Viel Lärm um eine Stück Haut
Die Beschneidung ist keine Verstümmelung und sollte nicht verboten werden!
Für Necla Kelek ist die Beschneidung muslimischer Jungen eine ebenso abscheuliche archaische Sitte wie die Genitalverstümmelung bei kleinen Mädchen. Doch dieser Vergleich hinkt. Ob Frau Kelek keine besseren Argumente hat?
Von Sabine Beppler-Spahl Montag, 02.07.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 21.06.2013, 14:35 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Das Landgericht Köln sprach am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz ein Urteil, nach dem die Beschneidung von Jungen (Zirkumzision) aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung ist. Entscheidend, so das Gericht, sei das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Konkurrierende Rechtsgüter, wie das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit, hätten dagegen zurückzutreten.
Dieses Urteil ist ein Skandal und sollte von allen freiheitsliebenden Eltern abgelehnt werden, ob sie Muslime, Juden oder Atheisten sind. Es hat wenig mit der Praxis der Beschneidung zu tun. Viel dagegen mit dem Elternrecht, ihre Kinder in den eigenen Glauben einzuführen.
Zu viel Unfug ist im Zuge dieses Gerichtsurteils über die Praxis des Beschneidens geschrieben worden, als dass es zur Aufklärung und als Vorbild dienen könnte. Da ist z.B. die Frage der Körperverletzung des Kindes. Hierzu schreibt Necla Kelec „Die Beschneidung muslimischer Jungen ist eine ebenso abscheuliche archaische Sitte wie die Genitalverstümmelung bei kleinen Mädchen. Sie ist ein Unterdrückungsinstrument und gehört geächtet“. Dies ist eine Behauptung, die allen Kenntnissen der menschlichen Anatomie widerspricht.
Bei der Beschneidung von Mädchen (Female Genital Cutting, FGC), auch Genitalverstümmelung genannt, werden die äußeren Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt. Es handelt sich hierbei, wie der Name sagt, um eine Verstümmelung mit ernsten Nebenwirkungen wie schwere Blutungen, Entzündungen, Unfruchtbarkeit oder Harnwegsinfektionen. Ein vergleichbarer Eingriff bei einem Mann wäre die Entfernung eines ganzen Stücks des Penis. Die männliche Beschneidung (Zirkumzision), um die es hier geht, ist jedoch nichts anderes, als die Entfernung der Vorhaut. Statistisch gesehen ist es ein sehr sicherer Eingriff, bei dem es selten zu Komplikationen kommt. (Gelegentlich kommt es zu geringen Blutungen oder lokalen Infektionen wie im Falle des Jungen, um den es im Kölner Urteil ging).
Ich bin mir sicher, dass Frau Kelek diesen Unterschied kennt. Doch indem sie den Vergleich zur Genitalverstümmelung bei Mädchen zieht, versucht sie, ihre eigene ablehnende Meinung über Beschneidung und über muslimische Praktiken moralisch zu untermauern. Fiele ihr eine Kritik ohne diesen Vergleich schwer? Warum sagt sie nicht einfach, dass sie diese Praxis ablehnt (was ihr gutes Recht wäre)? Doch statt ehrlich zu sein, versucht sie Hunderttausende von Eltern und ganze Generationen von Familien kurzerhand zu Kindesverstümmlern zu machen.
Der eigentliche Skandal ist, dass offensichtlich auch ein deutsches Gericht die Unterscheidung zwischen einem relativ geringfügigen körperlichen Eingriff und einer Verstümmelung nicht macht. Das ist umso unverständlicher, da hier eine Praxis zur Straftat erklärt wird, die für viele Muslime und Juden von so zentraler, konstitutiver Bedeutung ist. Hat das Recht auf Religionsfreiheit, auch und gerade für Minderheiten, das als Königsrecht aller freiheitlichen Gesellschaften gilt, keinen Bestand mehr? Wo bleibt die Toleranz und der Schutz vor der „Tyrannei der Mehrheit“ (John Stuart Mill)? Nicht nur historisch betrachtet darf der Schutz der Religionsfreiheit für Minderheiten als konstitutives Recht, aus dem alle anderen Freiheitsrechte folgen, betrachtet werden. Deswegen muss ein Gericht bei einem Urteilsspruch auch dessen Folgen bedenken und sich die Frage gefallen lassen, ob diese mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft vereinbar sind. In diesem speziellen Falle sind sie es nicht, da die Zirkumzision, anders als die Genitalverstümmelung, die Gesundheit eines anderen nicht beeinträchtigt.
Tatsächlich geht es bei dieser Debatte vor allem um die Frage, wie viel Freiheit wir muslimischen, jüdischen oder sonstigen Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zugestehen möchten. Deshalb hat dieses Gerichtsurteil weit mehr Bedeutung, als zunächst erscheinen mag.
