Europäische Kommission
Sprachtest als Voraussetzung für Visum zur Familienzusammenführung ist rechtswidrig
In einer Stellungnahme stellt die EU-Kommission fest: Sprachtests dürfen Zusammenführung von Familien nicht verhindern. Entsprechende Regelungen sind rechtswidrig. Die Bundesregierung zeigt sich unbeeindruckt. Die Linke fordern Rücknahme der Regelung.
Mittwoch, 03.08.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.08.2011, 2:11 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Tage der Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug scheinen gezählt. In einer Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Mai dieses Jahres, die dem MiGAZIN vorliegt, wird klargestellt, dass eine nicht bestandene „Eingliederungsprüfung“ nicht zur Verweigerung der „Einreise und Aufenthalt“ führen darf. Gemeint sind Sprachtests im Ausland, die Ehegatten vor dem Ehegattennachzug bestehen müssen.
Hintergrund der Stellungnahme ist ein Fall aus den Niederlanden. Dort hatte eine afghanische Mutter gegen die Verweigerung der Niederlande geklagt, ein Visum auszustellen. Begründet wurde die Ablehnung mit fehlenden Sprachkenntnissen. Das niederländische Gericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und fragte, ob die Verweigerung der Niederlande, gegen die „Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung“ vom September 2003 verstößt. Der EuGH wiederum bat die Europäische Kommission um eine Stellungnahme.
Sprachtests rechtswidrig
Das Fazit der Brüsseler Juristen ist eindeutig: Kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union dürfe einem rechtmäßig dort lebenden Ausländer nur deshalb die Einreise seiner Kinder oder der Ehepartnerin verweigern, weil sie nicht schon im Ausland entsprechende Eingliederungsprüfungen bestanden haben. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, heißt es im Schreiben der Kommmissionsjuristen. Auch „die theoretische Möglichkeit, das Familienleben eventuell in einem Drittland zu organisieren oder die Rechte des Kindes dort umzusetzen, tut in diesem Falle nichts zur Sache“, heißt es in der Stellungnahme. Dies würde nämlich „zu einer Untergrabung dieser Rechte innerhalb der Union führen“.
In Deutschland gilt die Regelung seit 2007. Danach müssen Ehegatten einen Sprachtests im Herkunftsland ablegen, ehe sie in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Diese Regelung gilt nur für zuziehende Ehegatten aus dem Nicht-EU-Ausland; EU-Bürger, US-Bürger, Australier, Schweizer, Japaner oder Koreaner sind davon ausgenommen. Siehe auch: Inländerdiskriminierung
Damit weht auch der deutschen Regelung harter Wind entgegen. Die Entscheidungen des EuGH sind bindend für alle Mitgliedsstaaten – wenn es zu einer Entscheidung kommt. Laut Informationen des Tagesspiegels ist der Fall der Afghanin bereits zu ihren Gunsten entschieden – vom nationalen Gericht. Ihr wurde unter Verweis auf die Stellungnahme der Kommission Recht zugesprochen. Damit fehlt der Präzedenzfall auf EU-Ebene. Nach Bekanntwerden der Stellungnahme der EU-Kommission dürfte es allerdings nur eine Frage der Zeit sein, bis auch deutsche Gerichte dem EuGH ein Verfahren vorlegen.
Bundesregierung uneinsichtig
Bis dahin wird die Bundesregierung unter Berufung auf eine umstrittene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiter beteuern, die nationale Regelung sei mit EU-Recht vereinbar. So wie in ihrer Stellungnahme vom 1. August 2011, die dem MiGAZIN ebenfalls vorliegt.
Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könne sich die Bundesregierung nun aber nicht mehr berufen, kontert die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dağdelen. Die Stellungnahme der Kommission widerspreche „eindeutig den Behauptungen der Bundesregierung“. Denn das Bundesverwaltungsgericht „hatte seine Auffassung, die Verschärfung des Ehegattennachzugs sei europarechtskonform, unzulässigerweise mit einer vermeintlich gleichlautenden Einschätzung der EU-Kommission begründet – was nunmehr als offenkundig unhaltbar bezeichnet werden muss. “
Zunehmende Erklärungsnot
In der Fachliteratur und von Sachverständigen werden entsprechende Zweifel seit Langem vorgebracht. Die Erklärung der Kommission, Integrationsanforderungen und Sprachtests dürfen dem Ziel einer erfolgreichen Familienzusammenführung nicht entgegenstehen, weder als Ausschlusskriterium oder Einreisebedingung fungieren, noch zur Ablehnung des Familiennachzugs führen, untermauert diese Rechtsauffassung erneut.
Damit „kommt die Bundesregierung in arge Erklärungsnot“, so Dağdelen weiter. Sie fordert die Bundesregierung auf, nicht darauf zu warten, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für europarechts- und menschenrechtswidrig erklärt. Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug müssten schnellstmöglich zurückgenommen werden.
„Für türkische Staatsangehörige sind sie wegen des Verstoßes gegen die so genannten Standstill-Klauseln im EWG-Türkei-Assoziationsrecht ohnehin nicht anwendbar, wie jüngst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt hat“, so die Linkspolitikerin abschließend. (es)
Leitartikel Politik
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Entscheidung BVerwG 10 C 12.12 vom 04.09.2012
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass das Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug zu Deutschen nur eingeschränkt gilt. Dies ist eine hochinteressante Entscheidung, mit der das Gericht herausstellt, dass gesetzliche Erfordernisse im Ausländerrecht, nicht ohne konkrete Abwägung im Einzelfall starr gefordert werden dürfen….