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Fachtagung

Türken werden in Deutschland gegenüber anderen Ausländern diskriminiert

Wenn es um Visum oder Ehegattennachzug geht, werden Türken in Deutschland gegenüber anderen Ausländern benachteiligt. Dies wurde bei einer Fachtagung des Max-Planck-Instituts und der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung deutlich.

Montag, 09.01.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.01.2012, 8:32 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Vor 50 Jahren schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen über die Anwerbung von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern. Über eine halbe Million Menschen folgten dem Ruf in den Westen und verließen ihre Heimat, um in Deutschland Arbeit zu finden. Doch so richtig angekommen scheinen sie bis heute nicht zu sein – zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Dies wurde deutlich bei der Tagung zum Thema „Die ausländerrechtlichen Fragen der Türken in Deutschland und die neuen türkischen Gesetzbücher“, zu der kürzlich das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und die Deutsch-Türkische Juristenvereinigung anlässlich des 50. Jahrestags des Abkommens Referenten aus Forschung und Politik geladen hatte.

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„Noch immer existieren rechtliche Diskriminierungen“, fasst die Rechtswissenschaftlerin und die Türkei Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Duygu Damar den Stand der Dinge zusammen. Handlungsbedarf sieht in diesem Zusammenhang auch der Gastreferent Holger Hoffmann, Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre und Dekan des Fachbereichs Sozialwesen an der Fachhochschule Bielefeld. In seinem Vortrag über die integrationsrechtlichen Probleme der türkischen Bevölkerung in Deutschland nennt er Benachteiligungen insbesondere beim erstmaligen Zugang nach Deutschland in Hinblick auf den Ehegattennachzug und bei der Erteilung von Visa als Beispiele für die Diskriminierung türkischer Staatsbürger. So müssen seit 1980 türkische Staatsangehörige vor der Reise in die Bundesrepublik im Vorfeld ein Visum beantragen – selbst, wenn sie nur als Familienmitglieder Verwandtschaftsbesuche abstatten.

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EuGH: Türken benötigen kein Visum
Dabei hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2009 entschieden, dass auch für sie die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit gilt und sie daher kein Visum benötigen, so Hoffmann. „Das Urteil besagt, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls, also am 1. Januar 1973.“ Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige sei in Deutschland jedoch erst 1980 eingeführt worden. Obwohl der Gerichtshof klarstelle, dass diese Verschärfung der Visumsbestim­mungen mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens von 1973 unvereinbar war und die alten Regelungen weiter gelten, halte die Bundesregierung daran fest. „Sie vertritt bisher die Auffassung, die EuGH-Entscheidung sei ein Einzelfall und gelte ausschließlich beschränkt für Lastkraftfahrer, also nur für Personen, die Dienste erbringen. Touristen hingegen würden welche in Anspruch nehmen und benötigten deswegen auch weiterhin ein Visum.“

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Bei dieser Praxis liege das Problem weniger bei einer rechtlichen Diskriminierung – die beantragten Visa seien letztlich zumeist erteilt worden. „Es geht mehr darum, dass die Möglichkeiten zur Beantragung in den deutschen Konsulaten und der Botschaft in der Türkei als unwürdig empfunden wurden“, so Hoffmann. Auch die lange Vorlaufzeit nach Antragstellung und der Umstand, für Besuchsvisa mehrere Hundert Euro in Deutschland als Sicherheit für die Rückkehr hinterlegen zu müssen, verspürten viele als erhebliche Belastung. „Denn viele Familien mit Migrationshintergrund verfügen nicht über diese Mittel.“

Ehegattennachzug für Türken viel schwieriger
Für nicht minder problematisch hält der Rechtsexperte die Regelungen zum Ehegattennachzug. Zwar ist diese Form der Familienzusammenführung rechtlich in Artikel 6 des Grundgesetzes verbrieft, allerdings ist es für türkische Staatsangehörige viel schwieriger, ihre Ehepartner nach Deutschland zu holen als für Angehörige anderer Nationalitäten, die als so genannte Positivstaater ohne Visum in Deutschland einreisen dürfen.

