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Leos Wochenrückblick

1. Mai, Mindestlohn, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Fachkräfte-Zuwanderung

Zum 1. Mai: Braucht Deutschland Fachkräfte-Zuwanderung und Mindestlohn? Was bringt die erweiterte Arbeitskräftefreizügigkeit?

Von Leo Brux Montag, 02.05.2011, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.05.2011, 3:44 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

1. Mai 2011: Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht Länder der EU in Mittel- und Osteuropa

Die Financial Times Deutschland signalisiert Entwarnung:

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Deutsche Ängste vor einem Massenansturm aus dem Nachbarland stoßen in Polen nur auf Unverständnis. Angesichts eines anhaltenden Booms sind die Arbeitsbedingungen dort oft attraktiver als im Westen. …

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Während Berlin immer noch eine Arbeitslosenrate von 14 Prozent hat, herrscht im 300 Kilometer weiter südöstlich gelegenen Breslau nahezu Vollbeschäftigung. Viele Branchen klagen bereits ähnlich wie in Deutschland über einen Mangel an Fachkräften. …

Eine Ausreisewelle nach dem 1. Mai gilt in Polen allerdings auch deshalb als unwahrscheinlich, weil das Land seinen großen Exodus schon erlebt hat. Nach 2004 strömten nach Schätzung der Regierung eine Million junger Polen nach Irland und Großbritannien, um dort ihr Glück zu versuchen. …

Für deutsche Ängste vor Überfremdung hat man in Polen ohnehin nur wenig Verständnis. … „Wir sollten die ökonomischen Fakten akzeptieren und uns Stereotypen widersetzen“, sagt Europa-Staatssekretär Dowgielewicz. „In Polen gab es das Vorurteil, dass die Deutschen das Land aufkaufen würden. In Deutschland befürchtete man eine polnische Invasion auf dem Arbeitsmarkt. Keine dieser Befürchtungen hat sich jemals bewahrheitet, und das sollte man auch deutlich sagen.“

Leiharbeit beenden, Mindestlohn einführen

Das war der Tenor der Reden zum Ersten Mai in Deutschland – auch eine Antwort auf die potentiellen Schattenseiten der innereuropäischen Arbeitsmigration. Der Bayerische Rundfunk berichtet:

„Ja zum Mindestlohn, gerade heute mit der Erweiterung der Freizügigkeit, flächendeckend in allen Branchen“, forderte Ude. Der bayerische DGB-Vorsitzende Jena forderte einen Mindestlohn von 8,50 Euro. „Warum soll in Deutschland nicht gehen, was in über 20 Ländern der europäischen Union seit Jahren wunderbar funktioniert.“

Der DGB hat eine eigene Website zum Thema Mindestlohn. Die fiskalischen Auswirkungen untersucht eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat das Beratungs- und Forschungsunternehmen Prognos AG eine Studie zu den fiskalischen Effekten eines gesetzlichen Mindestlohns erstellt. Würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro bestehen, käme es zu erheblichen Mehreinnahmen sowohl bei den Steuern als auch den Sozialversicherungsbeiträgen. Parallel würden die bisher aufgewandten Staatsausgaben, etwa für die Leistungen an Aufstocker, sinken. Der deutsche Staat könnte seine Haushaltslage verbessern, da er dadurch um sieben Milliarden Euro entlastet würde.

Die Wissenschaftler untersuchten zum ersten Mal, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro auf die Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen auswirkt. Die Erwerbseinkommen würden sich um 14,5 Milliarden Euro erhöhen mit der Folge höherer Zahlungen zur Einkommensteuer und Sozialbeiträge. Die Studie geht auch auf Zweitrundeneffekte ein. Durch den Einkommensanstieg würden die betroffenen Bevölkerungsgruppen mehr konsumieren und dadurch für den Staat die indirekten Steuern ansteigen. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde dem Staat knapp 700 Millionen an Mehreinnahmen bringen.

anwalt24.de erklärt den arbeitsrechtlichen Vorzug eines Mindestlohns:

Dieser würden nicht nur für Nicht- oder geringqualifizierte Arbeitnehmer gelten und nicht nur in der Zeitarbeit. Er wäre einheitlich auf jede Art von Beschäftigung anzuwenden und würde über den „ordre public“-Vorbehalt auch Wirksamkeit auf Arbeitsverhältnisse nach ausländischem Recht erlangen, solange und soweit die Arbeitsleistung tatsächlich auf bundesdeutschen Gebiet erbracht wird.

