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Ali konkret

Nach dem Beschneidungsurteil ist vor dem Beschneidungsurteil

Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, Stopp des rituellen Schächtens von Tieren und nun Beschneidungsverbot. Das ist ein weiterer direkter Eingriff des Staates in die religiöse Praxis von Muslimen, meint Ali Baş in seiner neuesten MiGAZIN Kolumne.

Von Dienstag, 03.07.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.04.2016, 23:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wer in das Wohnzimmer von Familie Osmani schaut, der wird wie in Deutschlands Wohnzimmern üblich, viele Bilder der Familie vorfinden: Hochzeitsfotos, Aufnahmen von Familienfeiern, Urlaubsbilder. Eigentlich ganz unauffällig, wenn da nicht die Fotos von Sohn Hassan wären, in glitzernden Uniform, etwas gequält lächelnd und mit einer silbernen Schärpe versehen mit der Aufschrift „Maşallah“, dem klassischen Ausruf für höchstes Lob bei Muslimen. Hassan ist mit seiner ganzen Familie auf dem Bild zu sehen, die sichtlich stolz in die Kamera schaut. Er hatte gerade zuvor die Beschneidung hinter sich gebracht.

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Stolz ist Familie Osmani vor allem darauf, dass Hassan jetzt nicht nur ein „richtiger Mann“ geworden ist, sondern auch, weil man damit dem Beispiel des Propheten Mohammed gefolgt ist, so wie es Tausende andere Jungen aus muslimischen Familien in Deutschland auch erlebt haben.

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An der Lebenswirklichkeit vorbei
Wenn es nach dem jüngsten Urteil des Kölner Landgerichtes geht, soll mit dieser Praxis bald Schluss sein. Denn nach Auffassung der Richter hat die „körperliche Unversehrtheit“ des Kindes Vorrang vor Elternwillen und Religionsfreiheit und daher gehören Ärzte, die diese kleine OP durchführen, bestraft. Vielmehr soll sich der Junge nach den Vorstellungen des Gerichtes mit 18 Jahren selber entscheiden, ob er die Beschneidung will oder nicht. Ein aus der Sicht der Richter nobler Gedanke, der aber an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen komplett vorbei geht, über deren Konsequenzen sich große Teile der Gesellschaftsmehrheit natürlich keine weitere Gedanken machen müssen.

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Nach dem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und den Forderungen nach einem Stopp des rituellen Schächtens von Tieren kommt mit dem Beschneidungsverbot ein weiterer direkter Eingriff des Staates in die religiöse Praxis von Muslimen, die übrigens in noch gravierenderer Weise auch die jüdische Gemeinschaft trifft, bei der die Beschneidung sogar zwingende Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinschaft ist. Dass die Religionsgemeinschaften Sturm laufen, ist daher kein Wunder.

Empörte Mehrheit
Auch die Berichterstattung über das Kölner Urteil zeigt, dass die religiös distanzierten bis ablehnenden Teile der deutschen Mehrheitsgesellschaft wenig Verständnis für derartige Rituale haben und daher die Beschneidung ablehnen, so wie es auch spontane Umfragen hierzu zeigen. Befragt wurde allerdings mal wieder nur die „Mehrheit“.

Medialer Shitstorm unter Führung von Necla Kelek
Plötzlich sind Tausende Familien, die die Beschneidung ihrer Söhne durchführen lassen, an den Pranger gestellt, um sich den Shitstorm einer Necla Kelek und diverser Boulevardmedien reinziehen zu müssen.

Allerdings muss man sich die Frage stellen, ob das in den betroffenen muslimischen und jüdischen Communities mit der Kontroverse um die Beschneidung tatsächlich auch so gesehen wird. Fakt ist, dass die Beschneidung quer durch alle Schichten, religiösen Zugehörigkeiten und politischen Weltanschauungen in den Communities hoch akzeptiert ist und kaum ein Mann bisher auf die Idee gekommen ist, seine Eltern auf ungefragtes Entfernen der Vorhaut zu verklagen bzw. unter psychischen Störungen leiden muss.

Minderheit sucht das Problem
Kurz gesagt: Die aktuelle Diskussion zeigt, dass vor allem große Teile der Mehrheitsgesellschaft ein Problem mit etwas haben, was in der betroffenen Minderheit nicht als solches betrachtet wird. Wer glaubt, dann die Minderheit mit seiner Interpretation des Freiheitsbegriffes beglücken zu müssen, begibt sich auf gesellschaftspolitisches Glatteis, was das Vertrauen der Minderheiten in diesen Staat weiter beschädigen könnte, wenn man die jüngsten Debatten um Integration oder die Aufklärung der NSU-Mordserie betrachtet.

