Bei Anne Will

„Es geht mir darum, eine Doppelmoral anzuprangern“

Am Mittwoch war ich bei Anne Will zum Thema Beschneidungsverbot. Wie zu erwarten, verlief die Diskussion heftig und verblieb weitestgehend an der Oberfläche. Daher möchte ich meine Argumente, die in der Sendung nicht deutlich wurden, gerne näher ausführen.

Von Khola Maryam Hübsch Freitag, 13.07.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.07.2012, 0:17 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Eine Talkrunde ist nicht die beste Plattform, um in die Tiefe zu gehen. Zeitungsartikel schon eher, wie z.B. dieser lesenswerte FAZ-Artikel von Donnerstag. Ebenfalls in der FAZ von gestern findet sich eine Fernsehkritik zur Sendung, dort heißt es: „Hübsch stritt wortgewandt und mit einer für die gediegenen Talkshows selten gewordenen Munterkeit für die Beschneidung. En passant führte sie dabei noch eine scharfe Attacke gegen die Erziehung in Kinderkrippen, die ihrer Meinung nach weitaus gravierendere negative Folgen für die Kinder hätte, als eine rituelle Beschneidung.“

Bevor es heißt, ich sei eine radikale Krippengegnerin und ich mir neben den vielen Islamkritikern (unzählige Hassmails nach der Sendung zeugen davon) auch „Feministinnen“ zu Feinden mache, (obwohl ich mich ihnen in vielen Bereichen als Muslima verbunden fühle), führe ich mein Argument lieber aus. Es geht mir darum, eine Doppelmoral anzuprangern, die wir dann vorfinden, wenn der Islam Gegenstand der Debatte ist.

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Betont wurde während der Sendung, das Beschneidungsurteil habe das Kindeswohl vor Augen. Der ebenfalls anwesende Strafrechtsprofessor Holm Putzke erklärte sich auf diesen FAZ-Artikel berufend, dass sogar Säuglinge trotz Betäubung traumatisierende Schmerzen bei der Beschneidung empfinden würden. Ganz abgesehen davon, dass dies impliziert, ein Drittel der Weltbevölkerung leide an Traumatisierungen und die Weltgesundheitsorganisation sowie der UNO-Kinderrechtsausschuss dies stillschweigend gutheißt, wundert mich, dass anscheinend mit zweierlei Maß gemessen wird.

Ebenfalls in der FAZ erschien am 4. April 2012 an gleicher Stelle ein ausführlicher Artikel, der auf drastische Weise die Folgen von Krippenbetreuung für Kleinkinder beschrieb. Längsschnittstudien und Großstudien kommen demzufolge zu dem Ergebnis, dass Kinder bei einer sehr frühen Krippenbetreuung unabhängig von der Qualität der Betreuung ein höheres Risiko für Verhaltensauffälligkeiten, Drogenmissbrauch und körperliche, chronische Erkrankungen haben. Der langedauernde Krippenaufenthalt für Kinder unter zwei Jahren führe erwiesenermaßen zu einer „chronischen Stressbelastung“. Für den Experten Rainer Böhm ist das die „biologische Signatur der Misshandlung“ und unethisch sowie unvereinbar mit den Menschenrechten. Daher gibt es eine Empfehlung des Kinderärztekongresses in Bielefeld, Kinder unter zwei Jahren nicht in eine Gruppentagesbetreuung zu geben.

Es ist also nicht meine persönliche Meinung, wie es in der FAZ-Fernsehkritik heißt, ich zitiere lediglich eine auf fundierte Studien basierende Einschätzung des Kinderärztekongresses, um auf doppelte Standards aufmerksam zu machen. Geht es um den Islam, ist man mit prohibitiven Maßnahmen sehr schnell, unabhängig davon, wie uneindeutig die Forschungslage sein sollte. Denn bisher sind Mutmaßungen über mögliche Traumatisierungen durch Beschneidungen im Säuglingsalter empirisch nicht nachgewiesen und bewegen sich im Bereich der Spekulation. Geht es allerdings um säkulare Ziele, die zudem kapitalistischen Interessen entgegen kommen, sieht man offensichtlich großzügig über das Kindeswohl hinweg, unabhängig davon, wie eindeutig die Forschungslage sein mag.