Der „ordre public“-Vorbehalt besagt, dass die Arbeitsvertragsvertragsparteien grundsätzlich das, auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht frei wählen dürfen. Sofern das ausländische Recht jedoch gegen wesentliche Grundsätze des inländischen Rechts verstößt, findet es keine Anwendung.

Die Gewährung von Mindestlohn gilt als wesentlicher Grundsatz inländischen Rechts und ist folglich auch den ausländischen Arbeitnehmern zu zahlen, wenn sie ihre Arbeitsleistung in Deutschland erbringen.

So kann kein Lohngefälle zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern entstehen und die Gefahr weitreichender Konkurrenz durch „Billiglöhne“ aus dem osteuropäischen Ausland wäre gebannt.

Deutschland braucht Zuwanderer

Armin Laschet, Chef der CDU-Fraktion in NRW, macht in einem Interview mit rp-online deutlich, wie dringend der Bedarf ist:

Die Sarrazin-Debatte hat nicht nur dem Klima im Land geschadet, sie hat auch der Wirtschaft geschadet. Denn unsere Wirtschaft braucht Fachkräfte, sonst wandert sie ab. Ein Problem, das aufgrund des demografischen Wandels von Jahr zu Jahr dramatischer wird. Ein Problem, das wir nur durch parteiübergreifende Anstrengungen lösen werden.

Aber mit dem Thema „Angst vor Überfremdung“ gewinnt man Wahlen. Wie will man es also machen?

Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass das Thema Zuwanderung aus dem Parteienstreit herauskommt. Dieser Streit schadet unseren nationalen Interessen. Wir haben mit den heutigen gesetzlichen Einwanderungskriterien zwischen 2007 und 2009 gerade einmal 369 hochqualifizierte Kräfte aus dem Ausland gewonnen. In Großbritannien waren es 15 000. Wir stehen in einem harten Wettbewerb um die klügsten Köpfe der Welt. Wenn wir uns an das Thema Zuwanderung nicht herantrauen, haben wir diesen Wettbewerb schon verloren.

Wir brauchen nicht nur den politischen, sondern auch einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass wir Zuwanderung brauchen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme bekommen, sondern hochqualifizierte Menschen aus dem Ausland, die durch ihre Arbeit wiederum neue Arbeitsplätze in unserem Land schaffen. Das bedeutet aber auch, dass Menschen ungeachtet ihrer Herkunft jegliche Aufstiegschance bei uns bekommen müssen. Die klügsten Köpfe der Welt können sich aussuchen, wohin sie gehen. Wenn sie sich bei uns nicht willkommen fühlen, gehen sie woanders hin. Da müssen wir uns noch gewaltig anstrengen.

Unter den fünf Bundestagsparteien lässt sich der politische Konsens wohl herstellen. Wie man zum gesellschaftlichen Konsens kommt, dahin sehe ich noch keinen Weg. Auch Laschet sagt uns hierzu nicht viel.

Mein Vorschlag wäre: Wenn die Wirtschaft so viel Interesse an dieser Zuwanderung von Fachkräften hat – und wenn in der Gesellschaft zu viel gehetzt wird gegen solche Zuwanderung, dann sollten sie ihren Einfluss auf die Medien nutzen und solche, die gegen Zuwanderung Stimmung machen, in geeigneter Weise darauf hinweisen, dass dies nicht im Interesse der Wirtschaft und des Gemeinwohls ist.

