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Fachtagung

Türken werden in Deutschland gegenüber anderen Ausländern diskriminiert

Wenn es um Visum oder Ehegattennachzug geht, werden Türken in Deutschland gegenüber anderen Ausländern benachteiligt. Dies wurde bei einer Fachtagung des Max-Planck-Instituts und der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung deutlich.

Montag, 09.01.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.01.2012, 8:32 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Vor 50 Jahren schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen über die Anwerbung von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern. Über eine halbe Million Menschen folgten dem Ruf in den Westen und verließen ihre Heimat, um in Deutschland Arbeit zu finden. Doch so richtig angekommen scheinen sie bis heute nicht zu sein – zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Dies wurde deutlich bei der Tagung zum Thema „Die ausländerrechtlichen Fragen der Türken in Deutschland und die neuen türkischen Gesetzbücher“, zu der kürzlich das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und die Deutsch-Türkische Juristenvereinigung anlässlich des 50. Jahrestags des Abkommens Referenten aus Forschung und Politik geladen hatte.

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„Noch immer existieren rechtliche Diskriminierungen“, fasst die Rechtswissenschaftlerin und die Türkei Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Duygu Damar den Stand der Dinge zusammen. Handlungsbedarf sieht in diesem Zusammenhang auch der Gastreferent Holger Hoffmann, Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre und Dekan des Fachbereichs Sozialwesen an der Fachhochschule Bielefeld. In seinem Vortrag über die integrationsrechtlichen Probleme der türkischen Bevölkerung in Deutschland nennt er Benachteiligungen insbesondere beim erstmaligen Zugang nach Deutschland in Hinblick auf den Ehegattennachzug und bei der Erteilung von Visa als Beispiele für die Diskriminierung türkischer Staatsbürger. So müssen seit 1980 türkische Staatsangehörige vor der Reise in die Bundesrepublik im Vorfeld ein Visum beantragen – selbst, wenn sie nur als Familienmitglieder Verwandtschaftsbesuche abstatten.

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EuGH: Türken benötigen kein Visum
Dabei hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2009 entschieden, dass auch für sie die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit gilt und sie daher kein Visum benötigen, so Hoffmann. „Das Urteil besagt, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls, also am 1. Januar 1973.“ Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige sei in Deutschland jedoch erst 1980 eingeführt worden. Obwohl der Gerichtshof klarstelle, dass diese Verschärfung der Visumsbestim­mungen mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens von 1973 unvereinbar war und die alten Regelungen weiter gelten, halte die Bundesregierung daran fest. „Sie vertritt bisher die Auffassung, die EuGH-Entscheidung sei ein Einzelfall und gelte ausschließlich beschränkt für Lastkraftfahrer, also nur für Personen, die Dienste erbringen. Touristen hingegen würden welche in Anspruch nehmen und benötigten deswegen auch weiterhin ein Visum.“

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Bei dieser Praxis liege das Problem weniger bei einer rechtlichen Diskriminierung – die beantragten Visa seien letztlich zumeist erteilt worden. „Es geht mehr darum, dass die Möglichkeiten zur Beantragung in den deutschen Konsulaten und der Botschaft in der Türkei als unwürdig empfunden wurden“, so Hoffmann. Auch die lange Vorlaufzeit nach Antragstellung und der Umstand, für Besuchsvisa mehrere Hundert Euro in Deutschland als Sicherheit für die Rückkehr hinterlegen zu müssen, verspürten viele als erhebliche Belastung. „Denn viele Familien mit Migrationshintergrund verfügen nicht über diese Mittel.“

Ehegattennachzug für Türken viel schwieriger
Für nicht minder problematisch hält der Rechtsexperte die Regelungen zum Ehegattennachzug. Zwar ist diese Form der Familienzusammenführung rechtlich in Artikel 6 des Grundgesetzes verbrieft, allerdings ist es für türkische Staatsangehörige viel schwieriger, ihre Ehepartner nach Deutschland zu holen als für Angehörige anderer Nationalitäten, die als so genannte Positivstaater ohne Visum in Deutschland einreisen dürfen.

