Anzeige

Jetzt geht’s um die Wurst

Gericht stellt religiöse Beschneidung von Jungen unter Strafe

Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung von Jungen für Ärzte unter Strafe gestellt. Der Zentralrat der Juden kritisiert das Urteil scharf. Die Leidtragenden dürften die Kinder sein. Ärzte gibt es auch im Ausland, die Beschneidungen vornehmen.

Mittwoch, 27.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.07.2012, 0:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

„Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt.“ Mit diesen Worten kritisierte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 verworfen (Az. 151 Ns 169/11). Das Gericht hatte die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen unter Strafe gestellt.

Anzeige

Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Beschneidung eine Körperverletzung darstelle und dieser Eingriff nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt sei, weil sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Denn im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung überwiege das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorliegend die Grundrechte der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet.

___STEADY_PAYWALL___

Weitreichende Folgen
Im Ergebnis wurde der angeklagte Arzt, der den Eingriff vorgenommen hatte, zwar freigesprochen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt – doch mit einem wesentlichen Unterschied: Der Arzt werde freigesprochen weil er sich in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden“ habe. Er habe angenommen, dass sein Handeln rechtmäßig gewesen sei. Dieser Irrtum sei für ihn unvermeidbar gewesen, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet würden.

Anzeige

Eine höchst umstrittene Entscheidung also, die auch hätte anders ausfallen können. Dennoch könnte dieser Richterspruch weitreichende Folgen haben: Von nun an kann sich kein Arzt mehr darauf berufen, er hätte die Strafbarkeit nicht gewusst. In der Praxis dürften Juden wie Muslime, die Beschneidungen ebenfalls aus religiösen Gründen vornehmen lassen, künftig Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der sich bereit erklärt, die Beschneidung vorzunehmen.

Kindeswohl?
Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass Juden wie Muslime von heute auf morgen von dieser religiösen Pflicht absehen. „Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert“, so Graumann. Ähnliches gilt für Muslime.

Findet sich also kein Arzt in Deutschland, der die Beschneidung durchführt, dürften sich Ärzte im Ausland Ausland finden, die diesen aus jüdischer und muslimischer Sicht feierlichen Akt gerne vornehmen. Dabei hatte das Gericht mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit argumentiert. Nun dürften die Jungen für die Beschneidung künftig auch noch eine Reise ins Ausland auf sich nehmen. Dabei wäre die ärztliche Versorgung in Deutschland am ehesten gewährleistet. Auch im vorliegenden Fall stellte das Landgericht fest, dass die Beschneidung fachlich einwandfrei durchgeführt worden war.

Wichtiger Stellenwert
Mit dem Kindeswohl hatte übrigens auch die Vorinstanz argumentiert: Der Eingriff sei aufgrund der wirksamen Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern gerechtfertigt gewesen. Die Entscheidung habe sich an dem Wohl des Kindes ausgerichtet, da die Beschneidung als traditionelle Handlungsweise der Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit diene, womit auch einer Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt werde. Ferner dürfe nicht verkannt werden, dass die Beschneidung auch im amerikanischen und angelsächsischen Raum aus hygienischen Gründen einen wichtigen Stellenwert einnehme. (es)
Leitartikel Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Karenin sagt:

    Und was, wenn ich das ernsthaft hygienischer finde?!!! Soweit ich weiß, fängt Mann sich beschnitten auch etwas weniger schnell HIV ein.
    Mir wäre es aus hygienischen Gründen so wichtig, dass ich den Eingriff in GB machen lassen würde.

  2. erdogan sagt:

    Die Juden in Israel sind schon ein bisschen weiter, als bei uns im Land.

    „Even in Israel, more and more parents choose not to circumcise their sons“
    http://www.haaretz.com/weekend/magazine/even-in-israel-more-and-more-parents-choose-not-to-circumcise-their-sons.premium-1.436421

    Könnte es sein, dass deutsche Gesetze den Religionen in Deutschland die Rückbesinnung auf längst überholte Traditionen begünstigen???

    Jetzt mal im ernst meine muslimischen Freunde: Jeder wusste doch, dass er bei der Beschneidung seines Sohnes in Deutschland sich im Graubereich bewegt. „Körperliche unversehrtheit eines Kindes“ hat man doch wohl nicht erst Heute das erste mal gehört, oder? Ausserdem habe ich nach einer extrem kurzen Recherche herausgefunden, dass die Beschneidung im Islam nicht mal unter die Religionsfreiheit fallen kann, da es nicht Teil des Islams ist, sondern nur einer Tradition.

  3. Tanja Güzel sagt:

    II.
    Sehr geehrter Herr Gero,

    Es bleibt also zugespitzt bei der Frage, ob die Dispositionsbefugnis alleine bei medizinsich indizierten Eingriffen bestehen soll ?

