Özoğuz berichtet
Visapraxis bei türkischen Staatsbürgern
Am 9. Februar 2011 urteilte das Bayrische Verwaltungsgericht München, dass eine türkische Staatsangehörige als Touristin für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten visumfrei nach Deutschland einreisen darf. Das Urteil knüpfte auch an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2009 (sog. „Soysal-Urteil“) an.
Von Aydan Özoğuz Freitag, 06.05.2011, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.06.2011, 12:31 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Ich habe diese Gelegenheit beim Schopfe gepackt, um zu erfahren, wie die Bundesregierung zu diesem Urteil steht, und ob es zukünftig Änderungen bei der Visapraxis für türkische Staatsbürger geben könnte. Die Bundesregierung argumentierte stets, dass das „Soysal-Urteil“ des EuGH nur Dienstleistungserbringer, also z.B. türkische Lastwagenfahrer, die für ein türkisches Unternehmen Dienstleistungen in Deutschland erbringen, betreffe. Mit anderen Worten: Lkw-Fahrer dürfen rein, Touristen nicht.
Eine Visaliberalisierung hat die Bundesregierung immer gerne mit der Argumentation verhindert, dass mit der Türkei noch kein Rückübernahmeabkommen geschlossen wurde. Darauf haben sich die EU und die Türkei aber am 24. Februar geeinigt. Gerade an den Vorbehalten der deutschen Regierung droht das Abkommen nun zu scheitern. Die Bundesregierung ist gegen eine visafreie Einreise von Türken und will, dass sich die Gespräche auf Visaerleichterungen für bestimmte Personengruppen beschränken. Das ist der Türkei aber nicht genug.
In zwei Schriftlichen Fragen habe ich die Bundesregierung im März 2011 dann gefragt, wie sie sich folgenden Widerspruch erklärt: Auf der einen Seite meint die Regierung, dass nach dem Soysal-Urteil des EuGH kein Recht aller türkischer Staatsangehörigen auf visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen folge. Auf der anderen Seite hat das Münchner Verwaltungsgericht in seinem Urteil (Az. M 23 K 10.1983) ausdrücklich festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis und visumfrei in die Bundesrepublik einreisen und sich dort aufhalten darf. Die Antwort der Bundesregierung war knapp und erwartungsgemäß: Für Fälle der passiven Dienstleistungsfreiheit, also bspw. eine Einreise für touristische Zwecke, sei das „Soysal-Urteil“ nicht Entscheidungsgegenstand gewesen und nach Auffassung der Bundesregierung von der Feststellungswirkung des Urteils nicht erfasst. Darüber hinaus wertete die Bundesregierung die Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichts als „Einzelfallentscheidung“ eines „erstinstanzlichen“ Gerichtes. Mit anderen Worten: Fortsetzung folgt auf der nächsten richterlichen Ebene.
Es ist bemerkenswert, dass sich die Bundesregierung in ihrer ablehnenden Haltung auf meine Fragen lediglich auf Beschlüsse der 34. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts stützt. Ich denke nicht, dass die Bundesregierung wirklich darauf aus ist, dass jeder türkische Tourist nunmehr Klage einreicht, um visumsfrei zum Zwecke des Empfangs von Dienstleistungen in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Das wäre wirklich lebensfremd und absurd.
Bisweilen artete die Angelegenheit um die türkisch Visa(un)freiheit soweit aus, dass nach dem Soysal-Urteil der Intranetzugang auf die Internetseite „Ausländerrecht für die Polizei“ seitens des Bundesinnenministeriums gesperrt wurde. Warum? Weil dort ein juristischer Kommentar zu den Auswirkungen der Soysal-Entscheidung des EuGH aufgeführt war: So kamen die renommierten Verwaltungswirte Westphal und Stoppa nämlich zu ihrer (rein privat geäußerten) Schlussfolgerung, dass Türken, die von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen. Das hat dem Innenministerium sicher nicht gefallen. Und was es mit der Sperre verbergen wollte, bleibt mir ein Rätsel. Inzwischen ist die Seite wieder freigeschaltet.
Ein Rätsel ist auch, wieso die Bundesregierung diese systematische Weigerungshaltung zutage legt, obwohl zahlreichen Klagen gegen die Ablehnung von Visaanträgen im Sinne der Klägerinnen und Kläger nachgekommen wird? Sollte der EuGH die bisher vorgebrachte Einschränkung der Bundesregierung nicht teilen, dass das „Soysal-Urteil“ nur die aktive Dienstleistungsfreiheit betrifft, dürften türkische Touristen visafrei einreisen. In dieser seitens der türkischen Regierung angestrebten Reisefreiheit sieht die Bundesregierung wohl die Gefahr, dass viele Türken die Einreise nutzen, um dauerhaft im Land zu bleiben, statt nach maximal drei Monaten zurückzukehren.
