Sprachanforderungen bei Türken
Kippt die Regelung jetzt auch in Deutschland?
Nach den Niederlanden muss auch Österreich auf Sprachanforderungen gegenüber türkischen Staatsbürgern verzichten. Damit gerät auch die deutsche Regelung ins Wanken. Die Linke fordern Umsetzung des EU-Rechts. FDP bedauert diese Entwicklung.
Donnerstag, 26.04.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.04.2012, 1:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im letzten Jahr hat bereits die Niederlande auf Sprachanforderungen gegenüber türkischen Staatsangehörigen verzichtet. Nun folgt auch Österreich. Das Innenministerium hat angekündigt, von Sprachtests bei türkischen Staatsangehörigen abzusehen. Grund sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und nationaler Gerichte. Diese haben entscheiden, dass Sprachanforderungen bei türkischen Staatsbürgern gegen das EWG-Türkei-Assoziationsabkommen verstoßen. Und dieses Abkommen verpflichtet alle EU-Länder.
Für Sevim Dağdelen ist damit klar, dass auch Deutschland handeln muss. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag kritisiert die Bundesregierung für ihre „Ignoranz“. Diese Regelung verstoße sowohl gegen die Familiennachzugs-Richtlinie als auch gegen das Verschlechterungsverbot im EWG-Türkei-Assoziationsrecht. Und dies sieht vor, dass aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf türkische Staatsangehörige nicht verschlechtert werden dürfen.
„Die Bundesregierung muss ihre Hinhalte- und Verweigerungstaktik in Bezug auf die Rechte türkischer Staatsangehöriger endlich aufgeben und EU-Recht uneingeschränkt umsetzen. Sie sollte dies zum Anlass nehmen, insgesamt ihre auf Zwang und Drohungen basierende Integrationspolitik grundlegen zu ändern“, so Dağdelen.
Tipp: Im MiG-Dossier zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei finden Sie weitere Hintergrundinformationen, Berichte und Artikel zum Thema.
FDP bedauert Wegfall der Sprachkurse
Serkan Tören, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bedauert die Abschaffung der verpflichtenden Deutschkurse in Österreich. Das sei politisch bedauerlich, auch wenn sie „rechtlich nachvollziehbar“ sei. „Für den Fall, dass auch die deutsche Regelung von den Gerichten gekippt wird, wird eine Neuausrichtung der Sprachkurse notwendig“, so Tören.
Was für andere Schikane und Willkür ist, ist für Tören eine sinnvolle Maßnahme. Daher dürften die vor der Einreise verpflichtenden Sprachkurse in der Türkei nicht ersatzlos entfallen. „Aus vielen persönlichen Gesprächen weiß ich, dass die Sprachkurse eine große Hilfe gerade für Ehefrauen sind. Dank der Kurse fällt ihnen die Kontaktaufnahme zu Ärzten, Schulen und dem übrigen gesellschaftlichen Umfeld deutlich leichter“, so der FDP-Politiker. (bk) Aktuell Politik
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Warum sind nur Türken betroffen?
Ich werde am 22 Juni 2012 vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den AI Sprachnachweis im Ausland für meine Frau einreichen.
Weiterleitung meiner Klage an den EuGH,da nur Artikel der EU Menschenrechte betroffen sind.Das sind.: Gestzlicher Hinweis der EU Kommission über die Nationale Integrationsmaßnahme,diese darf bei Ehepartnern nicht ins Ausland durchgeführt werden.
Wurde so festgestellt von der Eu Kommission zur Klage vor dem EuGH
C-155/11,bendso wurde die Überprüfung des AI Sprachnachweis im Ausland, vom BVerwG und dem OV Oldenburg durch den EuGH gefordert.
Ist schon komisch das sich hierzu keiner von den anderen dazu äußert.
@W. Richter
Ich wünsche viel Erfolg.
warum nur die türkei ? WIR LIEBEN AUCH IN DEUTSCHLAND ? WENN DANN FÜR ALLE AUSLANDER ALLE BETROFFENEN? ICH BIN DEUTSCH-MAROKKANERIN ICH GEHÖRE AUCH HIER HIN ? ICH UND MAEIN MANN LEBEN ÜBER 4 JAHRE GERENNT WEGEN DIESE DEUTSCH-TEST.wir sind verheiratet aber mussen dadrunter leiden weil wir uns gelebt haben.vielen dank deutschland
ich finde auch, warum nur die Türkei vom Wegfall des Sprachnachweises z.B. zum Ehegattennachzug profitiert, ich bin seit 2009 mit einem Tunesier verheiratet und mein Mann muss den Nachweis noch bringen, er ist bis heute noch nicht in Deutschland
@hanan – wenn er es in 4 Jahren nicht geschafft hat einen geringen Wortschatz „Deutsch“ zu erlernen.. naja… wie soll er dann hier klarkommen?
@elli47 – da gilt eigentlich das gleiche.
Vielleicht sollte die Möglichkeit das Abkommen von Deutscher Seite aus zu kündigen einfach mal erwogen werden. Geht nicht? Dann müssen die Gesetze geändert werden….