Dabei handelt es sich um EU-Bürger und solche aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, wozu neben der Schweiz, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Neuseeland, die USA auch Andorra, Honduras, Monaco und San Marino gehören. „Der nachziehende Ehegatte muss dabei nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie der Stammberechtigte besitzen“, so Hoffman. Dies bedeute, die türkische Ehefrau eines schweizerischen, kanadischen oder US-amerikanischen Staatsangehörigen darf nach Deutschland einreisen, ohne Deutschkenntnis nachweisen zu müssen. Dagegen die türkische Gattin eines türkischen oder deutschen Staatsangehörigen nicht. Begründet werde dies mit der „traditionell engen wirtschaftlichen Verflechtung“ der „Positiv“-Staaten mit Deutschland. Diese Begründung streift nach seiner Auffassung die „Grenze der Lächerlichkeit“ angesichts des tatsächlichen Handels zwischen der Türkei und Deutschland. „Offenbar ging der Gesetzgeber bei Erlass dieser Regelung davon aus, dass in Beziehung zur Türkei eine nicht in derselben Weise ‚traditionell enge wirtschaftliche Verflechtung mit Deutschland‘ besteht, wie zum Beispiel mit Andorra oder Honduras.“

MiG-Dossier: Weitere Einzelheiten und Hintergründe zur Thematik gibt es im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Bundesregierung hält an Regelung fest
Durch diese Regelungen würden türkische und deutsche Staatsangehörige in gleicher Weise gegenüber Unionsbürgern und anderen „Positivstaatern“ diskriminiert. Kritik blieb bislang unerhört. Als das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung im März 2010 die Regelungen als vereinbar mit dem Grundgesetz, der Familienzusammenführungsrichtlinie und dem Assoziationsrecht bestätigte, habe dies nicht nur zu Verwunderungen und Unmut in der türkischen Gemeinschaft und bei deutschen Ausländerrechtlern geführt, so der Bielefelder Experte.

Auch die EU-Kommission habe sich der Sache zum wiederholten Mal angenommen und in einer schriftlichen Erklärung im Mai dieses Jahres deutlich gemacht, dass Integrationsanforderungen und Sprachtests nicht als Ausschlusskriterien oder Einreisebedingungen fungieren oder dem Ziel einer Familienzusammenführung entgegenstehen dürften. „Leider hat allerdings die Bundesregierung in Beantwortung einer Anfrage der Linken am 20. September 2011 erneut verdeutlicht, dass sie an ihrer bisherigen Rechtsauffassung weiter festhalte“, so Hoffmann. (mpi/bk) Aktuell Gesellschaft Videos

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  1. Die_Emotionale sagt:

    „Trotz des aus dem Osteuropa ausgewanderten Mülls……“

    Kerem, ich weiss ehrlich nicht, wie ich Sie anschreiben soll; wenn Sie Menschen als „Müll“ bezeichnen, was sind dann Sie?

    Ekelhaft wie manche Ihre Kinderstube vergessen oder hatten sie nie eine?

  2. Kerem sagt:

    @Die_Emotionale
    Auf sie werde ich nicht eingehen, weil wir argumentativ nicht auf derselben Wellenlänge zu liegen scheinen.

  3. Die_Emotionale sagt:

    Wellenlänge hin, Wellenlänge her, argumentativ wäre zumindest eine Entschuldigung für Ihre menschenverachtende Aussage fällig gewesen.

  4. Hannelore sagt:

    Kerem, anscheinend waren Sie noch nie in den US-Chinatowns. Die dort lebenden Chinesen sprechen sehr wohl ein sehr gutes Englisch. Genauso läuft es in anderen Chinatowns ab, z.B. Bangkok. Dort beherrschen die Chinesen neben Englisch auch noch perfekt Thai.
    Spanier, Portugiesen und Griechen lernen freiwillig und auf eigene kosten Deutsch um hier in D. einen Arbeitsplatz ergattern zu können.
    http://www.welt.de/politik/ausland/article13883566/Junge-Griechen-stuermen-Deutsch-Kurse-in-Athen.html
    Türken haben das anscheinend nicht nötig. Erdokhan möchte in deutschen Schulen „Türkisch“ als Hauptfach aber in der Türkei wird bis heute kein Deutschuntericht an Schulen erteilt. Wär ja auch schlimm wenn Türken deutsch sprechen.
    So wie du hier schreibst bist du wahrscheinlich kein schlechter Mensch Kerem, aber denk mal ein bisschen nach.