Dabei handelt es sich um EU-Bürger und solche aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, wozu neben der Schweiz, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Neuseeland, die USA auch Andorra, Honduras, Monaco und San Marino gehören. „Der nachziehende Ehegatte muss dabei nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie der Stammberechtigte besitzen“, so Hoffman. Dies bedeute, die türkische Ehefrau eines schweizerischen, kanadischen oder US-amerikanischen Staatsangehörigen darf nach Deutschland einreisen, ohne Deutschkenntnis nachweisen zu müssen. Dagegen die türkische Gattin eines türkischen oder deutschen Staatsangehörigen nicht. Begründet werde dies mit der „traditionell engen wirtschaftlichen Verflechtung“ der „Positiv“-Staaten mit Deutschland. Diese Begründung streift nach seiner Auffassung die „Grenze der Lächerlichkeit“ angesichts des tatsächlichen Handels zwischen der Türkei und Deutschland. „Offenbar ging der Gesetzgeber bei Erlass dieser Regelung davon aus, dass in Beziehung zur Türkei eine nicht in derselben Weise ‚traditionell enge wirtschaftliche Verflechtung mit Deutschland‘ besteht, wie zum Beispiel mit Andorra oder Honduras.“

MiG-Dossier: Weitere Einzelheiten und Hintergründe zur Thematik gibt es im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Bundesregierung hält an Regelung fest
Durch diese Regelungen würden türkische und deutsche Staatsangehörige in gleicher Weise gegenüber Unionsbürgern und anderen „Positivstaatern“ diskriminiert. Kritik blieb bislang unerhört. Als das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung im März 2010 die Regelungen als vereinbar mit dem Grundgesetz, der Familienzusammenführungsrichtlinie und dem Assoziationsrecht bestätigte, habe dies nicht nur zu Verwunderungen und Unmut in der türkischen Gemeinschaft und bei deutschen Ausländerrechtlern geführt, so der Bielefelder Experte.

Auch die EU-Kommission habe sich der Sache zum wiederholten Mal angenommen und in einer schriftlichen Erklärung im Mai dieses Jahres deutlich gemacht, dass Integrationsanforderungen und Sprachtests nicht als Ausschlusskriterien oder Einreisebedingungen fungieren oder dem Ziel einer Familienzusammenführung entgegenstehen dürften. „Leider hat allerdings die Bundesregierung in Beantwortung einer Anfrage der Linken am 20. September 2011 erneut verdeutlicht, dass sie an ihrer bisherigen Rechtsauffassung weiter festhalte“, so Hoffmann. (mpi/bk) Aktuell Gesellschaft Videos

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  1. Anidila sagt:

    Mich nervt bei dieser Diskusion, dass sich (natürlich) gleich wieder ein paar Leute gefunden haben, die sich sofort auf das, was Murat geschrieben einschießen. Ich finde, dass das, was er geschrieben hat diskusionswürdig ist. Ich sehe vieles anders als er. Aber Menschen sind unterschiedlich und vertreten unterschiedliche Meinungen und fühlen unterschiedlich. Da gibt es dann Menschen, die ehrlich Wut und Unbefindlichkeiten äußern und andere, die unterschwellig mies mit einer Arroganz diese Gefühle (versuchen) sachlich zum Ausdruck bringen. Und was ist da einfacher, als sich auf einen Sündenbock (Murat) einzuschießen, um diesen Hass, der unterschwellig schlummert ein Ventil zu bieten. Sowas empfinde ich persönlich eher als eine Bedrohung, als dass jemand einen so nichtssagenden Satz postet wie:“Irgendwann werden die Deutschen merken, dass ihre “nicht” Taten nicht ungesühnt bleiben.“
    Irgendjemand hat hier die Frage gestellt, wie so ein Beitrag bei deutschen mit Verstand ankommt. Ich würde sagen, ein deutscher oder eine deutsche mit Verstand würde Fragen stellen bevor er oder sie etwas gesagtes oder einen Menschen bewertet bzw. verurteilt.

  2. Claus sagt:

    Die Behauptung, Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) verbriefe ein Recht auf Ehegattennachzug, trifft nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in den siebziger Jahren entschieden, dass sich ein solcher Rechtsanspruch nicht aus dem Grundgesetz ableiten lässt. Schließlich kann die Zusammenführung der Familie auch im Herkunftsland des zuzugswilligen Ehegatten erfolgen, sofern das nicht unzumutbar ist. Deshalb muss eine Prüfung im Einzelfall erfolgen.

  3. Albrecht Hauptmann sagt:

    „Schließlich kann die Zusammenführung der Familie auch im Herkunftsland des zuzugswilligen Ehegatten erfolgen, sofern das nicht unzumutbar ist.“

    Na ja, vielleicht ist es ja unzumutbar. Immerhin gibt es in der Türkei keine sozialen Absicherungen und auch die Sicherheitslage beim EU-Kandidaten ist ungeklärt.