Natürlich – hier haben die Kritiker recht – bestimmen bei der Beschneidung die Eltern über einen Aspekt des kindlichen Körpers. Doch das Eltern-Kind Verhältnis, setzt nun einmal voraus, dass Väter oder Mütter permanent über das Leben (und auch die Gesundheit) ihrer Kinder Entscheidungen treffen. So hat eine Freundin von mir vor vielen Jahren beschlossen, einen kleinen Auswuchs am Daumen der linken Hand ihrer Tochter operativ entfernen zu lassen. Ein Freund entschied, dass ein Muttermal bei seinem Sohn entfernt werden solle. Wer käme auf den Gedanken, das Ohrlöcherstechen sei eine Misshandlung?
Oft treffen Eltern Entscheidungen, die das Leben eines Kinder deutlich stärker beeinflussen, als ein kleiner, operativer Eingriff. So lassen sich Eltern scheiden oder sie wechseln den Wohnort. Manche Eltern entschließen sich sogar, ihre Kinder nicht impfen zu lassen (was die Gesundheit des Nachwuchses weit mehr beeinträchtigen kann als eine Beschneidung). Warum also wird hier ausgerechnet die Beschneidung geächtet, die meist nur einen kurzen Moment im Leben eines Kindes ausmacht?
Es gibt viele Gründe, warum Eltern ihre Kinder beschneiden lassen. Manche tun dies aus religiösen Gründen, andere, weil es die Tradition so will oder weil die Zirkumzision als gesundheitlich vorteilhaft gilt. Noch in den 60er Jahren wurden in den USA 90% aller Jungen beschnitten, heute ist es ungefähr die Hälfte. Doch plötzlich sollen sie alle Opfer sein, egal, ob sie sich als Opfer fühlen oder nicht, nur weil einigen Kritikern die Praxis nicht gefällt?
Das Urteil gegen die Beschneidung passt haarscharf zu den Vorurteilen unserer Zeit. Weil es sich gegen eine religiöse Tradition richtet, ist ihm die Zustimmung großer Teile der säkularen, deutschen Gesellschaft gewiss. Doch mit Aufklärung hat dieser Kreuzzug gegen die Beschneidung nichts zu tun. Wie der englische Journalist Brendan O`Neill schreibt, erinnert der Versuch, die Zirkumzision als Kindesmisshandlung zu brandmarken, an den hässlichen Antisemitismus des Mittelalters1). Er festigt das Bild des Kindes als Opfer seiner Eltern, das durch den Staat geschützt werden muss. Das gilt besonders, wie es scheint, wenn es sich um muslimische Eltern handelt, aber auch Atheisten sollten dieses Urteil ablehnen. Wer kann, bei so viel Eifer schon wissen, gegen welche Überzeugungen, Praktiken oder Angewohnheiten sich das nächste Gerichtsurteil richten wird? Aktuell Meinung
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Marie sagt: 19. Juni 2013 um 21:53
„Beschneidung ist ganz klar Körperverletzung“
JEDER medizinischer Eingriff stellt eine Körperverletzung dar, der Unterschied liegt lediglich in der Einwilligung begründet, welche in einigen Fällen auch stillschweigend vorausgesetzt wird.
Solange man OPs im Rahmen der plastischen Chirurgie für Minderjährige nicht für illegal erklärt, kann man eigentlich auch keine Beschneidung kriminalisieren.
Die Vorhaut ist ein Produkt der Evolution. Ihre Entstehung verdankt sie weniger zwingender Notwendigkeit, vielmehr ist sie eine luxuriöse Sonderausstattung. Am deutlichsten zeigt sich das bei der Beschneidung – sie ist auf den ersten Blick folgenlos. Keine Sorge also, wenn Ihr Arzt Ihnen vorschlägt, die Vorhaut zu entfernen: Sie können die paar Zentimeter Haut gut entbehren. Und vielleicht wird sogar ein Tauschgeschäft daraus, bei dem Sie im Gegenzug neuen und besseren Sex bekommen.
In den USA wurden gemäß einem Bericht der Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ) im Jahr 2005 landesweit 56 % der männlichen Neugeborenen vor der Entlassung aus der Klinik beschnitten.
Natürlich sollte jeder selbst bestimmen dürfen, ob er sich von dem evolutionären Luxus befreien möchte … Luxus ist nicht immer schlecht …
Josef Özcan (Diplom Psychologe)
ERGÄNZUNG:
Die verstümmelnde Beschneidung der Frau mit der medizinischen oder religiösen Vorhaut_Operation des Mannes vergleichen zu wollen , ist so als wollte man einen Messerstich ins Herz mit einem Mückenstich vergleichen wollen … aus medizinischer Sicht ist ein solcher Vergleich völlig absurd … er zeigt mit wie viel Unkenntnis manche Menschen unterwegs sind und ich flehe sie an sich zu informieren.
