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EU-Kommission

Verschärfungen des Ausländerrechts auf Türken nicht anwendbar

Stellungnahme der EU-Kommission: Ausländerrechtliche Verschärfungen wie Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar. Sie verstoßen gegen Europarecht. Die Linkspartei fordert Konsequenzen.

Von Freitag, 23.09.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.09.2011, 5:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nahezu die gesamte Fachwelt, zahlreiche nationale Gerichte, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sind sich einig darin, dass ausländerrechtlichen Verschärfungen der vergangenen Jahre auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar sind. Nur die Bundesregierung sieht das anders – noch.

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EU-Kommission widerspricht Bundesregierung
Aus einer jetzt bekannt gewordenen Stellungnahme der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof vom 29. Juli 2011, die dem MiGAZIN vorliegt, lässt sich nun ebenfalls folgern, dass zahlreiche aufenthaltsrechtliche Beschränkungen in Bezug auf türkische Staatsbürger gegen EU-Recht verstoßen. Damit gerät die Bundesregierung, die sich ohnehin stark in Erklärungsnot befindet, weiter unter Druck.

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Hintergrund des Ganzen ist ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Türkei, das sogenannte Assoziationsabkommen (ARB 1/80). Darin ist geregelt, dass EU-Staaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit türkischer Staatsbürger nicht einschränken dürfen (Verschlechterungsverbot).

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Weitereichende Folgen
Die Bundesregierung vertrat bisher die Meinung, dass das Verschlechterungsverbot nur für Arbeitnehmer gilt, die sich bereits in Deutschland aufhalten und nicht auf Zuwanderungswillige aus dem Ausland. Die EU-Kommission sieht das jedoch anders. Das Verbot greife bereits dann, wenn der türkische Staatsbürger beabsichtigt, von dieser Freizügigkeit Gebrauch zu machen.

Damit erstreckt sich das Verschlechterungsverbot, entgegen dem bisherigen Vorbringen der Bundesregierung, auch auf Personen, die in das Bundesgebiet einreisen wollen. Für die Praxis hat das weitreichende Folgen. So etwa die jüngste Anhebung der Ehebestandszeit, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug oder der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen für die Niederlassungserlaubnis.

Pure Heuchelei
Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, ist die Haltung und das Vorgehen der Bundesregierung „pure Heuchelei“. Ständig werde von Migranten die Beachtung der Rechtsordnung eingefordert. Dabei missachte die Bundesregierung selbst aus politischem Kalkül bewusst europäisches Recht.

„Die seit 2007 geltende Beschränkung des Familiennachzugs durch die Einführung von Sprachnachweisen im Ausland ist damit eindeutig auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar – wie auch zahlreiche weitere Gesetzesverschärfungen“, stellt auch die Linkspolitikerin fest. Nun müsse die Bundesregierung ihre jahrzehntelange Hinhalte- und Verweigerungspolitik in Bezug auf die Rechte türkischer Staatsangehöriger aufgeben.

Über kurz oder lang …
Dass die EU-Kommission der Rechtsauffassung der Bundesregierung widerspricht, könne nicht ignoriert werden. Dağdelen stellt die Bundesregierung zur Rede. In einer parlamentarischen Anfrage möchte sie wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Kommissionsstellungnahme zieht.

Sollte die Bundesregierung an ihrer bisherigen Haltung festhalten, dürfte es über kurz oder lang darauf hinauslaufen, dass der Europäische Gerichtshof eine verbindliche Entscheidung fällt. Und sollte er seiner bisherigen Rechtsprechung treu bleiben, wonach es aussieht, erwartet die Bundesregierung eine schallende Ohrfeige, die ihre bisherige Integrationspolitik fast vollständig auf den Kopf stellen dürfte.
Leitartikel Politik

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  1. Mustafa sagt:

    @Pragmatikerin – Ihre verkürzte Darlegung „historischer“ Ereignisse und Ihre verkürzte Beschreibung, was Sie denn nun meinen, mit Gesetzen die man ändern müsse, kann ich jedoch so nicht stehen lassen.

    Zu Ihrer Meinung, warum so viele Türken das Rückkehrbonus-Angebot nicht angenommen haben, muss jedoch auf den Rahmen hingewiesen werden:

    Ich erwähne kurz, dass 1979 durch Heinz Kühn, dem ersten Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, im Auftrag der Bundesregierung, das sogenannte „Kühn-Memorandum“ erstellt wurde, mit klaren „Prophezeiungen“ bezüglich der Zukunft Deutschlands, bei Beibehaltung der damals aktuellen Politik und er hat mit fast allem Recht behalten.

