Ehegattennachzug
Spielchen vor dem Bundesverwaltungsgericht – Auswärtiges Amt erteilt Visum ohne Sprachtest
Das Auswärtige Amt erteilt einer kamerunischen Klägerin vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Visum zum Ehegettennachzug ohne Deutschtest. Die Bundesregierung verweist immer noch auf die nun veraltete Rechtsprechung.
Von Ekrem Şenol Mittwoch, 09.11.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.11.2011, 5:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die seit August 2007 geltende Sprachanforderung beim Ehegattennachzug wackelt. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss bezweifeln Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Vereinbarkeit der Sprachtests im Ausland mit EU-Recht.
Damit wackelt auch der letzte Halt der Bundesregierung, die sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010 stützt. Darin hatten die Richter entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verbindliche Sprachtests zulasse und die Anrufung des EuGH nicht erforderlich sei.
Auswärtiges Amt verhindert Vorlage beim EuGH
Den Sinneswandel begründen die Bundesrichter mit einer Stellungnahme der EU-Kommission vom Mai 2011. Die Brüsseler Juristen hatten der niederländischen „Basis-Eingliederungs-Prüfung“, die ebenfalls Sprachtests im Ausland vorsieht, Unvereinbarkeit mit der EU-Richtlinie attestiert. Und weil dieselbe EU-Richtlinie Deutschland gleichermaßen bindet, wies das Bundesverwaltungsgericht in dem ihr vorliegenden Fall und noch vor der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass auch die deutsche Regelung vom EuGH überprüft werden müsse.
Daraufhin erklärte sich das Auswärtige Amt bereit, den kamerunischen Klägern, eine Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder, die Visa ohne die erforderlichen Sprachvoraussetzungen zu erteilen. Damit verhinderte das Auswärtige Amt eine mögliche Niederlage vor dem EuGH.
Info: Laut der seit August 2007 geltenden Regelung bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Von dieser Regelung sind vor allem Türken, Russen und Kosovaren betroffen. Für EU-Bürger, Amerikaner und Ausländer vieler weiterer Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.
Längst überfällige Korrektur
Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, stellt der aktuelle Beschluss des BVerwG eine überfällige Korrektur der zuvor ergangenen Grundsatzentscheidung dar. Die bisherige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes – und auch der Bundesregierung „war von Beginn an unhaltbar“, so die Linkspolitikerin. Nun müsse die Bundesregierung „die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen. Sie ist nicht nur mit EU-Recht und den Menschenrechten unvereinbar. Sie verstößt überdies gegen das Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei und ist auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar – wie jüngst die Gerichte in den Niederlanden entschieden haben.“
Auch Memet Kılıç, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen, zeigt sich über die späte Einsicht des BVerwG – wenn auch verhalten – erfreut: „Ich finde es schade, dass das BVerwG diese Frage dem EuGH nicht früher zur Klärung vorgelegt hat. Auch das BVerfG hat die bisherigen Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Daher liegen mindestens zwei Fälle dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung vor.“
Hinweis: Weitere Nachrichten und Hintergrundberichte über die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gibt es im MiG-Archiv.
Wider besseren Wissens
Kılıç verweist auf auf eine schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung von Montag (7. November 2011), die gut eine Woche nach dem aktuellen BVerwG-Beschluss aufgesetzt wurde. Darin erklärt die Bundesregierung, dass sie „keinen Anlass für eine Änderung der gesetzlichen Regelung zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug“ sieht.
In dem vom parlamentarischen Staatssekretär, Ole Schröder (CDU), unterzeichneten Dokument (liegt dem MiGAZIN vor) verweist die Bundesregierung immer noch auf die jetzt zur Makulatur gewordenen Grundsatzentscheidung des BVerwG vom März 2010. Dabei, so Kılıç, müsste der aktuelle BVerwG-Beschluss vom 28. Oktober 2011 „der Bundesregierung bekannt sein“.