Josef Özcan (Diplom Psychologe)
@taifei: ich lehne jede Art von medizinisch nicht notwendigen Eingriffen bei nicht einwilligungsfähigen Menschen ab. Reine Schönheitsoperationen, um beispielsweise einen Nabel „ansprechender“ zu gestalten oder die Augen zu vergrößern u.v.a.m., sind m. Wissens bei Säuglingen und Kleinkindern NICHT erlaubt. Erlaubt ist allenfalls die Korrektur entstellender Abweichungen, die zu psychischer Belastung und damit zu Krankheitssymptomen führen können, und die Vorhaut an einem Penis ist keine entstellende Abweichung mit Krankheitswert oder mit drohender psychischer Belastung.
@ Josef Özcan – ich finde es erstaunlich, dass Sie bezüglich der Menschenrechte beim Punkt körperliche Unversehrtheit eine Ausnahme machen wollen, das passt zu Ihren sonstigen Ausführungen nicht im Mindesten. Kein Körperteil ist eine luxuriöse „Sonderausstattung“, alle Körperteile haben eine Aufgabe im Organismus, sonst wären sie im Rahmen der Evolution nicht entstanden. Und auch wenn dieses Körperteil Luxus wäre – niemand hat das Recht, anderen Menschen im nicht einwilligungsfähigen Alter ein Körperteil zu entfernen, unabhängig davon, ob es sich um Luxus handelt, oder nicht. Das müssen die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie die „paar Zentimeter Haut entbehren“ wollen und die Risiken der unnötigen Operation eingehen wollen, oder eben nicht.
Es geht nicht darum, ob sie das entbehren „können“, es geht allein darum, ob sie das entbehren wollen. Daran ändern auch ihre Mückenstichbetrachtungen nicht das Mindeste und die Entfernung der Vorhaut kann sehr wohl zu medizinischen Folgeproblemen und Komplikationen führen. Sowohl nach der OP, als auch im späteren Leben.
http://www.beschneidung-von-jungen.de/?id=142
http://flexikon.doccheck.com/de/Komplikationen_der_Zirkumzision
Ich finde das schon sehr erstaunlich, wie leichtfertig und locker Sie über solche Körperverletzungen ohne Einwilligung der durch den Eingriff Verletzten hinweg gehen, als Amnesty International Psychologe, nur weil es sich in diesem Falle um eine archaische „Tradition“ handelt, die vorgeblich im Namen des Glaubens von Muslimen und anderen Religionen ausgeführt wird. Die Menschenrechte gelten selbstverständlich auch für Säuglinge religiöser Eltern.
Marie sagt: 20. Juni 2013 um 23:25
„ich lehne jede Art von medizinisch nicht notwendigen Eingriffen bei nicht einwilligungsfähigen Menschen ab. Reine Schönheitsoperationen, um beispielsweise einen Nabel “ansprechender” zu gestalten oder die Augen zu vergrößern u.v.a.m., sind m. Wissens bei Säuglingen und Kleinkindern NICHT erlaubt.“
Diese Eingriffe sind NICHT verboten. Zwar werden die meisten Ärzte hier wohl abraten und zumindest in DE besteht auch kaum Nachfrage, von verboten kann aber keine Rede sein.
1. Die Beschneidung bei Männern sei es aus religiösen oder medizinischen Motiven stellt keine Beeinträchtigung der Gesundheit dar, es gibt jedoch deutliche Hinweise auf eine Förderung der Gesundheit im Sinne einer Schutzfunktion vor bestimmten Krankheiten. Beschneidung stellt eindeutigkeine Verstümmelung dar.
2. Die sachgerechte Beschneidung des Mannes mit der Genitalverstümmelung bei Frauen vergleichen zu wollen verbietet sich, denn sie entbehrt jeglicher faktisch-medizinischer Grundlage.
3. Der Mensch (in diesem Falle der Mann) in seinem grundlegenden Selbstbestimmungsrecht was (in diesem Falle) seine leibliche Integrität betrift sollte das Recht haben bei entsprechender Reife selbst über seinen evolutionären Luxus zu bestimmen.
Es verbietet sich jedoch einem beschnittenen Mann einreden zu wollen er sie verstümmelt worden, dies beeinträchtigt seine leiblich-seelische Integrität vielmehr als die Entfernung seines Luxus.
Stellen sie sich einmal vor wie viel verstümmelte Menschen es nun auf einmal gäbe, wenn ihre These stimmen würde … absurd.