    Die Reaktion der Bundesregierung war nicht, dieses Papier ernst zu nehmen, sondern lässt sich am besten mit der Aussage Helmut Schmidt´s beschreiben, dass kein Türke mehr, solange er lebe, über die Grenze nach Deutschland kommen werde. (-Ähem … Er lebt noch. Wobei die meisten unter Kohl gekommen sind/Sie kennen sich doch anscheinend mit Recherche aus/Das „Warum“ wäre interessant, was meinen Sie?-)

    Auch die Buschfort-Vorlage (1982) fand nicht das Wohlwollen des SPD-Vorstands. Wie bei der Union ertönte nun auch aus der SPD immer lauter der Ruf nach Zuzugstopp und Rückkehrförderung.

    Wortführer war Hessens Ministerpräsident Holger Börner, unterstützt von den damals stellvertretenden Parteivorsitzenden und Hans-Jürgen Wischnewski.

    Den Kanzler Helmut Schmidt regte vor allem auf, dass sich die Kommission auf die Forderung verständigt hatte, „schrittweise“ das kommunale Wahlrecht für Ausländer einzuführen.
    Schmidt: „Dann schaffen DIE sich Sperrminoritäten.“

    Zur Seite stand Ihm Hans-Jürgen Wischnewski und sprach von Türken, die ihren „Hammel in der Badewanne schlachten“. So etwas könne deutschen Nachbarn doch nicht zugemutet werden.

    Börner seinerseits kreidete der Buschfort-Kommission an, sie habe ihr Thema verfehlt: „Ihr legt hier ein Ausländer-Papier vor“, wies er den damaligen Staatssekretär zurecht, „aber es gibt kein Ausländer-Problem, es gibt ein Türken-Problem.“

    Jedoch, ebenso entschieden wie für die gesellschaftliche Eingliederung der Gastarbeiter und ihrer Familien plädierte die Buschfort-Kommission dafür, den Zustrom von Ausländern einzudämmen.

    Die Integration könne nur gelingen, wenn die Zahl der Ausländer begrenzt bleibe, was zuvor auch Heinz Kühn in seinem Memorandum mehrfach betont hatte..

    Doch der Mehrheit des SPD-Vorstands passte die ganze Richtung nicht. In vielen Punkten war ihnen der Text der Arbeitsgruppe zu liberal. So stellte man in der diesbezüglichen Pressemitteilung den Aufbau des Buschfort-Papiers einfach auf den Kopf: Da stand nun als erstes Ziel sozialdemokratischer Ausländerpolitik (S.27 von 33 Seiten insgesamt), der weitere Zuzug sei „wirksam zu begrenzen“!

    Die Bemühungen um die „freiwillige Eingliederung“ von Ausländern folgen erst an zweiter Stelle – jedoch mit einem einschränkenden Zusatz – „[…] bei Anerkennung der kulturellen Eigenständigkeit“, weil „damit … eine Rückkehrmöglichkeit in ihr Herkunftsland offengehalten“ werde!

    Hintergrund für den Positionswechsel in der SPD war, dass rechte „Bürgerinitiativen für Ausländerstopp“ Volksbegehren vorbereiteten und auf Wahlerfolge hofften. Sozialdemokraten befürchteten Stimmenverluste und forderten eine „Trendwende zum Realismus“ im Umgang mit Gastarbeitern und Asylbewerbern. Das Risiko sei hoch, dass sich die Genossen – wie schon bei den Themen Kernkraft und Nachrüstung – „auch auf diesem Feld zwischen alle Stühle setzen“ würden. Wie brisant das Thema war, machten politisch motivierte Gewalttaten gegen Ausländer deutlich, die damals in hoher Zahl auftraten und in den Brandanschlägen von Mölln und Solingen gipfelten …

    Zwar könnte ich diesen „Unterricht“ in deutscher Geschichte weitertreiben, setze hier jedoch erst mal einen Schlusspunkt, weil man, denke ich, unter Bewusstwerdung des Umgangs mit Türken, vielleicht nachvollziehen kann, warum viele Türken sich so verhalten, wie sie es tun … will Sie jedoch nicht mit Fakten belästigen …

    Zur Rückkehrprämie hier ein Zitat aus dem Spiegel 28/1984:

