Lampedusa
Symbol einer gescheiterten EU-Asylpolitik
Die kleine Mittelmeerinsel Lampedusa hielt dieses Jahr unfreiwillig der großen EU den Spiegel vor: Im Auffanglager des südlichsten Ortes Italiens protestierten Dutzende Asylsuchende für einen Transfer aufs Festland und damit für eine menschenwürdige Unterbringung und die zügige Klärung ihres Asylstatus.
Von Nadja Hirsch Dienstag, 20.12.2011, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 23.12.2011, 11:05 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Diese Ohnmacht ist symptomatisch für die EU und sämtliche ihrer Mitgliedstaaten, die sich seit 1999 die Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems auf die Fahnen geschrieben haben, um eine Antwort auf den Zustrom von Asylsuchenden und Migranten zu finden.
2010 wurden laut Eurostat in den Mitgliedstaaten der EU insgesamt 257.800 Asylantragssteller registriert. Allerdings sind die Chancen der Asylsuchenden in den 27 Staaten sowie die Bedingungen für deren Aufnahme trotz der Vergemeinschaftung des Asylrechts sehr unterschiedlich.
Während in einem Staat die Wahrscheinlichkeit, im Asylverfahren angenommen zu werden bei 95 Prozent liegt, kann sie einem anderen nur ein Prozent betragen. Zehn EU-Staaten, nämlich Frankreich (51.600), Deutschland (48.500), Schweden (31.900), Belgien (26.100), Großbritannien (23.700), die Niederlande (15.100), Österreich (11.100), Griechenland (10.300), Italien (10.100) und Polen (6.500) nehmen mehr als 90 Prozent der Asylsuchenden auf. Zugleich befinden sich kleinere Mitgliedstaaten wie Zypern mit 3.600 Asylsuchenden pro 1 Million Einwohner jedoch weit über dem EU-Durchschnitt (515 pro 1 Million).
Diese Unterschiede ergeben sich einerseits daraus, dass die Behörden der Mitgliedstaaten die Lage in den Herkunftsländern unterschiedlich einschätzen. Es kann also sein, dass ein EU-Staat die Abschiebung eines Antragstellers als gerechtfertigt ansieht, weil es bei ihm zu Hause „sicher“ ist, während ein anderer Staat vom Gegenteil überzeugt ist. Zugleich gilt die Dublin Verordnung, nach der der Asylsuchende in dem Land bleiben muss, in dem er das erste Mal die EU betreten hat. Es gibt also kein EU-weites System, wie viele Asylsuchende jedes Land aufnehmen sollte. In einer EU, in der alles geregelt wird, werden Menschen auf der Flucht dem Zufall überlassen. Hinzu kommt, dass die Bedingungen und die Behandlung dieser Menschen in dem Land, in dem sie den Antrag stellen, völlig unterschiedlich sein kann, was zum Beispiel die Unterbringung, den Zugang zu Bildung, Gesundheitsdiensten oder dem Arbeitsmarkt angeht.
Um diesen Problemen zu begegnen, müssen wir also primär drei Ziele verfolgen. Erstens ist es Zeit, eine gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsländer und Drittstaaten anzufertigen, um willkürlichen Einschätzungen der Lage durch die EU-Mitgliedstaaten Einhalt zu gebieten.
Zweitens brauchen wir einen solidarischen, innereuropäischen Verteilungsschlüssel für Asylsuchende. In der Bundesrepublik besteht ein solches – „Königsteiner Schlüssel“ genanntes – System zur „Verteilung“ zwischen den 16 Bundesländern bereits. Basierend auf einer Formel aus zwei Drittel Steuereinnahmen und einem Drittel Bevölkerungszahl wird demnach jedem Land die Verantwortung für einen gewissen Prozentsatz der registrierten Asylsuchenden zuteil. Auf Bayern zum Beispiel entfallen rund 15 Prozent, also ungefähr 7.275 Asylsuchende.
Würde man einen solchen Schlüssel auf die EU übertragen, würde Deutschland bereits ziemlich genau seine Aufnahmequote (49.000) erfüllen, Frankreich (38.000) läge sogar darüber. Andere Mitgliedstaaten wiederum müssten ihrer Verantwortung erst noch gerecht werden, zum Beispiel Polen (+ 4.803) oder Portugal (+ 4.223). Dabei müssen sie auf Unterstützung und Expertise beim „Fitmachen“ ihrer Asylsysteme zählen dürfen. Dieser Aufgabe könnte das neu gegründete Asylunterstützungsbüro auf Malta nachkommen.
Drittens müssen die Aufnahmebedingungen europaweit harmonisiert werden. In einem Raum ohne innere Grenzen, mit gemeinsamem Binnenmarkt und Wertefundament darf es nicht sein, dass erst Gerichte darüber entscheiden müssen, ob die Rücküberstellung von Asylsuchenden in einen Mitgliedstaat menschenrechtlich vertretbar ist oder nicht. Die EU muss daher einen klaren Rechtsrahmen schaffen und Staaten wie Griechenland beim Aufbau eines soliden Asylsystems helfen.
Unter die Aufnahmebedingungen fällt überdies der Zugang zum Arbeitsmarkt im Gastland. Auch hier brauchen wir eine europaweite Einigung. Arbeit ist ein, wenn nicht das wichtigste Mittel zur Integration, zum Führen eines selbstbestimmten Lebens und zur Bewältigung der Strapazen der Flucht. Gerade Kritiker, die die Einwanderung in die Sozialsysteme befürchten, müssten diesen Vorstoß begrüßen, denn arbeitende Asylantragssteller belasten die Sozialsysteme nicht. Daher sollte ein Zugang zum Arbeitsmarkt sofort möglich sein.
Diese und weitere Punkte werden derzeit im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Errichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems diskutiert. Seit zwölf Jahren dümpelt das Projekt vor sich hin – 2012 sollte es stehen. Darauf haben sich alle Mitgliedstaaten – auch Deutschland – geeinigt. Bisher ist jedoch erst eine von fünf Richtlinien aus dem Paket angenommen worden. Die Konturen einer Verzögerungstaktik unter den Mitgliedstaaten werden immer deutlicher. Doch nationales Klein-Klein und Vorurteile dürfen das europäische Projekt nicht gefährden und vor allem nicht Menschenleben aufs Spiel setzen. Es ist Zeit, über ein Quotensystem in der Asylpolitik nachzudenken, bei dem jeder Mitgliedstaat einen angemessenen Teil der gemeinsamen Verantwortung trägt. Wir müssen unsere Sichtweise verändern – weg von der Wahrnehmung der Asylsuchenden als Last und hin zu den Chancen, die wir Menschen in Not eröffnen können. Asyl ist keine Gnade sondern ein Recht. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese Chance nicht verstreichen zu lassen. Die Insel Lampedusa darf nicht zum Symbol einer gescheiterten Asylpolitik der EU werden. Aktuell Meinung
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