Im Kern ist dies wohl auch die größte Angst der Bundesregierung und Anlass für ihre restriktive Haltung. Diese Bedenken sind nicht nachvollziehbar: Ein Scheitern des Rückübernahmeabkommens hätte für die EU viel weitreichendere Folgen. Die Türkei gilt im Rahmen der globalen Wanderung als Hauptreiseweg für einen Grenzübertritt in die EU. 90 Prozent der Flüchtlinge reisen über die Türkei in die EU ein. Sie kommen vor allem aus dem Mittleren Osten – aufgrund der aktuellen Situation auch zunehmend aus Afrika.
Auch die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte sich jüngst dahingehend geäußert, dass sie durch die Visabefreiung keinen Anstieg der illegalen Migration erwarte. Zudem meinte sie, dass man notfalls die Visumspflicht wieder einführen könne, wenn die Türkei es nicht schaffe, die illegale Migration ihrer Staatsbürger zu unterbinden. Diese Ansicht wird durch ein Positionspapier der italienischen Regierung, das auch Länder wie Großbritannien, Spanien, Schweden, Finnland und Polen unterstützen, geteilt. Auch sie erwarten keinen nennenswerten Anstieg der Einwanderung aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Türkei.
Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihre Position in dieser Angelegenheit noch einmal zu überdenken. Es würde ein schlechtes Bild auf unser Land werfen, würde sie die Visafreiheit für Türken wieder erst unter dem Druck der anderen Europäer mittragen, wie schon im November 2010 für Bosnier und Albaner geschehen.
Das Gezerre sollte endlich aufhören. In diesem Jahr feiern wir das 50-jährige Jubiläum des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei. Ich finde, dies sollten wir zum Anlass nehmen, um die deutsch-türkische Beziehung zu intensivieren. Aktuell Meinung
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- Nach Budget-Halbierung Regierungsbeauftragter für Reform der Integrationskurse
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- „Hölle“ nach Trump-Sieg Massenabschiebungen in den USA sollen Realität werden
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
Liebe Aydan,
in der Tat ist diese Form der Visaregelung nicht mehr angemessen, international arbeitende Firmen könnten ihre Geschäfte viel besser abwickeln, wenn die Visaregelungen vereinfacht wären. So z.B. wartet seit über einem Monat die Firma, in der mein Mann arbeitet, auf ihren Mitarbeiter aus der Türkei und der konnte nicht rechtzeitig in DEU sein, eben wegen dieser Visaregelung und das, kostet die Firma Zeit und Geld. Das kann nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft sein. Vielen Dank für deinen Einsatz.
Zerrin Konyalioglu
@ Werner:
„Das Amtsgericht Erding sprach mit Urteil vom 29. April 2009 einen türkischen Staatsangehörigen von dem Vorwurf des strafbaren Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel (§ 95 I Nr. 1 AufenthG) frei. Er hatte sich, obgleich sein Schengen-Visum Typ C ihm lediglich einen 45-tägigen Aufenthalt erlaubte, über diese Zeit hinaus weitere 12 Tage in Deutschland als Geschäftsmann und Tourist aufgehalten. Das Gericht begründete den Freispruch unter Berufung auf die Soysal-Entscheidung des EuGH damit, dass der türkische Staatsangehörige als passiver Dienstleistungsempfänger nach der Rechtslage vom 01.10.1973 für den Aufenthalt nicht visumpflichtig war.
