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EU-Kommission

Auch Migranten haben ein Recht auf Familienleben!

Müssen die EU-Bestimmungen zur Familienzusammenführung von Migranten geändert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die EU-Kommission. Konkret geht es um das Recht von Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben.

Freitag, 18.11.2011, 7:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.11.2011, 3:19 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Vorschriften über die Bedingungen, unter denen Familienangehörige eines in einem Mitgliedstaat wohnhaften Nicht-EU-Bürgers in die EU einreisen und dort leben dürfen. Diese Regelungen werden nun auf den Prüfstand gestellt. Zuvor ruft EU-Kommissarin für Inneres, Cecila Malmström, die Mitgliedsstaaten und die Allgemeinheit zu einer öffentlichen Debatte auf. Anschließend wird die Kommission entscheiden, ob politische Folgemaßnahmen erforderlich sind und ob z. B. klare Leitlinien festgelegt oder die geltenden Regeln geändert werden müssen. Dabei geht es vor allem um die Achtung des Familienlebens, das Recht auf Eheschließung, die Rechte des Kindes und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

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„Durch Familienzusammenführung wird Einwanderern ein Familienleben ermöglicht, aber auch ihre gesellschaftliche Eingliederung erleichtert“, erklärte Malmström am Dienstag in Brüssel. „Ich hoffe, dass alle Interessenträger an der Konsultation teilnehmen, über ihre Erfahrungen berichten und mitteilen werden, wie die Regeln zur Familienzusammenführung ihrer Meinung nach wirkungsvoller gestaltet werden können. Die Mitgliedstaaten werden besonders aufgefordert, die Probleme, die sie angeblich mit dem Missbrauch der derzeitigen Regelungen erleben, zu beschreiben und zu quantifizieren“, fügte sie hinzu und machte damit ihren Unmut über die restriktiven Visaregelungen in den Mitgliedsstaaten deutlich.

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Deutsche Regelung betroffen
Die Fragen, die im Einzelnen zu klären sind, betrifft insbesondere auch Deutschland. So geht es beispielsweise um die Frage der Zwangs- und Scheinehe oder aber auch darum, ob Integrationsmaßnahmen wirklich integrationsfördernd sind und nicht als Hemmnisse für Familienzusammenführung genutzt werden. Stichpunkte, mit denen auch die Bundesregierung die umstrittenen Sprachtests vor dem Ehegattennachzug zu legitimieren versucht.

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Hinweis: Interessenträger und die Allgemeinheit sind aufgefordert, sich zu diesem Thema zu äußern unter ec.europa.eu/yourvoice (Ihre Stimme in Europa). Das GRÜNBUCH zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen mit weitergehenden Informationen kann kostenlos heruntergeladen werden.

Dabei hatte ein bereits im Oktober 2008 veröffentlichter Bericht mögliche Probleme aufgezeigt und Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendung abgegeben wurden. Insbesondere wurde deutlich, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einigen Kann-Bestimmungen einen zu großen Ermessensspielraum belässt; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Zeit, die der Drittstaatsangehörige abwarten muss, bis seine Familienangehörigen ihm nachziehen können, sowie darauf, dass die Mitgliedstaaten von Drittstaatsan- gehörigen verlangen können, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen.

Im Mai dieses Jahres hatte kam eine im Wortlaut noch eindeutigere Stellungnahme der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzu. Darin stellte Brüssel klar, dass Integrationsmaßnahmen nicht zur Verweigerung des Familiennachzugs führen dürfen. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, so das unmissverständliche Fazit der Kommissionsjuristen.

Bundesregierung bisher stur
Die Bundesregierung indes zeigte sich unbeeindruckt. Sie hält weiterhin an den umstrittenen Sprachtests fest und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010. Darin hatten die Bundesrichter der deutschen Regelungen bescheinigt, EU-Rechtskonform zu sein. Gut eineinhalb Jahre später sah sich das Bundesverwaltungsgericht aber doch gezwungen, auf die Einwände aus Brüssel einzugehen und rückte von seinem Standpunkt wieder ab. Die deutsche Regelung müsse dem EuGH vorgelegt und überprüft werden. Das Auswärtige Amt konnte die Anrufung des EuGH noch in letzter Minute verhindern. Sie erteilte der kamerunischen Klägern das begehrte Visum – ohne Sprachtest.

