Gewichtsverlust, Privatsphäre, Geldsegen
Das sollen muslimische Radikalisierungsmerkmale sein
Gewichtsverlust, Geldsegen oder Privatsphäre - das sind Radikalisierungsmerkmale des niedersächsischen Innenministeriums, anhand der Arbeitgeber und Lehrer Islamisten ausfindig machen und den Sicherheitsbehörden melden sollen.
Dienstag, 26.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.07.2012, 9:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im März 2012 hatte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sein Konzept zur „Antiradikalisierung“ im Bereich des „islamistischen Extremismus und Terrorismus“ vorgestellt. Bisher wurden nur Bruchstücke des Konzepts veröffentlicht. Bekannt war unter anderem, dass Arbeitgeber in Früherkennung von Radikalisierung einbezogen werden sollen.
Diese sollen in die Lage versetzt werden, „Radikalisierungsprozesse im eigenen Firmenumfeld frühzeitig zu erkennen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, Arbeitgeber für die Themenfelder „Islamismus“ und Radikalisierung zu sensibilisieren, damit sie in der Lage sind konkrete Informationen über die Arbeitnehmer an die Sicherheitsbehörden liefern.
30 Radikalisierungsmerkmale
Aus dem bisher unveröffentlichten „Abschlussbericht der Projektgruppe Antiradikalisierung“, die dem MiGAZIN jetzt vorliegt, gehen allerdings brisante Einzelheiten hervor. So hat Schünemanns Ministerium rund 30 „Radikalisierungsmerkmale“ aufgeführt, wann etwa ein muslimischer Mitarbeiter sich verdächtig macht bzw. „Radikalisierungsmerkmale“ aufweist, wie es das Innenministerium bezeichnet.
So haben Mitarbeiter, die sich im Laufe des Lebens etwa dazu entschließen, zu fasten oder in die Moschee zu gehen, bereits einen Anfangsverdacht gesetzt. Die „zunehmend strengere Religionsauslegung“, ist laut Bericht ein Merkmal, anhand der man einen potenziellen „Islamisten“ erkennen kann.
Gewichtsverlust soll verdächtig machen
Aber auch eine „Veränderung des sozialen Umfeldes; Abgrenzung von der Familie und dem bisherigen Freundeskreis“ ist dem Innenministerium suspekt. Ebenso ein Gewichtsverlust nach einer Diät. Denn „sichtbare äußere Veränderungen (Kleidung, Verhalten, Gewichtsverlust durch veränderte Essgewohnheiten etc.)“, sind laut Bericht verdächtige Anzeichen. Die Sicherheitsdienste sollen Arbeitgeber zudem auch aufsuchen, wenn der Mitarbeiter etwa „längere Reisen in Länder mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung“ macht.
Mit dem Schutz der Privatsphäre sollten muslimische Mitarbeiter ebenfalls nicht übertreiben. Denn „Bemühungen, besondere Umstände der Lebensführung oder Freizeitgestaltung zu verheimlichen“, sind dem Innenministerium ebenso suspekt wie der Besuch eines Kampfsportvereins. Schließlich sei „Kampfausbildung“ als suspekt einzustufen.
Unauffällige mit Auffälligkeiten aufdecken
Genauso könnte ein plötzlicher Geldsegen aus einem Lotteriegewinn oder Geldverlust in Las Vegas auf dem Pokertisch dem Muslime zum Verhängnis werden. Laut Bericht sollte eine „veränderte finanzielle Situation“ ebenso kritisch beäugt werden wie die „Beschäftigung mit dem Leben nach dem Tod“, das bekanntlich bei älteren Menschen aus natürlichem Anlass häufiger anzutreffen ist.
Allerdings könnten die aufgeführten Anzeichen jedoch nicht als „abschließend oder als in ihrer Aussagekraft absolut angesehen werden“. Das Erkennen eines Radikalisierungsprozesses werde dadurch erschwert, dass diejenigen, die sich für den gewaltbereiten „Islamismus“ entschieden haben, „oftmals versuchen, ein nach außen recht unauffälliges Leben zu führen“. Wieso das Innenministerium dennoch nach vermeintlichen Auffälligkeiten sucht, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Lehrer sollen Schüler beobachten
Auch in der Mitte Juni 2012 veröffentlichen Broschüre „Radikalisierungsprozesse im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus“ ist nichts dazu zu finden. Diese richtet sich laut Ministerium in erster Linie an Mitarbeiter von Jugend- und Ausländerbehörden und Lehrer. Diese sollen anhand der „Radikalisierungsmerkmale“ ihre Schüler beobachten, um möglichst frühzeitig reagieren und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Dafür ist in dem Bericht eine Liste von öffentlichen Einrichtungen aufgeführt, mit denen über die Wirtschaft hinaus so genannte „Präventionspartnerschaften“ eingegangen werden sollen. Das sind neben Schulen auch Ausländer- und Finanzbehörden, Sozialämter und die Bundesagentur für Arbeit. Letzteres sehe jedoch „keine Möglichkeit für eine Präventionspartnerschaft mit den Sicherheitsbehörden“. (bk)
Leitartikel Politik
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