Gewichtsverlust, Privatsphäre, Geldsegen
Das sollen muslimische Radikalisierungsmerkmale sein
Gewichtsverlust, Geldsegen oder Privatsphäre - das sind Radikalisierungsmerkmale des niedersächsischen Innenministeriums, anhand der Arbeitgeber und Lehrer Islamisten ausfindig machen und den Sicherheitsbehörden melden sollen.
Dienstag, 26.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.07.2012, 9:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im März 2012 hatte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sein Konzept zur „Antiradikalisierung“ im Bereich des „islamistischen Extremismus und Terrorismus“ vorgestellt. Bisher wurden nur Bruchstücke des Konzepts veröffentlicht. Bekannt war unter anderem, dass Arbeitgeber in Früherkennung von Radikalisierung einbezogen werden sollen.
Diese sollen in die Lage versetzt werden, „Radikalisierungsprozesse im eigenen Firmenumfeld frühzeitig zu erkennen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, Arbeitgeber für die Themenfelder „Islamismus“ und Radikalisierung zu sensibilisieren, damit sie in der Lage sind konkrete Informationen über die Arbeitnehmer an die Sicherheitsbehörden liefern.
30 Radikalisierungsmerkmale
Aus dem bisher unveröffentlichten „Abschlussbericht der Projektgruppe Antiradikalisierung“, die dem MiGAZIN jetzt vorliegt, gehen allerdings brisante Einzelheiten hervor. So hat Schünemanns Ministerium rund 30 „Radikalisierungsmerkmale“ aufgeführt, wann etwa ein muslimischer Mitarbeiter sich verdächtig macht bzw. „Radikalisierungsmerkmale“ aufweist, wie es das Innenministerium bezeichnet.
So haben Mitarbeiter, die sich im Laufe des Lebens etwa dazu entschließen, zu fasten oder in die Moschee zu gehen, bereits einen Anfangsverdacht gesetzt. Die „zunehmend strengere Religionsauslegung“, ist laut Bericht ein Merkmal, anhand der man einen potenziellen „Islamisten“ erkennen kann.
Gewichtsverlust soll verdächtig machen
Aber auch eine „Veränderung des sozialen Umfeldes; Abgrenzung von der Familie und dem bisherigen Freundeskreis“ ist dem Innenministerium suspekt. Ebenso ein Gewichtsverlust nach einer Diät. Denn „sichtbare äußere Veränderungen (Kleidung, Verhalten, Gewichtsverlust durch veränderte Essgewohnheiten etc.)“, sind laut Bericht verdächtige Anzeichen. Die Sicherheitsdienste sollen Arbeitgeber zudem auch aufsuchen, wenn der Mitarbeiter etwa „längere Reisen in Länder mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung“ macht.
Mit dem Schutz der Privatsphäre sollten muslimische Mitarbeiter ebenfalls nicht übertreiben. Denn „Bemühungen, besondere Umstände der Lebensführung oder Freizeitgestaltung zu verheimlichen“, sind dem Innenministerium ebenso suspekt wie der Besuch eines Kampfsportvereins. Schließlich sei „Kampfausbildung“ als suspekt einzustufen.
Unauffällige mit Auffälligkeiten aufdecken
Genauso könnte ein plötzlicher Geldsegen aus einem Lotteriegewinn oder Geldverlust in Las Vegas auf dem Pokertisch dem Muslime zum Verhängnis werden. Laut Bericht sollte eine „veränderte finanzielle Situation“ ebenso kritisch beäugt werden wie die „Beschäftigung mit dem Leben nach dem Tod“, das bekanntlich bei älteren Menschen aus natürlichem Anlass häufiger anzutreffen ist.
Allerdings könnten die aufgeführten Anzeichen jedoch nicht als „abschließend oder als in ihrer Aussagekraft absolut angesehen werden“. Das Erkennen eines Radikalisierungsprozesses werde dadurch erschwert, dass diejenigen, die sich für den gewaltbereiten „Islamismus“ entschieden haben, „oftmals versuchen, ein nach außen recht unauffälliges Leben zu führen“. Wieso das Innenministerium dennoch nach vermeintlichen Auffälligkeiten sucht, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Lehrer sollen Schüler beobachten
Auch in der Mitte Juni 2012 veröffentlichen Broschüre „Radikalisierungsprozesse im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus“ ist nichts dazu zu finden. Diese richtet sich laut Ministerium in erster Linie an Mitarbeiter von Jugend- und Ausländerbehörden und Lehrer. Diese sollen anhand der „Radikalisierungsmerkmale“ ihre Schüler beobachten, um möglichst frühzeitig reagieren und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Dafür ist in dem Bericht eine Liste von öffentlichen Einrichtungen aufgeführt, mit denen über die Wirtschaft hinaus so genannte „Präventionspartnerschaften“ eingegangen werden sollen. Das sind neben Schulen auch Ausländer- und Finanzbehörden, Sozialämter und die Bundesagentur für Arbeit. Letzteres sehe jedoch „keine Möglichkeit für eine Präventionspartnerschaft mit den Sicherheitsbehörden“. (bk)
Leitartikel Politik
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Mir fällt dazu nur ein: Au weia!
