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Happy Birthday AGG

Lüders fordert Maßnahmenpaket für eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Gleichzeitig wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Anlässlich des fünften Jahrestags fordert Christine Lüders eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes.

Donnerstag, 18.08.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.08.2011, 5:08 Uhr Lesedauer: 23 Minuten  |  

„Das AGG hat in Deutschland ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt“, sagt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ziel des Gesetzes ist, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen und wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diskriminierung sei aber immer noch Alltag in Deutschland, sagt Lüders. „Wir müssen den Diskriminierungsschutz weiter stärken. Die bestehenden Regelungen reichen noch nicht aus, um Diskriminierungen konsequent abzubauen.“

Klagerecht für Verbände und die Antidiskriminierungsstelle
Als wichtigste Forderung nennt sie ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut AGG müssen Betroffene in Deutschland persönlich klagen. „Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen“, erklärt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Auch schreckten viele wegen der Kosten einer Klage davor zurück. „Wer geht denn das Risiko ein, alleine gegen einen großen Konzern vor Gericht zu ziehen?“ Oft hätten Diskriminierungen deshalb keinerlei Konsequenzen, „das ist fatal für eine moderne Gesellschaft“. Lüders weist darauf hin, dass die Mehrheit der Antidiskriminierungsstellen in EU-Mitgliedstaaten bereits ein Klagerecht hat, wie etwa in Irland, Großbritannien, Belgien und zahlreichen osteuropäischen Ländern.

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„In Deutschland haben bislang Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbraucher- und Naturschutzverbände Klagerechte“, sagt Lüders, „ein Klagerecht sollte auch für Antidiskriminierungsverbände geschaffen werden, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes könne im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine gütliche Einigung zu erzielen. „Doch wir können nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen“, sagt Lüders.

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Härtere Sanktionen bei Diskriminierung
Weiterhin fordert Lüders Diskriminierung härter zu ahnden. „Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt. Sie verletzt die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Menschen, gefährdet den sozialen Zusammenhalt und schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland“, sagt Lüders. Die Wirksamkeit von Diskriminierungsverboten stehe und falle mit Sanktionen im Diskriminierungsfall. „Die europäischen Vorgaben sprechen eine eindeutige Sprache: Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Verlängerung der Fristen im AGG
Lüders macht auch deutlich, dass Menschen mehr Zeit gegeben werden muss, um gegen Diskriminierung vorzugehen oder eine gütliche Einigung zu erreichen. Sie fordert eine Verlängerung der Fristen im AGG. „Diese Fristen entsprechen nicht der Lebensrealität. In vielen Fällen erschweren diese engen Fristen auch eine gütliche Einigung, weil die Betroffenen gezwungen sind, sofort mit einer Klage zu drohen“, erläutert Lüders. Bisher sieht das AGG vor, dass Menschen, die diskriminiert wurden, innerhalb von 2 Monaten ihre Ansprüche schriftlich geltend machen müssen. Oft wenden sich allerdings Menschen an die Antidiskriminierungsstelle, die Monate vorher diskriminiert wurden und nicht wussten, dass oder wie man sich wehren kann. „Wenn die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine gütliche Streitbeilegung anstrebt, müssen für die Betroffenen zudem die Fristen ausgesetzt werden“, betont Lüders.

Politik und Verwaltung: Diskriminierung verhindern – Vielfalt stärken
Auch Politik und Verwaltung fordert Lüders auf, stärker gegen Diskriminierung vorzugehen und Chancengleichheit umzusetzen. „Gesetze und Verordnungen müssen auf diskriminierende Regelungen hin überprüft werden“, so Lüders. „Der öffentliche Dienst muss Offenheit und Fairness vorleben.“ Als Beispiele nennt Lüders den Abbau von Altersgrenzen, die Förderung von Vielfalt im öffentlichen Dienst und den weiteren konsequenten Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen in Ämtern und Behörden.

Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke
Anlässlich eines Urteils des Berliner Arbeitsgerichtes bekräftigt Lüders auch ihre Forderung, chronisch Kranke besser vor Diskriminierungen zu schützen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Kündigung eines Beschäftigten aufgrund einer HIV-Infektion nicht gegen das AGG verstößt. Dazu erklärt Lüders: „Dieser Fall zeigt klar, dass wir eine entsprechende Regelung finden müssen.“ Auch hier seien viele andere EU-Staaten weiter: England zum Beispiel zähle in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf. Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien würden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.

Happy Birthday AGG!
Unter diesem Motto äußern sich Beauftragte des Bundes, Politikerinnen und Politiker aller Parteien und Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Verbänden zu ihren Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Was Volker Beck, Barbara John und andere dem AGG zum 5. Geburtstag wünschen erfahren Sie auf den folgenden Seiten:

Leitartikel Politik

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