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Ali konkret

Nach dem Beschneidungsurteil ist vor dem Beschneidungsurteil

Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, Stopp des rituellen Schächtens von Tieren und nun Beschneidungsverbot. Das ist ein weiterer direkter Eingriff des Staates in die religiöse Praxis von Muslimen, meint Ali Baş in seiner neuesten MiGAZIN Kolumne.

Von Dienstag, 03.07.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.04.2016, 23:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wer in das Wohnzimmer von Familie Osmani schaut, der wird wie in Deutschlands Wohnzimmern üblich, viele Bilder der Familie vorfinden: Hochzeitsfotos, Aufnahmen von Familienfeiern, Urlaubsbilder. Eigentlich ganz unauffällig, wenn da nicht die Fotos von Sohn Hassan wären, in glitzernden Uniform, etwas gequält lächelnd und mit einer silbernen Schärpe versehen mit der Aufschrift „Maşallah“, dem klassischen Ausruf für höchstes Lob bei Muslimen. Hassan ist mit seiner ganzen Familie auf dem Bild zu sehen, die sichtlich stolz in die Kamera schaut. Er hatte gerade zuvor die Beschneidung hinter sich gebracht.

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Stolz ist Familie Osmani vor allem darauf, dass Hassan jetzt nicht nur ein „richtiger Mann“ geworden ist, sondern auch, weil man damit dem Beispiel des Propheten Mohammed gefolgt ist, so wie es Tausende andere Jungen aus muslimischen Familien in Deutschland auch erlebt haben.

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An der Lebenswirklichkeit vorbei
Wenn es nach dem jüngsten Urteil des Kölner Landgerichtes geht, soll mit dieser Praxis bald Schluss sein. Denn nach Auffassung der Richter hat die „körperliche Unversehrtheit“ des Kindes Vorrang vor Elternwillen und Religionsfreiheit und daher gehören Ärzte, die diese kleine OP durchführen, bestraft. Vielmehr soll sich der Junge nach den Vorstellungen des Gerichtes mit 18 Jahren selber entscheiden, ob er die Beschneidung will oder nicht. Ein aus der Sicht der Richter nobler Gedanke, der aber an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen komplett vorbei geht, über deren Konsequenzen sich große Teile der Gesellschaftsmehrheit natürlich keine weitere Gedanken machen müssen.

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Nach dem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und den Forderungen nach einem Stopp des rituellen Schächtens von Tieren kommt mit dem Beschneidungsverbot ein weiterer direkter Eingriff des Staates in die religiöse Praxis von Muslimen, die übrigens in noch gravierenderer Weise auch die jüdische Gemeinschaft trifft, bei der die Beschneidung sogar zwingende Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinschaft ist. Dass die Religionsgemeinschaften Sturm laufen, ist daher kein Wunder.

Empörte Mehrheit
Auch die Berichterstattung über das Kölner Urteil zeigt, dass die religiös distanzierten bis ablehnenden Teile der deutschen Mehrheitsgesellschaft wenig Verständnis für derartige Rituale haben und daher die Beschneidung ablehnen, so wie es auch spontane Umfragen hierzu zeigen. Befragt wurde allerdings mal wieder nur die „Mehrheit“.

Medialer Shitstorm unter Führung von Necla Kelek
Plötzlich sind Tausende Familien, die die Beschneidung ihrer Söhne durchführen lassen, an den Pranger gestellt, um sich den Shitstorm einer Necla Kelek und diverser Boulevardmedien reinziehen zu müssen.

Allerdings muss man sich die Frage stellen, ob das in den betroffenen muslimischen und jüdischen Communities mit der Kontroverse um die Beschneidung tatsächlich auch so gesehen wird. Fakt ist, dass die Beschneidung quer durch alle Schichten, religiösen Zugehörigkeiten und politischen Weltanschauungen in den Communities hoch akzeptiert ist und kaum ein Mann bisher auf die Idee gekommen ist, seine Eltern auf ungefragtes Entfernen der Vorhaut zu verklagen bzw. unter psychischen Störungen leiden muss.

Minderheit sucht das Problem
Kurz gesagt: Die aktuelle Diskussion zeigt, dass vor allem große Teile der Mehrheitsgesellschaft ein Problem mit etwas haben, was in der betroffenen Minderheit nicht als solches betrachtet wird. Wer glaubt, dann die Minderheit mit seiner Interpretation des Freiheitsbegriffes beglücken zu müssen, begibt sich auf gesellschaftspolitisches Glatteis, was das Vertrauen der Minderheiten in diesen Staat weiter beschädigen könnte, wenn man die jüngsten Debatten um Integration oder die Aufklärung der NSU-Mordserie betrachtet.