    Vielmehr sind auch die von uns als medizinische Indikation bezeichneten Erwägungen, Ausdruck einer Kultur (unserer säkularen, auf naturwissenchaftliche und statistische Zusammenhänge fixierten Kultur). Der „medizinischen Indikation“ geht ja immer eine Abwägung voraus, zwischen dem mit einem Eingriff verbundenen Risiko und dem potentiellen Nutzen.

    Schließlich kann es auch bei Impfungen im Kleinkindalter, die sicher aus den besten Motiven vorgenommen werden, zu schweren Schäden kommen; dieses Risiko wird in Kauf genommen. Ähnlich auch die (vorbeugende) Entfernung von Mandeln, Polypen, Blinddärmen, etc.

    Andererseits kann ja auch zu einer von uns als „medizinisch“ verstandenen Indikation das psychologische Wohlbefinden eines Kindes gehören. Wenn dieses auch dadurch bestimmt werden wird, ob es sich durch ein Ritual in seiner sozialen Umgebung integriert fühlt, dann dürfte das nicht völlig unbeachtlich sein.

    Zur Religionsfreiheit des Kindes:
    Bis das Kind 12 bzw. 14 Jahre alt ist, dürfen die Eltern über seine Religion bestimmen. Auch die Taufe ist in dem (gesitigen) Sinne ein unumkehrbares Ritual. Dem Kind steht also kein Abwehrrecht gegenüber den Eltern zu, (zunächst) seine Religion zu bestimmen.

    Die Beschneidung ist zwar physisch unumkehrbar, aber kein ausschließliches Merkmal einer Religionszugehörigkeit (vielmehr ist sie üblich im Judentum, im Islam und aus sonstigen – ästhetischen, krankheitsvorbeugenden oder auch sexualtherapeutischen – Gründen), in dem Sinne – aus meiner Sicht – auch kein derart folgenschwerer Eingriff, als dass es den Eltern bei Strafdrohung (!) verwehrt sein sollte, ein religös und kulturell bedeutsames Ritual mit, im Regelfall, durchaus positiven medizinischen Nebenfolgen, aus diesen Gründen, die auch die psychische Integrität des Kindes schützen, von einem kompetenten Mediziner durchführen zu lassen.

    Dass es sich um einen Eingriff an einer intimen Körperstelle handelt, kann ich nicht als ausschlaggebend ansehen, da ein Intim- oder Schamgefühl ja erst anerzogen wird.

  4. sandmann_hh sagt:

    @Gero

    Zitat:

    „Ihnen ist wohl noch nicht mal im Ansatz klar, dass es sich bei der islamischen und jüdischen Beschneidung – im rechlichen Sinne – um eine Körperverletzung an Minderjährigen handelt.“

    Naja, das war bis zu dem Urteil des LG Köln unter Juristen umstritten und kontrovers diskutiert. Auch hier sind ja Amtsgericht und LG zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. So klar ist die Sache nicht.
    Ausserdem bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Rechtsauffasung anschliessen werden.

    Der Vergleich mit der Taufe hinkt natürlich etwas, aber auch dort (ausserhalb von Erwachsenentaufen, die ja nicht die Regel sind) wird man doch ohne das man selbst bestimmen kann, in eine Religion aufgenommen.

    Nur weil sich eine Strafbarkeit rechtstheoretisch begründen lässt, sehe ich einfach keinen praktischen Bedarf. Wo sind denn die zahlreichen jüdischen und musimischen Männer, die ihre Beschneidung als schweres Unrecht empfinden??

    Nein, ausser für das Renommee des Strafrechtsprofessors, dessen Argumente das Gericht weitestgehend gefolgt ist, hilft dieses Urteil niemandem!