Ob und wie die Bundesregierung darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist der starke Rückgang des Familiennachzugs. Statistischen Angaben zufolge machte die Familienmigration Anfang der 2000er Jahre in Europa über 50 Prozent der gesamten legalen Einwanderung aus. Heute beträgt ihr Anteil nur noch etwa ein Drittel der gesamten Zuwanderung in die EU. Im Jahr 2010 erteilte Italien die größte Zahl von Aufenthaltsgenehmigungen aus familiären Gründen für Drittstaatsangehörige, die Nicht-EU-Bürgern nachziehen (160 200); danach folgten das Vereinigte Königreich (103 187) und Spanien (89 905). Deutschland steht mit 28 200 erteilten Visa hinter Frankreich (29 400) an fünfter Stelle. (bk)
Leitartikel Politik

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  1. e-xyz sagt:

    @Pragmatikerin+H.Germann
    Sorry, dass das gross Geschriebene falsch verstanden wurde, ich würde nie eine Frau anschreien, es sollte nur eine Art zu rufen sein.

    „Wer SCHREIT, hat (meist) Unrecht, e-xyz.“
    In diesem Fall aber nicht, wie es scheint.

    „Also wenn ich in einem Land leben würde, das so wäre,wie Sie es hier so “blumig” beschreiben,ich würde schleunigst das Weite suchen !“ Tschüss, wohin gehen Sie denn?

    „Schlägt man diesem einen Kopf ab, wachsen diesem sofort neue.“ Ich stelle mir Sie gerade in einer Art Siegfried Verkleidung vor, wie Sie vor der ARGE stehen und das Schwert schwingen.

    „Sie haben wohl noch nichts von den ausufernden Sozialen Kosten hier in Deutschland gehört. 77,62 Milliarden Euro ist die Summe, welche die Migration die bundesdeutschen Steuerzahler jährlich kostet.“
    Woher haben Sie die Zahlen?
    Herr Senol wird Ihnen sicherlich die Möglichkeit geben Ihre Polemik zu beweisen. Und wenn nicht, dann hören Sie auf das Buch von sarazin zu lesen.

    Nur den deutschen Steuerzahler? Migranten zahlen keine Steuern?
    Achso, für Migranten ist also D ein Steuerparadies.

    „Ich wurde wütend als ich diesen Satz gelesen habe. Noch nie was von Bismarck gehört? Auch nicht vom Generationenvertrag? “
    Wutbürger, aber zahnlos??
    Wieso werden Sie wütend, der Generationenvertrag sieht vor, dass die arbeitende Bevölkerung für die Rentner zahlt. Was verstehen Sie daran nicht. Ihre Einzahlungen wurden nicht in Investmentfonds angelegt und Sie können nun von Dividenden und anderen Erträgen leben. Ihre Zahlungen wurden an Ihre Elterngeneration ausgezahlt meine Zahlungen gehen an Ihre Generation. Was verstehen Sie daran nicht. Erst lesen, versuchen zu verstehen, dann wütend werden, aber über sich selber.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Generationenvertrag

    „Dies ist die Summe, die Jahr für Jahr nicht für Schuldentilgung und Infrastruktur ausgegeben werden kann. Die Summe ist fast doppelt so hoch wie die Schuldentilgung bzw. der Zinsabtrag für die bundesdeutsche Staatsverschuldung.“ Schwachsinn, kümmern Sie sich um GR, IRL, ES, I und um Ihre zweite Heimat, wenn Sie gesunden wollen. Wie wärs mit weiteren Waffenlieferungen an Saudi-Arabien?? Bringt bestimmt Kohle.