  5. BiKer sagt:

    @ hannelore

    erkundigen sie sich doch bitte mal, bei welcher einwanderergruppe die teilnahme an den integrationskursen am höchsten ist! sie werden staunen. türken stehen dort an erster stelle. so viel zu ihrem vorwurf, türken hätten das nicht nötig.

    und fragen sie ihre bundeskanzlerin merghel doch einfach mal, wie viele deutsche schulen es in der türkei gibt. sie werden staunen. in der türkei gibt es deutsche schulen. in deutschland aber keine türkischen.

    so wie du hier schreibst, bist du wahrscheinlich kein schlechter mensch, hannelore, aber erkundigen sie sich mal ein bisschen, ehe sie hier unwahrheiten verbreiten. herzlichst. ihr BiKer.

  6. hannibal sagt:

    @ BiKer

    Sie wissen aber schon, das die große Gruppe der Menschen mit türk. Migrationshintergrund/Türken von den Jobcentern der AfA in die Integrationskurse „geschickt“ werden, wie andere Zugewanderte auch. Ohne eine nachzuweisende Teilnahme gibt es nämlich keine Sozialleistungen vom Deutschen Staat, da eine Vermittlung in Arbeit sonst quasi unmöglich ist.

  7. Rechenratz sagt:

    „sie werden staunen. in der türkei gibt es deutsche schulen. in deutschland aber keine türkischen.“

    Bingo Biker! Aber von Deutschen gebaut, bezahlt und finanziert! Hier will man türkische Schulen errichten, die der deutsche Staat tragen soll! DAS ist der Unterschied!

  8. BiKer sagt:

    @ hannibal
    quatsch. nicht jeder wird verpflichtet, einen integrationskurs zu besuchen. jetzt erkundigen sie sich mal, wer auch bei den freiwilligen teilnehmern ganz weit oben ist ;) nur zur info. diese statistiken waren es auch, die den vorwurf von ex-innenminister de maiziere, es gebe 10-15 % integrationsverweigerer, trockelegte. in wahrheit mussten 10-15 % auf einen freiwilligen-teilnahmeschein monatelang warten, weil die kurse voll waren ;)

    @ rechenratz
    quatsch. die türkei hat niemals gefordert, dass deutschland die kosten trägt. wenn sie genau hinhören, werden sie verstehen was gemeint ist mit: „genauso wie deutsche schulen und universitäten in der türkei, auch türkische schulen und universitäten in deutschland“. das fordert erdogan. nicht mehr und nicht weniger ;)

    @ beide
    sie informieren sich doch nicht etwa ausschließlich über die bild-zeitung? ;)

  9. Rechenratz sagt:

    Biker, ich würde Ihnen glauben, wenn Sie mir für Ihre Aussagen Quellen oder Belege liefern können. Die deutschen Schulen in der Türkei sind ja zuallerstmal Privatschulen. Wo verweigert also der deutsche Staat privaten türkischen Trägern, hier Schulen zu bauen? Nochmal: die deutschen Schulen in der Türkei tragen sich selber über Schulgeld und Spenden, und über ein paar wenige Fördermittel des deutschen Staates. Ihre Träger sind Privatpersonen.

  10. BiKer sagt:

    @ rechenratz

    quellen: lesen sie das migazin einfach öfter. empfehlenswert. die quellen sind in der regel ja verlinkt hier. wissen sie, hier kommt alle paar wochen jemand und behauptet einfach mal was ins blaue hinein. würde ich jedem quellen liefern, hätte ich keine freizeit mehr. wer interessiert ist, liest einfach mal zu ende.

    noch einmal: es geht nicht um die finanzierung dieser schulen! es geht darum, dass der staat diese schulen auch anerkennt. d.h.: die schüler, die auf so einer schule abitur machen, sollten dann auch damit studieren können. in der türkei können sie das. in deutschland werden solche schulen erst gar nicht geöffnet, weil es damit probleme gibt – unabhängig davon, ob diese schule privat ist, vom staat getragen wird etc. ;)