  5. Lynx sagt:

    Die männliche Vorhaut ist so überflüssig wie der Blinddarm, ja vielleicht sogar noch schädlicher, weil sich darunter Schmutz und Krankheitskeime ansammeln können, während die Gefahr, an einer Blinddarmentzündung zu erkranken, geringer ist. Sie zu verlieren, ist kein Verlust, sondern ein Gewinn. Wie groß dürfte der Prozentsatz von Muslimen sein, die gegen ihre Eltern Klage erheben, weil sie als kleine Kinder beschnitten worden sind? Vermutlich dürfte dieser Prozentsatz nah oder bei null liegen. Im Gegenteil werden sich muslimische Jugendliche nach Erreichen der Volljährigkeit darüber beschweren, nicht als kleine Kinder beschnitten worden zu sein, und dies als Erwachsene nachholen, wo es beschwerlicher und gefährlicher ist als bei kleinen Knaben. So sagte sogar ich selbst als Konvertit nach meiner unter Vollnarkose im Krankenhaus durchgeführten Beschneidung zu meinen nichtmuslimischen Eltern: „Ihr habt es versäumt, mich als kleines Kind beschneiden zu lassen.“ Genau dies verdeutlicht die Absurdität der Urteilsbegründung. Juden und Muslime werden wegen dieses Verbots nicht von der Beschneidung ablassen, sondern sie unter hygienisch ungünstigeren Bedingungen und von vielleicht dazu unqualifizierten Personen oder im Erwachsenenalter durchführen lassen, während es zum Wohl des Kindes wäre, dies in den ersten Tagen nach der Geburt machen zu lassen.
    Deutlich handelt es sich bei diesem Gerichtsurteil um eine gegen die Monotheisten (Muslime und Juden) gerichtete Schikane, die im mißbrauchten Namen von Menschenrechten angewandt wird. Bereits früher in der Geschichte wurden die „Beschnittenen“ von den Unbeschnittenen diskriminiert und verfolgt:
    „Die Jerusalemer Urkirche unter Führung der monotheistischen Judenchristen endete nach der Zerschlagung des jüdischen Aufstands unter der Führung von Bar-Kochba und der Zerstörung Jerusalems durch die römische Armee im Jahr 135. Danach hat der römische Kaiser Hadrian alle Beschnittenen aus Jerusalem vertrieben, das Betreten Jerusalems wurde ihnen bei Todesstrafe verboten. Von da an wurde die Stadt von Heiden bewohnt.
    Davon betroffen waren nicht nur die Juden, sondern auch alle beschnittenen Christen … deren Stelle in der Urgemeinde von Jerusalem dann die unbeschnittenen Paulus-Christen (Heidenchristen) übernahmen und die dortige Kirche nach ihrem eigenen Glauben leiteten.“
    [Dr. Brahim Mokrani, Der Islam ist der Erbe des Judenchristentums und des messianischen Judentums, Kontinuität in den monotheistischen Religionen, S. 84 f.]

    Tatsächlich ist die Beschneidung ein Unterscheidungsmerkmal der Monotheisten (Muslimen, Juden und – heute nicht mehr existenten – Judenchristen), während alle anderen – einschließlich der heutigen halbwegs polytheistischen Christen, die dem von Paulus gestifteten Christentum angehören – sich nicht aus religiösen Gründen beschneiden lassen.

    Viele in der BRD lebende Muslime haben noch Verbindungen zu ihren jeweiligen islamisch geprägten Heimatländern, bzw. denjenigen ihrer Eltern, und so können sie ihre Jungen während eines Ferienaufenthalts dort beschneiden lassen. Wer diese Möglichkeit jedoch nicht hat, dem bleibt nur, sich als Erwachsener beschneiden zu lassen, falls seine Eltern nicht vorher einen Arzt finden, der den Mut hat, die Beschneidung heimlich durchzuführen.
    All jenen, die darauf verweisen, daß die Beschneidung im Islam keine pflichtmäßige Handlung ist, sei gesagt, daß sie in der Praxis meistens als solche behandelt wird. Wer als Konvertit in einem muslimischen Land heiraten möchte, wird in der Regel vom Vormund der Braut gefragt, ob er beschnitten ist, falls nicht, muß er sich noch beschneiden lassen – ohne Beschneidung keine Heirat.

    Dieses Gerichtsurteil zeigt – wie auch dasjenige, wonach es einer muslimischen Lehrerin verboten ist, während des Unterrichts auch nur eine neutrale Baskenmütze zu tragen –, daß die Islamfeindlichkeit so weit in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen ist, daß auch die eigentlich zur Neutralität verpflichtete Gerichtsbarkeit nicht davon verschont geblieben ist. In Wirklichkeit geht es jenen Richtern, die solche Urteile fällen, darum, die Muslime zu demütigen, wobei die Neutralität des Staates zu schützen oder die Menschenrechte zu verteidigen nur Vorwände sind, um die wahren Absichten zu verdecken und die Urteile rechtfertigen zu können.

  6. erdogan sagt:

    @Karenin
    „Und was, wenn ich das ernsthaft hygienischer finde?!!! Soweit ich weiß, fängt Mann sich beschnitten auch etwas weniger schnell HIV ein.
    Mir wäre es aus hygienischen Gründen so wichtig, dass ich den Eingriff in GB machen lassen würde.“