Keine Beschneidung der Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit zählt zu den großen Errungenschaften unserer Gesellschaft, welche durch das Grundgesetz garantiert wird. Auch genießen Eltern in unserem Land nicht umsonst viele Rechte, welche die Erziehung ihrer Kinder in ihrem Sinne regeln.
Das bedeutet auch, dass eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft mit Handlungen von Minderheiten klarkommen muss, die nicht unbedingt dem Mainstream entsprechen müssen, sofern sie keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Vielmehr muss rechtlich sichergestellt sein, dass eine Beschneidung nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen darf und nicht illegal geschehen darf.

Es gilt auch hier: nach dem Beschneidungsurteil ist vor dem Beschneidungsurteil. Aktuell Meinung

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  1. Mel sagt:

    Im Grunsatz bin ich ja bei euch, und gegen das Verbot.
    Aber…

    ….schon der x-te Artikel zum Thema Beschneidung, der soviel Raum annimmt. Das zeigt sich auch an den Reaktionen auf die Artikel.

    Und übrigens zu einer sehr interessanten Zeit – ich sag mal – „platziert“ wurde.
    Das bringt mich zum Grübeln.

    So schön sogar, dass während sich 80-90% über das Recht auf Beschneidung kümmern und diskutieren (während das Urteil schon morgen wieder Geschichte sein könnte!!), sich max. 10% für die Vorgänge um den Naziterror und die Verstrickungen der Sicherheitsapparate interessieren.

    Hallo? Aufwachen?!
    Immer das gleiche Spiel.
    Wirf dem Wachhund ’nen Knochen hin, an dem er sich die Zähne ausbeißen darf, während das Haus ausgeraubt und in Brand gesteckt wird.

  2. Beschnittene Rechte sagt:

    Oh wei, oh wei. Seht euch diese humanistischen Kinderbeschützer an, mit welch großartigen Argumenten sie gegen die Beschneidung sind. Das sind dieselben Menschen, die bei dem barbarischen Zerstückeln des Ungeborenen Kindes (blumig Abtreibung genannt) keine Worte finden und wenn sie welche finden, heißt es, die Frau kann selbst entscheiden ob sie das Kind will, oder nicht. Hat jemand das Ungeborene Kind gefragt, ob es leben oder sterben will? Ob es Christ, Jude oder Muslim werden möchte? Heuchelei war schon immer die Stärke der Verwirrten und auch heute irren die Menschen hinter einem Provinzurteil mit fadenscheinigen Gründen und feiern ihren religionsfeindlichen Sieg über die Juden-Muslime. Der weiße Mann hat wieder zugeschlagen und möchte noch einmal zeigen, dass er entscheidet, was barbarisch, unmenschlich und unzivilisiert ist. Hypokraten…

  3. Beschnittene Rechte sagt:

    @ Mel

    „So schön sogar, dass während sich 80-90% über das Recht auf Beschneidung kümmern und diskutieren (während das Urteil schon morgen wieder Geschichte sein könnte!!), sich max. 10% für die Vorgänge um den Naziterror und die Verstrickungen der Sicherheitsapparate interessieren.

    Hallo? Aufwachen?!
    Immer das gleiche Spiel.
    Wirf dem Wachhund ‘nen Knochen hin, an dem er sich die Zähne ausbeißen darf, während das Haus ausgeraubt und in Brand gesteckt wird.“
    ————–

    100% Recht! :)

  4. Chris sagt:

    Genau dieselben Argumente wie im Artikel könnte man auch bezüglich der Klitorisbeschneidung oder bspw. dem rituellen Einschlagen der Schneidezähne, wie es in manchen afrikanischen Ethnien Brauch ist oder auch Gesichtstätowierungen, wie sie in manchen Völkern der Südsee üblich sind anbringen. Dies alles ist bei ihnen völlig akzeptiert, gängiger Usus, wird kaum hinterfragt, und hat der Argumentationsweise zufolge hier in Deutschland gefälligst nicht als Körperverletzung zu gelten, und erlaubt zu sein, solange es schön unter ärztlicher Aufsicht geschieht.

