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Islamfeindlichkeit

219 Angriffe auf Moscheen in zehn Jahren

Zwischen 2001 und 2011 wurden in Deutschland 219 Angriffe auf Moscheen aktenkundig. Das teilt die Bundesregierung mit. Ein Anstieg sei nicht zu verzeichnen. Ganz anders ist die Einschätzung des Koordinationsrats der Muslime.

Mittwoch, 16.05.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.05.2012, 0:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Islam- bzw. muslimfeindliche Straf- und Gewalttaten werden seit Einführung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes im Jahre 2001 als politisch motivierte Kriminalität erfasst und dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ zugeordnet. Ein gesondertes Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“ gibt es nicht. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion in Bundestag hervor.

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Dabei sind Islam- bzw. muslimfeindliche Straftaten keine Seltenheit, wie die Bundesregierung mitteilt. Allein in den Jahren 2001 bis 2011 wurden 219 Angriffe auf Moscheen aktenkundig. Danach wurden alle zweieinhalb Wochen irgendwo in Deutschland eine muslimische Gebetsstätte angegriffen. In den meisten Fällen ist die Absicht der Täter klar. Sie werfen Fäkalien, Schweinsköpfe oder –füße vor die Moscheen oder hinterlassen blutverschmierte Wände oder Nazisymbole auf Minaretten.

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Kaum Aufklärung
So auch am Mittwoch vergangener Woche (9.5.12) in der DITIB-Zentrum-Moschee in Recklinghausen. Unbekannte haben über Nacht SS-Symbole und Hakenkreuze an die Wand der Moschee gesprüht. Der Vorsitzende der Moscheegemeinde, Sinan Özen: „Das sind nur ganz wenige, nur eine kleine Minderheit von Rassisten und Nazis. Davon werden wir uns nicht beeindrucken lassen und Ruhe bewahren“. Muslime seien ein Teil Deutschlands, der Gesellschaft und Deutschland sei deren Heimat, ob das den wenigen Rechtsextremisten gefalle oder nicht. Mit den Allermeisten habe man keinerlei Probleme.

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Dennoch scheint die Lage ernst zu sein. In der offiziellen Statistik tauchen nur die gemeldeten Fälle auf. Angesichts der dürren Aufklärungsquote gehen die meisten Moscheeverantwortlichen erst gar nicht zur Polizei. In den 219 aktenkundigen Übergriffen auf Moscheen hat man nur in 37 Fällen (knapp 17 Prozent) einen Tatverdächtigen ermitteln können. Wie viele dieser Tatverdächtigen tatsächlich Täter sind, ist der Drucksache nicht zu entnehmen.

Zusammenahng zwischen Angriffen und Populismus?
Einen Zusammenhang zwischen Anschlägen auf Moscheen und islamfeindlichen Äußerungen in der laufenden Integrationsdebatte könne die Bundesregierung allerdings nicht erkennen. Vielmehr liege eine „eher wellenförmige Entwicklung“ vor. So sei im Jahr 2003 mit sieben Taten die wenigsten Fälle zu verzeichnen. Den bisherigen Höchststand habe man im Jahre 2008 mit 33 Taten erreicht.

Ganz anders ist demgegenüber die Einschätzung des Koordinationsrats der Muslime (KRM), ein Zusammenschluss der vier größten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland. So zeigte sich Erol Pürlü, der damalige Sprecher der KRM, bereits Ende 2010 besorgt angesichts der zunehmenden Übergriffe auf Moscheen und Muslime: „Wir beobachten, dass die Übergriffe parallel mit populistischen Äußerungen und dem starken Sinneswandel der Politik gegenüber der muslimischen Minderheit zugenommen hat.“

Separate Erfassung islamfeindlicher Straftaten
Die Aufzählung der Bundeseregierung „ist offensichtlich unvollständig“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Sie verweist auf den in der Antwort fehlenden Brandanschlag auf die Baustelle der Ahmadyya-Moschee in Berlin-Heinersdorf aus dem Jahr 2007. Ebenso sei eine Serie von sechs Brandanschlägen auf weitere Berliner Moscheen in den letzten beiden Jahren nicht aufgeführt.

„Wir werden hier eine Nachfrage stellen“, kündigt Jelpke an und fordert, wie auch der KRM, eine separate Erfassung islamfeindlicher Straftaten, „um das ganze Ausmaß muslimfeindlicher Hetze und Gewalt deutlich zu machen“. Im vergangenen Jahr hatten Polizeibehörden von Bund- und Ländern einvernehmlich beschlossen, islamfeindliche Straftaten nicht als eigene Kategorie im Rahmen der Hasskriminalität zu erfassen. (bk) Gesellschaft Leitartikel

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  1. MoBo sagt:

    Ich finde es – abgesehen von den Taten selbst – traurig, dass solche Verbrechen nur aufgrund von speziellen Anfragen auch öffentlich gemacht werden.

  2. Pingback: Bundesregierung: Islamfeindliche Straftaten werden nicht erfasst. Begründung: keine. | MiGAZIN