Anwerbeabkommen
Angela Merkel würdigt Leistung türkischer Zuwanderer
Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigt anlässlich des 50 Jahrestages deutsch-türkischen Anwerbeabkommens die Leistung türkischer Zuwanderer und appelliert an die Integrationsbereitschaft der deutschen Gesellschaft wie auch der Zuwanderer.
Montag, 31.10.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.11.2011, 0:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den Beitrag der türkischen Zuwanderer zum Wohlstand Deutschlands gewürdigt. In ihrem neuen Video-Podcast sagt Merkel, das deutsch-türkische Anwerbeabkommen von 1961 habe Deutschland verändert. Die Migranten aus der Türkei seien „ein Teil unseres Landes geworden“.
Es gebe viele sehr gut integrierte türkischstämmige Menschen, aber durchaus auch noch Probleme, so Merkel. Sie appelliert an die Integrationsbereitschaft der deutschen Gesellschaft wie auch der Zuwanderer. In ihrem Podcast beantwortet Merkel Fragen der 21-jährigen Jurastudentin Semiramis Kilisli, deren Großeltern aufgrund dieses Abkommens nach Deutschland gekommen sind.
Die Bundeskanzlerin betont, jemand sei gut integriert, wenn er die Sprache sehr gut beherrsche und möglichst gut in der Schule gelernt habe. Das seien die Voraussetzungen, um einen Beruf zu erlernen, Karriere zu machen und richtig am Leben teilhaben zu können. Niemand solle seine Herkunft vergessen, aber das „Leben in einer anderen Welt“ dürfe nicht überhand nehmen.
Mehr Kontakte und mehr Offenheit gewünscht
Merkel wünscht sich mehr Kontakte und mehr Offenheit zwischen Deutsch- und Türkischstämmigen. Sie kritisiert das Aussortieren von Bewerbungsschreiben, „wenn der Name vielleicht nach einem Migrationshintergrund aussieht“.
Auf den Hinweis, viele qualifizierte Türken entschlössen sich, Deutschland zu verlassen, antwortet Merkel mit Verständnis. Die Türkei entwickele sich sehr dynamisch. „Wenn man einmal sieht, was in Istanbul für ein Leben ist, wie viel Wachstum und wie viel Veränderung da ist, dann zeigt uns das auch: Wir müssen auch Migranten gute Angebote machen.“
Wie sie das Empfinden vieler junger Menschen mit Migrationshintergrund beurteile, in Deutschland nicht willkommen zu sein, will Kilisli von Merkel wissen. Merkel: „Ich glaube, da muss man aufpassen, dass sich die Migranten da nicht auch ein bisschen was einreden.“ Jeder sei in Deutschland willkommen. Wer die Sprache beherrsche und sich „natürlich auch“ an die Gesetze halte, bekomme hier eine faire Chance. „Heute sieht man, dass sich insbesondere junge Menschen sehr stark einbringen“, sagt Merkel. (bk) Leitartikel Politik Videos
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@ Sinan A.
Alle Gastarbeiter kamen freiwillig nach Deutschland. Niemand hat sie hierher geprügelt. Selbstverständlich blieb auch bei einem Hilfsarbeiterlohn genug übrig, um etwas DM (= sehr viel türkische Lira) nach Hause zu schicken.
UND: zum Gesamteinkommen der Gastarbeiter ist auch zu zählen, daß diese für ihre im Ausland lebenden Kinder (!) Kindergeld bekamen.
Mika, die Thesen von Necla Kelek wurden genausowenig widerlegt wie die von Sarrazin. Sind Sie Logikresisdent oder zu emotional um das zu begreifen, liebe Mika?
Lieben Gruß
Uschi
Also Uschi, Sie sind also eine Befürworterin der Möchtegern-Darwinschen-Theorien des Herrn Sarrazins? So so, sagt ja viel über Ihren – na sagen wir mal – Bewusstsein aus!
Und zum Thema Necla Kelek gibt es nachfolgend EIN Beispiel von vielen:
http://dontyoubelievethehype.com/2011/03/necla-kelek-und-patrick-bahners-im-streitgespraech/
P.S. Ein kleiner Tipp von mir: Im Internet gibt es viele Rechtschreib- und Lernprogramme. Da können Sie dann „Logikresisdent“ googeln :-)
Liebe Mika,
„P.S. Ein kleiner Tipp von mir: Im Internet gibt es viele Rechtschreib- und Lernprogramme“
da könnten Sie dann aber auch noch einiges lernen! „Ihren Bewusstsein“ oder „Theorien des Herrn Sarrazins“ sind alles andere, als korrektes Deutsch! Da begeben Sie sich ganz fürchterlich auf Glatteis!
