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Überblick

Diskussion um Umgang mit Asylbewerbern

Die steigende Zahl von Asylanträgen hat in mehreren Bundesländern zu Engpässen bei der Unterbringung von Asylbewerbern geführt. Zudem kündigten die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes an.

Von Stefan Alscher Mittwoch, 17.10.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.10.2012, 20:39 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nach einem Rückgang von fast 440.000 (1996) auf nur noch 28.018 (2008) steigt die Zahl der Asylanträge seit 2009 wieder an und lag 2011 bei 53.347 Erst- und Folgeanträgen. Der Anstieg spiegelt sich zudem in einem Zuwachs der Empfänger von Asylbewerberleistungen wider. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes erhielten zum Jahresende 2011 etwa 144.000 Menschen Regelleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, dies entspricht einem Anstieg von 10,3 % gegenüber dem Vorjahr 2010 (130.300). Die Ausgaben für Asylbewerberleistungen beliefen sich im Jahr 2011 auf 908 Mio. Euro (2010: 815 Mio. Euro, +11,5 %).

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Mangel an Unterkünften
Einer Umfrage der Deutschen Presseagentur zufolge sind in einigen Bundesländern keine Kapazitäten mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern vorhanden. Dies gelte etwa für Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Berlin richtet der Senat inzwischen Notunterkünfte für neu ankommende Flüchtlinge und Asylbewerber ein, da die Plätze in Wohnungen und Asylbewerberheimen nicht mehr ausreichen. Das hessische Sozialministerium erklärte, Flüchtlinge und Asylbewerber schneller an die Kommunen weiterleiten zu wollen, um die Kapazitätsgrenzen der zentralen Aufnahmestelle in Gießen nicht zu überschreiten.

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Neu ankommende Asylsuchende bleiben im Normalfall zunächst einige Tage in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen die Gründe für den Asylantrag aufgenommen und Akten angelegt werden. Im Anschluss daran werden sie nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Unterkünfte der Länder verteilt. Diese jährlich festgelegte Verteilungsquote richtet sich nach Bevölkerungsgröße und Steuereinnahmen der Bundesländer.

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Bundesratsinitiative
Ende September kündigten die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an, eine Bundesratsinitiative zur Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzubringen. Stattdessen sollen sich die Leistungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge zukünftig nach dem Sozialgesetzbuch richten (SGB II oder SGB XII) und somit in etwa dem Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Arbeitsunfähige entsprechen. Sachleistungen für Asylbewerber sollen endgültig entfallen.

Hintergrund der Initiative ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli, demzufolge die im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten Leistungen nicht mit der Menschenwürde vereinbar seien. Mitte August verständigten sich die Bundesländer, die Leistungen für Asylbewerber zunächst an den Hartz-IV-Leistungen für Langzeitarbeitslose zu orientieren. Mehrere Bundesländer haben zudem bereits Erlasse zur Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung herausgegeben. Eine endgültige gesetzliche Lösung ist Aufgabe des Bundes.

Bislang sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Länder und Kommunen für die Unterstützung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen verantwortlich und müssen somit auch die Kosten ohne Beteiligung des Bundes tragen. Die Initiative der rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hätte im Falle einer Annahme zur Folge, dass die Verantwortung dafür auf den Bund übertragen würde. Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass das Asylbewerberleistungsgesetz ein migrationspolitisch motiviertes Sondergesetz sei. Eine Eingliederung in die Sozialsysteme würde diese Sonderstellung beenden. Alt und Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) merkten dazu an: „Das Existenzminimum ist für alle Menschen gleich – egal ob Deutscher, Migrant oder Flüchtling.“

Position der Länder
Eine Annahme im Bundesrat ist angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer unwahrscheinlich. Weder die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP noch die Oppositionsparteien verfügen über eine absolute Mehrheit. Auf Ebene der Länder hat das rot-rot regierte Brandenburg bereits angekündigt, die Initiative mitzutragen. Auch im rot-grün regierten Bremen zeichnet sich eine Unterstützung ab. In Nordrhein-Westfalen sieht der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ebenso die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Im grün-rot regierten Baden-Württemberg hatten die Grünen einen entsprechenden Passus eingebracht. Als jedoch Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) einen Kabinettsbeschluss dazu vorlegen wollte, stieß sie auf den Widerstand ihrer SPD-Ministerkollegen. Länder mit einer Regierungsbeteiligung der CDU haben bislang noch keine Stellung bezogen.

Protest
Nach vierwöchigem Fußmarsch kam Anfang Oktober eine Gruppe von Flüchtlingen aus Würzburg in Berlin an. Die von den Flüchtlingsräten der Länder, Pro Asyl und anderen Nichtregierungsorganisationen unterstützte Gruppe setzt sich für bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern ein. Die Teilnehmer des Protestzugs und ihre Unterstützer fordern, Sondergesetze wie die Residenzpflicht, das Asylbewerberleistungsgesetz, die Einweisung in Sammellager sowie die Arbeits- und Ausbildungsverbote abzuschaffen. Aktuell Politik

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