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Fachkräftemangel

Zwei neue Aufenthaltstitel finden Zuspruch im Bundesrat

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat der Schaffung von zwei neuen Aufenthaltstiteln zugestimmt. Drittstaatlern soll die Arbeitssuche für ein Jahr erlaubt werden und eine „Niederlassungsoption“ soll einem Nicht-EU-Arbeitnehmer von Anfang an die Aussicht auf einen unbefristeten Titel bieten.

Freitag, 13.05.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 16.05.2011, 0:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat am Donnerstag mit großer Mehrheit einer sächsischen Initiative für gesteuerte Zuwanderung zugestimmt. Die Gesetzesvorschläge sehen Erleichterungen für die Einreise und den Aufenthalt von gut ausgebildeten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten vor.

Sachsens stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP): „ Sachsen wirbt für ein modernes Zuwanderungsrecht. Wir wollen gut ausgebildeten Leuten ermöglichen, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Insbesondere für kleine und mittelständische Arbeitgeber ist die Anwerbung von Mitarbeitern im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden. Wir wollen mehr Flexibilität auf beiden Seiten: Bei denen, die Arbeit suchen, und bei denen, die Fachkräfte benötigen.“

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Niederlassungsoption
Kernstück der Vorschläge sind zwei neue Aufenthaltstitel. Der erste Titel soll qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten die Arbeitssuche in Deutschland ermöglichen. Über den Paragraphen für „gesteuerte Zuwanderung“ soll Drittstaatlern die Arbeitssuche für längstens ein Jahr erlaubt werden, die nach Auswahlkriterien wie Sprachkenntnisse, Qualifikation, Berufserfahrung oder auch Alter bestimmt sind.

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Der zweite neue Aufenthaltstitel hat zum Ziel, qualifizierten Fachkräften von Anfang an eine dauerhafte und unbefristete Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu bieten. Die neue „Niederlassungsoption“ bietet einem Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Land von Anfang an die Aussicht auf einen unbefristeten Titel. (etb)
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