Internationale Studie
Nur jeder dritte ausländische Student fühlt sich in Deutschland willkommen
Nur jeder Dritte ausländische Student glaubt, dass sie nach Abschluss ihres Studiums willkommen sind, in Deutschland zu arbeiten. Das geht aus einer aktuellen Studie SVR hervor.
Mittwoch, 30.11.2011, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Befragung von knapp 2.600 Studierenden von Master- oder Promotionsstudiengängen zeigt den hohen Stellenwert, den ein Verbleib im Studienland nach dem Abschluss hat: Für über die Hälfte der Befragten (52,9 %) ist dies ein wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium für die Wahl des Studienlandes. Doch trotz vergleichsweise liberaler Regelungen in Deutschland fällt die Einschätzung der befragten internationalen Studierenden in Deutschland hinsichtlich der tatsächlichen Bleibemöglichkeiten negativ aus.
Nur ein gutes Drittel (36,5 %) glaubt, dass internationale Studierende nach Abschluss ihres Studiums willkommen sind, in Deutschland zu arbeiten. Fast ein Drittel (27 Prozent) hat den Eindruck, dass internationale Absolventen nach ihrem Studium in Deutschland nicht willkommen seien. Zudem vermissen viele Studierende konkrete Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten, nach dem Abschluss in Deutschland zu bleiben. Fast 50 Prozent fühlen sich „schlecht“ oder „gar nicht“ informiert. Ein Drittel fühlt sich „etwas informiert“. Nur 16 Prozent fühlen sich über die rechtlichen Regelungen „gut“ oder „sehr gut“ informiert. Das geht aus einer vergleichenden Untersuchung der fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und Niederlande hervor, die vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) erstellt und am Dienstag (29.11.2011) in Berlin vorgestellt wurde.
Verzerrte Wahrnehmung
„Internationale Studierende nehmen Deutschland immer noch als ein Land mit relativ strengen Einwanderungsbestimmungen wahr, obwohl die Regelungen 2005 und 2007 liberalisiert worden sind“, erläuterte Dr. Gunilla Fincke, Direktorin des SVR-Forschungsbereichs. Die neuen Regelungen seien offenbar noch zu wenig bekannt. Es fehle auch an einem klaren Signal des Willkommens.
Download: Die Studie „Vom internationalen Studierenden zum hoch qualifizierten Zuwanderer – Ein Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen in fünf Staaten der Europäischen Union“ steht auf www.svr-migration.de (PDF) kostenlos zum Download bereit.
Bemerkenswert ist: Je besser sich die internationalen Studierenden informiert fühlen, umso positiver schätzen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verbleib ein. Die persönlichen Chancen, nach dem Studium einen der Qualifikation entsprechenden Job zu finden, schätzen die Befragten optimistisch ein: Knapp die Hälfte (48,8 %) bejahen dies, nur 21,9 Prozent sind pessimistisch. Das Interesse, einen Job in Deutschland zu suchen, ist groß: 61 Prozent würden nach dem Abschluss ihres Studiums in Deutschland bleiben, wenn es einfacher wäre, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das spricht für die Attraktivität Deutschlands.
Hürden beseitigen
„Die Chancen, internationale Studierende für den Verbleib in Deutschland zu gewinnen sind gut. Um diese Chance nicht zu verschenken, müssen wir Hürden beseitigen“, so Fincke. Notwendig seien verbesserte Informationsmöglichkeiten wie z.B. ein zentrales Online-Informationsportal, das auf internationale Studierende und junge Absolventen aus Drittländern zugeschnitten sei. Zudem müssten Hürden wie stark eingeschränkte Arbeitszeiten und daraus resultierende zu geringe Verdienstmöglichkeiten im ersten Jahr der Arbeitsuche nach dem Studienabschluss beseitigt werden, forderte Fincke.
„Internationale Studierende sind jung, gut ausgebildet, sprechen in der Regel schon gut Deutsch und sind mit Land und Leuten vertraut – sie sind Idealzuwanderer“, sagte Fincke. „Deutschland sollte – im eigenen Interesse – ein deutliches Signal des Willkommens senden. Internationale Absolventen können ein großer Gewinn für Deutschland sein, gerade angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels.“ (bk)
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