    „[…]Bedingung ist, dass der Bezieher nach dem 31. Oktober 1983 wegen Betriebsstillegung von Arbeitslosigkeit oder aber von andauernder Kurzarbeit betroffen ist. Und er bekommt das Geld auch nur, wenn er das einstmals gelobte Land Almanya binnen vier Wochen nach Antragstellung mit allen unmündigen Kindern verlässt, auf schriftlich zu garantierendes Nimmerwiedersehen als Arbeitnehmer.[…] Vor allem für die Türken, deren Arbeitslosigkeit mit 20 Prozent weit über dem deutschen Durchschnitt liegt, hat die Bonner Regierung das Gesetz erlassen. Dennoch würden von dem „bezahlten Rausschmiss“ (so die türkische Zeitung „Milliyet“) nur wenige Türken Gebrauch machen, kämen nicht noch weitere finanzielle Verlockungen dazu: Sie können sich ihre kapitalisierten Arbeitnehmeranteile aus der Rentenversicherung statt nach zwei Jahren jetzt angeblich „ohne Wartezeit“ auszahlen lassen.

    Die Arbeitgeberanteile aber blieben in der Bundesrepublik: „Ein Abschiedsgeschenk von uns an Deutschland“, sagt der verbitterte Schweißer von der Weser, über eine Milliarde Mark nach ersten Schätzungen.

    Wenn dann noch eine Abfindung, eine kapitalisierte Betriebsrente oder die Auszahlung prämienbegünstigter Spareinlagen dazukommt und sich das alles zu 50 000, manchmal auch zu 100 000 Mark addiert, werden türkische Familienväter „reihenweise schwach“, so das ehemalige Betriebsratsmitglied Mahler von Mannesmann in Duisburg. Hier traten kürzlich 4000 Türken im Massen-Exodus die Heimreise an, halbleere Häuserzeilen und halbleere Schulklassen hinterlassend.

    Allerdings hatte nicht das Geld allein den Rückreise-Willen beflügelt. Die Firma Mannesmann hatte Sprachkurse abgehalten und klargemacht, wer nicht besteht, wird später entlassen, ohne Abfindung. Nur wenige Türken bestanden. (Anmerkung: Interessierte können Berichte über diesen Test, den damals wahrscheinlich auch die meisten Bio-Deutschen nicht Bestanden hätten, gerne googlen“ .

    Angesichts solcher Aufbrüche frohlockte im Mai der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesarbeitsminister, Wolfgang Vogt, das Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft sei „alles andere als ein Schuss in den Ofen“.

    Etwa 82 000 Ausländer, zu gut 90 Prozent Türken, hatten Mitte Juni die Auszahlung ihrer Rentenanteile beantragt.

    Doch nur etwa 15 000 Ausländer, die große Masse davon wiederum Türken, hatten auch die Rückkehrprämie beantragt. Die meisten Heimkehrer gingen ohne sie.

    Möglich, dass viele der Rückkehrwilligen gar nicht so recht informiert waren, dass sie auf den 10 500-Mark-Anreiz Anspruch hatten. Andere wiederum wollten die Prämie, obschon sie gar nicht berechtigt waren. Den Facharbeiter Ali Cavdar, seit 1965 in Deutschland, mussten die Behörden zum Beispiel erst darüber aufklären, dass die Reinigungsmittelfirma Lever in Mannheim, bei der er seit 14 Jahren arbeitete, weder pleite sei noch Kurzschichten fahre, und er ja schließlich selbst gekündigt habe. „Dann gebt mir wenigstens 5000 und ich verschwinde“, hat Herr Cavdar vorgeschlagen. „Du abhauen, du zu Hause feilschen, nix in Deutschland“, habe man ihm gesagt […]“.

    Es sei auch erwähnt, dass in dieser Zeit eine Militär-Junta in der Türkei regierte.

    Aus meinem letzten Post, kann man, denke ich, gut ableiten, dass zu Einem nicht Alle Geld bekommen haben und zum Anderen, warum dieses von Vielen nicht in Anspruch genommen worden ist, vor allem von jenen nicht, die Arbeiteten!

    Die Äußerungen wie „Schieß-Kartoffel, Schweinefleischfresser etc. pp. “ – außerhalb des Umgangs der Mehrheitsgesellschaft mit den Türken zu betrachten, ist daher nicht angemessen!

    Wie sagt ein deutsches Sprichwort: „Wie man in den Wald schreit, so schallt es wieder heraus“!

    Sie vergessen, dass es sich bei den Beleidigenden meist um Kinder/Jugendliche/gesellschaftliche Verlierer, mit schlechter Bildung und miserablen Berufsaussichten bzw. als Erwerbslose erfasste handelt, wohingegen die Beleidigungsorgien und Diffamierungen, von Seiten der Mehrheitsgesellschaft von Vertretern des Bildungsbürgertums kommen und bereits äußerst niveaulos in Ihren Kommentaren sind … also stellen Sie sich mal vor, wie sich die ungebildeten, also die deutsche Unterschicht, mit denen die meisten Immigranten regional zusammenleben müssen, ausdrücken?

