Anzeige

Hessen

CDU macht aus Streit um Ausländerwahlrecht eine Türkenfrage

Ausländerwahlrecht. Diese Thematik erregt in Hessen derzeit die Gemüter. Die SPD fordert Wahlrecht für Ausländer, CDU, FDP und die Grünen halten dagegen - Unionspolitiker gehen dabei noch einige Schritte weiter…

Freitag, 07.10.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 14.10.2011, 3:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In Hessen ist eine heftige Debatte um das Ausländerwahlrecht entbrannt. Angestoßen wurde sie von vom SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel und dem Vorsitzenden der hessischen Ausländerbeiräte, Corrado Di Benedetto. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom vergangenen Samstag hatten sie sich gemeinsam dafür ausgesprochen, dass alle Menschen, „die dauerhaft hier leben“, mitbestimmen dürften – zunächst bei Kommunal-, später auch bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Anzeige

Türkenfrage mit Passpolemik
Diese Forderung nutzten CDU und FPD Politiker und holten in der gestrigen „Aktuellen Stunde“ im Landtag aus. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christean Wagner, etwa machte aus der SPD-Forderung bereits im Vorfeld mal schnell mal eine Türkendebatte. Das Wahlrecht stehe „am Ende der Integration und nicht am Anfang. Um es auf den Punkt zu bringen: Als CDU wollen wir den Deutschen mit türkischer Herkunft, aber nicht den Türken mit deutschem Pass“. Das Verhalten von Schäfer-Gümbel sei „durchsichtig und unsinnig. Aus rein populistischen Gründen biedert er sich bei den in Hessen lebenden Ausländern an“, so der CDU-Politiker. Wessen Wohlgefallen seine Worte gewinnen sollen, ließ er offen.

___STEADY_PAYWALL___

CDU-Innenpolitiker, Peter Beuth, ergänzte seinen Parteikollegen: „Wer die deutsche Sprache ablehnt, das Grundgesetz und die dahinter stehende christlich-abendländische Werteordnung nicht anerkennt und die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen will, der kann auch kein Recht auf umfassende politische Mitbestimmung erhalten“, sagte er anlässlich der Landtagsdebatte. Und auch er hinterließ offene Fragen. So etwa, wie er von der Forderung nach einem Wahlrecht für Ausländer auf die Ablehnung der deutschen Sprache des Grundgesetzes schließt. Und was der Ausländer unter einer „christlich-abendländischen Werteordnung“ überließ er ebenfalls der Fantasie.

Anzeige

FDP sieht nur Verfassung
Auf die Verfassungswidrigkeit der SPD-Forderung wies der hessische Integrationsminister Jörg Uwe Hahn (FDP) hin. Auch sein Parteikollege Hans-Christian Mick begnügte sich mit juristischen Ausführungen. Schäfer-Gümbel hielt dem entgegen, dass die derzeitige Verfassung kein Wahlrecht für Ausländer vorsehe und dass das auch unstreitig sei. Die Frage laute jedoch, wie man dahinkommen könne. Schließlich seien Grundgesetzänderungen nichts Neues.

Überzeugen konnte er damit allerdings nicht – nicht einmal die Grünen. Nach Auffassung der integrationspolitischen Sprecherin der Grünen, Mürvet Öztürk, sollte man sich auf Dinge konzentrieren, „die der Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Dazu gehören die Erleichterung der Einbürgerung, die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit und die Abschaffung der Optionspflicht. Damit bliebe das Wahlrecht zu Recht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, aber durch die genannten Maßnahmen würde die Zahl derer erhöht, die teilhaben wollen und bereit sind, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.“

Konstruktion künstlicher Integrationsstufen
Als die „unnötige Konstruktion künstlicher Integrationsstufen“ bezeichnete Öztürk zudem den Standpunkt der CDU, die Einbürgerung stünde am Ende eines Integrationsprozesses. „Integration ist ein immerwährender Prozess, der bei jedem individuell anders abläuft. Es gibt keinen statischen Anfang oder Ende, den man mit einer Einbürgerung krönen könnte. Dies geht an der Realität unserer Gesellschaft vorbei“, so die Grünen-Politikerin.

Unterstützung bekam die SPD lediglich von der Linkspartei, die vor allem die Haltung der FDP kritisierte. Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, bemängelte vor allem die Verweigerung der Liberalen, sich nicht einmal inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen und lediglich auf die Verfassungswidrigkeit zu verweisen. „Das ist ihre Form der Integrationsverweigerung“, so Schaus. Dabei stünden zumindest einer Änderung der Hessischen Gemeindeordnung keine rechtlichen Bedenken entgegen. (bk)
Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. e-xyz sagt:

    @Relbrandt
    Wie viele meiner Fragen haben Sie beantwortet?
    Ich glaube 0.

