Jetzt geht’s um die Wurst
Gericht stellt religiöse Beschneidung von Jungen unter Strafe
Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung von Jungen für Ärzte unter Strafe gestellt. Der Zentralrat der Juden kritisiert das Urteil scharf. Die Leidtragenden dürften die Kinder sein. Ärzte gibt es auch im Ausland, die Beschneidungen vornehmen.
Mittwoch, 27.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.07.2012, 0:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
„Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt.“ Mit diesen Worten kritisierte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 verworfen (Az. 151 Ns 169/11). Das Gericht hatte die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen unter Strafe gestellt.
Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Beschneidung eine Körperverletzung darstelle und dieser Eingriff nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt sei, weil sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Denn im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung überwiege das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorliegend die Grundrechte der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet.
Weitreichende Folgen
Im Ergebnis wurde der angeklagte Arzt, der den Eingriff vorgenommen hatte, zwar freigesprochen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt – doch mit einem wesentlichen Unterschied: Der Arzt werde freigesprochen weil er sich in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden“ habe. Er habe angenommen, dass sein Handeln rechtmäßig gewesen sei. Dieser Irrtum sei für ihn unvermeidbar gewesen, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet würden.
Eine höchst umstrittene Entscheidung also, die auch hätte anders ausfallen können. Dennoch könnte dieser Richterspruch weitreichende Folgen haben: Von nun an kann sich kein Arzt mehr darauf berufen, er hätte die Strafbarkeit nicht gewusst. In der Praxis dürften Juden wie Muslime, die Beschneidungen ebenfalls aus religiösen Gründen vornehmen lassen, künftig Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der sich bereit erklärt, die Beschneidung vorzunehmen.
Kindeswohl?
Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass Juden wie Muslime von heute auf morgen von dieser religiösen Pflicht absehen. „Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert“, so Graumann. Ähnliches gilt für Muslime.
Findet sich also kein Arzt in Deutschland, der die Beschneidung durchführt, dürften sich Ärzte im Ausland Ausland finden, die diesen aus jüdischer und muslimischer Sicht feierlichen Akt gerne vornehmen. Dabei hatte das Gericht mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit argumentiert. Nun dürften die Jungen für die Beschneidung künftig auch noch eine Reise ins Ausland auf sich nehmen. Dabei wäre die ärztliche Versorgung in Deutschland am ehesten gewährleistet. Auch im vorliegenden Fall stellte das Landgericht fest, dass die Beschneidung fachlich einwandfrei durchgeführt worden war.
Wichtiger Stellenwert
Mit dem Kindeswohl hatte übrigens auch die Vorinstanz argumentiert: Der Eingriff sei aufgrund der wirksamen Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern gerechtfertigt gewesen. Die Entscheidung habe sich an dem Wohl des Kindes ausgerichtet, da die Beschneidung als traditionelle Handlungsweise der Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit diene, womit auch einer Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt werde. Ferner dürfe nicht verkannt werden, dass die Beschneidung auch im amerikanischen und angelsächsischen Raum aus hygienischen Gründen einen wichtigen Stellenwert einnehme. (es)
Leitartikel Recht
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@ lutheros
ja, sie haben vollkommen recht. wo bleibt die religionsfreiheit des kindes? ich gehe da gerne sogar einen schritt weiter und frage, wo denn das selbstbestimmungsrecht des kindes bleibt. wieso kann es sich seine familie nicht aussuchen? wieso kann es sich seinen umfeld, das land nicht aussuchen, in die es geboren wird? weil das führt ja dazu, dass das kind von diesen umwelteinflüssen massiv in der freien entwicklung und selbstverwirklichung gestört wird. wieso muss ein kind als kind auf die welt kommen und nicht erst dann, wenn es schon reif genug dafür ist, seine religion, seinen schniedel, seine familie und seine staatsbürgerschaft frei auswählen zu können. alles andere ist verfassungsfeindlich. unterschreiben sie lutheros?