@ Zitat lynx:
„versucht man in der BRD von den Muslimen ein Bekenntnis zum „wunderbaren“ Grundgesetz zu fordern, dieses über den Koran und die Schari´a zu stellen und bestimmten Stellen im Koran abzuschwören. Wer dazu nicht bereit ist, gilt als Verfassungsfeind und wird von Aktivitäten im öffentlichen Leben ausgeschlossen.“
______________
Sehr geehrter lynx,
könnten Sie mir vielleicht erklären, was Ihnen am Grundgesetz nicht gefällt (immerhin haben Sie ja ein vieldeutiges Adjektiv „wunderbar“ davorgestetzt).
Würden Sie das Grundgestz unter den Vorbehalt des Koran und der Sharia stellen? Welche „Stellen“ des Koran halten Sie für problematisch? Oder, andersherum gefragt: Wäre es für Sie erstrebenswert, koranische Anweisungen bei Bedarf umzusetzen, gleichgültig, ob Sie damit in Konflikt mit der bestehenden Rechtsordung geraten?
Was hätte für Sie Vorrang? Was ist ein Verfassungsfeind für Sie – doch wohl derjenige, der andere Rechtsvorstellungen (solche, die der Verfassung diametral entgegenstehen) über geltende Rechtsnormen hierzulande stellt. Denken Sie, der Staat darf Rechtstreue von seinen Bürgern erwarten und ist befugt, Gesetzesbrecher zu verfolgen?
Wo also liegt das Problem, wenn der Staat den Fokus auf diejenigen lenkt, die ihm die Legitimation absprechen( wollen)?
Auf eine Klärung freut sich
Gero
Lieber Herr Gero,
sicher ist der Vergleich von Lynx etwas unglücklich danebengegangen, weil er offensichtlich angreifbar ist. Zu offensichtlich, btw.
Aber mal ein anderer Ansatz, der Ihnen weiterhelfen dürfte:
Laut Artikel 3 GG gilt die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Meinen Sie die ‚tatsächliche‘ (und nicht vorgegebene) Meinung der hiesigen Mehrheit würde dem vollen Herzens zustimmen? Und da adressiere ich noch nicht einmal einschränkend christliche Traditionalisten.
Betrachten wir die Geschlechtsverteilung in diversen gesellschaftlichen Bereichen (u.a. Arbeitswelt, da steht Deutschland weit hinter Ländern wie zB der Türkei, was den Frauenanteil betrifft), sehen wir hier eindeutig (!) eine klare Abgrenzung von diesem Grundsatz im Grundgesetz. Sprich, der ungemein wirkungsvolle und unfehlbare (Achtung Ironie – siehe Vertuschung jahrelangen Naziterrors) Verfassungsschutz müsste hier gegen die gesellschaftliche Mehrheit aktiv werden.
Neben dem Geschlecht gilt dieser Gleichheitsgrundsatz laut Grundgesetz ebenso für Abstammung, Sprache, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen. Mir würden hier aus dem Stand mehrere staatliche Organe und etablierte PolitikerInnen einfallen, die demnach nicht verfassungskonform und somit ein Fall für den Verfassungsschutz sind. Ach ja, welcher seine eigene Funktion augenscheinlich ad absurdum geführt hat.
Und jetzt sind Sie dran. Wie sehr sind Sie verfassungskonform, Herr Gero? „Wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein!“, ein mehr als passendes Zitat an dieser Stelle.
Wie infam ist es, bitte, dass durch Medien und Politik denunzierte gesellschatliche Gruppen nachdrücklich dazu gedrängt werden, päpstlicher zu sein als der Papst?
MfG
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Hallo Mel,
ist ja nett, dass Sie sich für den Mitforisten lynx so einsetzen, allerdings haben mir Ihre Einlassungen nicht weitergeholfen.
Auch Ihre Betrachtungen zur Gleichberechtigung waren nicht Gegenstand meines Posts an lynx.
So möchte ich den Mitforisten nochmals mit meinen bereits gestellten Fragen konfrontieren (und die lauteten):
Könnten Sie mir vielleicht erklären, was Ihnen am Grundgesetz nicht gefällt (immerhin haben Sie ja ein vieldeutiges Adjektiv “wunderbar” davorgesetzt).
Würden Sie das Grundgesetz unter den Vorbehalt des Koran und der Sharia stellen? Welche “Stellen” des Koran halten Sie für problematisch? Oder, andersherum gefragt: Wäre es für Sie erstrebenswert, koranische Anweisungen bei Bedarf umzusetzen, gleichgültig, ob Sie damit in Konflikt mit der bestehenden Rechtsordnung geraten?