Dennoch plädiere ich nicht für ein Verbot von Krippenplätzen für unter 2jährige. Es geht vielmehr um das Selbstbestimmungsrecht der Eltern und um ein vernünftiges Abwägen und Aufklären. Wenn auf der einen Seite massiv in das Elternrecht und das Recht auf Religionsfreiheit eingegriffen wird, obwohl es sich bei der Beschneidung um einen minimalen, risikoarmen Eingriff handelt, der langfristig gesundheitliche Vorteile mit sich bringen kann, ist es dieser Logik zufolge auf der anderen Seite unverständlich, dass die Bundesregierung trotz deutlicher Gefahren für das Kindeswohl ungestraft immer mehr Betreuungsplätze schafft.

Die sogenannte Wunschsectio, d.h. ein nicht medizinisch indizierter Kaiserschnitt ist ein ähnliches Beispiel. Studien zeigen, dass Kinder, die durch einen Kaiserschnitt zur Welt kommen, ein höheres Risiko für Asthma, Diabetes Typ II und Übergewicht haben. Dennoch haben Eltern das Recht ohne Notwendigkeit einen Kaiserschnitt zu verlangen. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Warum geriert man sich hier jedoch nicht als Anwalt des Kindeswohls? Die Diskussion um die körperliche Unversehrtheit des Kindes scheint eine vorgeschobene Debatte zu sein. Es geht vielmehr um die Frage, wie viel Islam wir in Deutschland möchten. Dass die jüdischen Religionsgemeinschaften en passant mit ins Boot geraten sind, wird sicherlich dazu führen, dass das Urteil im Bundestag debattiert wird. Der Gesetzgeber wird für Rechtssicherheit sorgen, allein schon, um zu verhindern, dass 70 Jahre nach dem Holocaust jüdisches Leben in Deutschland kriminalisiert wird.

Tipp: Die Sendung „Anne Will“ vom 11. Juli 2012 „Streit ums Beschneidungs-Urteil – Religionsfreiheit ade?“ kann im Internet per Stream in voller Länge gesehen werden.

Die Symbolwirkung, die das Urteil hat, bleibt jedoch unverkennbar. Suggeriert wird, der Islam sei eine barbarische, rückständige Religion, die archaische Riten pflege. Zementiert wird das stereotype Islambild der Deutschen, die den Islam laut einer Studie der Universität Münster von 2010 in der Mehrheit für rückständig und gewaltbereit halten. Es wird versucht, den Islam zurückzudrängen, da die Angst vor dieser fremden Religion sich antiproportional zu den Kenntnissen über sie zu verhalten scheint. Geht es um den Islam, ist man bereit, das Menschenrecht auf Religionsfreiheit zu opfern, auch wenn gleichzeitig die angebliche Unvereinbarkeit der Menschenrechte mit dem Islam häufig Ausgangspunkt der Islamkritik ist. 60 Prozent der Deutschen sind laut einer Studie der Friedrich Ebert-Stiftung von 2010 der Meinung, man solle die Religionsausübung für Muslime in Deutschland erheblich einschränken – und vertreten damit eine Meinung, die nicht mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Woher kommt die diffuse Angst vor einer Minderheit von fünf Prozent Muslimen in Deutschland, der man skurrilerweise zutraut, den deutschen Rechtsstaat unterwandern zu können oder gemäß der viel beachteten Prognose Thilo Sarrazins, Deutschland abzuschaffen? Vielleicht ist nicht nur das Verhalten radikaler Muslime, die häufig als Vertreter des Islam schlechthin wahrgenommen werden, ausschlaggebend, sondern auch ein äußerst schwaches und gekränktes kollektives Identitäts- und Nationalgefühl der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg. Das „Andere“ und Fremde muss dann soweit dämonisiert werden, dass man es „im Gestus des pädagogischen Wohlmeinens“ (Navid Kermani) bekämpfen kann und sich selbst in Abgrenzung dazu definieren kann.

