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Visa-Warndatei

Abgleich aller Visa-Beteiligten mit Anti-Terrordatei

Das Kabinett hat die Visa-Warndatei beschlossen. Damit wird ein Abgleich von Daten aus Visaverfahren mit der Anti-Terrordatei ermöglicht. Kılıç bemängelt, dass friedlichen Menschen nun pauschal als mögliche Terroristen verdächtigt werden.

Donnerstag, 26.05.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 31.05.2011, 21:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung möchte eigenen Angaben zufolge das Visumverfahren sicherer machen und Visamissbrauch noch wirksamer bekämpfen. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen. Es sieht eine Visa-Warndatei für die Visumbehörden sowie ein Verfahren zum Datenabgleich für Sicherheitszwecke vor. Durch das Gesetz soll ein Abgleich von Daten aus Visaverfahren mit der Anti-Terrordatei ermöglicht werden.

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Bekämpfung des Terrorismus
Das Gesetz wird laut Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren in Bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung tragen.

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Für das neue Datenabgleichsverfahren wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit eingerichtet, bei der künftig Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.

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Datenschutz in einer großen Datei
Die darüber hinaus beschlossene Visa-Warndatei soll künftig die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Sicherheitsbehörden haben Regierungsangaben zufolge keinen Zugriff auf die in dieser Datei gespeicherten Daten; eine Ausnahme gelte aber für die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergreifenden Verkehrs beauftragten Behörden. Hartfrid Wolff (FDP) bewertet das positiv: „Das ist gut für die Bürgerrechte. Der Datenschutz ist ein sehr hohes Gut.“

Allerdings sieht der Entwurf vor, dass in der Visa-Warndatei Daten von allen Personen gespeichert werden, die am Visumverfahren beteiligt sind – also etwa Antragsteller oder Einlader. Gespeichert werde aber, wer durch eigenes rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren auffällig geworden sei, etwa durch falsche Angaben im Visumverfahren oder wer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde. Tritt eine solche Person in einem weiteren Visumverfahren auf, so werde künftig die Visumstelle mithilfe der Visa-Warndatei informiert.

Visa-Warndatei ohne Mehrwert
Ungeklärt ist jedoch, welchen Mehrwert das neue Gesetz bietet. Noch in diesem Jahr wird das Visa-Informationssystem der EU (VIS) online gehen, die einen ähnlichen Schutz vorsieht. So sieht es auch der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Memet Kılıç. Die bisherigen und bereits beschlossenen sicherheitsrechtlichen Instrumentarien in diesem Bereich seien dafür völlig ausreichend. Das VIS biete hinreichende Möglichkeiten, verdächtige Personen zu identifizieren.

„Friedlichen Menschen, die ihre Verwandte für einen Besuch einladen, oder sich an internationalen Jugend-, Wissenschafts- und Studierendenaustauschprogrammen beteiligen, werden nun pauschal als mögliche Terroristen verdächtigt. Durch diesen Überwachungs- und Datensammelwahn wird die Attraktivität Deutschlands bei Touristen gemindert“, so Kılıç. (bk)
Politik

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  1. Michael Quatz sagt:

    Was der Herr Memet Kılıç nicht so alles unterstellt.
    Auf die Idee, dass durch diese Maßnahme gerade die von ihm zitierten
    friedlichen Menschen geschützt werden, will er wohl nicht kommen.
    Soll er sich doch einmal die Einreiseformalitäten der USA näher betrachten,
    dann hätte er mehr Grund zu opponieren.

  2. Boli sagt:

    Wenn es ausschließlich um Terror ginge würde das Ding bestimmt nicht Visawarndatei heißen was? Es geht hier auch darum zu erfahren, wurden ev. Sozialmissbrauch begangen in der Familie oder der betreffenden Person? War die Person anderweitig straffällig? Muss man solche Leute denn wirklich wieder rein lassen wenn man sie mal los wurde?

  3. Pingback: Datenwoche: Gesichtserkennungssoftware, EU-Richtlinie, Körperscanner, neue Regeln, Visa-Warndatei, Fingerabdruck | Das Datenschutz-Blog