Reform
Englisch als Gerichtssprache
„Die Gerichtssprache ist deutsch.“ So steht es bisher im Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1877. Auf Initiative Hamburgs soll sich dies in Zukunft ändern. Englisch soll als weitere Gerichtssprache zugelassen werden.
Donnerstag, 29.09.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 04.10.2011, 23:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags wird eine Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens und Hamburgs beraten. Danach soll es internationalen Wirtschaftsunternehmen in Zukunft mit ihrer Zustimmung ermöglicht werden, ihre Rechtsstreitigkeiten untereinander in englischer Sprache zu führen. Dies soll durch die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen beim Landgericht erreicht werden. Bereits jetzt spielt Englisch bei rund einem Drittel der Wirtschaftsverfahren eine Rolle.
Hamburger Senatorin Jana Schiedek: „Das deutsche Recht und die deutsche Justiz genießen international hohe Anerkennung. Hamburg ist mit spezialisierten Richtern und Wirtschaftsanwälten hervorragend aufgestellt. Dieses Potenzial gilt es stärker zu nutzen. In Zukunft sollen internationale Wirtschaftsunternehmen mit ihrer Zustimmung ihre Streitigkeiten untereinander vor Kammern für internationale Handelssachen auch auf Englisch beilegen können. Dafür werde ich mich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren einsetzen.“
Bisher wählen internationale Wirtschaftunternehmen häufig ausländisches Recht und einen ausländischen Gerichtsstandort. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland ausschließlich Deutsch als Gerichtssprache zugelassen ist.
Sie dürften sich demgegenüber eher für das deutsche Recht entscheiden, wenn sie vor Gericht auf Englisch verhandeln können. Durch die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen kann sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht an Attraktivität gewinnen.
Die auch vom Vorsitzenden des Vereins „Rechtsstandort Hamburg“ Heiko Zier unterstützte Gesetzesinitiative wurde im Bundesrat mit breiter Mehrheit angenommen. Gründungsmitglieder des Vereins sind unter anderem die Hamburgische Notarkammer, die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, der Hamburgische Anwaltsverein, der Hamburgische Richterverein, die Handelskammer Hamburg und die Behörde für Justiz und Gleichstellung. (ek)
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Prinzipiell spricht ja nichts dagegen. Warum nicht.
Was ich mich allerdings frage ist, warum Hamburg so wil darauf ist, dem ohnehin stark überlasteten Justizsystem noch krampfhaft mehr Arbeit zuzuführen.
Eigentlich sollten die doch über jeden Prozess, der nicht in Hamburg stattfindet, dankbar sein.