Freilich, man darf sich fragen, ob der Mangel an Fachkräften in manchen Bereichen nicht eher damit zu tun hat, dass das Lohndumping zu weit getrieben wird.

Der Fachkräftemangel ist ein „Mythos“,
wendet Jens Berger auf den nachdenkseiten ein:

Schaut man sich die offenen Stellen bei der Bundesagentur an, so kann man jedoch zwei Sektoren entdecken, in denen die Arbeitskräftenachfrage momentan leicht angespannt ist – im High-Tech-Sektor, wo traditionell bestimmte Experten gesucht werden, und in chronisch unterbezahlten Sektoren wie dem Gesundheitssystem.

Mit einem „Fachkräftemangel“ hat dies jedoch nichts zu tun.

Es ist erstaunlich, dass die Apologeten vom Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage nicht einsehen wollen, dass man die vermeintlichen Personalengpässe in der Kranken- und Altenpflege ohne Probleme beheben könnte, wenn man dafür sorgt, dass die Jobs in diesem Sektor ordentlich bezahlt werden.

Für den Gesundheitsbereich wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit keine Linderung bringen:

Polnische Ärzte und Krankenschwestern arbeiten schon längst in Ländern wie der Schweiz, Schweden oder Großbritannien, in denen diese Berufe auch vernünftig bezahlt werden. Das hat dazu geführt, dass die ehemaligen Stellen der emigrierten Fachkräfte inzwischen durch Arbeitsmigranten aus Ländern wie der Ukraine besetzt wurden – in Polen herrscht im Gesundheitssektor selbst ein akuter Fachkräftemangel. Wenn Menschen aus den NMS8 in der deutschen Kranken- oder Altenpflege einen Job finden sollten, dann sicherlich im Niedriglohnbereich der Pflegeassistenten, in dem allerdings auch hierzulande keine Nachwuchsprobleme festzustellen sind.

Die Ausnahme ist also der Niedriglohnsektor. Hier wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit einen negativen Effekt haben:

Vor allem in Branchen, in denen es keinen Mindestlohn gibt, ist durch die Öffnung des Arbeitsmarktes durchaus eine weitere Verschärfung des Lohndumpings zu erwarten. Dies trifft beispielsweise das Gaststätten- und Hotelgewerbe, die Land- und Forstwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion (Schlachthöfe) – allesamt Branchen, in denen auch heute schon viele Menschen aus den NMS8 als Saisonarbeitskräfte oder Scheinselbststätige tätig sind.

Mit einem flächendeckenden Mindestlohn könnte man selbstverständlich das zu erwartende Lohndumping in bestimmten Sektoren wirkungsvoll verhindern. Noch ist ein solcher Mindestlohn in Deutschland aber politisch nicht gewollt, obwohl eine übergroße Mehrheit der Bevölkerung für Mindestlöhne ist.

Solange die Bürger aber nicht lernen, dass sie ihre Wahlentscheidung auch von Inhalten abhängig machen sollten, wird sich an dieser Diskrepanz zwischen öffentlicher und politischer Meinung wohl nichts ändern.

Mich würde es auch interessieren, wie man Armin Laschets und Jens Bergers Argumentationen „kreuzen“ könnte. Aktuell Meinung

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  1. Sandra sagt:

    Ich finde jetzt, wo jeder zum Arbeiten nach Deutschland kommen kann, brauchen wir endlich einen flächendeckenden Mindestlohn. Ich bin ja mal auf die Diskussion heute Abend gespannt, ob Herr Ernst sich gegen Frau Ostermann von der Union durchsetzen kann: http://on.fb.me/gnPIns

  2. Leo Brux sagt:

    Vier Fünftel der Deutschen sollen für den Mindestlohn sein. Die jetzige Koalition ist dagegen. Jens Berger hat schon recht, wenn er den Ball den Wählern zuspielt. Der Mindestlohn könnte ein heißes Wahlkampfthema 2013 werden. Ich freue mich schon darauf.