganz vertreten könnte… Es sind nur Bruchstücke, die einen ansprechen oder nicht…
Oder sind Sie voll und ganz zufrieden mit Ihrer Regierung?
Wenn die Leute zum deutschen Volk gehörten, bräuchten sie kein Visum. Ihr Kommentar macht keinen Sinn. Wenn jemand weder einen Wohnsitz noch einen Arbeitsplatz in Deutschland hat dann gehört er keiner Minderheit an, dann ist er Tourist oder Gast. Und somit ist er nicht Teil der deutschen Demokratie in der das Volk über sich selbst bestimmen kann. Gemäß ihrer Definition wäre die gesamte Weltbevölkerung in Deutschland eine Minderheit.
Ebenso ihre strenge Definition, Politiker müssten alles das was sie sagen umsetzen, dass ist eine infantile Weltanschauung die zu Totalitarismus und Faschismus führt.
Informieren und Bilden sie sich bitte bevor sie sich einbilden ihre Meinung würde Fakten repräsentieren ..