Das Gericht führt aus: „Die T r e n n u n g in aktive und passive Dienstleistungsfreiheit sieht werde das EuGH Urteil noch das Zusatzprotokoll vor. Es erscheint lebensfremd, das Soysal-Urteil nicht auf türkische Geschäftsleute und Touristen anzuwenden, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, mit der Begründung, das sei lediglich eine passive Dienstleistung, die vom Zusatzprotokoll nicht erfasst werden sollte.“
Die Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt in der Anerkennung der Visumfreiheit dar, da mit ihr erstmals eine Übertragung der Auswirkungen der Soysal-Entscheidung auf den Bereich des Nebenstrafrechts erfolgt ist.“
Quelle:
http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/1347-visumfreiheit-f-zu-freispruch-fschen-staatsangehen.html
Daher stellen die Verhandlungen zur Visaerleichterung eine Scheindebatte dar! Die EU, insbesondere die BRD, möchte soviel (Rücknahmeabkommen) wie möglich raus holen. Dem wird aber das EuGh zuvorkommen:
„Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 13. April 2011 – OVG 12 B 46.09 – entschieden, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob im Hinblick auf das EuGH Soysal-Urteil auch türkische Touristen sich als Dienstleistungsempfänger auf die Stand-Stil-Klausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll (ZP) zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei berufen können.“
Quelle: http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1770-eugh-soysal-visa-tuerkei-visafreiheit-tourist.html
Noch ein Auszug aus einem aktuellen Urteil, damit wir in der Sache nicht aneinander reden:
Bayerisches Verwaltungsgericht München
– Pressestelle –
Pressemitteilung vom Donnerstag, 10. Februar 2011
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt
zur Entgegennahme von Dienstleistungen
Die 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in einer
Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen visumsfreier Einreise (Aktenzeichen: M 23 K 10.1983) am gestrigen Tag folgendes Urteil verkündet:
„Es wird festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumsfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf!!“
{…}
@S.G., das sind Einzelfall-Urteile und nicht allgemein gültiges Recht. Schon gar nicht EU-weit. Aber das zu verstehen scheint über Ihren türkischen Horizont hinauszuschweifen. Warten Sie doch ersmal das nächste diesbezügliche Urteil vom EuGH ab und spucken danach weiter große Töne, wenn Sie das danach noch können.
Lieben Gruß
Gerhard Ochwat
> Er hatte sich, obgleich sein Schengen-Visum Typ C ihm lediglich einen
> 45-tägigen Aufenthalt erlaubte, über diese Zeit hinaus weitere 12 Tage in
> Deutschland als Geschäftsmann und Tourist aufgehalten.
Naja, wer trickst denn hier? Doch wohl der türkische Staatsangehörige und sein Anwalt!
OK, jetzt hat die Türkei eine Gesetzeslücke gefunden. In einem Zusatzprotokoll. daß aus einer Zeit stammt, als es den Eisernen Vorhang noch gab. An ein Schengen-Visum hat damals niemand gedacht.
Diese Urteil (samt Soysal-Urteil) zeigen doch nur, dass hier dringend ein neues Abkommen her muß. Und zwar eines, das der neuen Lebenswirklichkeit Rechnung trägt. Oder meinen Sie wirklich, dass dieses „Abkommen“ Deutschland jede Möglichkeit nimmt, über die Einreise von Türken zu bestimmen?
Wie weiter oben geschrieben, Deutschland will (soweit ich das sehe) den wirtschaftlichen Austausch. Ein zeitgemäßes Visa-Regime setzt eben biometrische Pässe, ein Rücknahmeabkommen und eine einheitliche Grenzverwaltung voraus. Dem hat die Türkei zugestimmt. Hier kann die Türkei wohl nicht „liefern“.
Jetzt wird von Seiten der Türkei getrickst. So ist doch die Wirklichkeit! Zu dem Verfahren in Erding kam es doch nur, weil jemand mit Hilfe eines Schengen-Visums illegal einwandern wollte. Der Beklagte hätte doch vor seiner Abreise aus der Türkei an die deutsche Botschaft schreiben können, dass er jetzt ohne Visum nach Deutschland reist, weil er ein Recht dazu habe.
Hat er aber nicht. Er hat ein Visum beantragt, die Ablaufzeit missachtet, ist erwischt worden und läßt sich jetzt von einem Anwalt „raushauen“.
Wie gesagt, die „Trickser“ sitzen nicht in den deutschen Ministerien.
> Es wird festgestellt, dass die Klägerin
Das Gericht hat nur etwas über diese Klägerin gesagt. Nicht über türkische Staatsbürger im allgemeinen.
Habe heute gelesen, dass die Türkei Iranern und Syrern die visafreie Einreise erlaubt hat.
Also, statt die Bedingungen der EU nach biometrischen Pässen, Rücknahmeabkommen und einheitlicher Grenzverwaltung zu erfüllen, öffnet die Türkei ihre Grenzen für Iraner und Syrer.