  4. Metin.T sagt:

    Habe die ganzen Kommentare „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“durchgelesen…

    Ich bin in der Türkei geboren und mein Vater hat mich dann mit 7 Jahren aus dem Armen meiner Opa gerissen und mich nach Deutschland in die NRW geholt am anfang war Deutschland für mich die Hölle auf Erden

    Naja Vogel frist oder stirb habe mir auch viel mühe gegeben mich zu intergrieren Schule Realschulabschluss danach ausbildung und hatte einen guten Job aber glücklich war ich nie und dann habe gemerkt das Deutschland nicht mein Heimat ist und wird es auch nie sein lieber schraenke ich mich in mein Heimat bischen ein und lebe als freie Mensch in Eskisehir einer der schönsren Staedte in der Türkei

    Wir Türken sind in Deutschland nur Gaeste und Gaeste sollten sich auch so verhalten und dankbar sein was wir erreicht haben müssen aber irgendwann gehen…

    Das ist mein neuer Heimat mein Stadt in dem ich glücklich bin…lieben leben und arbeiten kann…

    http://www.youtube.com/watch?v=BuQd8BKKgMg

  5. posteo sagt:

    Ein Sonderschulplatz kostet wegen der kleinen Klassenstärke doppelt so viel wie ein Regelschulplatz. Daher ist der Rassismusvorwurf etwas gewagt.

  6. Clementi sagt:

    @biker
    Wenn tuerkischstaemmige Menschen die weitaus groesste Gruppe der Zugewanderten stellen, kann es nicht überraschend sein, wenn sie in Integrationskursen die groesste Gruppe stellen.
    Und wie nett bin Ihnen, dass sie anderen zubilligen, kein schlechter Mensch zu sein – man fragt sich allerdings, wann den ein Mensch ein schlechter Mensch ist, Ihrer werten Meinung nach?

  7. aloo masala sagt:

    ––––
    Wir Türken sind in Deutschland nur Gaeste und Gaeste sollten sich auch so verhalten und dankbar sein was wir erreicht haben müssen aber irgendwann gehen
    –––––

    Das mit den Gästen ist ja eine Erfindung der 90er, als noch von Gastarbeiter die Rede war, die sich gefälligst wie Gäste verhalten und dann auch bitte wieder gehen sollen. Von den Gastgeberqualitäten wurde dagegen selten gesprochen. Seit wann lässt man Gäste schuften?

  8. Ariane 5 sagt:

    @aloo masala
    „Seit wann lässt man Gäste schuften?“

    Sie wollen doch damit nicht etwa andeuten, dass es unmenschlich wäre Gastarbeiter zu beschäftigen!? Oder wie ist dieser Satz zu verstehen?

  9. Kathrin Frankfurt sagt:

    @ allo masala
    Für das Geld, das ich verdiene, ‚maloche‘ ich auch – ich arbeite in ambulanten Diensten, das ist ein Knochenjob. Meine Aufgabe ist, Familien (auch türkische) zu unterstützen. Was ist dagegen auszusetzen, sein Geld zu verdienen?
    Fast alle Familien, für die ich und meine Kollegen zuständig sind, beziehen Alg2 – sie haben ganz unterschiedliche Nationalitäten, der Anteil mit Familien mit Migrationshintergrund ist höher. Die Bandbreite der Einstellungen und Verhaltensweise ist groß. es gibt das intensive bemühen, die eigene Situation zu verbessern, sich zu qualifizieren und eine Erwerbstätigkeit zu bekommen, aber , es gibt aber auch nicht ganz so selten auch die eine fordernde Haltung: Der Staat hat zu unterstützen, die Frage, ob die Familie sich noch ein Kind leisten kann stellt sich nicht, weil der Staat das übernimmt in finanzieller Hinsicht. Und wenn die Ressourcen nicht da sind, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern, sie zu fördern, dann gibt es viele Unterstützungsangebote.
    In Einrichtung zur schulischen Förderung habe ich die Erfahrung gemacht, dass man einem Teil der Familien mit Hilfsangeboten hinterher rennt, sie sich nicht um die schulische Entwicklung der Kinder kümmern – ohne die es keinen Schulerfolg geben kann. Da werden in manche Familien große Summen investiert, die letztlich verpuffen; das ist nicht immer einfach sich das anzusehen.

  10. aloo masala sagt:

    @Ariane 5

    Sie fragen: „Sie wollen doch damit nicht etwa andeuten, dass es unmenschlich wäre Gastarbeiter zu beschäftigen!? Oder wie ist dieser Satz zu verstehen?“

    Der Satz bezieht sich darauf, dass Einwanderer ab den 90ern wegen des Worts Gastarbeiter damit konfrontiert wurden, dass sie lediglich Gäste seien, sich benehmen sollten und dann wie Gäste auch wieder verschwinden sollten. Dieser Kritiker machten sich aber nie Gedanken darüber, was sie für miserable Gastgeber waren.