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Sinneswandel

Grüne in Niedersachsen fordern Burkaverbot

Die Ganzkörperverschleierung durch Burkas soll für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen verboten werden - das fordert die Grünen-Fraktion entgegen bisherigen Bekundungen.

Donnerstag, 12.05.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.05.2011, 1:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einem jetzt bekannt gewordenen Parteibeschluss vom 29. März 2011 fordern die Grünen im niedersächsischen Landtag ein Verbot von Burkas im Öffentlichen Dienst. Das Tragen des Ganzkörperschleiers stelle „wahrscheinlich eine Überforderung der Toleranz der Gesellschaft dar“ und wirke „somit integrationspolitisch kontraproduktiv“, heißt es darin. Die staatliche Pflicht zur Neutralität und das Recht auf negative Religionsfreiheit seien für das geforderte Burkaverbot die maßgeblichen Gründe. Auf ein allgemeines Verbot im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild wollen die Grünen ihre Forderung nicht ausdehnen – allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen.

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Hannover gegen Berlin
Das überrascht aus mehreren Gründen: Zum einen hatte sich die Grünen-Landtagsfraktion 2004 gegen das „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte ausgesprochen, weil es integrationspolitisch als falsches Signal gewertet wurde. Jetzt wird argumentiert, dass ein Ganzkörperschleier eine deutlich stärkere Wirkung als ein Kopftuch habe. Auch seien die islamischen Verbände bisher in der Mehrheit gegen das Tragen des Ganzkörperschleiers im öffentlichen Dienst.

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Zum anderen setzen sich die Grünen in Hannover damit deutlich von der Bundestagsfraktion ab. Nachdem sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann sich im Frühjahr für ein Burkaverbot ausgesprochen hatte, bezeichnete Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, das als „populistisches“ Punktesammeln. Schünemann warf er vor, „anti-islamische Ressentiments zunutze zu machen“.

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Plötzlicher Sinneswandel
Am meisten dürfte allerdings der plötzliche Sinneswandel der niedersächsischen Grünen-Fraktion überraschen. Noch im Februar 2011 kritisierte Grünen-Fraktionsvorsitzender Stefan Wenzel Schünemanns Forderung als überflüssig und voreilig.

Auch sah Filiz Polat, Grünen-Landtagsabgeordnete im niedersächsischen Landtag, in Schünemanns Forderung eine Instrumentalisierung eines nicht existierendes Problems. In einer Pressemitteilung vom 4 Februar 2011 bedauert sie, dass mit der Debatte um ein Burkaverbot ein muslimisches Frauenbild gezeichnet wird, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Die Argumente zählen allem Anschein nach nich mehr. Denn das knapp zwei Monate darauf beschlossene Papier wurde von Polat mitverfasst.

Und das, obwohl sich an der Sachlage nichts geändert hat. Bis heute ist in Niedersachsen keine einzige Beamtin bekannt, die eine Burka trägt. Auch die Fraktion selbst stellt fest, dass es sich bei der Debatte um das Tragen des Ganzkörperschleiers „um absolute Einzelfälle handelt“. Die Debatte müsse daher „rational und sachlich“ geführt werden. „Es verbietet sich für eine verantwortungsvolle Politik, die Burkadebatte zu instrumentalisieren, um Ängste und Vorurteile gegen MuslimInnen und dem Islam zu schüren“, ist in dem Beschluss zu lesen.

Download: Beschluss der Grünen im niedersächsischen Landtag zum Tragen des Ganzkörperschleiers muslimischer Frauen im Öffentlichen Dienst kann hier (PDF) heruntergeladen werden.

Ein populistischer Zug
Doch genau das müssen sich die Grünen nun anhören: „Die Grünen sind auf einen populistischen Zug aufgesprungen und haben sich so von einer sachlichen Integrationsdebatte verabschiedet“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann.

Als Frauenrechtlerin sehe sie die Verschleierung zwar auch sehr kritisch, ein allgemeines Verbot ohne Anlass sei jedoch lediglich die unrühmliche Fortsetzung einer Scheindiskussion. Zimmermann weiter: „Innenminister Schünemann hat mit diesem Thema eine Phantomdebatte eröffnet. Dass die Grünen sich dem Innenminister jetzt anschließen, ist ein Armutszeugnis für ihre Integrationspolitik.“ Es bleibe zu hoffen, dass die Grünen am Ende vernünftig werden und ihre Position überdenken.