Was hätte für Sie Vorrang? Was ist ein Verfassungsfeind für Sie – doch wohl derjenige, der andere Rechtsvorstellungen (solche, die der Verfassung diametral entgegenstehen) über geltende Rechtsnormen hierzulande stellt. Denken Sie, der Staat darf Rechtstreue von seinen Bürgern erwarten und ist befugt, Gesetzesbrecher zu verfolgen?
Wo also liegt das Problem, wenn der Staat den Fokus auf diejenigen lenkt, die ihm die Legitimation absprechen (wollen)?
Liebe Mel, bei den Fragen oben handelt es sich nicht um Kleinigkeiten.
Es ging um nicht mehr – aber auch nicht weniger – als die Frage, ob jemand bereit ist, die Gesetze des Landes, in dem er lebt, anzuerkennen. Oder ob ihm „gottgegebene“ Gesetze seiner Religion überr die hiesige Verfassung gehen.
Niemand erwartet von hier lebenden Menschen „päpstlicher zu sein als der Papst“. Gesetzestreue ist allerdings die Voraussetzung zum gedeihlichen Zusammenleben vieler Religionen und Gruppierungen in einem Staat.
Und so erwarte ich weiterhin die Antwort des Mitforisten lynx zu meinen Fagen (s.o).
Gruß, Gero
Ich kann die Empörung hier gut verstehen, doch Verdächtigungskultur ist schwer im Kommen:. Man kann sich daran gewöhnen, oder versuchen eine neue Kommunikations- und Denkkultur zu entwickeln.
Die Krankenkassen verdächtigen die Kranken zu simulieren,
die ARGE verdächtigt die Arbeitslosen zu betrügen,
die GEMA verdächtigt uns alle zu kopieren,
Eltern werden verdächtigt Ihre Kinder zu verkorksen,
die Mitte wird verdächtigt rassistisch zu sein
und jetzt sind wieder die Muslime dran als Terroristen verdächtigt zu werden.
Das ist genau die Kehrseite des „Wohlfahrtstaates“ und der liberalen Demokratie: die große Angst ausgenutzt zu werden.
Dafür, dass wir alle was wollen könnten, stehen wir alle bereits unter Verdacht und alle sollen sich gegenseitig bezichtigen.
Viel Spaß dabei!
@ Gero: Artikel 12A widerspricht sich mit 3(2) und 7(3) ist eine Farce wenn man bedenkt, was als Religionsgemeinschaft gilt und was nicht usw. usf.
Lieber Gero,
Sie wissen, dass ich Sie nur rhetorisch adressiert habe und wir wissen, dass Sie das Haar in der Suppe suchen, die Sie selbst serviert haben.
Nichts für ungut, aber Sie werden in Ihrer ungemein aufdringlichen Unfehlbarkeit sicherlich nachvollziehen können, dass ich Sie im Folgenden wegen Ihrer Derail-Neigung und Trollerei diskussionsförderlich ignorieren werde.
Was ich im Übrigen auch herzlich gern allen wahren Diskutanten bei jeder Gelegenheit, die sich ergibt, ans Herz legen werde.
In diesem Sinne,
mit besten Empfehlungen.
Liebe Mel,
ich möchte Sie doch noch einmal – bevor Sie mich wg. angeblicher „aufdringlicher Unfehlbarkeit“ mit Missachtung strafen – darauf hinweisen, dass mein ursprüngliches posting (in das Sie sich unaufgefordert eingeklinkt haben) dem Mitforisten lynx galt.
Sie mögen es als „Detail-Neigung“ und als „Suche nach dem Haar in der Suppe“ empfunden, wenn jemand nach der Gesetzestreue und dem Verständnis zum Staat eines anderen fragt, der ein solches posting setzt:
Zitat lynx:
Heute versucht man in der BRD von den Muslimen ein Bekenntnis zum „wunderbaren“ Grundgesetz zu fordern, dieses über den Koran und die Schari´a zu stellen und bestimmten Stellen im Koran abzuschwören. Wer dazu nicht bereit ist, gilt als Verfassungsfeind und wird von Aktivitäten im öffentlichen Leben ausgeschlossen.
______________
Liebe Mel,
wer jemanden, der hier hartnäckig nachfragt, der „Trollerei“ bezichtigt, wirft ein deutliches Licht auf sich selbst. Fragen Sie sich doch mal, wie Sie selbst zu dem oben Gesagten stehen – das wäre vielleicht interessant.
Im Übrigen würde ich mich – immer noch! – auf eine Antwort des Mitforisten lynx freuen…
Gruß, Gero
PS: Noch eines würde mch interessieren, liebe Mel:
Was meinen Sie mit dem „Haar in der Suppe, die ich selbst serviert“ hätte?
Welche Suppe habe ich serviert? Oder macht für Sie hartnäckiges Nachfragen einen Mitforisten bereits ungenießbar?