Keine Beschneidung der Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit zählt zu den großen Errungenschaften unserer Gesellschaft, welche durch das Grundgesetz garantiert wird. Auch genießen Eltern in unserem Land nicht umsonst viele Rechte, welche die Erziehung ihrer Kinder in ihrem Sinne regeln.
Das bedeutet auch, dass eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft mit Handlungen von Minderheiten klarkommen muss, die nicht unbedingt dem Mainstream entsprechen müssen, sofern sie keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Vielmehr muss rechtlich sichergestellt sein, dass eine Beschneidung nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen darf und nicht illegal geschehen darf.

Es gilt auch hier: nach dem Beschneidungsurteil ist vor dem Beschneidungsurteil. Aktuell Meinung

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  1. Autark sagt:

    @ jordan jones

    sie wissen aber, dass es für eine abtreibung schon zu spät ist, wenn man das geschlecht erkennen kann!?!? :) Oh wie peinlich…

  2. El-Sid sagt:

    @aloo masala:

    „Unter dem Strich empfinde ich die Beschneidungsdebatte als eine Zumutung für jeden Juden und Muslim, auf dessen Rücken regelmäßig eine dermaßen verlogene und selbstgerechte Debatte von überheblichen und arroganten Heuchlern vom Zaun gebrochen wird.“

    Und ich empfinde es als eine Zumutung, mich einen Heuchler nennen lassen zu müssen, weil etwas nicht in ihr Weltbild passt.
    Bevor Sie das nächste Mal los poltern, beantworten Sie folgende Fragen:

    1) Beschneidung ist keine zwingende Voraussetzung, Muslim zu sein oder zu werden. Sie hat keine Grundlage im Koran, sondern nur in den überlieferten Traditionen. Was soll daran verwerflich sein, über eine religiöse Tradition zu diskutieren, die keine zwingende religiöse Verpflichtung darstellt?

    2) Nach islamischem Glauben hat Allah dem Menschen bei dessen Erschaffung alles mitgegeben, was er braucht und ihm zugleich verboten, in seine Schöpfung unerlaubt einzugreifen. Deswegen sind Schönheitsoperationen, Tatoos und Piercings im Islam verboten. Und die Beschneidung? Greift der Mensch damit nicht auch in die Schöpfung Allahs ein? Wenn die Vorhaut entfernt wird und man erst damit zum „vollwertigen“ Muslim werden soll, hat Allah den Mensch also so erschaffen, dass dieser erst dadurch, dass er etwas Verbotenes tut, eine Beziehung zu seinem Schöpfer aufbauen kann? Wie lösen Sie diesen Widerspruch auf?

    3) Glaubt man, wenn man beschnitten ist, mehr an Gott?

  3. Jordan Jones sagt:

    @Autark – ja, richtig .. iwäre es eigentlich ..wenn man davon ausgeht, dass die Ärzte das erst ab einer bestimmten Zeit erkennen können. In Deutschland dürfen Ärzte das Geschlecht daher auch nicht vor der x-ten Woche nennen, selbst wenn diesee es erkennen können.
    Kommt aber in manchen Kulutrkreisen trotzdem vor, in denen die Eltern lieber einen „Stammhalter“ haben möchten. Zudem ist es per DNS Analyse zu jeder Zeit feststellbar. Dann wird halt trotzdem abgetrieben.

  4. Ali sagt:

    @ElSid
    Zum Thema Schächten steht in meinem Text deutlich „Forderung nach“ drin, dass es in Deutschland noch nicht verboten ist, weiss ich selber. Und: Was geht Sie das an welches Fleisch ich bevorzuge?

    Desweiteren rede ich in meinem Text bewusst von „Teilen der Mehrheitsgesellschaft“ und nie von allen.

    Dass Teile der Mehrheitsgesellschaft Probleme mit der Lebensweise von Minderheiten hat, ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen. Darum auch dieser Drang alles verbieten zu wollen, oder leben Sie in Disneyland?

    Zum Thema Kopftuch teile ich Ihre Position nicht. Das Verbot trägt nur zu
    weiterer Ausgrenzung tausender Frauen bei, die damit noch nicht mal eine
    Stelle an der Kasse bekommen.

    Ihre Interpretation von Religionsfreiheit teile ich nicht.

    Bitte lesen Sie in Zukunft meine Texte gründlich, bevor Sie sich in die Kommentararena einwerfen, denn wer lesen kann ist klar im Vorteil!