Studie
Betroffene wollen Doppelpass
67 Prozent der Ausländer wollen bei Einbürgerung die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Viele Optionspflichtige hoffen auf eine Gesetzesänderung. Das sind Ergebnisse zweier Evaluationsberichte der Bundesregierung.
Montag, 25.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
„Die Forschungsberichte belegen einen pragmatischen Umgang der jungen Menschen mit ihrer Optionspflicht. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist aus dieser ersten Zwischenbilanz nicht ersichtlich.“ Mit diesen Worten verteidigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht am Freitag in Berlin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zwei Studien vorgelegt, in denen die Optionsregelung aus der Sicht der Betroffenen und das Einbürgerungsverhalten von Ausländern untersucht wurden.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) ergänzt: „Es ist höchst erfreulich, dass sich 98 Prozent der Optionspflichtigen, von denen bisher Rückmeldungen vorliegen, dafür entschieden haben, Deutsche zu bleiben.“ Auch für den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), ist die Sache klar: „Wenn sich die große Mehrheit der jungen Menschen bereits weit vor ihrem 23. Geburtstag entscheidet und nahezu alle die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, beweist das, wie gut die jetzige Regelung wirkt.“
Info: Ab dem Jahr 2000 ermöglichte die Einführung des Geburtsortprinzips (ius soli) in Deutschland geborenen ausländischen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb der dt. Staatsan- gehörigkeit bereits mit der Geburt. Gemäß einer Über- gangsregelung konnte dies im Jahr 2000 auch rückwirkend für Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Alle ius soli-Deutschen unterliegen jedoch der sogenannten Optionsregelung, die eine Entscheidung entweder für die dt. oder für die ausl. Staats- angehörigkeit zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr vorschreibt. Zwischen 2000 und 2010 haben rund 444.000 Kinder die dt. Staatsbürger- schaft auf Option erhalten.
Lediglich das Verfahren müsse vereinfacht werden, räumt Böhmer ein. „Der Deutsche Städtetag rechnet insbesondere ab 2018 mit einer hohen Belastung, wenn die Optionszahlen von zur Zeit jährlich etwa 4.000 auf rund 40.000 ansteigen werden.“ Und es mache keinen Sinn, dass junge EU-Bürger der Optionsregelung unterliegen, „da bei ihnen Mehrstaatigkeit generell hingenommen wird.“ Deshalb spreche ich mich dafür aus, dass in Deutschland lebende Jugendliche, die sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die eines anderen EU-Landes besitzen, aus der Optionsregelung herausgenommen werden“. Soweit die Bundesregierung.
Kritik am Optionsmodell bestätigt
Ganz anders die baden-württembergische Ministerin für Integration, Bilkay Öney (SPD). Sie sieht die Kritik an der Optionspflicht für junge Doppelstaater bestätigt. Die Zahlengrundlage der Evaluation sei wenig aussagekräftig. Öney: „Bei den befragten Optionspflichtigen handelt es sich um Kinder, für die ihre Eltern im Jahr 2000 auf Grund einer Übergangsregelung ausdrücklich einen Einbürgerungsanspruch geltend gemacht haben. Es ist kein Wunder, dass bei diesen jungen Menschen und ihren Familien die endgültige Option für den deutschen und gegen den ausländischen Pass nur selten zu Verunsicherung und Gewissenszweifeln führt.“ Bei Kindern ausländischer Eltern, die ab dem Geburtsdatum 1. Januar 2000 von Gesetzes wegen, also ohne Antrag, zunächst die deutsche neben ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit besitzen, sei diese Konfliktsituation deutlich anders zu bewerten. Dies werde sich spätestens ab dem Jahr 2018 zeigen, wenn die ersten dieser Kinder volljährig würden.
Aufschlussreich seien da ganz andere Zahlen. Einer der Hauptgründe, die befragte Ausländer gegen einen Einbürgerungsantrag angeführt haben, ist laut Evaluationsbericht der Wunsch nach Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (67 Prozent). Öney: „Offenbar gibt es viele ausländische Bürger, die sich nur deshalb nicht einbürgern lassen wollen, weil sie zugleich ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.“ Bezeichnend sei auch die Aussage der Studie, wonach viele Optionspflichtige sich nur zögerlich bei den Staatsangehörigkeitsbehörden gemeldet haben, weil sie den Wunsch hatten, beide Staatsangehörigkeiten behalten zu können und auf eine Gesetzesänderung hierzu hoffen.