Trotzdem wünsche ich Ihnen ein wunderschönes Wochenende, liebe Mika! Erholen Sie sich gut und tanken Sie etwas Herbstsonne.
Der hier verlinkten Bertelsmann-Studie “Arbeitsplatz Deutschland, Heimat Türkei?” ist auf S. 18 zu entnehmen :
„Motive auf türkischer Seite
Entwicklungspolitische Motive wie insbeson- dere der Know-how-Transfer dominierten am Anfang: Türkische Arbeiter sollten durch eine befristete Beschäftigung in Deutschland qualifiziert werden und den wirtschaftlichen Aufbau sowie die Modernisierung der Türkei erleichtern.
Arbeitsmarktpolitische Motive: Ziel war es, die Unterbeschäftigung in der Türkei durch die Auslandsbeschäftigung zu mildern bzw. den eigenen Arbeitsmarkt zu entlasten. Volkswirtschaftliche bzw. finanzpolitische Mo- tive: Die Auslandsmigration wurde zudem als probates Mittel betrachtet, die hohe Auslands- verschuldung mithilfe der Geldüberweisungen der Migranten zu mindern. Überwiesen die Auslandsarbeiter 1964 bereits 8 Millionen Dollar, so waren es 1973 rund 1,2 Milliarden Dollar, womit das Außenhandelsdefizit dessel- ben Jahres zu 153 Prozent gedeckt werden konnte (Hunn 2002: 155).
Außenpolitische Motive: Das Anwerbeabkom- men mit Deutschland sollte ebenso wie die Anwerbeabkommen mit anderen westeuro- päischen Staaten dazu beitragen, mittelfristig ein vollwertiges Mitglied der europäischen Staatengemeinschaft zu werden.“
Zur Frage der Bezeichnung “ Eliten“ : Ich glaube, daß die ersten türkischen Arbeitskräfte sich durch eine hohe Motivation und eine Art Pioniergeist oder Wagemut ausgezeichnet haben. Nur fällt es mir schwer zu glauben, daß die Türkei ihre „Eliten“ im Sinne von Spitzenkräfte vermittelt hat, damit diese als Hilfsarbeiter im kalten Deutschland schuften mußten.
Ich finde aus Frau Merkel Mund klingt das wie hohn….
Ich bin gerade überrascht aus der erinnerung von Deutschen zu erfahren,wie es eigentlich die Ausländer insbesonders die Türken es doch so gut hatten..
Meine erfahrungen ergeben leider ein anderes Bild,ein sehr Negatives Bild..
Leider ist es eine Deutsche eigenart alles möglich Negativen doch irgendetwas Positiv heraus zu Zaubern.
Die Deutsche eigenart alles was außerhalb herkommt schlecht zureden,klein zureden und mit überheblichketen abzustrafen.
Unsere eltern haben ahrt dafür gearbeitet,sie alle haben ihre Gesundheit bei jenen arbeiten eingebüßt,wo sich Deustche zu fein und die Arbeit zu gefährlich war.
Kommt bloß nicht das diese schon Krank kamen,sie wurden alle Untersucht ínclusive Hafenrundfahrt.
Es kamen Kerngesunde Menschen,es blieben Kranke Menschen mit einer Minimalrente.
Was ich natürlich von den deutschen halte ,ganau so viel wie die Demonstranten in Griechenland vor gemacht haben.
Deswegen geht das gerede von einer Ossi-Kanzlerin am gesäß vorbei
@ gedanke
Sie schrieben:
„……Kommt bloß nicht das diese schon Krank kamen,sie wurden alle Untersucht ínclusive Hafenrundfahrt.“
Es wurde bisher unerwähnt gelassen, dass, als der Zuzug der Angehörigen von Gastarbeitern in den 70iger Jahren begann, auch sehr viele kranke Angehörige nach Deutschland gekommen sind und hier kostenlos in Kliniken und Praxen behandelt wurden; was selbst heute noch gilt – und wir leben im Jahre 2011:
„Krankenkassen müssen auch heute noch für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen. Gesetz ist es heute noch in Deutschland, dass Deutsche Krankenversicherungen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen müssen – selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und, ebenfalls , den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde von eimem parlamentarischen Staatssekretär (Franz Thönnes SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: „In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung“. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964. Gefordert wird nun, dass diese Bevorzugung ausländischer Familieangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen ist.