@Autark: Witzig gemeint – aber Sie übersehen: Kinder suchen sich Ihre Werte und ihr Umfeld in der Tat aus, nämlich wenn sie das Elternhaus verlassen. Und warum? Weil Sie es können!!
Aber was ist mit der Vorhaut? Die ist weg! Tschuldigung, aber
MEINE VORHAUT GEHÖRT MIR!!
Schneide ich Kindern den kleinen Zeh ab nur weil eine stammesreligion meint das sei eine religöse Prozedure?
und was ist mit der Religionfreheit dieser Leute? Tschüss, ich bin jetzt kein Muslime mehr – hatte ich das nicht eine Sure im Kopf, die mir das verbietet?
@zeh5
„Die Beschneidung ist im Islam Pflicht. Wer etwas anderes behauptet, kennt seine eigene Religion nicht.
Die Pflicht zur Beschneidung ergibt sich unmittelbar aus der Sunnah des Propheten“
————————————————————————
Sunnah = Pflicht? Das ist ein Widerspruch in sich!
Kennen Sie den Unterschied zwischen Fard, Sunnah und Vacip? Kann man Ihrer Einschätzung nach kein Muslim sein ohne Beschneidung?
Es gibt noch ein bisschen mehr als nur halal und haram…
Respektieren Sie die vier Rechtsschulen? Dann schauen Sie sich die Einschätzung der hanefitischen Rechtsschule bezüglich der Beschneidung an.
Ich bitte Sie um eine objektive Einschätzung, Ihre persönliche Meinung außen vor.
Wir diskutieren nicht darüber, wie empfehlens-bzw. nachahmenswert die Sunnah ist. Überzeugte Muslime werden diese Sunnah, ob sie eine Pflicht darstellt oder nicht, eh umsetzen.
Selbstverständlich muss kann man auch unbeschnitten Muslim sein oder auch unbeschnitten zum Islam konvertieren. Die islamische Theologie – das sollten Sie eigentlich wissen – geht aber davon aus, dass schon vor Mohammed Propheten beschnitten auf die Welt kamen.
Da nach islamischer Auffassung Allah den Menschen durch seine Propheten nichts Unnützes zeigt und Muslime verpflichtet sind, dem Beispiel Mohammeds zu folgen, ergibt daraus auch eine Verpflichtung zur Beschneidung. Allein an den Reaktionen muslimischer Verbände auf das Gerichtsurteil merken Sie, dass es sich bei der Beschneidung nicht um eine bloße Tradition handelt, sondern dass die Beschneidung zu den religiösen Pflichten gehört.
Liebe Freunde!
Als ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland von dem Urteil erfuhr, wußte ich: Das wird ein Thema für das MiGazin.
Schon in der Strafrechtsvorlesung hatte ich gehört, daß jede – jede – Operation eine Körpervereltzung ist. Da die Beschneidung auch eine Operation ist, erfüllt tsie automatisch den Tatbestand der Körperverletzung. Es kommt nun darauf an, ob es einen Rechtfertigungsgrund gibt. Da die Deutschen sich mehr und mehr von der Religion abwenden, werden auch mehr und mehr Richter religiöse Gründe nicht mehr als Rechtfertigungsgrund für ein religiöses Ritual gelten lassen können. In der Diskussion wurde auch die These aufgestellt, der Islam fordere im Gegensatz zum Judentum die Beschneidung nicht, dann wären für Moslems also nicht einmal religiöse Gründe entscheidend.
Der Vergleich mit der Taufe stimmt nicht und ist doch richtig. Die Taufe ist tatbestandlich keine Körperverletzung. Sie ist religiös begründet, weil sie die Aufnahme in eine christliche Kirche bedeutet. DerAngehörige eines der letzten Kaiserhäuser der Welt beschreibt in seiner Autobiographie, wie er sich bei seiner Taufe in eiskaltem Wasser (mit dreimaligem Untertauchen!) im Alter von 40 Tagen eine Lungenentzündung zuzog, an der er um ein Haar gestorben wäre. Wie wäre dies wohl rechtlich zu beurteilen? Die Kirche seines Landes hat nach dieser Erfahrung angeordnet, für die Taufe warmes Wasser zu verwenden.