Josef Özcan (Diplom Psychologe / Amnesty International)
@Josef Özcan
Zitat:
„In den USA wurden gemäß einem Bericht der Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ) im Jahr 2005 landesweit 56 % der männlichen Neugeborenen vor der Entlassung aus der Klinik beschnitten.“
… was einen widerlicher Brauch ist. Ich war sehr erschreckt, als ich gelesen habe, dass es auch in den USA keineswegs unüblich ist, dass Ärzte diese Operation ohne Betäubung vornehmen.
Noch vor wenigen Jahren hatten Ärzte in den USA und Kanada keine Schwierigkeiten Eltern zu finden, die ihre neugeborenen Jungen für Doppelblindstudien zur Verfügung stellten:
Die eine Gruppe der Neugeborenen wurde mit Emla oder anderen schwach wirkenden Präparaten vor der Beschneidung betäubt, die Kontrollgruppe bekam Plazebos. Dann wurde empirisch ermittelt, inwieweit bei der Beschneidung Unterschiede in Herzfrequenz, in der Lautstärke der Schreie und ähnliches zu beobachten waren.
Es wurde festgestellt, dass Emla doch etwas wirkt. Die Empfehlung der AAP bei der Jungenbeschneidung EMLA zu nutzen, oder ähnliche Präparate basiert auf solchen unethischen Studien. DPNB hat sich in anderen Doppelstudien als wirksamer als EMLA herausgestellt.
Eine von solchen „Studien“:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/m/pubmed/8340985/?i=8&from=/14609894/related
Es ist schlichtweg nicht einleuchtend, wieso man so etwas ohne medizinische Notwendigkeit macht.
@TaiFei
Woher wissen Sie, dass das nicht verboten ist? Besteht hier nicht Rechtsunsicherheit? Nennen Sie mir das Gesetz, das das strafrei stellt!
Beschneidung ist übrigens nicht nur nicht verboten, sondern ist „aus beliebiger Motivation heraus“ Personensorge. Auch dann, wenn man sie aufgrund der Empfehlung von John Harvey Kellogg durchführen lassen würde, um die Lust an der Masturbation zu verringern.
Es geht, seit dieses neue Gesetz im Familenrecht ist, nicht mehr nur um Beschneidung, so relevant Kinderschutz auch sein mag.
Es geht nun auch grundsätzlich darum, welche Gesetze zu einem Rechtsstaat passen und welche zu einer Bananenrepublik.
Und die Freiheitsrechte der Eltern und damit auch das Erziehungsrecht, sind durch das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit beschränkt, laut Grundgesetz.
In „begründeten“ Ausnahmefällen kann von diesem rechtsstaatlichen Prinzip abgewichen werden. Aber ein Gesetz, das den Grund am Genital des Kindes festmacht, brauche ich nicht.
@Josef Özcan
zu 1: „Beschneidung stellt eindeutig keine Verstümmelung dar.“
Verstümmelung beurteile auch ich, als einen Kampfbegriff, der in der doch recht hitzig geführten Debatte gefallen ist. Allerdings dürften solche Produkte, wie Senslip wohl nicht deswegen produziert werden, weil sie ein gutes Argument für Kritiker der Beschneidung sind.
Ihnen als Psychologe dürfte nun bekannt sein, dass Rationalisierung keineswegs nur ein Phänomen ist, das Personen mit psychischen Problemen betrifft. So ziemlich ein jeder auch kerngesunde Mensch, der zu einem Thema bereits eine vorgefasste Meinung hat, sucht einseitig Argumente, die seine vorgefasste Meinung bestätigen und ignoriert die, die seiner Meinung entgegenstehen, wie beispielsweise Senslip nicht ins Konzept der Beschneidungsbefürworter passt. Eine sachliche Pro- und Contra-Abwägung führen nur wenige durch.
Und in einer hitzigen Debatte ist dann am Schluß für die einen Beschneidung eine Verstümmelung und für die anderen so harmlos wie Nägelschneiden.
Und wenn dann Beschneidung sogar ein zentraler Bestandteil der Religion ist, dessen Verbot, wie einige gesagt haben, „jüdisches Leben in Deutschland undenkbar macht“…. .
Ich denke nicht, dass dann noch eine sachliche Abwägung der Vorteile und Nachteile einer solchen Operation stattfinden kann.
2. „Die sachgerechte Beschneidung des Mannes mit der Genitalverstümmelung bei Frauen vergleichen zu wollen verbietet sich, denn sie entbehrt jeglicher faktisch-medizinischer Grundlage.“
Eine sachgerechte Jungenbeschneidung mit einer unsachgerechten Genitalverstümmelung einer Frau mit einer Rasierklinge zu vergleichen, verbietet sich tatsächlich.
Sie als Psychologe sollten aber wissen, was an dieser Argumentation zwar menschlich, aber nicht rational ist. Die Konstruktion der Prämisse für dieses „Denkverbot“, entbehrt jeglicher vernünftigen Grundlage.