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Jetzt geht’s um die Wurst

Gericht stellt religiöse Beschneidung von Jungen unter Strafe

Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung von Jungen für Ärzte unter Strafe gestellt. Der Zentralrat der Juden kritisiert das Urteil scharf. Die Leidtragenden dürften die Kinder sein. Ärzte gibt es auch im Ausland, die Beschneidungen vornehmen.

Mittwoch, 27.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.07.2012, 0:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

„Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt.“ Mit diesen Worten kritisierte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 verworfen (Az. 151 Ns 169/11). Das Gericht hatte die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen unter Strafe gestellt.

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Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Beschneidung eine Körperverletzung darstelle und dieser Eingriff nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt sei, weil sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Denn im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung überwiege das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorliegend die Grundrechte der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet.

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Weitreichende Folgen
Im Ergebnis wurde der angeklagte Arzt, der den Eingriff vorgenommen hatte, zwar freigesprochen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt – doch mit einem wesentlichen Unterschied: Der Arzt werde freigesprochen weil er sich in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden“ habe. Er habe angenommen, dass sein Handeln rechtmäßig gewesen sei. Dieser Irrtum sei für ihn unvermeidbar gewesen, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet würden.

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Eine höchst umstrittene Entscheidung also, die auch hätte anders ausfallen können. Dennoch könnte dieser Richterspruch weitreichende Folgen haben: Von nun an kann sich kein Arzt mehr darauf berufen, er hätte die Strafbarkeit nicht gewusst. In der Praxis dürften Juden wie Muslime, die Beschneidungen ebenfalls aus religiösen Gründen vornehmen lassen, künftig Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der sich bereit erklärt, die Beschneidung vorzunehmen.

Kindeswohl?
Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass Juden wie Muslime von heute auf morgen von dieser religiösen Pflicht absehen. „Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert“, so Graumann. Ähnliches gilt für Muslime.

Findet sich also kein Arzt in Deutschland, der die Beschneidung durchführt, dürften sich Ärzte im Ausland Ausland finden, die diesen aus jüdischer und muslimischer Sicht feierlichen Akt gerne vornehmen. Dabei hatte das Gericht mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit argumentiert. Nun dürften die Jungen für die Beschneidung künftig auch noch eine Reise ins Ausland auf sich nehmen. Dabei wäre die ärztliche Versorgung in Deutschland am ehesten gewährleistet. Auch im vorliegenden Fall stellte das Landgericht fest, dass die Beschneidung fachlich einwandfrei durchgeführt worden war.

Wichtiger Stellenwert
Mit dem Kindeswohl hatte übrigens auch die Vorinstanz argumentiert: Der Eingriff sei aufgrund der wirksamen Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern gerechtfertigt gewesen. Die Entscheidung habe sich an dem Wohl des Kindes ausgerichtet, da die Beschneidung als traditionelle Handlungsweise der Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit diene, womit auch einer Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt werde. Ferner dürfe nicht verkannt werden, dass die Beschneidung auch im amerikanischen und angelsächsischen Raum aus hygienischen Gründen einen wichtigen Stellenwert einnehme. (es)
Leitartikel Recht

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  1. Cengiz K sagt:

    Kinder sind in Deutschland halt Verfügungmasse.. Auch sie müssen für die islamophobe Politik her halten, die immer weiter abgleitet…
    Wo waren die entsprechenden Gesetze, als Babies in Blumenkübeln gefunden wurden? Körperliche Unversehrtheit und Verstümmelung? Geht’s bitte noch ’ne Nummer dicker? Wo sind da die Verhältnismäßigkeiten und Abwägungen? Ein Gestz wie ein Hexenhammer.. Glaubwürdigkeit kannste hier mit der Lupe suchen, außer dieses Gesetz wird von höheren Instanzen „kastriert“!

  2. Gero sagt:

    Cengiz K:

    „Wo waren die entsprechenden Gesetze, als Babies in Blumenkübeln gefunden wurden? Körperliche Unversehrtheit und Verstümmelung?“
    ____________________

    Hallo Cengiz,
    die Gesetze gegen diese Ungeheuerlichkeiten (s. Ihr Beispiel oben) gab es schon zur Tatzeit und sie wird es weiterhin immer geben.

    Gesetze aber können keine Straftaten verhindern – sonst wären solche Verbrechen ja gar nicht möglich.