    „Die Höhe der Renten wurde zu allen Zeiten beschnitten, die C64 Generation wird wohl betteln gehen müssen“
    Genau, dass passt zu Ihnen, mir einen von Staatsschulden erzählen und wenn s Ihnen nicht mehr passt, nach mir die Sinnflut.
    Peinlich.
    Rentenkürzungen??
    Wieso, gabs Rentenkürzungen bei Ihnen? Nö, die Kaufkraft Ihrer Rente ist nur gesunken.
    Sie kriegen also Ihre verbriefte Rente, und wenn die nur wenig über Hartz liegt, beantragen Sie die Grundsicherung oder hören auf zu jammern.

    Eine deutsche Frau jammert nicht, sie packt an, siehe Trümmerfrauen.

    „Warum denn nicht, der Ehepartner hat doch auch eine Heimat, dort kann man vielleicht nicht so komfortabel wie in Deutschland leben, aber manchmal macht die “Liebe satt” (die erste Zeit bestimmt)“
    Sie raffen es nicht, weil vielleicht die die hier geboren wurden eine Heimat gefunden haben, warum sollen Sie in ein fremdes Land, nur damit Sie rassisch clean leben können??

    Hier richtet niemand über Ihre Vorfahren, aber Sie maßen es sich an über andere zu richten. Für Sie ist jeder Nicht-EU-Migrant ein Sozialschmarotzer, auch wenn er von seiner Arbeitkraft lebt.
    Ist jetzt jeder Deutscher ein NSU-Sympathiesant, wenn wir schon beim verallgemeinern sind?

    „Ich habe in einem anderen Beitrag meine Meinung zu Rechtsradikalismus, aber auch zu allen anderen Extremen geäussert, mehr habe ich dazu nicht zu sagen.“ Nö, brauchen Sie auch nicht, Sie befördern sich immer weiter in die braune Ecke, ich weiss, nicht alles an Adolf war schlecht, der hat ja die Autobahnen gebaut, gelle ; )

  2. Pragmatikerin sagt:

    @ e-xyz

    Ihre obigen Antworten sind für mich sehr unbefriedigend und zum Teil auch mehr als ausweichend, daher ist für mich dieses Thema beendet.

    Pragmatikerin

  3. e-xyz sagt:

    @Pragmatikerin
    Die Wahrheit tut weh, daher ergreifen Sie die Flucht, wie immer.
    Sie müssen Ihre Vorurteile pflegen, sonst haben Sie keine mehr.
    Nur ein kleiner Tip.

  4. Pragmatikerin sagt:

    @e-xyz

    Was ist Wahrheit – Ihre oder meine?

    Zum Beriff Wahrheit soll uns eine oberflächliche Definition genügen: Wahrheit ist das Gegenteil von Falschheit, d. h. einer der beiden Werte, welche Sätzen oder Gedanken zugewiesen werden können. Ein Satz oder Gedanke ist genau dann wahr, wenn der mit ihm ausgedrückte oder gedachte Sachverhalt mit der Wirklichkeit übereinstimmt, oder – anders gesagt – wenn die ihm zukommende Wahrheitsbedingung in der wirklichen Welt erfüllt ist.!!!!!

    Pragmatikerin

  5. e-xyz sagt:

    @Pragmatikerin
    Ein Satz oder Gedanke ist genau dann wahr, wenn er von Ihnen stammt und automatisch unwahr, wenn er von einem Migranten stammt.
    Richtig?
    „gedachte Sachverhalt“ passt vorzüglich zu Ihnen, Sachverhalte ausdenken auf Migranten projezieren, verurteilen als Sündenbock.
    Kommt mir bekannt vor, die Zeit haben Sie als Kind noch miterlebt, aber nix daraus gelernt.
    Also ist Ihre Wahrheit ist immer wahr. Sie arbeiten als Schöffin?
    Peinlich für diesen Rechtsstaat, da macht man den Bock zum Gärtner.
    Wie viele Wahrheiten gibts denn über einen Sachverhalt??
    Wie gehts Bismarck ; )

  6. Pingback: Kılıçs kantige Ecke – Recht auf Familienzusammenführung | MiGAZIN