Das Ungeerechte an dieser Sachlage ist nämlich, dass Deutschen Krankenversicherten die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt ist,
Bei Deutschen Staatsangehörigen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden.
Die Gesamtsumme, wie viel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelungen an das Ausland zahlen, nannte der Staatssekretär wohlweislich nicht.. Dass die Bundesregierung das Gesamtvolumen für diese Versicherungsaufgaben verschweigt, ist bzeichnend, oder ;-).
Nach Ansicht von Regierungsmitgliedern der BRD muss diese Ungleichbehandlung im Zuge der Umstrukturierung des Gesundheitswesens für ein Sparprogramm beseitigt werden.
Es wird von mir jederzeit anerkannt, dass die erste Generation der Gastarbeiter gute Arbeit geleistet hat, dafür aber auch gut bezahlt wurde. Es darf aber auch gesagt werden, dass Deutschland – heute noch – nach 50 Jahren Anwerbeabkommen und dem Anwerbestopp Mitte der 70iger Jahren – Nachfolgekosten hat, die damals nicht vorhersehbar waren. Wäre das der Fall gewesen, wäre es bestimmt nicht zu einer Einwanderung – in diesem Falle der Türken – gekommen. Andere Gastarbeiter, wie Italiener, Spanier und Griechen haben ja Deutschland nach dem Anwerbestopp zum grossen Teil verlassen. und mit diesen Ländern hat so ein Sozialabkommen nie bestanden.
Pragmatikerin
@ gedanke
Nachtrag:
Ihr Einwand, dass die türkischen Gastarbeiter alle gesund waren, als sie nach Deutschland kamen hat mich dazu angeregt, im Internet weiter zu recherchieren. Neben dem Vertrag vom 30.4.1964 habe ich noch andere Zusatzabkommen gefunden, die aussagen, dass die Vereinbarungen mit der Türkei wohl sehr einseitig zu Lasten Deutschlands abgeschlossen wurden, da es in der Türkei eine vergleichsweise Sozialstruktur nicht gibt (Krankenkasse, Kindergeld, Renten an Deutsche usw.)
Ich habe mir daher die Mühe gemacht und an unsere Ministerin Schröder und Gesundheitsminister Bahr eine Mail mit dem unten stehenden Wortlaut gesendet.
Gerne bin ich bereit, dem Migazin die Antworten dieser beiden Sozialminister mitzuteilen. Öffentlich (einem kleinen Teil der Bundesbürger) wurde – nach meinen Recherchen – erstmals bei der Bundesrepublik 2003 und im Oktober 2010 nachgefragt, wann diese Sozialen Ungerechtigkeiten (ich bezeichne sie ganz einfach als Extrawürste für die Türkei) beseitigt werden.
Pragmatikerin
Hier der Text meiner Mail an die Vertreter der Bundesregierung:
Sehr geehrte Frau Ministerin Kristina Schröder MdB
„Seit Januar 2003 ist bekannt, dass deutsche Versicherungsnehmer gegenüber Türkischstämmigen schwer benachteiligt werden. Im April 2003 veröffentlichte DIE WELT dies, die CDU zeigte sich schockiert und versprach Abschaffung dieser Umstände. Geschehen ist natürlich nichts. Die Ungleichbehandlung liegt weiter vor. Die Kosten werden immer noch nicht genannt. Ich bin der Meinung, dass es nicht meine Aufgabe als Versicherter ist, die sozialen Probleme der Türkei über meine Beitragszahlung zu lösen. Sicher denken so gut wie alle Versicherten genauso. Der Gleichheitsgrundsatz, so die damalige Aussage, ist hierdurch missachtet. Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4.1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
Zum Kreis der nach türkischen Rechtsvorschriften anspruchsberechtigten Familienangehörigen gehören:
die Ehefrau,
der nicht erwerbsfähige Ehemann über 55 Jahre,
die ehelichen, für ehelich erklärten und adoptierten sowie die Kinder, für die die Vaterschaft anerkannt wurde,
– im allgemeinen bis zum 18. Lebensjahr
(Töchter ohne eigenen Leistungsanspruch oder Anspruch gegenüber einer anderen Person auch über das 18. Lebensjahr hinaus)
– bei Schulausbildung bis zum 20. Lebensjahr
– bei Hochschulausbildung bis zum 25. Lebensjahr
– bei Gebrechlichkeit ohne Altersbeschränkung
die Eltern des unterhaltspflichtig Versicherten (Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 120 Tagen)
Ich als Versicherter kann aber nicht über meine Krankenversicherung oben genannte Verwandtschaftsgrade mitversichern, sofern dies mir nicht auch ermöglicht wird. Der Gleichheitsgrundsatz ist damit außer Kraft gesetzt und der Vertrag verstößt somit auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ist also von vornherein nicht Verfassungskonform. Daher nun folgende Fragen:
Frage 1: Wann wird diese Ungleichbehandlung deutscher Versicherter gegenüber ausländischen Versicherten revidiert?