    Auch wenn es Ihnen schwerfällt zu begreifen: Beim Beschneidungsverbot geht es um die Körperverletzung Minderjähriger – und bei Kindern dürfen eben keine irreversiblen Körperveränderungen vorgenommen werden; d.h. Volljährige dürfen dieser Praxis durchaus nachgehen. Es ist eben auch eine Frage des Selbstbestimmungsrecht (und der Religionsfreiheit) des Einzelnen.

    Das alles hat auch nichts mit sog. Islamophobie (was immer auch Sie darunter verstehen mögen) zu tun. Juden sind ebenfalls betroffen.

    Gruß, Gero

  3. Cengiz K sagt:

    …Auch wenn es Ihnen schwerfällt zu begreifen…

    ich glaube Sie begreifen einiges nicht: Beschneidungen sind Beschneidungen, keine Körperverletzungen… Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich, da hat der Staat nichts zu suchen.. Wenn Beschneidungen zu Körperverletzungen führen, dann hat das Gesetz zu greifen, nicht vorher schon.. Zwei Dinge zu vermischen, und andere Leute zu belehren, ist Chuzpe sondergleichen.. Da kann der Staat auch so sehr im Kreis springen, dieses Urteil ist wieder so eine spitzfindige Luftnummer, und zielt auf sozio-politischen Einfluss aus.. Es übersteigt die Befugnisse eines Gerichtes Handlungen de elterlicher Erziehungspflicht (und -gebot) unter Strafe zu stellen, das ist Schikane und Willkür.. Sie können sich jetzt die Hände reiben, und denken: „hehe geschieht denen Recht den Musels, denen muss man mal was beibringen!“ Kommen Sie mir also nicht mit der Nummer, Sie machen sich lächerlich..

    Zu meiner rhetorischen Frage von oben: Elterliche Erziehungspflichten werden obsolet, wenn vermehrt Kinderleichen gefunden werden (und nur weil die Gazetten darüber nicht mehr vermehrt schreiben oder wir über dieses Thema abgestumpft sind, sie überlesen, heisst es nicht, dass das nur eine Phase war; OECD, UNICEF, und andere dokumentieren diese immer noch), dann können Sie von einer „sozialen Schieflage“ ausgehen, und entsprechend „gegen steuern“.. Wenn bspw ein „neues Prekariat“ sich heraus bildet, das die Achtung vor dem Leben des eigenen Kindes vor das individuelle persönliche Glück stellt.. Dann dürfen sich Gerichte überlegen, ob sie es mit einem neuen „Phänomen“ zu tun haben, und etwas gegen eine negative gesellschaftliche Entwicklung in ihrer Macht stehende unternehmen können.. Und was geschieht? Nichts, immer noch gang und gäbe, immer noch werden (nicht nur) deutsche Kinder in Deutschland verhungern und sonst wie ihrem Schicksal ge- und überlassen, also eine Luftnummer, und diese können Sie auch so nennen.. Da werden Sie auch mit der Lupe nichts bravouröses finden.. Soviel zur Glaubwürdigkeit bezüglich dem Schutz von Kindern..

  4. Gero sagt:

    Citat eiz,

    …“ich glaube Sie begreifen einiges nicht: Beschneidungen sind Beschneidungen, keine Körperverletzungen… Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich, da hat der Staat nichts zu suchen.. Wenn Beschneidungen zu Körperverletzungen führen, dann hat das Gesetz zu greifen, nicht vorher schon.. Zwei Dinge zu vermischen, und andere Leute zu belehren, ist Chuzpe sondergleichen…“
    _______________

    Hallo Cengiz,
    ich fürchte, Sie legen richterliche Urteile je nch Bedarf nach Ihrem Gutdünken aus.

    Ein Beispiel ist folgende Aussage von Ihnen:

    „Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich, da hat der Staat nichts zu suchen“

    Beschneidungen sind bereits Körperverletzungen, das ist eindeutig und es bedarf keiner weiteren Relativierung. Wo ist hier die „Belehrung“?

    Zitat Cengiz: „…was geschieht? Nichts, immer noch gang und gäbe, immer noch werden (nicht nur) deutsche Kinder in Deutschland verhungern und sonst wie ihrem Schicksal ge- und überlassen…“

    Kindesmisshandlungen, die von Deutschen an ihren Kindern verübt werden, unterliegen ebenso der Strafjustiz – auch wenn diese oftmals zu spät greift. Das eine (Beschneidungen als Körperverletzung) und das andere haben nicht ursächlich miteinander zu tun. Beides ist jedoch – aus guten Gründen – strafbar.

