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Nordrhein-Westfalen

Integrationsgesetz verabschiedet – fast einstimmig

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Integrationsgesetz verabschiedet - mit den Stimmen der SPD, Grünen, CDU und FDP. Das Gesetz soll die Integrationsarbeit vor Ort stärken. Davon ist die Linksfraktion nicht überzeugt.

Donnerstag, 09.02.2012, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.02.2012, 8:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der nordrhein-westfälische Langtag hat am Mittwoch (08.02.2012) das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration“ – kurz: Integrationsgesetz – verabschiedet. Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) erhofft sich mit dem Gesetz mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Menschen mit ausländischen Wurzeln.

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Er zeigte sich bei seiner Rede im Düsseldorfer Landtag sicher, dass das Gesetz helfen werde, das Engagement der vielen in der Integrationsarbeit vor Ort aktiven Menschen zu bündeln und die Arbeit auch qualitativ weiterzuentwickeln. „Für das operative Geschäft vor Ort leisten wir mit der Weiterentwicklung der RAA zu ‚Kommunalen Integrationszentren‘ einen wichtigen Beitrag, flächendeckende Strukturen der örtlichen Integrationspolitik zu unterstützen“, erklärte Schneider in Düsseldorf.

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Download: Hier geht es zum „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration„, das am Mittwoch im NRW-Landtag verabschiedet wurde. Die Landtagsrede des NRW-Integrationsministers Guntram Schneider kann man hier nachlesen.

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Nach der Abstimmung herrschte im Landtag breite Zufriedenheit. Grund: Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPD, Grüne, FDP und CDU beschlossen. Nur die Linksfraktion enthielt sich ihrer Stimme. Die Begründung lieferte der migrationspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ali Atalan. Er attestierte der Landesregierung von SPD und Grünen mangelnden Mut, „der restriktiven schwarz-gelben Aufenthaltspolitik ein Gesetz entgegenzustellen, das Menschen nicht nach dem Stempel im Pass diskriminiere“. Hauptkritikpunkt der Linksfraktion ist aber, dass Integrationsarbeit für die Kommunen auch mit dem Integrationsgesetz eine „freiwillige“ und selbst zu finanzierende Leistung bleibe. „In den Kommunen steht Integrationsarbeit nach wie vor unter Finanzierungsvorbehalt“, so Atalan.

Zufrieden aber nicht frei von Kritik zeigte sich auch Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates. Die Tatsache, dass das Gesetz keine Aussagen zur politischen Partizipation der Migranten enthält, ist für Keltek ein Defizit: „Ich bin nicht ganz glücklich darüber, dass die Integrationsräte im Land weiterhin nur eine beratende Funktion haben sollen. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet hätte, Entscheidungskompetenzen auf die Räte zu übertragen.“ (hs) Aktuell Politik

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  1. Pingback: Brückenbauer: Eine Integrationsoffensive auf Bundesebene, das würde gut zu uns passen! | MiGAZIN

  2. Ali sagt:

    Ich bin echt erschrocken über so viel Unkenntnis des integrationspolitischen Sprechers der „LINKEN“, Ali Atalan. Nach über 2 Jahren im Landtag sollte man eigentlich in der Lage sein, Gesetzestexte lesen und deuten zu können. Zur Not auch gerne mal nachfragen!

    Das neue Integrationsgesetz sieht u.a. die Einrichtung kommunaler Integrationszentren vor, die fast zu 100% vom Land finanziert werden. Die Kommunen müssten das aber selbst beantragen. Bei uns ensteht gerade sowas und die Kreisverwaltung freut sich über so viel Unterstützung aus Düsseldorf.

    Die Flüchtlingsfrage ist natürlich ein Problemfeld, hier hat aber eher der Bund das Sagen und genau da sollte sich Herr Atalans Empörung richten. Alles andere ist echt peinlich.

  3. R. S. sagt:

    Entscheidungskompetenz? Gewählt haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die Abgeordneten des Bundes und Vertreter in den kommunalen Parlamenten, keine „Ingetrationsräte“.
    Entsprechend dürfen die gerne was sagen – abstimmen sollten aber immer noch diejenigen die für sowas auch wirklich „gewählt“ wurden.