Bundesratsinitiative
Hasskriminalität soll ins Strafgesetzbuch
Fünf Bundesländer wollen über den Bundesrat eine Änderung des Strafgesetzbuches erreichen. Hasskriminalität gegen Minderheiten sollen damit schärfer bestraft werden. Das Bekanntwerden der Zwickauer Terroristen könnte für Rückenwind sorgen.
Montag, 23.01.2012, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.01.2012, 8:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nordrhein-Westfalen bringt gemeinsam mit Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität ein. Konkret geht es um eine Änderung der Strafzumessungregeln im Strafgesetzbuch (StGB). Damit sollen menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters durch eine Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders berücksichtigt werden.
Den Gerichten soll damit vorgeschrieben werden, menschenverachtende Motive bei ihren Urteilen als strafverschärfend zu werten. „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse über den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland ist auch ein entschiedenes gesetzgeberisches Signal erforderlich“, teilte Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) unter der Verweis auf die Erkenntnisse zu den Taten der sogenannten Zwickauer Neonazi-Terrorzelle mit.
„Hasskriminalität muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden“, erklärte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). „Mit dieser Initiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität setzen wir ein länderübergreifendes Signal. Wir wollen und dürfen solche Taten nicht dulden.“
Beratung im Bundestag
Am Donnerstag (19.01.2012) haben die Bundestagsfraktionen über einen Antrag der SPD beraten. Neu ist diese Idee allerdings nicht. Bereits seit Jahren wird über die Frage gestritten, ob Hasskriminalität im Strafgesetzbuch besonders hervorgehoben und mit höheren Strafen geahndet werden soll. Mehrere Gesetzentwürfe sind bereits gescheitert. Angesichts der terroristischen Gewalttaten der Zwickauer Terroristen erhoffen sich die Initiatoren jetzt eine Mehrheit im Bundesrat.
Unter Hasskriminalität werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten. „Diese Straftaten verunsichern und verängstigen insbesondere andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Sie müssen befürchten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden“ so Kutschaty. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus. (bk) Aktuell Politik
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