Download: Die Studien „Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen“ sowie „Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen“ sind als PDF-Dateien frei abrufbar. Eine Kurzfassung der beiden Studien gibt es hier. Die Broschüre kann ebenfalls heruntergeladen werden.
Böhmer: Entscheiden Sie sich für Deutschland
Diese Erkenntnisse lassen Friedrich, Krings und Böhmer außen vor. Ihnen ist die gezielte und bessere Information der Jugendlichen wichtiger: „Viele Jugendliche fühlen sich schlecht informiert oder verstehen die komplizierten rechtlichen Regelungen nicht“, so Böhmer. Aus diesem Grund starte sie eine Informationsoffensive, die die Jugendlichen und ihre Eltern über das Optionsverfahren informieren soll. Ob mit einer Broschüre die weitverbreiteten Informationslücken geschlossen werden kann, darf bezweifelt werden. Böhmer jedenfalls fordert die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern auf, „die im Internet vorliegende Broschüre zu lesen und sich beraten zu lassen“.
Böhmer weiter: „Entscheiden Sie sich dafür, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten“. Sie biete viele Chancen und Möglichkeiten. „Mit ihr haben Sie das Recht, an Volksentscheidungen und an allen Wahlen teilzunehmen und auch gewählt zu werden. Sie bestimmen mit in Deutschland! Die optionspflichtigen Jugendlichen sind Teil unseres Landes. Sie sind hier geboren und zur Schule gegangen. Ihre Familien und ihre Freunde leben oft hier. Sie gehören zu unserem Land.“ (bk) Gesellschaft Leitartikel Studien
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@frager
Du weisst schon, dass ich im Besitz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bin?!
@ Songül
Nein, wusste ich nicht. Das bezog sich auch eher darauf, dass ich aufgrund deiner Äußerung davon ausgegangen bin, dass Du derzeit als Optionspflichtiger einen Doppelpass besitzt. Sorry, missverstanden. Das ist nämlich eines der großen Probleme der Optionspflicht. Entscheidet sich ein Optionspflichtiger für seine ausländische Staatsangehörigkeit und verliert somit die deutsche, dann wird er rechtlich zum „Ausländer“, da er ja keinen deutschen Pass mehr hat. Das heißt aber auch, dass er eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss. Unterstellt man, wie viele Politiker es tun, dass die Einbürgerung/deutsche Staatsangehörgkeit der Abschluss der Integration sei, dann „desintegriert“ der Staat selbst all jene, denen er die Staatsangehörigkeit – die er ihnen früher einmal verliehen hat – nun wieder wegnimmt und zwingt sie somit (evtl. erstmals) zur Ausländerbehörde zugehen und einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
@frager
Meine Kinder sind hiervon betroffen. Ihre Eltern hier geboren, sie selbst hier geboren, sollen sie sich als junge Erwachsene erstmalig in der Auslaenderbehörde vorstellen – Realsatire pur!
Interessant finde ich vor allem, dass Kinder, die in den USA geboren werden und mind. ein dt. Elternteil haben ohne Weiteres die deutsche Staatsbürgerschaft per Geburtsrecht bekommen. Zusätzlich zur amerikanischen und ohne Entscheidungszwang, versteht sich. Bei deutscher Abstammung ist Mehrstaatlichkeit also völlig OK.
ich hatte einen onkel in australien, der deutsch bleiben wollte.
nach 20 jahren wurde angefragt, wann er denn nun endlich dran dächte, australier zu werden. er ist deutscher geblieben, hatte es aber anschließend bei behördengängen keinesfalls mehr leicht.
und man hat sich halt im leben zu entscheiden, so oder so.
@ migrantin, sie haben sich die antwort doch selber schon gegeben: EIN elternteil ist deutsch.
bei der türkischen dame ist keiner deutsch, also, erledigt sich das von selber.
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