Es gehörte schon immer zum anti-muslimischen Ressentiment, den Islam als irrational und unaufgeklärt zu stigmatisieren und sich vor dieser Negativfolie seiner eigenen Überlegenheit zu versichern. Und das, obwohl große Aufklärer wie Lessing gerade im Islam eine besonders rationale Religion sahen. Vor diesem Hintergrund ist das Beschneidungsurteil zu sehen. Ginge es um das Kindeswohl, wäre es zielführender nach dem Vorbild Schwedens, hygienische und medizinische Standards festzulegen und eine Altershöchstgrenze zu definieren, da die Beschneidung bei Säuglingen unkompliziert und weniger schmerzhaft ist und die Wunde schneller verheilt sowie mögliche Traumatisierungen unwahrscheinlich werden. Ein Beschneidungsverbot dagegen erzeugt eine Signalwirkung, die zur Folge hat, dass die Vorurteile über den Islam sich in der deutschen Mehrheitsbevölkerung verfestigen und Muslime sich unerwünscht fühlen. Es zeugt ferner von einer befremdlichen Überheblichkeit, wenn man meint, Muslime durch Vorschriften zu einer angeblichen „Zivilisiertheit“ erziehen zu müssen.

Aus der Psychologie wissen wir, dass das Gefühl der Ablehnung radikale Kräfte stärkt. Das Urteil torpediert damit auch die Bemühungen derjenigen Muslime, die ein aufgeklärtes Verständnis des Islam zu vermitteln suchen und es trägt ein weiteres Stück dazu bei, das soziale Klima in diesem Land zu belasten, weil es impliziert, die Grenzen in Fragen der Grundwerte würden zwischen Juden und Muslimen auf der einen Seite und Christen und Säkularen auf der anderen Seite verlaufen. So sehr dieses Urteil erfreulicherweise Juden und Muslime vereint und an die gemeinsame Geschichte erinnert, spaltet es doch die Gesellschaft als Ganzes. Aktuell Meinung

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  1. vizzgelir sagt:

    Al
    der befreiungsschlag von der lastenden frage bzgl naziherrschaft darf nicht umkehren indem man ständig von selbständiger loslösung davon spricht. der latente hang in der bevölkerung (in jeder bevölkerung!) ist vorhanden und die zuständigen stellen sind verwantwortlich heir äußerste sorgfalt zu walten.

    beschämend wenn ein gewisser professor putzke wie in dieser sendung ein bsp. macht „ob sich am fall was ändern würde, wenn dieser in polen entschieden worden wäre“ – dieser fall ist in deutschland entschieden, in polen mögen juden lieben, aber keine moslems, bezeichnend nicht wahr das damit hier ständig zur mode wird: es gäbe DEUTSCHENHASS, und verbrannte häuser samt unschuldiger kinder, das rechte gut in norwegen in minuten zahlreiche minderjährige abknallt..
    ein anfang wäre, wenn die mehrheitsgesellschaft versuchen würde die minderheitsgesellschaft zu verstehen. das grundgesetz schützt, soll schützen, vielfach außer kraft setzt (im alltag und hier nicht im rechtstechnischen sinne)..

    ich will das mal so ausdrücken:

    „unbeschnitten streitet über schnitte derer, deren schnittwunden er nie beschreiten könnte.“

    konfuzius de escobar – lebensweisheit 2 kapitel 9 abteilung alltag, 2. tür links

    mfg

  2. Anna sagt:

    Sehr gut argumentiert, danke, Frau Hübsch