    Grüße, Gero

  5. Cengiz K sagt:

    ..ich fürchte, Sie legen richterliche Urteile je nch Bedarf nach Ihrem Gutdünken aus…

    Nein, tue ich nicht, ich behandle sie als das, was sie sind: Urteile, die nicht selten fehlerfrei sind..

    …Beschneidungen sind bereits Körperverletzungen, das ist eindeutig und es bedarf keiner weiteren Relativierung. Wo ist hier die “Belehrung”? ….

    Sie sind wohl nur auf Senden eingestellt, wa? Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die Misshandlungen des „neuen Prekariates“, direkt oder indirekt, sind eine Konsequenz aus der Vernachlässigung der Erziehungspflicht der Eltern, und das ist den ollen Richtern, die sagen kindliche Beschneidung IST Körperverletzung, um vorgegebenermaßen Kinder vor den Eltern juristisch zu schützen, Kinder im Prinzip total egal.. Politikum halt.. Richterlicher Übereifer oder Islamophobia?
    Kinderschutz in Deutschland? Sie bringen mich mit Ihrer Orwell’schen Sprache zum Lachen..

    Allein Ihrer Logik folgend: Warum braucht es eine strafbare Definition für Beschneidungen?

    Welches Interesse hat der Staat denn, sich in die besondere Beziehung zwischen Eltern und Kindern einzumischen, vor allem speziell dort, wo es vorher und jetzt noch keinen Anlass (!) dazu gab?
    Und mein Enwand ist: Da passiert in Deutschland gerade etwas völlig anderes in der „Parallelgeselschaft“ (seit Jaaaaaahhhhhhhhren Stichwort Babyleichen in Blumenkübeln als Extrem) junger Frauen (und Männer), das die gleichen Richter scheinbar überhaupt nicht dazu bringt, adäquate Strafdefinitionen zu kreieren! Welche Erklärung haben Sie dafür? Alles verbieten?

  6. alphaomega sagt:

    @aloo masala
    „Und mein Enwand ist: Da passiert in Deutschland gerade etwas völlig anderes in der “Parallelgeselschaft” (seit Jaaaaaahhhhhhhhren Stichwort Babyleichen in Blumenkübeln als Extrem) junger Frauen (und Männer), das die gleichen Richter scheinbar überhaupt nicht dazu bringt, adäquate Strafdefinitionen zu kreieren! Welche Erklärung haben Sie dafür? Alles verbieten?“

    Es ist verboten Kinder umzubringen und ihnen jegliche Art von Schaden zuzufügen und ich muss Ihnen, als intelligenten Menschen, doch nicht erklären, dass Babys umbringen und in Kübel zu werfen oder verhungern zu lassen strafbar ist und zwar nicht zu knapp. Klar könnte man die Strafen nun verschärfen, aber trotzdem berechtigt das Eltern nicht ihre Kinder in Deutschland religiös beschneiden zu lassen. Eine Ungerechtigkeit erlaubt nicht eine Andere.

    Es gibt in einem säkularen Staat kein religiöses Gebot, das über dem Gesetz steht, ganz egal ob damit die Existenz einer ganzen Religion in einem Land bedroht wird.
    Sie haben ganz deutlich ein Problem damit, religiöses Denken von weltlichem Denken zu unterscheiden. Außerdem haben Menschen wie Sie, das Problem, dass Sie davon ausgehen, dass ihre Religion von „Natur“ aus GG-kompatibel ist, obwohl sie 1600 Jahre vor dem erscheinen des GG gegründet worden ist und dann auch noch über 5000km entfernt von Deutschland.
    Also erklären sie mir doch bitte wie es auch nur annähernd möglich sein soll, dass eine Religion aus dem Orient die vor 1600 Jahren gegründet worden ist, automatisch die Gesetze von Heute enthalten kann?!

