Wahlprüfsteine 4/8
Antidiskriminierungsgesetz – Standpunkte Berliner Parteien vor den Wahlen 2011
Wie sind die Standpunkte der Berliner Parteien zu Ausländerrechtlichen und Integrationsthemen? In einem Achtteiler präsentiert das MiGAZIN die Wahlprüfsteine. Heute: Landesantidiskriminierungsgesetz.
Donnerstag, 08.09.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 09.09.2011, 1:14 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Forderung: Das Land Berlin erlässt ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).
Begründung: Grundsätzliches Ziel eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ist die Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Berlin zur nachhaltigeren Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Ein LADG kann nur für die Bereiche greifen, die in die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen. Dies vorausgeschickt sollte ein LADG folgende Punkte beinhalten:
- Gegenüber dem Anwendungsbereich des AGG, müsste ein LADG weitere Anwendungsbereiche absichern. Diese könnten z. B. sein: Bildung, Gesundheit, Soziales und eventuell auch Zugang zu Öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie allgemeine Verwaltungsverfahren.
- Verankerung eines wirksameren Rechtsschutzes über eine verbesserte Beteiligung, Auskunftsrechte und Klagebefugnis von Verbänden/Personalräten (Stichwort Verbandsklagerecht!)
- Stärkung der Verbindlichkeit positiver Maßnahmen und bessere Verknüpfung mit anderen chancengleichheits- oder teilhabeorientierten Gesetzen wie dem Landes-Gleichstellungsgesetz (LGG), dem Landes-Gleichberechtigungsgesetz (LGBG), dem Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIngG) oder der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Ergänzung der im AGG genannten und geschützten Merkmale bspw. um das Merkmal Sozialer Status.
- Gezieltere Adressierung der Problematik der Mehrfachdiskriminierung.
- Stärkung der Kompetenzen einer auf ministerieller Ebene eingesetzten Landesantidiskriminierungsstelle.
Weiterentwicklung und dauerhafte finanzielle Förderung einer niedrigschwelligen und alle Merkmale umfassenden Beratungsinfrastruktur (am besten natürlich bei der LADS und nicht überall verteilt, wie es im Moment ist).
SPD
Die Berliner SPD geht aktiv und konsequent gegen Diskriminierungen vor. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass 2007 auf der Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine zentrale Antidiskriminierungsstelle in Berlin aufgebaut wurde. In den letzten fünf Jahren hat sich die Landesstelle zu einer zentralen Schaltstelle der Antidiskrimierungsarbeit in Berlin entwickelt. Wichtige Maßnahmen wie der Landesaktionsplan gegen Rassismus oder die Initiative für Selbstbestimmung und die Akzeptanz sexueller Vielfalt werden von der Landesstelle koordiniert. Gleichzeitig ist die Landesstelle erste Anlaufstelle für Menschen, die sich diskriminiert fühlen. Die Berliner Verwaltung trägt eine besondere Verantwortung: Sie muss den Diskriminierungsschutz voranbringen und darf in der Verwaltungsarbeit nicht diskriminierend handeln. Anfang Juli 2011 wurde der im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle erarbeitete Entwurf eines Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes veröffentlicht. Die Berliner SPD wird prüfen, ob mit diesem Entwurf das richtige Instrument zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes vorliegt.
CDU
Wir werden keine Gesetzesinitiative zu einem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ergreifen, weil die vorhandenen Mittel, insbesondere das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz, den von Ungleichbehandlung Betroffenen einen ausreichenden Schutz bieten. Im Übrigen gehen die bestehenden Antidiskriminierungsgesetze schon jetzt über die Mindestvorgaben der ihnen zugrundeliegenden EURichtlinie hinaus. So waren europarechtlich nur die Diskriminierungsmerkmale „Rasse“, ethnische Herkunft und Geschlecht in nationales Recht umzusetzen. Das AGG enthält darüber hinaus zusätzlich noch die Merkmale, wie Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die CDU hält deshalb das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes für ausreichend.
