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Statistik

1 034 politisch rechts motivierte Straftaten im Juni 2011

Im Juni 2011 wurden bislang 1 034 Straftaten dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“, 442 links und 40 Straftaten Ausländern zugeordnet. Das teilt die Bundesregierung mit.

Montag, 29.08.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.08.2011, 23:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im Juni 2011 wurden insgesamt 1 034 Straftaten des Phänomenbereichs „politisch motivierte Kriminalität (PMK) – rechts“ registriert, von denen 68 Gewalttaten waren. Bei 200 Straftaten lag eine sog. „Hasskriminalität“ vor und bei 122 Straftaten konnte ein fremdenfeindlicher Hintergrund festgestellt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

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66 verletzte Personen
Insgesamt wurden bei PMK-rechts „600 Tatverdächtige, davon 564 männlich, ermittelt und 33 männliche Personen festgenommen. Gegen zwei Männer wurde Haftbefehl erlassen“, so die Bundesregierung. Weiter teilt sie mit, dass infolge dieser Straftaten insgesamt 66 Personen verletzt wurden.

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Im Ländervergleich lag Nordrhein-Westfalen in diesem Phänomenbereich mit insgesamt 213 Straftaten, gefolgt von Niedersachsen (126), Berlin (116), Sachsen (101) und Bayern (99) mit Abstand an der Spitze. Das Flächenland mit den wenigsten Straftaten war das Saarland (6).

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Linke und Ausländer
Wie aus einer weiteren Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervorgeht, wurden im selben Zeitraum außerdem 442 Straftaten gemeldet, die dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität – links“ zugeordnet wurden; 276 davon ereigneten sich bei Konfrontationen gegen Rechtsextremisten bzw. der Polizei.

Bei Ausländern wurden insgesammt 40 Straftaten registriert, von denen elf Gewalttaten waren. Die Quote der Tatverdächtigen unter Ausländern beträgt, gemessen an den registrierten Straftaten, 62,5 Prozent. Im Phänomenbereich PMK-links beträgt diese Quote 79 Prozent und bei PMK-rechts 58 Prozent.

Zahlen nur vorläufig
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die aufgeführten Zahlen keine abschließende Statistik darstellen. Aufgrund von Nachmeldungen könnten noch teilweise erhebliche Korrekturen vorgenommen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die realen Straf- und Gewalttaten um ca. 50 Prozent höher als die vorläufig ausgewiesenen liegen. (hs)
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  1. Per Lennart Aae sagt:

    Kein Wunder!

    Es ist wirklich kein Wunder, daß viele „rechte“ Straftaten festgestellt werden! Denn erstens besteht ein einmaliges Gesinnungsstrafrecht, bei dem nicht nur bestimmte Meinungen, z.B. zur Geschichte, mit zum Teil drakonischen Gefängnisstrafen geahndet werden, sondern auch das Zeigen einer Gesinnung durch bestimmte Symbole oder (friedliche!) Verhaltensweisen strafrechtlich verfolgt werden. So gibt es von Bundesland zu Bundesland wechselnde Kataloge der Innenministerien mit Hunderten von z.T in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten, mehr oder weniger willkürlich ausgewähten Symbolen, deren Zeigen nach § 86a StGB von den Staatsanwaltschaften verfolgt wird, so daß die Gerichte mit einer einheitlichen Rechtsprechung kaum nachkommen. Es gibt (oder gab) Beispiele von Symbolen, die in einigen Bundesländern zur Verurteilung führen, in anderen nicht. Außerdem steht die Polizei unter einem enormen politischen Druck, möglichst jede Schlägerei oder Pöbelei, an der Deutsche und Ausländer beteiligt sind, zu einer „politisch rechts motivierten“ Straftat zu erklären. In Sachsen-Anhalt wurde mindestens ein Beamter sogar strafversetzt, weil er sich dieser Zumutung widersetzt hatte. Schließlich werden auch von verschiedenen „linken“, staatlich geförderten Vereinen („Antifa“) Statistiken gemacht, an denen sich die offiziellen Statistiken im erheblichen Maße orientieren.
    Umgekehrt wundert es auch nicht, daß es nicht mehr „linke“ Straftaten gibt. Die meisten werden ja gar nicht verfolgt. So gibt es immer wieder öffentliche Aufrufe zur Verhinderung und Sprengung von Versammlungen „rechter“ Provenienz. Diese stellen eindeutig Straftaten nach § 111 StGB (Aufforderung zu Straftaten) in Verbindung mit § 21 Versammlungsgesetz (Verhinderung/Sprengung von Versammlungen) dar. Trotzdem hat es bis jetzt kaum Strafverfolgung gegeben. Nur in Sachsen haben sich die Staatsanwaltschaften in neuester Zeit (ziemlich willkürlich) einige wenige Fälle (von Tausenden!) herausgepickt, weil die rechtsstaatlichen Bedenken hinter den Kulissen inzwischen massiv geworden sind.
    Hier könnten noch viele, viele weitere Beispiele angeführt werden, denn es handelt sich wirklich um massives öffentliches Unrecht.
    Die zitierten Statistiken kann man vor diesem Hintergrund nur als hanebüchen bezeichnen.
    Per Lennart Aae