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Neue Integrationskursverordnung

Integrationskursteilnehmer sollen tiefer in die Tasche greifen

Anfang März trat die zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung in Kraft. Damit stieg auch der Kostenbeitrag der Integrationskursteilnehmer pro Unterrichtsstunde von 1 auf 1,20 Euro.

Montag, 12.03.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.03.2012, 8:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Am 1. März 2012 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung in Kraft. Für Kursteilnehmer bedeutet das, dass sie ab sofort nicht mehr ein Euro pro Unterrichtsstunde zahlen, sondern 1,20 Euro. Außerdem wurde der Orientierungskurs von 45 auf 60 Unterrichtsstunden angehoben. Damit umfasst der allgemeine Integrationskurs nicht mehr 645, sondern 660 Stunden. Eingeführt wurden außerdem Online-Kurse, um Migranten aus ländlichen Gebieten den Zugang zu den Kursen besser zu ermöglichen.

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Der Paritätische kritisiert, dass bei der Neuordnung pädagogische Aspekte zu kurz gekommen sind. „Die Probleme, dass die Fokussierung auf Vollzeitkurse mit vielen Wochenstunden der Lebenswirklichkeit vieler Teilnehmender, v.a. von Müttern, nicht entspricht, die Finanzierung der Integrationskurse nach wie vor unzureichend und die Planungssicherheit für die Kursträger und die Lehrkräfte mangelhaft ist, werden nicht angegangen“, so der Paritätische. (sb)

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