    HIV kann man sich nur dann holen, wenn man ungeschützten Sex mit jemandem hat der bereits HIV infiziert ist. Wer glaubt, dass eine Beschneidung ihn davor beschützen kann!? Probiers doch mal aus und dann sag uns Bescheid! Viel Glück!
    Hygiene?: Wie wärs mit waschen? Seife und Wasser!
    Dass jetzt alle ins Ausland ausweichen werden ist schon klar, aber ich glaube es ist trotzdem wichtig, dass man in Deutschland klar macht, dass man dies als Verstümmelung des Körpers seines Kindes ansieht und damit seinen elterlichen Pflichten nicht nachkommt.
    Das heißt: Egal wo man die Beschneidung durchführen lässt: in den Augen des Jugendamtes hat man damit sein Kind verstümmelt. Das muss klar sein. Und da kann man als Jude oder Muslim so empört tun wie man will, die Deutschen sind bei weitem empörter über solche importierten Uralt-Riten. Und ob es mit diesem Gerichtsurteil erlaubt sein soll, sein Kind im Urlaub in GB verstümmeln lassen zu lassen bezweifle ich! Natürlich kann man es machen, aber dann darf keiner etwas davon mitkriegen und wehe es entzündet sich Zuhause in Deutschland plötzlich. Will man dann aufeinmal in eine deutsche Klinik wo der Staatsanwalt schon wartet? Da haben die kleinen Jungs wohl nichts mehr zu lachen, aber den Eltern war es doch soooooo wichtig, dass man nicht noch bis zur Volljährigkeit warten konnte.

  7. Songül sagt:

    @Gero

    Sie sind eine der ganz wenigen, die auf die nichtvorhandene “islamische Pflicht” der Beschneidung hinweisen – fast überall sonst wird so getan, als ob die Religionsfreiheit angetastet würde.

    —————————————————————————————————

    Das lässt mich etwas schmunzeln. Wie kommt es, dass ich mit meiner „Außenseitermeinung“ so überzeugend auf sie wirke? Vielleicht weil meine Aussage Ihnen eher in den Kragen passt?
    Ich bin keine islamische Gelehrte und bin jederzeit bezüglich jeder Thematik bereit, mich eines Besseren belehren zu belassen.
    Und entgegengesetzt der Aussage des Teilnehmers erdogan ist die Beschneidung auf jeden Fall Teil des Islams, stellt jedoch als sunna des Propheten keine religiöse PFLICHT dar.

  8. Socke sagt:

    @sandmann_hh: Ausserdem wer es sich leisten kann, nimmt die Beschneidung dann wohl im Ausland vor, wer nicht vielleicht zuhause..ist das im Interesse des Kindeswohls??

    Genau das ist ja das Problem – diese Menschen riskieren also lieber das Leben oder auch nur das „Wohl“ ihres Kindes um einen (überholten) religiösen Ritus zu vollziehen?

    Wie gesagt, wenn ein Elternteil dermaßen unvernünftig ist und sein Kind aktiv einer Gefahr aussetzt hat seine Elternschaft wohl verfehlt.

    @Günzel – da wir hier normalerweise mit Wasser taufen welches wohl gefahrlos „aufgetragen“ wird und dort wieder abtrocknet ist das entfernen von Teilen des Körpers ein nicht wieder gutzumachender Eingriff.

    Das sich dias HIV-Risiko senken läßt (wobei das ebenfalls umstritten ist) ist im übrigen kein Argument. Geschlechtsverkehr unter „fremden“ ohne Kondom ist immer ein Risiko, sich hier mit „ich bin doch beschnitten“ in falsche sicherheit zu wiegen genau der falsche Weg.
    m übrigen gibt es eben genau den Fall dass Menschen im erwachsenenalter sagen sie wären froh wenn sie eben nicht beschnitten worden wären – oder die Entscheidung aus freien Stücken hätten treffen können.
    Wo ist das Problem zu warten bis das Kind in einem Alter ist in dem es selbst etnscheiden kann was es möchte?

  9. Petgar sagt:

    @ Karenin

    „Und was, wenn ich das ernsthaft hygienischer finde?!!! Soweit ich weiß, fängt Mann sich beschnitten auch etwas weniger schnell HIV ein.“

    Schreibt der Islam nicht auch den MÄNNERN vor, keinen Geschlechtsverkehr vor der Ehe zu haben ? Und keinen neben der Ehe ???
    Und, was HIV bertrifft, sollten nicht auch muslimische Männer, wenn sie dann (was im Islam verboten ist) „nebenher herummachen“, geschützten Verkehr (z.B. durch Kondome) haben ?

  10. Zensus sagt:

    „Findet sich also kein Arzt in Deutschland, der die Beschneidung durchführt, dürften sich Ärzte im Ausland Ausland finden, die diesen aus jüdischer und muslimischer Sicht feierlichen Akt gerne vornehmen.“
    Das zu Rechtstreue von Muslimen in Deutschland!
    Fakt ist, ein deutsches Gericht hat abschließend! geurteilt. Nun schaun wir mal, wie unsere orientalischen Zuwanderer zum Rechtsstaat stehen.
    Dieser „feierliche“ Akt ist nun mal in Deutschland eine Straftat –
    ob die Moslems wollen oder nicht. Oder?