Mein Problem: Wie hätte ich als Richter entschieden, wenn diese Sache mir zur Entscheidung vorgeleg tworden wäre? Ich hätte doch nicht gewußt, ob de Koran die Beschneidung überhauppt fordert. Zum Glück war ich kein Strafrichter.
U. H.
Also falls wir wirklich in einer Demokratie leben sollten, dann müssten die religiösen Anhänger doch spätestens jetzt einknicken:
„Beschneidungen aus religiösen Gründen werden von einer Mehrheit der Deutschen abgelehnt. In einer Emnid-Umfrage für das Magazin „Focus“ stellten sich 56 Prozent der Befragten hinter das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts. 35 Prozent hielten die Entscheidung für nicht richtig, zehn Prozent hatten dazu keine Meinung. Befragt wurden 1000 Menschen.“
Ich kann nur hoffen, dass Politiker jetzt auch mal auf die Idee kommen auf die Ansichten der aufgeklärten Menschen zu berücksichtigen und nicht den Lobbyisten aus irgendwelchen muslimischen und und jüdischen Kegelvereinen. Die Katholiken (Christen) sollten sich besser mal raus halten, denn ich wüsste nicht in welcher Form dieses Urteil diese tangiert.
Man hat die Argumente der Anhänger der Beschneidungsrituale nun gehört, darüber nachgedacht, abgewägt und zum Entschluss gekommen, dass es trotzdem verboten werden sollte. Es gibt schlicht und einfach keine Gründe eine Beschneidung bei Kindern durchzuführen. Basta!
Hier zählt nicht Gotteswille sondern Volkeswille!
Ist ja interessant, dass läuft doch letztlich darauf hinaus, dass wir, Moslems uns dem Willen des DEUTSCHEN Volkes beugen sollen, ansonsten läuft es scheinbar wie bei der Integrationsdebatte: Wer sich nicht anpasst, soll das Land verlassen?
Interessant ist auch, dass manche glauben unsere Religion, Sitten und Gebräuche besser zu kennen als wir selbst! Zur eigenen Religion den Bezug verlieren, die eigene Kultur mit Tugenden verwechseln, die jeder Mensch vorweisen kann, ausschließlich als Deutsch deklarieren und dann noch anmassend sich über uns stellen, immer von oben herab!
Es geht doch angeblich, um die Körperverletzung an Kindern. Also wieso weiche ich dann vom Thema ab, wenn ich von Misshandlungen an Kindern schreibe, die letztlich auch unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen? In diesen Fällen geht es auch um die Unversehrtheit von Kindern.
Tja, weil es im Grunde garnicht um die Kinder geht! Worum es tatsächlich geht ist deutlich an den Kommentaren zu lesen und dafür braucht man kein Genie zu sein.
Bezüglich meiner Religion und meiner Kultur lass ich mir von keinem etwas erzählen noch einreden, schon garnicht von Leuten, deren Motivation rechtspopulistischer Natur ist.
Deutschland ist nicht das Maß aller! Und kümmert euch erstmal um eure eigenen Kinder, bevor ihr euch anmaßt, anderen zu erzählen, was eurer Ansicht nach richtig ist!
@ Socke
Es wundert mich nicht, dass es sich für Sie nicht erschließt, was das aktuelle Thema mit den anderen schlimmen Misshandlungen- so wie Sie es ausdrücken- an Kindern zu tun haben soll.
Dabei deklarieren Sie es in Ihren Kommentaren so, dass man daraus schließen könnte, dass es Ihnen tatsächlich um das Kindeswohl geht. Schließlich betonen Sie, dass die Unversehrtheit eines Kindes gewahrt werden soll.