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Also ert ein mal wie ich es schon vorher gesagt habe, sind ihre Argumente nicht Wahrheitsgemäss richtig und korrekt! Und suchen nur flucht wege, haben nicht ein mal wirklich meine fragen beantwortet sie flüchten davor. Und auserdem sind etwa 3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund haben ihre familiären oder religiösen Wurzeln in der Türkei. Der Begriff „Türkeistämmige“ ist ein Neologismus, der sich gegenüber dem im allgemeinen Sprachgebrauch verbreiteten „Türkischstämmige“ dadurch abgrenzt, dass er nicht nur Angehörige der ethnischen Gruppe der Türken, sondern alle ethnischen und sprachlichen Gruppen des Staatsgebietes der Republik Türkei umfasst, insbesondere die auch innerhalb der Türkei ethnische Minderheit der Kurden.In so fern Ende 2006 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 6,75 Millionen Ausländer, zu denen 1,739 Millionen Türken zählten. Also verwechseln sie hier bitte nichts! und machen sie hier bitte keine falschen angaben die nicht der wahrheit entschprechen! Und als ob alle hier in Deutschland lebenden Türken keine Deutsch kenntnisse haben ich weis wenn es nach ihnen geht sind wir alle Asoziale Menschen ( Türken/Muslime) ! Sie sagen sie wüssten was Liebe ist und das Sie seit 44 Jahren Verheiratet währen ich persöhnlich glaube nicht daran denn ansonsten würden sie nicht solche argumente ab geben wie Hier gibt es doch auch Frauen also wieso den gleich aus der Türkei? Sagen sie mir mal eins beantworten sie mir mal diese fragen:(1) Ist Deutschland ein Rechtsstaat? (2) Verstösst die Bundesregierung mit der jetzigen haltung gegen die Familienzusammenführun in dem sie die GG, Menschenrechte und gegen das Azozierungsabkommen mt der Türkei missachtet? (3) Heist es nicht im EG-Vertrag Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren? Ein mal beantworten bitte aber ohne umschweife nur drei Fragen sonst nichts Danke!!
Mit freundlichem Gruß
Hakkiii
@
Hakkiii
“ …..Und suchen nur flucht wege“
Bei den türkischstämmigen scheint das Wort „Flucht“ zu den „geflügelten Wörtern zu gehören. Stimmt. machmal „flüchte“ ich vor Antworten auf meine Beiträge (in diesem Fall vor ihrem letzten).
Ob Sie glauben (an mich, oder was ich geschrieben habe oder an sonst was) ist mir ziemlich egal, ich habe meine Meinung zu Ihrem Thread geschrieben, ziehen Sie Ihre Schlüsse daraus, oder lassen Sie es bleiben.
Allerdings muss ich Sie schon auf einen Fauxpax aufmerksam machen: Die „EG“ war der Vorgänger von der heutigen EU und das GG – was Sie wohl meinen, ist etwas ganz anderes ;-)
Leben Sie wohl aber leben Sie richtig :-)
Pragmatikerin
@Hakkiii
Sie schrieben:
“ Ende 2006 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 6,75 Millionen Ausländer, zu denen 1,739 Millionen Türken zählten. “
Das war – angeblich 2006 – heute haben wir Ende 2011 ;-)
Pragmatikerin
@Praktikantin
„…und unsere Regierung muss auch an die Deutsche Mehrheitsgesellschaft denken, die auch Ansprüche hat, nämlich, dass nur Menschen nach Deutschland einreisen und hier leben, die zumindest ansatzweise die Deutsche Sprache können und sich ein – auch finanziell – gesichertes Leben aufbauen können. …“
Wo stehen diese Ansichten denn bitte im GG. Selbst die UN-Menschenrechtscharta würde hierbei verletzt werden. Es fragt sich welche dt. Werte und Kultur hier vermittelt wird. Die einer rechtsstaatlichen Demokratie auf keinen Fall. Mir ist jedenfalls noch nicht aufgefallen, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine Voraussetzung für die Rechtgewährung nach dem GG ist.
Na wusste es doch und schon wieder keine aufrichtige Antwort!!
Es wahren doch nur drei fragen ;.)
Im GG geht es um das Recht der Familie und Ehe und nicht um das Wirtschaftliche!
Sie wollen das Deutschland Wirtschaflich vorran kommt? Dann hätte sich die Deutsche Regirung vorher überlegen sollen wenn sie in die EU aufnimmt!
Ich spreche hier über die Rechte der Menschen die einem zu stehen!
Aber sie verwechseln da etwas!
Wiessen sie überhaubt was es heißt Recht zu haben? anscheinend nicht.
Und wenn sie meine fragen nicht beantworten können, direkt wie ich sie gestellt habe und nur umher reden.
Erst haben sie alles von einem getrennt TÜRKEN/MUSLIME dann hieß es Integration und jetzt Wirtschaftlich .Ich frag mich wie lange es wohl bei ihnen dauern würde bis es ihnen einleuchtet das es ich nur um die Rechte der Menschen geht die Recht haben aber es ihnen Verweigert wird. dewegen hab ich hier auch nichts mehr zu sagen!
