Niederlassungserlaubnis
Sicherung des Lebensunterhalts nur Regelfall, kein Muss
Ausländische Eltern deutscher Kinder können eine Niederlassungserlaubnis auch dann bekommen, wenn sie zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern können, das Einkommen aber nicht den Unterhaltsbedarf der Kinder reicht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Montag, 22.08.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 26.08.2011, 1:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Einer Ausländerin darf ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) zur Ausübung der Personensorge für ihre minderjährigen deutschen Kinder auch dann erteilt werden, wenn sie aus ihren Einkünften zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern kann, das Einkommen aber nicht vollständig den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder abdeckt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (1 C 12.10, 16.08.2011).
Der Entscheidung lag der Fall einer iranischen Staatsangehörigen zugrunde, die 1996 zum Zweck der Familienzusammenführung zu ihrem damaligen Ehemann nach Deutschland eingereist war. Sie erhielt hier fortlaufend befristete Aufenthaltserlaubnisse. Die Iranerin lebt seit 1999 von ihrem Ehemann getrennt, aber zusammen mit ihren beiden minderjährigen Kindern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie arbeitet als Küchenhelferin in einem Kindergarten und bezieht ergänzend Arbeitslosengeld II.
Land stur bis zur letzten Instanz
Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis lehnte die Stadt Frankfurt am Main im Februar 2009 mangels Sicherung des Lebensunterhalts der familiären Bedarfsgemeinschaft ab. Es kam zum Rechtsstreit und der Hessische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete die Behörde zur Erteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis. Dagegen legte das Land erfolglos Revision ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen die Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzt. Danach müsse der Lebensunterhalt der in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kernfamilie – hier bestehend aus der Klägerin und ihren beiden minderjährigen Kindern – grundsätzlich gesichert sein.
Unterm Strich
Die Voraussetzung müsse aber nur in der Regel vorliegen. Laut den Bundesrichtern ist eine Ausnahme dann anzunehmen, wenn der Antragsteller seinen eigenen Lebensbedarf sichern kann und eine Bedarfslücke durch deutsche Familienangehörige – hier die minderjährigen Kinder – entsteht. Das Regelungsziel des Aufenthaltsgesetzes werde in solchen Fällen nicht verfehlt, weil die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an die Klägerin keine zusätzliche Belastung öffentlicher Haushalte bewirke.
Unterm Strich, so die Richter, trete keine Verfestigung des Aufenthalts ausländischer Familienangehöriger ein, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Und das Aufenthaltsrecht der unterhaltsbedürftigen deutschen Kinder könne sowieso nicht weiter verfestigt werden.
Härtefallregelung nötig
Memet Kılıç, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen im Bundestag, begrüßt die Entscheidung des Gerichts und bemängelt, dass es dem Aufenthaltsgesetz an einer echten Härtefallregelung fehlt.
„Es ist traurig, dass Alleinerziehende durch eigene Arbeit ihre Kinder oft nicht ernähren können und auf das ergänzende Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Es ist noch trauriger, dass dies ausländerrechtlich bisher zu Lasten der Ausländer ausgelegt worden ist“, so der Grünen-Politiker. (bk)
Leitartikel Recht
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@Chang
Und warum hat ihre Frau denn nicht einen in Deutschland lebenden Chinesen geheiratet. Diese Aussage ist lächerlich. Ich sag Ihnen warum aber: Weil das Charakter der hier MEISTENS lebenden hochmütigen und eingebildeten Frauen,die keine Ahnung von einer Wahren Beziehung haben uns dahin treibt aus der Türkei zu heiraten. Und finden sie diese Aussage schön als Importmann oder bei Frauen als Importbraut bezeichnet zu werden.. Sind diese Leute etwa Im- und Export waren oder was..
Und Ich muss meine Liebe nicht hier finden oder ist jetzt die Zeit gekommen, wo ihr auch da drüber entscheidet??
Alles nur lächerliche Gegenargumente, bei was ihr sagt, stellt euch einfach mal vor : Ihr seid davon betroffen.