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Im Auftrag der Integration

„Es kommt auf den Einzelnen an“

300 Integrationsbeauftragte gibt es in Deutschland. Doch was genau ist ihr Auftrag? Was können sie bewirken? Und dürfen sie die Lizenz zur Lederhose erteilen? Einblicke in ein Metier, das vor allem eines ist: Auslegungssache.

Von Lisa Volkamer Mittwoch, 15.02.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 17.02.2012, 2:15 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Eine kleine quirlige Frau mit schwarzen Locken, die ihr immer wieder ins Gesicht springen, steht inmitten von zehn Kindern und versucht sich Gehör zu verschaffen. Es ist spät am Nachmittag, draußen ist es schon dunkel geworden. Im „Café Kokosnuss“, einem gemütlich eingerichteten Kellerraum des Evangelischen Gemeindehauses, übt Iryna Savchenko mit den Jungen und Mädchen das Theaterstück „Väterchen Frost“ ein. Savchenkos Theatergruppe „Integral“ richtet sich speziell an Kinder mit Migrationshintergrund. Der nächste Auftritt der Zehn- bis Zwölfjährigen findet schon nächste Woche statt – in einem Tageszentrum für psychisch Kranke. „Ich hab‘ aber am Mittwochnachmittag Schule“, ruft Gregor, der die Rolle des Schneemanns spielt. „Das ist nicht so schlimm. Für den Auftritt kann ich dich vom Unterricht befreien“, sagt Savchenko und dreht sich nach Leyla und Viktoria um, die sich gerade kichernd aus dem Raum schleichen. „Kommt wieder her, wir wollen doch weiter üben!“

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Savchenko ist Integrationsbeauftragte im mittelfränkischen Ansbach. Damit gehört sie zu den über 300 Integrationsbeauftragten, die es laut Bundesregierung insgesamt in den Ländern und Kommunen Deutschlands gibt. Die 47-Jährige, die vor zehn Jahren aus der Ukraine nach Deutschland kam, hat das Amt im Juli 2007 übernommen. Was ihre Aufgabenschwerpunkte sind, hat sie damals selbst festgelegt. Neben der Arbeit mit Jugendlichen gehören Beratungsgespräche mit Erwachsenen zu ihrem Alltag. Ausländer und Migranten stellen dabei zum Beispiel Fragen zu Sprachkursen, Arbeitssuche oder Familienproblemen.

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Für die Arbeit der kommunalen Integrationsbeauftragten gibt es keine einheitliche rechtliche Grundlage. Jede Kommune entscheidet beispielsweise selbst, ob sie überhaupt einen Integrationsbeauftragten braucht, was seine genauen Aufgaben sind und bei welchem Amt sie den Beauftragten ansiedelt. Auch auf Landesebene gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zu diesem Amt. So gibt es in Berlin schon seit 30 Jahren einen Integrationsbeauftragten, während Bayern erst 2009 einen solchen berufen hat.

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„Früher ging es um Bürokratie“
Und auf Bundesebene ist die Bestellung eines Integrationsbeauftragten seit November 1997 im Paragraph 92 des Aufenthaltsgesetzes vorgeschrieben. Allerdings gab es schon zuvor Integrationsbeauftragte auf Bundesebene. Der erste Amtsinhaber war 1978 Heinz Kühn. Der nannte sich allerdings noch „Ausländerbeauftragter“, und das Amt hatte die Regierung damals deshalb eingeführt, weil man feststellte, dass die sogenannten Gastarbeiter und ihre Familien nicht Gäste blieben, sondern längst hier heimisch geworden waren. Ein Ausländerbeauftragter sollte vor allem dabei helfen, Probleme zu beseitigen, die viele Ausländer bei der Wohnungssuche, der Gesundheitsversorgung oder im Zusammenleben mit Deutschen hatten.