Die Begruendung fuer diesen Sprachtest ist doch voellig Hirnrissig. Er soll die Integration erleichtern. OK einverstanden. Aber warum nicht fuer die Frauen der 1000 Ausnahmeehemaenner???. Warum hat man den Deutschen Ehemann bei all den Ausnahmen vergessen? Wie bescheuert ist, dass Hinz und Kunz Auslaender mit seiner Auslaendischen Frau ohne den Test einreisen darf und ich als Deutscher Ehemann nicht? Ich lebe mit meiner Philippinischen Frau (vor 2 Jahren in Deutschland geheiratet) in China und moechte nun zurueck nach DE kehren. In der Stadt in der wir leben werden 0 Deutschkurse angeboten. Wir haben gemeinsam eine Wohnung in Deutschland gekauft, meine Frau hat dafuer Ihren Anteil Grunderwerbssteuer bezahlt, meine Frau ist in der Familienversicherung von der AOK aufgenommen. All das geht und nun muss Sie erst autodidaktisch Deutsch erlernen? Gut, ich koennte Sie alternativ fuer 3 Monate in einem Hotel in Shanghai, Peking oder Hong Kong einquartieren um im dortigen Goethe Institut Deutsch A1 zu lernen. Nach errechnen der Unterkunfts- und Flugkosten (min. 6000EUR) habe ich den Gedanken jedoch verworfen. Wann befasst sich mal wieder ein Politiker mit der Loesung von Problemen anstatt voellig bloedsinnige neue fuer Ihre Buerger zu kreieren?? Wer hat da noch Lust diese Berufsgruppe mit seinen Steuergeldern zu finanzieren?
Rudi sagt:
9. November 2011 um 17:16
„Was wir in Deutschland brauchen ist ein Ausländerrecht nach Saudiarabischen Vorbild. Wer als Ausländer arbeitslos wird, muss das Land binnen x Tage verlassen, sonst droht Gefängnis.“
Dann können wir ja gleich noch ein paar andere Gesetze aus Saudi-Arabien übernehmen, z.B. dass Frauen nicht Autofahren dürfen, Auspeitschung bei außerehelichem Sex usw. usf. Ist schon interessant, das gerade verbrecherische, diktatorische Regime hier oft als Vorbild in ihrer Ausländerpolitik genannt werden. Da stellt sich die Frage, warum diese Leute dann nicht einfach nach Saudi-Arabien auswandern.
Michael K. sagt:
27. Januar 2012 um 09:39
„Die Begruendung fuer diesen Sprachtest ist doch voellig Hirnrissig. Er soll die Integration erleichtern. OK einverstanden. Aber warum nicht fuer die Frauen der 1000 Ausnahmeehemaenner???. Warum hat man den Deutschen Ehemann bei all den Ausnahmen vergessen? Wie bescheuert ist, dass Hinz und Kunz Auslaender mit seiner Auslaendischen Frau ohne den Test einreisen darf und ich als Deutscher Ehemann nicht? Ich lebe mit meiner Philippinischen Frau (vor 2 Jahren in Deutschland geheiratet) in China und moechte nun zurueck nach DE kehren.“
Vielleicht können Sie ja mal mitteilen, wie das mit Ihrer Frau eigentlich in China gehandhabt wird. Vielen Dank. Ansonsten meine absolute Zustimmung zu Ihrem Posting.
Ein paar Fakten: der Großteil der Teilnehmer von Integrationskursen nimmt freiwillig Teil. Integrationsverweigerer? Eine Sprache lernt man dort, wo Sie gesprochen wird. Oder sind Sprachreisen totaler Nippes?
Es ist Sinnlos, das ein Land wie Deutschland solche diskriminierende Gesetze hat. Das ist Selektion am Menschen. Die meisten Antragssteller wollen zu Ihrem Ehepartner! Und nicht in das Land in dem Milch und Honig fließt. Den auch außerhalb Deutschlands gibt es Wohlstand. Meine Frau lebte in einer Villa mit Pool in Bali. Lebte, denn sie wohnt jetzt inm über 1000km entfernten Jakarta. Sie hat für mich ihren Job aufgegeben um Ihr Umfeld zurückgelassen. Und das nur weil sie aus Indonesien kommt. Käme Sie aus Japan, wäre Sprache kein Problem. Gerecht?
Und wir schützt der Staat meine Ehe als reinrassiger Deutscher, indem er meiner Frau kein Visumerteilt und mch nicht mit ihr Zusammenleben lässt? Oder ist meine Ehe schlechter als eine rein deutsche Ehe? Schlimm genug, das ich bekloppte Fragen zu meiner Ehe nachweisen muss. Um festzustellen, ob es keine Scheinehe ist. Müssen das auch deutsche Paare? Erklären, wie sie sich kennengelernt haben? Oder sind Steuervorteile kein Grund eine Scheinehe einzugehen? Doch, ist es! Google hilft dabei.
Und nur weil man politisch in Deutschland keine Integration wollte sind nun die Migranten an allem Schuld? Denn Wohlstand in Deutschland würde es ohne diese Leute nicht geben. Und auch in Zukunft ist man auf Sie angewiesen. Und wenn man das in Deutschland nicht einsehen will, dann näht man bald in Deutschland wieder billig Kleidu g für die Chinesen.