Grünen als Hilfskraft
Denn das könnte entscheidend werden, wenn das CDU-geführte Innenministerium, das Burkaverbot im Herbst in das Beamtenrecht aufnehmen will. Rückendeckung erhielt Schünemann vom Koalitionspartner FDP – bisher jedenfalls – nicht. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen, warnte im Frühjahr ebenfalls vor „einer reinen Symbolpolitik“: „Der Großteil der muslimischen Frauen lehnt eine Komplettverschleierung ohnehin ab. Die Diskussion geht an der Lebenswirklichkeit in deutschen Ämtern vorbei.“ Sollte die FDP standhaft bleiben und ein Burkaverbot nicht mittragen, könnten nun die Grünen einspringen. (bk)
Politik

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  1. Gregor sagt:

    Ganz toll recherchiert, um nicht abgeschrieben zu sagen. Das ist ein *internes* Positionspapier, dass nicht verfasst wurde um populistische Meinungen mitzunehmen, sondern um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Inhaltlich ist der Artikel genauso einseitig und tendenziös. Schelchter Journalismus. Der Abgeordnete Helge Limburg, der das Papier mitgeschrieben hat, hat das hier mal klargestellt: http://www.helge-limburg.de/show/4244302.html

  2. Kalif Harun al-Pussah sagt:

    @Gerhard Ochwat
    “negative Religionsfreiheit” = die Freiheit mit religiösen Handlungen oder Symbolen nicht belästigt zu werden (so ähnlich wie Mittagsruhe ;-)).

  3. Mika sagt:

    „Bis heute ist in Niedersachsen keine einzige Beamtin bekannt, die eine Burka trägt.“ Daraus folgt: „Scheindiskussion“! ! !

  4. Mika sagt:

    Lieber Gerd,

    Ich möchte auch keine Christinnen sehen, die halbnackt durch die Gegend laufen, das können Sie mir glauben – allein der Umstand, dass fast die Hälfte der Frauen/Mädchen hierzulande dick oder fettleibig sind….*bäh*

  5. Gerhard Ochwat sagt:

    @ NDM, ein langer Artikel den Sie das verfasst haben. Nichtssagend aber Sie haben sich Mühe gegeben. Respekt.

    „Das bedeutet nun einmal auch, dass der Staat, also auch der öffentliche Dienst, nicht religionsbetont auftreten sollte. Das ist beim Gesichtsschleier in stärkstem Maße der Fall, aber nicht auf diesen beschränkt. Ich hätte mir von den niedersächsischen Grünen daher gewünscht(und das würde ihnen entsprechen), dass die Unterstützung eines solchen Vorhabens an die Bedingung geknüpft wird, dass öffentliche Einrichtungen unterschiedslos von der Benutzung sämtlicher religiöser Symbole Abstand nehmen. Ganz oder gar nicht.“

    Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht NDM. Mal abgesehen davon das es hier in D. nur noch ganz wenige christliche, buddhistische usw. Symbole in öffentlichen Einrichtungen zu finden sind sollten auch zusätzlich Burkas auch Niqab´s, Kopftücher, Halal-Food, Muslim-Prayer-Rooms usw. in öffentlichen Einrichtungern verschwinden. Es ist einfach schön, ich freu mich unendlich mal einen wie Ihnen hier im Kommentarbereich des Migazin getroffen zu haben. Sie sind für mich Tolerranz pur.

    LG

    Gerd.

  6. Karl Willemsen sagt:

    @Gerhard Ochwat

    zb. hier:

    Negative Religionsfreiheit ist die Freiheit eines Menschen, zu keiner oder nicht zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu gehören bzw. eine solche verlassen zu können und auch nicht zu einer Teilnahme an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken gezwungen oder genötigt zu werden. Dazu gehört auch die Freiheit, die persönlichen religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen nicht zu offenbaren, wie auch das Recht, Eidesformeln in einer religiös/weltanschaulich neutralen Form abzulegen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit

    interessanter ist aber folgendes:

    Viele islamische Staaten sehen die Scharia als Basis ihres Rechtssystems an. Diese kennt keine negative Religionsfreiheit für Muslime. Das islamische Recht verbietet zwar Zwang, um Juden oder Christen zum Islam zu bekehren. Es gibt einem Muslim aber nicht die Freiheit, für sich eine andere Religion als den Islam zu wählen oder Atheist zu werden (siehe hierzu Apostasie im Islam). Wegen dieser und anderer Widersprüche zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat die Organisation der Islamischen Konferenz im Jahr 1990 die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam beschlossen. Dem Individuum wird durch diese Erklärung jedoch keine religiöse Wahlfreiheit garantiert. Dagegen geht der Schutz eines bestehenden religiösen Bekenntnisses so weit, dass sogar Mission verboten sein kann.

  7. keton sagt:

    Ich biete eine Wette an:
    Wetten daß die Grünen es auf Dauer nicht schaffen werden mit ihrer blasierten Empörung der Islamdebatte zu entkommen?

  8. keton sagt:

    ‚Negative Religionsfreiheit‘ meint das grundgesetzliche Recht von Religion und damit auch religiösen Ge- und Verboten verschont zu bleiben. Womit der Islam ein Problem hat.

  9. NDM sagt:

    @Gregor:

    Ah. Transparente Positionsfindung. Fast wie in der Piratenpartei. :-)
    Das hat was, birgt aber auch Tücken. Deshalb wirkt das Papier dann auch so unausgegoren und mit der heißen Nadel gestrickt. So lange dabei nicht etwas fundamental bösartiges herauskommt, wie zuletzt bei der Duisburger Linken, geht es ja noch. Dann nimm doch bitte meine kritischen Anregungen mit.

  10. NDM sagt:

    @Gerhard Ochwat:

    Wenn Sie den Kommentar als „nichtssagend“ begreifen, zeugt es davon, dass sie offenbar nichts davon verstanden haben.