  5. El-Sid sagt:

    @Ali Baş:

    Ich wundere mich, dass ausgerechnet ein Grünen-Politiker Partei für das religiöse Schächten ergreift, noch dazu sachlich völlig falsch:
    Das Schächten ist in Deutschland erlaubt, sofern es mit Betäubung erfolgt. Das betäubungslose Schächten dagegen ist in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. So einfach ist das. Einen Stopp des Schächtens fordert also niemand, diese Aussage ist schlichtweg falsch und reiner Populismus. Es geht nur um die Frage, ob Schächten ohne Betäubung zukünftig in Ausnahmefällen noch erlaubt oder aus Gründen des Tierschutzes generell untersagt werden soll. Schächten mit Betäubung wird von zahlreichen islamischen Geistlichen mittlerweile akzeptiert und wem das nicht reicht, den kann man auf eine vegetarische Ernährungsweise verweisen. Im Islam und im Judentum ist dies völlig problemlos möglich und steht in keinem Widerspruch zu religiösen Speisevorschriften. Die Diskriminierungs-Keule können Sie in diesem Fall also stecken lassen; der Schlag würde ins Leere gehen.

    Zum Kopftuchverbot muss man nicht mehr viel sagen: Das Kopftuch betrachtet die große Mehrheit der Muslime als verpflichtendes religiöses Symbol. Haben religiöse Symbole im öffentlichen Dienst, an Schulen und Universitäten etwas verloren? Nein. Egal ob Kippa, Kreuz oder Kopftuch, vor dem Staat sind alle Menschen gleich, was der Staat auch nach außen demonstriert, indem er seine Amtsträger zur Neutralität verpflichtet. Bevor jetzt wieder das Standard-Argument aller Kruzifix-Gegner bzw. Kopftuch-Anhänger kommt: Das EGMR-Urteil vom März 2011betrachtet an Wänden aufgehängte Kreuze als passives religiöses Symbol. Ich bin kein Christ, stimme diesem Urteil aber in der Sache zu, weil es einen Unterschied macht, ob ein Kreuz an der Wand hängt oder sich ein Staatsdiener ein dickes Kruzifix um den Hals hängt und es öffentlich – und damit zugleich seine religiöse Orientierung- zur Schau stellt. Gleiches gilt für das Kopftuch. In diesem Punkt liegen Sie also in der Wertung des Sachverhaltes falsch.

    Ein dritter, doppelter Fehler unterläuft Ihnen schließlich bezüglich es Beschneidungs-Urteils: Die große Mehrheit der Muslime betrachtet, wie auch die Juden, die Beschneidung als Pflicht. Im Islam ist die Sache jedoch nicht ganz so eindeutig, da die Beschneidung keine koranische Grundlage hat und sich nur auf Überlieferungen des Propheten Mohammed stützt. Zum anderen – und weit schwerwiegender – ist ihre falsche Einschätzung des Begriffs der Religionsfreiheit: Religionsfreiheit bedeutet zwar, das jedermann das Recht hat, sein religiöses Bekenntnis frei zu wählen und auszuüben. Wie jedes Menschenrecht wird aber auch die Religionsfreiheit nicht schrankenlos gewährt. Religionsfreiheit heißt nicht „Laissez faire“. Nicht jeder darf alles tun; es gibt keine grenzenlose Freiheit.
    Man kann nun darüber streiten, ob im Fall der Beschneidung das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit das Erziehungsrecht der Eltern überwiegt. Dass die Belange von Kindern bei dieser Diskussion auch eine Rolle spielen könnten, scheint Ihnen aber offenbar egal zu sein – dieser Eindruck drängt sich zumindest auf, wenn man feststellt, dass Sie auf die betroffenen Kinder mit keiner Silbe eingehen. Damit aber nicht genug: Sie holen ein weiteres Mal zum Tiefschlag aus, indem Sie der „Mehrheitsgesellschaft“ unterstellen, ein Problem mit den Lebensgewohnheiten von Minderheiten zu haben. Mit solch unreflektierten Äußerungen beleidigen Sie nicht nur einen großen Teil unserer Gesellschaft als borniert und intolerant, Sie tun damit auch genau das, was sie selbst einige Sätze zuvor ablehnen: Sie greifen angebliche Vorurteile der Mehrheitsgesellschaft an, indem Sie Ihrerseits diese Mehrheitsgesellschaft pauschal vorverurteilen und an den Pranger stellen.

  6. sandmann_hh sagt:

    Zu dieser Frage wird man niemals zu einem Konsens kommen und noch ewig weiter diskutieren können…Erstmal ist es nur EINE Meinung eines EINZELNEN Gerichts..Liest man sich die Urteilsbegründung durch, sagt das LG ja selber, dass man das alles juristisch auch anders sehen kann (und auch gesehen wird). Wen es interessiert:

    http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

    Die Meinung des LG Köln wird sich in der Praxis nie durchsetzen, hätte sie doch zur Folge, dass man ausgerechnet in D nicht Mitglied der jüdischen Gemeinschaft werden kann ohne gegen das Gesetz zu verstoßen! Das wird niemand zulassen.