Frage 2: Wie hoch waren die Kosten, seit dem Beginn dieses Abkommens für den Beitragszahler in Euro?
Frage 3: Wie hoch waren die Leistungen im Gesundheitswesen für die türkischen Mitversicherten in der Türkei seit Beginn des Abkommens in Euro?
Frage 4: Zahlt die Türkei die entstandenen Kosten zurück oder ist dies ein Totalverlust?
Frage 5: Wer kommt für den Verlust auf, wenn nicht die Türkei?
Frage 6: Wer ist für diese einseitigen, zum Schaden der Beitragszahler ausgehandelten, Verträge verantwortlich, im Speziellen für die Nichtbeseitigung des Unrechtzustandes?
Frage 7: Warum wurden diese einseitigen, zum Schaden der Beitragszahler ausgehandelten, Verträge nicht längst gekündigt?
Frage 8: Werden Sie, ihrem Amtseid gemäß, diesen Schaden vom Deutschen Volke abwenden oder werden auch Sie diese Ungeheuerlichkeit weiter ignorieren und aussitzen?
Ich gebe zu bedenken, dass dieser Unrechtzustand nunmehr seit 1964 besteht und keine Bundesregierung ihrem Amtseid gemäß gehandelt hat. Jede Bundesregierung somit einen Verfassungsbruch entweder wissentlich oder aus Ignoranz geduldet und befördert hat, obwohl Abhilfe möglich war.
Desweiteren bitte ich um Aufklärung, warum das türkisch-deutsche Sozialabkommen in der Fassung von 1987 wiederum einseitig zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt ist. In dem Abkommen, wie überhaupt in allen mit der Türkei geschlossenen Sozialabkommen, mir vorliegend in der letzten Fassung vom 01.04.1987, sind keine Mindeststandards definiert. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Bundesrepublik Deutschland ein reines Geberland ist, da in der Türkei schlicht keine Sozialstrukturen, den Deutschen entsprechend, vorhanden sind. Ein Deutscher Staatsbürger kann somit auch gar keine entsprechende Hilfe in der Türkei erhalten. Das gilt auch für Kindergeld. Ebenso sind Rentenansprüche einseitig geregelt.
Hierzu die folgenden Fragen:
Frage 1: Gedenken Ihre Ministerien diesen Zustand abzustellen?
Frage 2: Wird eine Neuauflage des Vertrages mit Mindeststandards erwogen?
Frage 3: Wie hoch waren die bisher gezahlten Transferleistungen für Türken in Deutschland von 1964 bis zum Jahr 2009 in Euro?
Frage 4: Wie hoch waren die Kindergeldzahlungen an in der Türkei lebende Kinder von in Deutschland lebenden Türken von 1964 bis 2009 in Euro?
Frage 5: Wie viel Transferleistungen hat die Türkei an deutsche Staatsbürger von 1964 bis 2009 insgesamt ausbezahlt? (in Euro)
Frage 6: In der Wirtschaft wäre ein Vertrag ohne Mindeststandards undenkbar. Warum gibt es eigentlich keine Mindeststandards in den Sozialverträgen mit der Türkei?
Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen bis spätestens 15. Dezember 2011.“
@Pragmatikerin
Ich gebe Ihne vollkomen recht, die Beiträge müssen unverzüglich durch die Türkei zurückgezahlt werden. Vertrag hin oder her.
Im Gegenzug zahlt der Staat:
-die über Jahrzehnte zu Unrecht eingezogenen Kirchensteuern von nicht christlichen Migranten zurück.
-die zu Unrecht erhobenen Visagebühren zurück
-die zu Unrecht erzwungen Kosten für den Sprachtest zurück
-sendet den gesamten Inhalt des Pergamon-Museums zurück
-zahlt Schadensersatz und/oder sorgt dafür, dass Russland die trojanischen Schätze zurück an die Türkei gibt.