Also stellt die Beschneidung eine Versehrtheit dar und Misshandlungen nicht, oder wieso erschließt sich Ihnen kein Zusammenhang???
Aber vielen Dank, dass Sie sich so sehr Sorgen um muslimische und jüdische Kinder machen!
Es ist seit Jahrzehnten so, aber jetzt wo Muslime überall auf der Welt unter schlechtem Licht stehen, hat die Beschneidung eine Relevanz und bietet nun einmal eine Plattform für ……….!
Die Beschneidung stellt für die Eltern kein „Genuß“ dar, und ohne auch nur zu wissen oder auch nur eine Beschneidung miterlebt zu haben, sollten Sie sich nicht anmaßen über den Gefühlszustand der Eltern zu urteilen!!!
@Alye, Sie schreiben:
„Ist ja interessant, dass läuft doch letztlich darauf hinaus, dass wir, Moslems uns dem Willen des DEUTSCHEN Volkes beugen sollen, ansonsten läuft es scheinbar wie bei der Integrationsdebatte: Wer sich nicht anpasst, soll das Land verlassen?“
Einspruch! Das läuft darauf hinaus, dass jeder, der hier leben möchte, sich -und zwar ohne Wenn und Aber- an das Grundgesetz zu halten hat.
Sie wissen schon: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Posiitve Diskriminierung durch den Gesetzgeber aufgrund eines bestimmten weltanschaulichen Bekenntnisses ist ebenso ungesetzlich wie eine negative Diskriminierung aus o. g. Grund.
Eigentlich eine ganz klare und sehr kluge Regelung!
@Aliye – richtig, die von Ihnen genannten Misshandlungen sind allesamt schlimm, aber auch jetzt schon strafbare Handlungen (Entzug von Essen, Schlagen oder Verbrennungen etc.) und werden bei entsprechender Aufkärung auch hart geahndet. Und das ist auch gut so.
Die Beschneidung ist insofern nur als solches hinzugekommen. Womit wir beim Ausgangspunkt wären.
Zum „dem Willen des Deutschen Volkes“. In deutschland stehen die ordentlichen Gesetzesbücher nun mal ÜBER den selbstauferlegten Regeln jedeweder Religion. Und das hat durchaus seinen Sinn (sonst könnte ja jeder kommen und -überspitzt- sagen – im meiner Religion darf ich mit 13 jährigen Mädchen Sex haben oder ich darf Menschen über 60 Jahren töten um sie zu unserem gott zu bringen).
Richtg ist auch – es gibt Länder auf der welt in denen das andersrum ist. Jeder kann sich aussuchen was ihm lieber passt. Ich für meinen Teil und die Mehrheit der hier lebenen Menschen wollen keine Gesetzgebung die auf irgendeinem religiösen Buch, geschrieben vor zighundert Jahren von irgendeinem Menschen basiert. Wir leben hier in der Neuzeit und solten darüber erwachsen sein.
Übrigens mache ich mir nicht 2um muslimische und jüdische Kinder“ Sorgen sondern um alle Kinder. Auch ich finde, dass man hier viel mehr machen sollte um Fälle schwerster Vernachlässigung zu ahnden. Das bedeutet aber nicht härtere Strafen (die gibt es bereits) sondern nur mehr Durchsetzung eben dieser.
Im letzten Absatz sagen Sie es dann doch selber – wenn die Eltern keinen „Genuß“ an der Beschendung haben – warum machen Sie sie dann überhaupt? Das Kind hat bestimmt keinen Spaß daran.
Also geht es ihnen nur um die Befriedigung religiöser Komponenten, um „Anerkennung“ innerhalb ihrer eigenen Community.
Das ist beschämend, man könnte so viel Rückrat haben und sagen – nein, mein Kind kann auhc Jude/Moslem sein ohne beschnitten zu sein. Das ist eine reine Glaubensfrage.