  7. Lutheros sagt:

    Wer bitte ist jetzt in der Ausübung seiner Religion beschränkt, wenn sein Sohn nicht mehr beschnitten wird? Der möge bitte aufstehen und sich melden.
    Was soll der Unsinn mit dem Argument, hier würde die Religionsfreiheit eingeschränkt? Bitte verwechseln Sie nicht kulturelle Praxis und Religionsfreiheit.

    Relgionsausübung kann niemals soweit gehen, dass ANDEREN Menschen körperliche Veränderungen auferzwungen werden. Das ist nämlich der Sinn und Zweck der Religionsfreiheit: Genau diesen EINEN EINZIGEN unter Millionen vor religösen Zwängen zu schützen.

    Die Christen dürfen ihre Kreuze nicht in der Schule aufhängen, die Muslime nicht einfach Menschen die Vorhaut wegnehmen. Weil Religionsfreiheit den jeweils anderen schützt.

    Das Urteil ist ein guter Tag für die Relgionsfreiheit. Es wird Zeit dass alle Religionen die Grenzen im Zusammenleben mit anderen Religonen lernen – stattt kindlich beleidigt zu reagieren.

  8. Neşe Tüfekçiler sagt:

    Das Schächten ist nur unter Betäubung erlaubt, wegen Tierschutz! Der Sex mit Tieren ist aber nicht verboten, ja sogar das Verbot 1969 aufgehoben worden–das nenne ich Betäubung!

  9. Jordan Jones sagt:

    @Ali – beim Thema „Abtreibungen“: Erdogan hat die Debatte darüber in der Türkei gerade wieder angeheizt (sollte verboten werden) – und was ist passiert? Die (wohl mehrheitlich muslimischen) Frauen laufen dagegen sturm!
    Ich gehe also in der Annahme richtig davon aus, dass sie Erdogans Meinung teilen?
    Mädchen werden dort besonders häufig abgetrieben….

  10. aloo masala sagt:

    Was kann man man aus der Debatte um die Beschneidung nun lernen?

    Mein Fazit ist:

    Die pro und contra Argumente zur Beschneidung sind haargenau die gleichen wie vor etwa 150 Jahren beim Reformjudentum. Neue Erkenntnisse sind nicht hinzugekommen. Ein noch älterer Hut sind Beschneidungsverbote, die über Jahrhunderte hauptsächlich Juden betrafen. Trotzdem halten sich zahlreiche „Demokraten“ für modern, fortschrittlich und aufgeklärt, weil endlich mal Klartext geredet wird und mit einem verachtenswerten alten Ritus gebrochen wird. Die modernen Demokraten verharren – je nach Argumentation – auf einen antiken Standpunkt, der weit vor die Zeit der Aufklärung zurückreicht.

    Ein weiterer Punkt ist, dass die Aufklärung bei den Demokraten zu dem verkommt, was während des kalten Krieges beim Kommunismus und Sozialismus scharf kritisiert wurde. Die herrschende Ideologie war der atheistische Marxismus-Leninismus, dem sich alles unter zu ordnen hatte. Das wurde vom Westen zu Recht als repressiv verteufelt. Der Druck, der in Deutschland vor allem auf Muslime aufgebaut wird, um sich der hier vorherrschenden Ideologie bedingungslos unterzuordnen unterscheidet sich immer weniger von der marxistisch-leninistischen Doktrin totalitärer Staaten. Hüben wie drüben ist man der felsenfesten Überzeugung, dass die eigenen Werte der Maßstab aller Dinge sind. Das dabei die humanistischen Werte durch die latenten Repressalien stärker beschädigt werden als durch religiöse Bräuche und Riten wird kaum wahrgenommen.

    Der letzte Punkt meine Fazit ist die Bestätigung der typisch westlichen Arroganz der Überlegenheit gegenüber anderen Völkern und Kulturen. Auf der einen Seite wir – die Aufgeklärten – und auf der anderen Seite ihr – die primitiven Hinterwäldler, die ihre Kinder misshandeln und Frauen unterdrücken. Auch wenn man sich kaum für diese Primitiven interessiert, ihnen muss geholfen werden. Denn schon damals wussten die Kolonialisten, was gut für den Neger war und versklavten ihn.

    Unter dem Strich empfinde ich die Beschneidungsdebatte als eine Zumutung für jeden Juden und Muslim, auf dessen Rücken regelmäßig eine dermaßen verlogene und selbstgerechte Debatte von überheblichen und arroganten Heuchlern vom Zaun gebrochen wird.