  2. Relbrandt sagt:

    @e-xyz

    Nun, ein Türke muss also keine türkische Staatsbürgerschaft haben, um sein Erbe in Anatolien anzutreten. Eine weiterere Ausrede zur Integrationsverweigerung fällt damit weg. Der einzige Grund, warum Türken ihre türkische Staatsbürgerschaft behalten, ist somit NATIONALSTOLZ. Und wer solch einen Stolz hat, darf bei uns einfach nicht die Rechte haben, die ein Deutscher hat.! Somit entfällt auch das Wahlrecht für diese Menschen, die können ja gerne in der Türkei wählen. Ich darf ja auch nicht in Portugal wählen! wie sagt man so schön: Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen!

  3. e-xyz sagt:

    @Sie dürfen in Protugal wählen, auf kommunaler Ebene.
    Genauso wie EU-Bürger in Deutschland wählen dürfen, auf kommunaler Ebene.
    Also tanzt man auf zwei Hochzeiten.
    Das Thema war kommunales Wahlrecht, noch nicht begriffen anscheinend.
    Das bedeutet, einige dürfen auf zwei Hochzeiten andere nicht.
    Und das ist nichts anderes als Diskriminierung und Rassismus.
    Den NATIONALSTOLZ in diesem Forum haben nur Sie.
    Kochen Sie einfach weiter Ihre braune Suppe und vergiften Sie weiter die Gesellschaft.
    Ich hatte Ihnen bereits meine Meinung geschrieben, aber die ist anscheinend unter die Zensur der Redaktion gekommen.
    Dort habe ich Ihne alle Ihre Fragen beantwortet.

  4. MoBo sagt:

    „Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen!“

    Also ich habe z.B. zwei Pässe und darf in zwei Ländern wählen*… aber Türken in Deutschland nicht, auch wenn sie auf Dauer hier sind und Steuern zahlen und in Vereinen tätig sind.

    * was politisch natürlich überhaupt nicht Kosher ist, aber ich darf es halt.

  5. Relbrandt sagt:

    Mobo, Sie verraten uns ja auf Teufel komm raus auch nicht, aus welch herrlichem Land Sie kommen… :)

    @xyz, Sie haben natürlich Recht, kommunales Wahlrecht, ich hatte es ganz vergessen. Sorry. Aber bitte werden Sie doch nicht gleich immer gleich persönlich und beleidigend, nicht, dass man noch meinen könnte, alle Ausländer seien so. Seien Sie sachlich und freundlich, dann kommen wir auch weiter ;)

    Nun, die Staaten der EU haben sich natürlich auf ein paar Dinge geeinigt, unter anderem auf das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger. Was ist daran so schwer, so anscheinend unglaublich schwer, zu verstehen? Was hat das mit Rassismus zu tun? Oder mit Diskriminierung? Ich kann es beim besten Willen nicht verstehen, sorry.
    Ein US-Staatsbürger aus Kalifornien darf in Chigao eventuell wählen, wenn er dort eine Zeitlang wohnt. Ich als Deutscher darf es nicht. Hätte ich auch NUR EINEN einzigen Grund, mich zu beschweren, solange ich keinen US-Pass habe? In der Türkei kann ich doch auch nicht in Istanbul wählen, oder etwa doch? Nein? Ist das denn Rassismus?

    Es geht doch darum: Wir Bürger der EU haben uns ein paar Dinge geeinigt. Wenn ich jetzt in Lissabon wähle (als Resident), dann verändere ich Lissabon, wenn auch nur zu einem sehr geringen Teil natürlich. Ich tue das aber als EU-Bürger im Sinne der EU, eben weil ich ein Bürger dieser Gemeinschaft bin. Ein Türke ist es aber nicht. Oder abstrakter formuliert:
    Eine politische Einflussnahme auf kommunaler Ebene von politisch/kulturell völlig Andersdenkenden verändert die Kommune eben auch in diese Richtung, und das ist eigentlich nicht gewüscht.

    „Das bedeutet, einige dürfen auf zwei Hochzeiten andere nicht.
    Und das ist nichts anderes als Diskriminierung und Rassismus.“

    Nebenbei, wenn mich Ihr Bruder nicht auf seine Hochzeit einlädt, darf ich dann Ihrer Meinung nach eigentlich eingeschnappt sein und Rassismus! Diskriminierung! brüllen?