Die deutsche Gesellschaft muss endlich mal den Unterschied zwischen Integration und Assimilation lernen. Und zur Inegration gehört beidseitig ein Integrationswille. Und den sehe ich vor allem nicht auf einheimischer Seite. Oder wo ist der Anteil der ach so großen Masse der Migranten in deröffentlichkeit? Wo sind die Richter, Schulleiter, Kommissare mit Migrationshintergrund? Und genau das können wir von Einwanderungsländern wie Kanada ankucken. Wer sich integriert MUSS zu 100% ein Teil der Gesellschaft sein. Und das muss sich auch widerspiegeln in der Gesellschaft. Sonst gelingt Integration nie!
Ich für mich werde wohl meine hochschulbildung in Asien anbieten. Dort sind WIR Willkommen.
Danke Vaterland!
P.S. Tippfehler sind der Bahn und meinem iPad geschuldet!!!
Ich bin Deutscher und seit 3 Jahren mit einer Dominikanerin verheiratet. Die ganze Geschichte um einen Sprachtest oder Zwangsehe ist doch nur eine gewollte Verschleierung. Wenn der deutsche Staat doch ehrlich wäre und ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz für Alle ohne Ausnahme beschliessen würde, hätten wir keine Probleme mit Ausländern. Der Sprachtest A1 ist grundsätzlich nichts verkehrtes. Jedoch sollte er dann auch für alle gelten. Hier wird nur selektiert um die Zuwanderung von Ehepartnern zu erschweren. Meine Frau hat intensiv geübt und fällt beim 1. Mal durch. Sie wurde auch sehr unfreundlich behandelt. Als ich einen Anwalt befragte und angeraten wurde, das meine Frau den Test wiederholen sollte, ohne Schulunterricht. Da wurde Sie freundlich behandelt und hat den Test mit 67 Punkten bestanden. Parallel hatte ich eine Petition laufen. Und nur nach 4 Tagen erhielt meine Frau den positiven Bescheid. Selbst das Auswärtige Amt gleichen Datums hatte schon die positive Antwort für den Petitionsausschuss parat. Alles sehr seltsam. Das gibt einem zu denken. Jetzt beginnt der Kampf um das Visum. Da sprechen die wenigsten drüber. Der Visaantrag läuft jetzt 7 Wochen. Nachfragen meinerseits per eMail an die ABH und Anfrage meiner Frau per eMail an die Deutsche Botschaft Santo Domingo wurden nicht beantwortet. Stattdessen bekam Sie am 9. November einen unfreundlichen Anruf mit der Aufforderung nochmals vorzusprechen um an einem Interview teilzunehmen. Ich soll separat hier in meiner Stadt befragt werden. Habe aber noch keine Einladung. Denn jetzt muss man in die Trickkiste greifen um eine Scheinehe zu untermauern. Altersunterschied etc. Hier geht es nicht um Sprachtest oder Zwangsverheiratung oder sonst etwas. Man will das dem dummen Bürger so verkaufen. Hier geht es einfach nur um scheinheilige Verhinderung der Zuwanderung und untermauert nur den hier realen Rassismus. Es wird im Fernsehen in einer Reportage eines offentlich rechtlichen Senders die GEZ Gebühren erhalten Stimmung gegen Ausländer gemacht. Da werden passende Fälle zu diesem Thema rausgepickt um dem Zuschauer das Gefühl zu geben. Ja richtig, raus mit diesen Ausländern. Dieser Bericht erinnerte mich an die sehr oft wiederholten Reportagen der Nazizeit auch von ZDF-Info und Phoenix. Da fallen mir nur Begriffe wie Generalverdacht, Verhör, Befragung der Nachbarn, Gestapo und Hausdurchsuchungen ein. Das ist hier ein real existierender Rassismus. Ich warte jetzt den Termin am 14. November 2012 ab und je nachdem was meine Frau zu berichten weiss, werde ich nochmals den Petitionsausschuss bemühen. Und wenn das Visa nicht in Kürze erteilt wird und somit meine Frau bis Weihnachten nicht hier ist, muss ich einfach klagen OVG und so weiter. Wir lassen uns nicht unsere Liebe und Ehe von diesem rassistischen Staat kaputt machen. Meine Mutter als gebürtige Französin lebt seit 1949 hier. Sie kann da ein Lied von singen. Und ich habe mal 2 Jahre als Mietwagenfahrer gearbeitet. Ich musste feststellen das 80 – 90 % der Fahrgäste rassistisch sind. Besonders gegen Türken hier in unserem Lande. Es war immer das gleiche Thema. Nach 2 Jahren habe ich meinen Personenbeförderungsschein an die Stadt zurück gegeben. Ich wollte keine Rassisten mehr fahren. Auch im Hinblick auf meine Frau. Ich wäre sonst irgendwann ausgetickt. Und das wollte ich verhindern.