@ Gerhard Ochwat
„das sind Einzelfall-Urteile und nicht allgemein gültiges Recht. Schon gar nicht EU-weit. Aber das zu verstehen scheint über Ihren türkischen Horizont hinauszuschweifen. Warten Sie doch erstmal das nächste diesbezügliche Urteil vom EuGH ab und spucken danach weiter große Töne, wenn Sie das danach noch können.“
Das ist reine Polemik und hat nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun. Das zeigt doch wieder einmal: Wenn ernsthafte Argumente fehlen, dann wird man beleidigend. (…)
Seit drei Wochen liegt dieses Thema beim EUGH vor. Daher bin ich gespannt, wer dann am „Ende“ noch „große Töne“ spuckt!
Es ist an der Zeit – wie mehrere deutsche, holländische und britische Gerichte bisher geurteilt haben – dass Verträge einzuhalten sind, von beiden Parteien! Die Bundesregierung wird spätestens in der nächsten Legislaturperiode dies umsetzen. Davon bin ich überzeugt! (…)
@ Werner
„Also, statt die Bedingungen der EU nach biometrischen Pässen, Rücknahmeabkommen und einheitlicher Grenzverwaltung zu erfüllen, öffnet die Türkei ihre Grenzen für Iraner und Syrer.“
Türkei ist ein suveränes Land und kann mit jedem anderen Land Verträge abschließen wie es für richtig hält. Nur haben manche europäischen Länder in den Sechzigern und Siebzigern Verträge abgeschlossen, über dessen Reichweite sie damals nichts geahnt haben. Daher wird es an der Zeit dies einzusehen und zweitens dies auch umzusetzen!
Sonst wird man – in einem Rechtsstaat und nicht in einem Rechts-Staat (!) – sein Recht einklagen!
@ Werner
„Zu dem Verfahren in Erding kam es doch nur, weil jemand mit Hilfe eines Schengen-Visums illegal einwandern wollte. Der Beklagte hätte doch vor seiner Abreise aus der Türkei an die deutsche Botschaft schreiben können, dass er jetzt ohne Visum nach Deutschland reist, weil er ein Recht dazu habe.
Hat er aber nicht. Er hat ein Visum beantragt, die Ablaufzeit missachtet, ist erwischt worden und lässt sich jetzt von einem Anwalt “raushauen”.“
Das hat der Kläger – laut Gericht mit Recht – nicht müssen! Türkische Staatsangehörige benötigt laut europäischem Recht kein Visum, wenn man aus touristischem Zweck für drei Monate in die BRD einreisen möchten!
Um genau darum geht’s:
Es ist an der Zeit, dass erstens die Bundesregierung die momentane Gesetzeslage – wieder wie bis 1980 – an europäischem Recht anpasst, zweitens der Öffentlichkeit nicht suggeriert wird, dass türkische Staatsbürger ohne Visum (…) sich illegal in der BRD befinden!
PS: Ich habe den Eindruck, dass manche Deutschen in einem vereinten „Deutschland“ am liebsten manche Aspekte ihrer Geschichte verdrängen möchten. So auch, dass sie 40 Jahre durch die Alliierten und den Sowjets besetzt wurden. Aus einer schwachen Position und der Bedrohung aus dem Osten hat man sich auf Verträge mit einem verlässlichen NATO-Verbündeten eingelassen, die man im wiedervereinigten und „erstarkten“ Deutschland nicht mehr abschließen würde. (…)
Deshalb schreibe ich b e w u s s t BRD und nicht Deutschland, weil BRD, vormals auch West-Deutschland gennant, die Assoziationsabkommen unterschrieben hat und nicht „Deutschland“.
S.G. , sie steigern sich da immer weiter in etwas hinein – wollen scheinbar mit dem Kopf durch die Wand. Sie haben sich aufhetzen lassen – durch wen auch immer.
Sie bilden sich ein, dass alle Türken visafrei (wohl auch unbefristet) nach Deutschland einreisen dürfen. Und da Deutschland zum Schengen-Raum gehört, dann wohl gleich nach ganz Europa – z.B. auch in die Schweiz.
Zu denken, man könnte durch eine kleine Klausel sozusagen ein ganzen Kontinent „über den Tisch ziehen“ zeugt von erstaunlicher Kurzsichtigkeit!! Scheinbar sind Sie noch recht jung.
Die Türkei sorgt für biometrische Pässe, ein unterzeichnetes Rücknahmeabkommen und eine einheitliche Grenzverwaltung und sie bekommt die erhoffte Visaerleichterung – mit den Vorteilen für beide Seiten – oder sie muß sich andere Partner suchen.
So sehe ich das jedenfalls. Und jetzt möchte ich mich anderen Themen zuwenden.