-zahlt Reparationszahlung für die im Holocaust umgekommen türkischen Staatsbürger
-zahlt Schmerzensgeld an die Angehörigen der Dönermorde und der Polizistin wegen „Untätigkeit“
Soll ich weiter machen?
Ich denke sie fahren besser so wie bisher, denn die erwähnten Regelungen kennen die wenigsten Türken, also werden sie kaum in Anspruch genommen. Denken Sie wirklich, deutsche Politiker unterschreiben Verträge, aus denen sie nicht als Gewinner rauskommen.
Auch wenn es wie ein Zugeständnis aussieht, gehen sie als Gewinner raus. Siehe EU.
Oder einfach gesagt:
pactum sunt servanda
@e-xyz
Sie schrieben:.
„….,Im Gegenzug zahlt der Staat:
-die über Jahrzehnte zu Unrecht eingezogenen Kirchensteuern von nicht christlichen Migranten zurück.
-die zu Unrecht erhobenen Visagebühren zurück
-die zu Unrecht erzwungen Kosten für den Sprachtest zurück
-sendet den gesamten Inhalt des Pergamon-Museums zurück
-zahlt Schadensersatz und/oder sorgt dafür, dass Russland die trojanischen Schätze zurück an die Türkei gibt usw“
Ich finde nicht, dass das eine mit dem anderen etwas zu tun hat. Überlegen Sie mal, wieviele Millionen Türken ihrem eigenen Staat bis heute auf der „Tasche gelegen hätten“, wenn aus vorgenannten Gründen keine Einwanderung stattgefunden hätte? Wieviel Geld der Deutsche Steuerzahler bis heute hätte nicht für Harz IV, Kindergeld usw. für Türken (ich spreche nicht von Deutsch-Türken) hätte bezahlen müssen sondern für eigene Bedürfnisse, nämlich z.B. für höhere Renten für Deutsche, die ein Leben lang gearbeitet haben und heute fast am Existenzminimum leben. Finden Sie nicht auch, dass die von Ihnen genannten Forderungen dann einen „Klax“ Wert wären (und zum Teil auch nicht von Deutschen zu vertreten sind), wenn sie denn durchsetzbar und noch nicht verjährt wären?
Schade, dass Sie nicht rechnen können – denn die Summen welche wir Deutschen bisher an die Türkei bezahlt haben (z.B. auch Strassenbau in der Türkei) und – leider – noch bezahlen müssen, wiegen die Unterhaltungszahlungen an die Türkei und deren Staatsvolk (welche auch in grosser Zahl hier Leben und von diesen Zahlungen partizipieren) enorm auf. Würden alle Deutschen Unternehmen, die in der Türkei Zweigstellen haben, diese rückabwickeln sehe es in der Türkei doch bescheiden aus, oder?
Was könnten dann die ca. 40.000 hier in Deutschland gut ausgebildeten Rückkehrer in die Türkei für gute Arbeitsplätze erwarten?!
Mein Vorschlag an die Türkei wäre also zum Wohle der BRD: Nehmt eure türkische Bevölkerung – die sich in Deutschland nicht integrieren und einbürgern lassen will bitte wieder zurück. Dafür bitten wir unsere Regierung, auf bisher einseitig gezahlte Sozialbeiträge wie Krankenversicherung usw. zu verzichten.
Dann würde Ihr Satz stimmen: “ Auch wenn es wie ein Zugeständnis aussieht, gehen sie als Gewinner raus. Siehe EU“
Übrigens es gibt noch einige „Extra-Würste“ , die die Türkei erhält (andere Migrantengruppen wie Spanier, Intaliener hätten davon geträumt) von denen die hier lebenden Türken angeblich keine Ahnung haben und deshalb bei Kritik oft beleidigt reagieren.
Pragmatikerin
P.S. Der Deutsche Michel fängt an – auch zum Leidwesen der BRD Regierung – zu rechnen und stellt fest, schlechte Geschäfte ab den 60iger Jahren – bis heute – durch Einwanderung von Nichteuropäern gemacht zu haben.
Kümmern wir Deutsche uns um unsere – vielleicht stattfindenden – demoskopischen Probleme – und Herr Erdogan fängt endlich an, nicht in Deutschland grosse Reden zu schwingen (die nichts kosten) sondern sich um seine aus Deutschland zurückkehrenden Landsleute auch mit Geld (Türkische Lira) zu kümmern und diese Unterhaltungskosten nicht einer fremden Nation aufzubürden – 50 Jahre lang (und länger) sind genug!!!.
Pragmatikerin