Beschneidungsdebatte
Muslime und Juden zufrieden mit Gesetzesentwurf
Die Beschneidung von jungen soll nach einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministerium straffrei bleiben, wenn es fachgerecht vorgenommen wird und die Eltern einwilligen. Die Regelung wird von Muslimen und Juden begrüßt.
Donnerstag, 27.09.2012, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 30.09.2012, 22:38 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Beschneidung von jungen soll straffrei bleiben. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, die das Bundesjustizministerium vorgelegt hat. Danach wird die Beschneidung auch künftig als Körperverletzung gewertet. Sie bleibt aber straffrei, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Einwilligung der Eltern und eine fachgerechte Durchführung.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, können in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes selbst kann die Beschneidung auch von jemandem vorgenommen werden, der kein Arzt, „aber vergleichbar befähigt“ ist. Mit dieser Regelung soll es Juden weiterhin möglich sein, die Beschneidung von einem Mohel durchführen zu lassen. So wird ein Fachmann bezeichnet, der die Brit Mila, die männliche Beschneidung nach jüdischer Sitte, vollzieht.
Gesetz ohne Religionsbezug
Die Gesetzesvorlage selbst kommt dabei ohne Verweis auf religiösen Praktiken und Vorschriften aus. Auch enthält keinen Verweis auf den Islam oder das Judentum. So wird von Juden und Muslimen auch kein Nachweis verlangt, aus der die religiöse Motivation der Beschneidung hervorgeht. Zudem hat sich das Justizministerium dazu entschieden, die Straffreiheit – nicht wie bisher vermutet – im Strafgesetzbuch zu verankern, sondern im Familienrecht. So wird die Beschneidung ein Teil des Sorgerechts.
Diese Lösung wurde vom Zentralrat der Juden in Deutschland ausdrücklich begrüßt. Das sei ein richtiges Signal für die Juden in Deutschland. Zwar sei die Debatte um die Beschneidung nicht beendet, das jetzt vorgelegte Papier des Justizministeriums sei aber eine „vernünftige und gute Arbeitsgrundlage“, sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Stefan Kramer, der Berliner Zeitung.
Auch Muslime glücklich über Entwurf
Auch der Zentralrat der Muslime (ZMD) begrüßte die Eckpunkte des Ministeriums als Beitrag zur Rechtssicherheit. Allerdings sei die Regelung, wonach Beschneidungen bei Kindern im Alter von bis zu sechs Monaten nicht unbedingt von einem Arzt vorgenommen werden müssten kritisch zu prüfen. „Diese Abstufung gilt es unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu erörtern“, erklärte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan.
Die Regelung war notwendig geworden, weil im Frühsommer ein Kölner Landgericht entschieden hatte, die Beschneidung als Körperverletzung zu werten. Ärzte und Krankenhäuser verweigerten aus Angst vor einer Strafe, daraufhin die Operation durchzuführen. (eb) Aktuell Recht
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