  6. Europa sagt:

    @e-xyz
    Ich kann ihr Problem eigentlich nicht verstehen! Sie regen sich darüber auf, dass ein Türke nicht auf kommunaler Ebene in Deutschland wählen darf, dabei darf doch KEIN Ausländer der nicht aus der EU kommt in Deutschland wählen. Sie tun aber gerade zu so, als ob nur die Türken diskriminiert werden würden. So ist es aber NICHT!
    Würde die Türkei auch der EU beitreten, dann wäre es auch möglich, dass Türken in Deutschland wählen dürften. Die Türkei und Erdogan haben aber kein Bock darauf und deshalb dürfen Türken nicht wählen und Deutschland nicht mitgestalten.
    Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer ist halt eine aussergewöhnliche Errungenschaft der EU, die halt auch nur für EU-Mitglieder bestimmt ist.
    Wenn die Türken die gleichen Spielregeln wollen wie die EU-Ausländer, dann müssen sie entweder die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen oder dafür sorgen, dass die Türkei der EU beitritt. Aber da die Türkei ja angeblich „…die EU nicht mehr braucht“, sieht diese Variante eher nicht vielversprechend aus.
    Ausserdem finde ich es einfach nur ekelhaft, wenn einer schreibt, dass ein Türke unbedingt sein Erbe aus der Türkei empfangen muss und deshalb seine Nationalität nicht ablegen kann! Das ist einfach nur eine billige Ausrede, schliesslich sind doch wohl nicht die Deutschen daran Schuld, wenn man in der Türkei solche verkorksten Gesetze macht! Das sind halt die Ausläufer des türkischen Nationalstolzes. Wie man das ändern kann? Eine andere Partei in der Türkei wählen! Oder eine gründen!
    So wie es aussieht haben sie Herr e-xyz keine Ahnung über Deutschland, über die Türkei, über die EU und über die Welt!

    Ich kanns nur nochmal sagen, damit es im Kopf hängen bleibt: Es ist nicht normal, dass Ausländer in einem ihnen fremden Land wählen dürfen!!! Weltweit haben nur die 27 EU-Mitglieder das Recht in einem anderen EU-Land zu wählen. Man kann und darf das Gesetz nicht einfach auf andere Staaten übertragen.

    Und nur weil man es nicht versteht ( wie Sie), heisst das noch lange nicht, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht.

    Aber träumen ist auch Nicht-EU-Ausländern erlaubt!!!

  7. Sugus sagt:

    @ Mobo
    „und Steuern zahlen“ – ich kann es nicht mehr hören. Dafür haben sie weitgehend korruptionsfreie Ämter, funktionierenden Rechtsstaat, Sozialleistungen etc. IST DAS ALLES GAR NICHTS?
    Wo ist das Land auf der Welt, das Ausländern Steuern erläßt? Überhaupt: Nutzen Türken nicht unsere Infrastruktur?

  8. e-xyz sagt:

    @Europa (ich hoffe Sie wissen, dass Europa eine griech. Göttin ist, somit eine Frau)
    „Ich kanns nur nochmal sagen, damit es im Kopf hängen bleibt: Es ist nicht normal, dass Ausländer in einem ihnen fremden Land wählen dürfen!!! Weltweit haben nur die 27 EU-Mitglieder das Recht in einem anderen EU-Land zu wählen. Man kann und darf das Gesetz nicht einfach auf andere Staaten übertragen.“
    Man kann es schon, Menschen wie Sie wollen es nicht!! Aus Angst!!
    Sie brauchen das Gefühl jemandem überlegen zu sein, kennt man ja,
    so was es ab 33 schon mal.

    Erst ausgrenzen, dann darüber wundern, dass die Integration nicht klappt.
    Selbst in Schuld.
    Seit wann ist Deutschland korruptionsfrei, ich lach mich tod.
    Was hat Siemens noch mal in Griechenland veranstaltet???
    Ekelhaft ist nur eure Scheinheiligkeit.
    Was anderes hat hier auch keiner erwartet, so kennt man euch Braunen.

  9. Sugus sagt:

    @ e-xyz
    „Seit wann ist Deutschland korruptionsfrei, ich lach mich tod.
    Was hat Siemens noch mal in Griechenland veranstaltet???“
    Ich hatte geschrieben, daß Deutschland weitgehend korruptionsfrei ist. Ich schreibe von deutschen Ämtern und nicht darüber, daß deutsche Konzerne im Ausland schmieren.
    Ich habe noch nie einem deutschen Beamten einen Geldschein gegeben, damit ein Vorgang schneller läuft oder überhaupt läuft. Ich würde das auch nie versuchen. Und das ist eben der Unterschied zu Mittelmeerländern. Und ja, in diesen Sachen sind wir praktisch korruptionsfrei. Es kann sein, daß es in der Baubehörde anders läuft. Aber davon war hier nicht die Rede.

  10. Relbrandt sagt:

    „Man kann es schon, Menschen wie Sie wollen es nicht!! Aus Angst!!
    Sie brauchen das Gefühl jemandem überlegen zu sein, kennt man ja,
    so was es ab 33 schon mal.“

    Jetzt machen Sie sich aber krass lächerlich, e-xyz. Ich habe einige Jahre in Barcelona gelebt. Auf die Idee, da Wählen zu gehen, wäre ich im Traum nicht gekommen. Aber ich bin halt auch, mit Verlaub, kein arroganter Mensch und empfinde mich und meine Herkunft als was GAAAAANZ Besonderes… gelle, xyz? Und wer das nicht sieht, der ist halt ein Brauner, ein Rassist, ein Türkenfeind.