    Daher sollte Vieles als Reaktion auf die immer wiederkehrenden Ausgrenzungskampagnen verstanden werden und nicht als ethnisch, religiös motivierter Hass!

    Religionsfreiheit ist Religionsfreiheit und wenn Sie sich nach 50 Jahren Zusammenleben mit Muslimen, immer noch nicht an das Kopftuch gewöhnt haben, sollten Sie sich lieber mal fragen, warum?

    Den Muslimen vorzuwerfen, ein Recht, das Ihnen per Gesetz zusteht, zu nutzen, ist ziemlich dreist, genauso wie der Vorwurf, eine „Sonderwurst“ braten zu wollen.

    Würde die deutsche Politik den Türken nicht ständig „Rechte“ vorenthalten und ohne verfassungsrechtliches Fundament benachteiligen, müssten wir nicht für die kämpfen und oft Recht bekommen, was Sie dann als „Sonderwurst“ oder ähnliches wahrnehmen … denn in einem freiheitlich-demokratischen Rechtstaat wird das gesellschaftliche Leben und werden die Freiheiten des Einzelnen, einzig durch die Gesetze geregelt und nicht durch geschmackliche oder religiöser Präferenzen Einzelner.

    Sie hatten doch keine Probleme mit dem Kopftuch, als die Frauen, die ein Kopftuch trugen als Haushaltshilfen und Putzfrauen Ihre Toiletten geputzt haben oder in den dt. Fabriken am Fließband Akkord gearbeitet haben und kein Deutsch konnten.

    Jetzt, wo Frauen mit Kopftuch und guter Bildung in die öffentliche Verwaltung wollen oder Lehrer-/Erzieherberufe ausüben wollen oder gar höherwertigere Jobs, haben Sie ein Problem damit?

    Ist es wirklich das Kopftuch oder Ihre Angst vor der Konkurrenz und den neuen Teilnehmern am Wettbewerb um begehrte Jobs?

    Aus Ihrem Ausdruck, dass Gesetze nicht für die Ewigkeit gelten, entnehme ich dass Sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ändern möchte, zu einer, die die Freiheiten nicht allen Teilen seiner Bevölkerung zukommen lässt, denn wenn Sie hier das Kopftuch problematisieren, vergessen Sie die Vielen, die unter diesem Kopftuch, in Ihrer Handtasche keine Bomben, sondern einen deutschen Pass haben … Sie wollen also die Gleichwertigkeit aller Menschen aufheben, nun denn … achten Sie jedoch darauf, dass Sie selber dann nicht betroffen sind.

    Das Religion nicht in die Öffentlichkeit gehört, sollten Sie Ihren Gesinnungsfreunden von der CDU/CSU erzählen und nicht mir!

    Die Frage, inwieweit in einem säkularem Staat, das „C“ der Unionsparteien derart dominant sein darf, dürfen Sie sich auch gerne selber beantworten…! Ist der (angebliche) Säkularismus ihr Problem?

    Warum genießen Sie nicht einfach die schöne Zeit, in der es in Deutschland seit über 60 Jahren keinen Krieg gibt, wie früher, … eines der Gründe ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung! Ist Ihnen langweilig?

    Letzte Anmerkung zu Ihrem Post:“- Ich wehre nicht ab, sondern versuche durch einen ursächlichen Erklärungsansatz zur Versachlichung beizutragen. Ihre Meinung ist für mich NICHT Teil der Wahrheit (bei sachlicher Betrachtung), sondern „leider“ ein Teil der Alltagsrealität in Deutschland, welches nicht durch Sachlichkeit und Fakten bestimmt wird, sondern durch Vorurteile und Ängste…!

    Denjenigen, denen Sie vorwerfen, sich nicht anpassen zu wollen, gestehen Sie das Recht nicht zu, nach jahrelangem, erfolglosem Bemühen um Integration und ständiger Ablehnung von Seiten der Bio-Deutschen bis Mitte der 1990er, sich unter Gleichen am wohlsten zu fühlen? Stattdessen werden jene, von Seiten der Mehrheitsgesellschaft an den Rand gestellt, obwohl -ob es Ihnen passt oder nicht- auch diese Menschen ein Teil der deutschen Wahrheit sind, ein Teil der deutschen Nation darstellen – trotz Versuche, durch Benutzung von Zusätzen wie Migrationshintergrund oder z.B. Deutsch-Türke Ihre Zugehörigkeit zu konterkarieren …

    Sorry, habe „Pass-Deutsche“ vergessen … nur eine letzte Anmerkung. Wer Deutscher ist, wird per Gesetz bestimmt und daher ist der Passdeutsche genauso deutsch wie Sie!