    Meine Antwort darauf: Die Religionen mussten sich schon immer neuen Gesetzen von säkularen Staaten anpassen und so ist der Islam mit der Zeit sowieso zwangsweise GG-kompatibler geworden, aber ob er nun wirklich GG-kompatibel ist hat noch nie einer geprüft und kann auch nicht überprüft werden, da der Glaube immer vom Individuum abhängig ist und von jedem anders gelebt und verstanden wird.
    Die Menschen, die nun ihre Religion so auffassen, dass sie Kinder in einem unmündigen Alter beschneiden dürfen, die sind halt nicht Gesetzeskonform (und damit auch nicht Koran-konform, denn jeder Muslim hat sich den Gesetzen des jeweiligen Landes zu unterwerfen). Alle anderen Menschen können ihre Religion so ausleben, wie sie es vorher auch gemacht haben.
    Aber mal eine Frage an Sie: Warum haben die muslimischen Vereine nicht einfach mal das GG vor der Beschneidung gelesen oder sogar vorm einwandern? Da stehts doch klar und deutlich. Und wer dachte die Gesetzgeber von 1949 hätten nichts besseres zu tun gehabt, als zu kucken ob mit dem neuen GG auch bloß alle religiösen Befindlichkeiten die es weltweit so gibt, beachtet werden, wirkt auf mich sehr naiv.

    Man sollte als Muslim oder Jude jetzt einfach glücklich darüber sein, dass man 60 Jahre Schindluder mit seinen Kindern treiben konnte, obwohl es verboten war.
    Was macht man eigentlich, wenn ein jüdisches Kind oder ein muslimische Kind seine Eltern oder den Staat verklagt, weil Dieser seine Eltern trotz GG nicht aufgehalten haben udn es noch erlaubt haben? Dann hat man automatisch den Präzedensfall geschaffen, der das jetztige Urteil rechtfertigen würde.

    Die Eltern und der Staat würde ihrer Aufischtspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommen. Da kann man mit dem Argument „Religionsfreiheit“ nichts mehr anrichten.

  7. Songül sagt:

    @zeh5

    „Selbstverständlich muss kann man auch unbeschnitten Muslim sein oder auch unbeschnitten zum Islam konvertieren.“

    Na also, das sagt doch schon alles.

    „Die islamische Theologie – das sollten Sie eigentlich wissen – geht aber davon aus, dass schon vor Mohammed Propheten beschnitten auf die Welt kamen.“

    Ja, weiss ich und was sagt es darüber aus, ob es sich bei der Beschneidung um eine religiöse Plicht handelt oder nicht?

    „Da nach islamischer Auffassung Allah den Menschen durch seine Propheten nichts Unnützes zeigt und Muslime verpflichtet sind, dem Beispiel Mohammeds zu folgen, ergibt daraus auch eine Verpflichtung zur Beschneidung.“

    Widerspricht sich mit Ihrer ersten Aussage. Wenn dem so wäre, wären wir aber arm dran, oder? Wieviel Prozent der Sunnah praktizieren Sie? Ihrer Logik nach müssten wir ja beim Unterlassen von Fard und Sunnah dieselben Konsequenzen befürchten. Absurd!
    Alle vier Rechtsschulen lehren uns, dass es einen Unterschied zwischen Fard und Sunnah gibt.
    Ihre Gesinnung halte ich für sehr gefährlich und diskriminierend. Sie stellen die Rechtsschulen in Frage und meinen den wahren Islam zu praktizieren…
    Dieses Forum ist jedoch nicht für diese Art von Diskussionen vorgesehen…

    „Allein an den Reaktionen muslimischer Verbände auf das Gerichtsurteil merken Sie, dass es sich bei der Beschneidung nicht um eine bloße Tradition handelt, sondern dass die Beschneidung zu den religiösen Pflichten gehört.“

    Die Beschneidung stellt nicht nur in der muslimischen community, sondern auch bei säkularisierten Menschen aus unserem Kulturkreis ein „Pflichtprogamm“ dar. Religion und Tradition voneinander zu unterscheiden ist heutzutage fast schon eine Kunst…
    (Wobei mir bewusst ist, dass die Beschneidung Teil des islams und nicht Tradition ist.)

    u.h.

    Das Urteil ist unabhängig davon, ob die Beschneidung eine religiöse Pflicht darstellt oder nicht, gefällt worden. Allrounder muss kein Richter sein, dafür haben sie ihre Gutachter.

  8. Pingback: Ethikrat zu Beschneidungen – Kompromiss ohne Schmerzen | MiGAZIN