Die Linke
Als einzige Partei fordert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm ein Landesantidiskriminierungsgesetz: „Wir haben dafür gesorgt, dass eine Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin eingerichtet wird. Sie hat mit ihrer Arbeit nicht nur vielen Einzelpersonen geholfen, sie hat auch die Vielschichtigkeit von Diskriminierungen aufgezeigt und zu deren Abbau beigetragen. Dazu zählen die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, die Diskriminierung Älterer, von Menschen mit Behinderungen, von Migrantinnen und Migranten, von Frauen und Schwulen, Lesben und Transgender. Das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene bietet dafür einen Rahmen. Doch es hat sich erwiesen, dass es nicht ausreicht. DIE LINKE streitet deshalb in der nächsten Wahlperiode dafür, auf Landesebene ein ergänzendes LandesAntidiskriminierungsgesetz zu erlassen. Das soll zum Beispiel auch die Diskriminierung aufgrund des sozialen Status erfassen. Wir wollen die Geltung von Antidiskriminierungsmaßnahen auf öffentliche Güter und Dienstleistungen, allgemeine Verwaltungsverfahren, Bildung, Gesundheit und Soziales ausweiten und einen wirksameren Rechtsschutz über eine verbesserte Beteiligung, Auskunftsrechte und Klagebefugnis von Verbänden/Personalräten verankern. Wir wollen positive Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung verstärken und die Antidiskriminierungsgesetzgebung noch besser mit anderen chancengleichheits oder teilhabeorientierten Gesetzen wie dem LandesGleichstellungsgesetz, dem LandesGleichberechtigungsgesetz, dem Partizipations und Integrationsgesetz oder der UNBehindertenrechtskonvention verknüpfen.“
Berlin-Wahlen 2011: Ich wähle ...SPD (33%) Die Grünen (27%) DIE LINKE (19%) CDU (16%) FDP (5%)Wird geladen ...
Die Grüne
Wir befürworten den vorliegenden Gesetzesentwurf eines Landesantidiskrimi- nierungsgesetzes. Nicht nur offenem Rassismus muss weiterhin entschieden entgegengetreten werden. In einer Stadt für alle muss jeder Form von struktureller Benachteiligung entgegengewirkt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes wollen wir stärken und zu einer bekannten, umfassenden Anlaufstelle machen für alle Fälle der Benachteiligung. Die Antidiskriminierungsstelle soll aber auch selbst verstärkt aktiv werden, um die Einhaltung der Antidiskriminierungsbestimmungen zu überprüfen. Sowohl Einzelpersonen als auch Verbände soll sie bei Klagen unterstützen. Dazu fordernwir neben der Verlängerung der Klagefristen auch ein echtes Verbandsklagerecht. Die Antidiskriminierungsstelle soll außerdem sowohl öffentliche Stellen als auch Organisationen, Vereine und Unternehmen dabei beraten, wie sie Diskriminierung vermeiden können. Zum Abbau von Rassismus und Diskriminierung sollen alle Behörden und Einrichtungen des Landes zum Umgang mit Vielfalt befähigt werden. Dazu gehören DiversityTrainings, die Entwicklung von unternehmensspezifischen Konzepten und die Etablierung von DiversityBeauftragten, die die Umsetzung begleiten. Wir fordern, dass die Berliner Landesverwaltung das Instrument des Gender Mainstreaming zum „Diversity Mainstreaming“ ausbaut und intensiver als bislang nutzt.
FDP
Die Berliner FDP erachtet die bestehenden rechtlichen Regelungen gegen Diskriminierungen jeglicher Art als ausreichend. Statt immer neuer Gesetze benötigt Berlin die entschlossene Umsetzung der vorhandenen Gesetze sowie eine Bewusstseinsbildung für insbesondere versteckte Diskriminierungen des Alltags. Zudem ist es notwendig, in der aktiven Antidiskriminierungsarbeit stets neu auftretende Formen der Diskriminierung aufzunehmen, wie z.B. das in letzter Zeit verstärkt zu beobachtende Phänomen der Deutschenfeindlichkeit unter einem Teil der hier lebenden Migranten.
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