  2. Sugus sagt:

    @ Mustafa, den „Kenner“ des Grundgesetzes
    Auch aus dem Anfang des Grundgesetzes kann man nicht ableiten, daß der ganzen Menschheit in Deutschland staatsbürgerliche Rechte zukommen.
    Es gibt kein Menschenrecht oder Grundrecht auf Einwanderung nach Deutschland. Ein souveräner Staat kann Einwanderung ganz unterbinden und alle Ausländer über Nacht des Landes verweisen.

  3. Kosmopolit sagt:

    @Sugus. So ist es.
    1972 ist das sogenannte Ankara-Abkommen mit der Türkei geschlossen worden, das Qualifizierungsprogramme für Rückkehrer vorsah. Die Türkei hatte selbst kein Interesse an der Rückführung ihrer Landsleute, wegen der hervorragenden Bedeutung der Gastarbeiterüberweisungen für die türkische Wirtschaft, war die türkischen Regierung an einer Rückkehr nicht interessiert, im Gegensatz zu anderen Staaten, wo ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen wurde.
    Aber das größte Problem waren die kulturell/religiösen Unterschiede, die bis heute keine andere Ausländergruppe so auslebt wir die Türken. Meines Wissens gibt es viele Untersuchungen die das belegen. Aber wie in der Vergangenheit die jeweiligen Regierungen alle versagt haben, tun sie das heute ebenso, zum Schaden aller. Ich hoffe, es kommt zukünftig kein Clash of Civilisation.
    Zu diesem Themenkomplex gibt es ein gutes Buch, „Abschied von Multikulti“ von S.Luft.
    http://www.stefanluft.de/Multikulti/multikulti.htm

  4. Mustafa sagt:

    @Sugus

    Sie haben vollkommen Recht!

    Daher spricht man auch von Menschenrechten (welche sich in den ersten 20 Artikeln des GG wiederspiegeln) – so wie z.B. auch das Asylrecht:

    „Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Die Änderung des Art. 16a GG im Jahr 1993 („Asylkompromiss“) schränkte es erheblich ein: insbesondere können sich Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Gemeinschaften oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, nicht auf das Asylrecht berufen. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering.“ Wikipedia

    Diese unterscheiden sich von Staatsbürgerrechten, wie Sie sehr schön festgestellt haben, da diese dann nur Staatsbürger, also Deutsche betreffen, wobei man in der Praxis sieht, dass auch Menschenrechte in einen gesetzlichen Rahmen eingebettet werden können, wo Sie Ihre in Bedeutung verlieren … (obiges Beispiel, „Asylrecht“ zum Beispiel), wobei das Recht weiterhin besteht. Man ändert nur die Formalia …

    Ihre Meinung bzgl. Ein-/Zuwanderung und Ausländern sollten Sie anhand der demografischen Entwicklung in Deutschland eventuell nochmal überdenken, wobei Sie im Grundsatz absolut Recht haben.

    Hat Frankreich mit den Sinti/Roma ja auch gemacht …

  5. Pragmatikerin sagt:

    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“

    Mit diesem Satz im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG-BRD) ist das Volk der höchste Wert im Staat überhaupt. Das Volk ist Ausgangspunkt der Staatsgewalt. Nicht die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist der Staatsgewalt vorgeordnet, sondern das Volk, des Volkes Wille. Die freiheitliche demokratische Grundordnung bindet lediglich die Ausübung der Staatsgewalt an die in ihr festgelegten Regeln.

    ……und wenn das Volk (Deutsches Volk) es will, werden alle Regeln, Gesetze usw. so geändert, wie es vom Volk verlangt wird, die Regierung ist nur Erfüllungs-Gehilfe.

    Also nochmals, hier können Nicht-Deutsche sich drehen und wenden (Karusell-fahren), wie sie wollen, es gilt Volkes-Wille

    Pragmatikerin

  6. nanni 60 sagt:

    den akzent der bayern muss man auch nicht verstehen. hauptsache, wir sprechen ihn und reden nicht aus vorauseilendem gehorsam hochdeutsch, eine sprache, die eh keiner mag. wenns jemand nicht passt, keiner muss bei uns wóhnen. bleiben sie in ihrem bundesland, dann haben wir keine probleme mit den zuzüglern, ob deutsch oder nicht.

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