Natürlich haben sich die Aufgaben des Bundesintegrationsbeauftragten über die Jahrzehnte geändert. Allein der Wandel des Titels von „Beauftragter der Bundesregierung zur Förderung und Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ zum heutigen „Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration“ macht das deutlich. „Früher ist man die Integration von Ausländern noch anders angegangen“, erklärt die Ansbacherin Savchenko, „es ging mehr um bürokratischen Kram. Heute schaut man mehr darauf, wie man Integration auf menschlicher Ebene verwirklichen kann.“

Dass in Sachen Integration noch einiges getan werden muss, zeigten Ergebnisse der PISA-Studie vor gut fünf Jahren. Kinder von Ausländern oder Migranten hinkten den Einheimischen hinterher. Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte deshalb die Integrationspolitik verbessern und rief im Jahr 2006 den „Nationalen Integrationsgipfel“ ins Leben. Auf diesem Gipfel kamen die Integrationsbeauftragte des Bundes sowie Beauftragte der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zusammen, um gemeinsame Leitlinien für alle Integrationsbeauftragten festzulegen. Nachlesen kann man diese Leitlinien im Nationalen Integrationsplan, der knapp ein Jahr nach dem ersten Gipfeltreffen veröffentlicht wurde. Auf jeder der drei staatlichen Ebenen haben sich die Integrationsbeauftragten Leitlinien in Form von freiwilligen Selbstverpflichtungen gesetzt. Inwieweit der Gipfel tatsächlich hilfreich ist, ist durchaus umstritten. Von Kritikern wird die Einrichtung gern als ein pr-trächtiges Kaffeekränzchen der Kanzlerin verspottet.

Integration messbar machen
Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände dazu verpflichtet, ihre Mitgliedskommunen in der Integrationsarbeit zu unterstützen. Die letztliche Entscheidung liegt aber weiterhin bei der einzelnen Gemeinde, auch die Frage, wie die Arbeit des einzelnen Integrationsbeauftragten genau aussehen soll, muss vor Ort entschieden werden. In der Stadt Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise, kümmert sich die Integrationsbeauftragte besonders darum, gegen die Fremdenfeindlichkeit vorzugehen und die Akzeptanz gegenüber Ausländern zu fördern. Fremdenfeindlichkeit ist in Ansbach hingegen weniger das Problem. „Einen großen Teil meiner Arbeit macht die Hilfe beim Ausfüllen von Unterlagen oder Behördengängen aus. Ich helfe beispielsweise auch oft bei der Suche nach passenden Sprachkursen“, erzählt Savchenko.

Beim Nationalen Integrationsgipfel kam außerdem eine weitere Frage auf: Wie soll man bewerten, ob die Arbeit der Integrationsbeauftragten überhaupt etwas bringt? Die Teilnehmer entschieden, dass man Integration messbar machen müsse. Die derzeitige Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer entwarf also ein Konzept für ein deutschlandweites Integrationsmonitoring. Dieses Monitoring vergleicht die Gesamtbevölkerung mit Migranten in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel Bildung, Wohnen oder Rechtsstatus. Die Ergebnisse werden im „Integrationsindikatorenbericht“ veröffentlicht. „Man kann Integration durch solche Datenerhebungen schon messen“, meint Martin Neumeyer, der Integrationsbeauftragte Bayerns, hierzu. Man könne jedoch nicht von außen entscheiden, ob jemand integriert ist. „Jeder muss selber wissen, ob er sich in unseren Werten wieder findet. Ich kann nicht zu jemanden sagen: Du bist jetzt gut genug integriert, dass du eine Lederhose tragen darfst.“

Davon, dass ihre Arbeit und die Arbeit der anderen Integrationsbeauftragten etwas bewirken kann, ist Iryna Savchenko überzeugt. „Letztendlich kommt es aber auf des Engagement des Einzelnen an. Des einzelnen Integrationsbeauftragten, aber auch auf das Engagement des einzelnen Einheimischen und des einzelnen Migranten.“

Korrektur: In einer ersten Fassung dieses Artikels hieß es, es gebe bislang nur einen Integrationsindikatorenbericht. Diese Information war leider nicht aktuell. Ein zweiter Bericht ist jüngst erschienen. Aktuell Gesellschaft

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